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Anspruchsberechtigung und Leistungsaufwand 2002

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2002 (Seite 119-122)

Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

7.1.2 Anspruchsberechtigung und Leistungsaufwand 2002

Tabelle 7.2: Leistungsaufwand für das Jahr 2002

Aufwendungen EURO %V Ä / V J

Ärztliche Hilfe 4,673.7 28,78 +9,05

Heilmittel (Arzneien) 7,473.155,16 +7,22

Heilbehelfe und Hilfsmittel 189.050,26 -10,05

Zahnbehandlung 581.250,14 +3,39

Zahnersatz 462.744,24 -5,34

Verpflegskosten u. sonstige Leistungen 3.088,34 +19,48

Medizinische Hauskrankenpflege 4.212,18 -93,73

Arzt(Hebammen)hilfe u. Anstalts(Entbind.H.)pflege 9.857,03 +19,91

Betriebshilfe und Wochengeld 98.038,83 -7,35

Teilzeitbeihilfe u. Zuschuss zur Teilzeitbeihilfe 275.251,47 +127,08

Medizinische Rehabilitation 83.252,26 +28,09

Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung 153.190,47 -38,69

Jugendlichenuntersuchungen 434,17 -30,87

Vorsorge(Gesunden)untersuchungen 179.774,82 +5,85

Gesundheitsförderung u. sonstige Maßnahmen 96.959,57 +0,03

Fahrtspesen für Leistungsempfänger 2.657,95 -70,40

Transportkosten für Leistungsempfänger 539.182,81 +0,88

Vertrauensärztlicher Dienst u. sonstige Betr. 46.893,47 -30,75

Summe der Versicherungsleistungen 14,872.721,95 +6,12

7.1.2.1 Ärztliche Hilfe

Die ärztliche Behandlung der Versicherten der Sozialversi-cherungsanstalt der Bauern erfolgt durch die Vertragsärz-te der Gebietskrankenkassen. Alle praktischen ÄrzVertragsärz-te und Fachärzte, die in einem Vertragsverhältnis zur Burgenlän-dischen Gebietskrankenkasse stehen, sind auch Vertrags-ärzte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe durch vor-genannte Ärzte wird mittels Krankenkassenschecks (Kran-kenschein) in Anspruch genommen. Dieser kann von der Hauptstelle der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Wien im Rahmen eines zentralen Krankenscheintelefon-services, mit einer Bestellkarte und auch über Internet oder Fax angefordert werden. Auch im Regionalbüro Bur-genland kann ein solcher telefonisch bestellt oder persön-lich in Empfang genommen werden.

Der Krankenkassenscheck für praktische Ärzte und Fach-ärzte hat für ein Quartal Gültigkeit.

Im Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2002 wurden ins-gesamt 62.166 Krankenkassenschecks (einschließlich Zahnscheine) für burgenländische bäuerliche Versicherte

Praktische Ärzte 44.743 71,97 %

Fachärzte 8.355 13,44 %

Zahnärzte/Dentisten 7.668 12,34 %

Mutter-Kind-Pass 47 0,08 %

Vorsorgeuntersuchung 456 0,73 % Urlaubskrankenscheine 385 0,62 %

Betreuungsscheine 512 0,82 %

Von den insgesamt ausgestellten Krankenscheinen wur-den 54,43 % über das zentrale Krankenscheintelefonser-vice oder telefonisch im Regionalbüro, 15,99 % mittels Bestellkarte, 12,46 % im Rahmen des Parteienverkehrs und 17,12 % in Form anderer Bestellmöglichkeiten (Fax, Internet, Brief, Sprechtage usw.) angefordert.

Der Behandlungsbeitrag pro Krankenkassenscheck betrug ab 01.01.2002 EURO 6,81. Mit diesem Behandlungsbeitrag hat der Versicherte seinen Anteil an den Kosten der ver-tragsärztlichen Behandlung übernommen. Durch diese Regelung ist der Wegfall der Vorfinanzierung der ärzt-lichen Leistungen durch den Versicherten gegeben. Der Vertragsarzt rechnet sein Honorar mit der jeweils zustän-digen Gebietskrankenkasse ab und dieser wird der Auf-wand von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ersetzt.

Bei Inanspruchnahme eines Arztes, der in keinem Ver-tragsverhältnis zur Burgenländischen Gebietskrankenkas-se steht (Wahlarzt), ist eine direkte Verrechnung zwischen Arzt und Sozialversicherungsanstalt der Bauern nicht möglich. In diesem Fall hat der Versicherte so wie in der Vergangenheit das Honorar dem Wahlarzt zunächst zu entrichten und dann die saldierte Rechnung der Anstalt zwecks Gewährung eines Kostenzuschusses zu übermit-teln. Der Kostenzuschuss beträgt 80 % des Satzungstari-fes der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

7.1.2.2 Medizinische Hauskrankenpflege

Der bis 30.06.1995 befristete Vertrag über die Mitwirkung der Vertragsärzte an der medizinischen Hauskrankenpfle-ge wurde von der Österreichischen Ärztekammer trotz Bemühungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht verlängert.

Der Zugang zur medizinischen Hauskrankenpflege besteht jedoch weiterhin für krankenversicherte Patienten, so weit Vertragsärzte nach den gesamtvertraglichen Bestimmun-gen an der medizinischen Hauskrankenpflege mitwirken.

7.1.2.3 Fahrtspesen und Transportkosten

Ein Fahrtkostenersatz im Zusammenhang mit der Inan-spruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung gebührte für Fahrten

■im Zusammenhang mit Jugendlichen- und Vor-sorgeuntersuchungen und

■im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhal-tung der Volksgesundheit.

Die Fahrtkosten wurden ersetzt, wenn der Wohnort von der nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstelle mindestens 20 km entfernt ist. Dem Versicherten steht es frei, mit welchem Verkehrsmittel er seinen Behandler auf-sucht. Bei der Ermittlung der Höhe des Ersatzes wurde ein fixer Kilometersatz von EURO 0,09 angesetzt.

Gehunfähigen erkrankten Personen wurde ein Transport mit der Rettung oder einem Lohnfuhrwerk (Taxi usw.) im Umfang von 80 % der tarifmäßigen Kosten ersetzt. Die Gehunfähigkeit und die Notwendigkeit eines Transportes sind durch ärztliche Verordnung nachzuweisen.

Mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Burgenland, und den meisten burgenländischen Taxi-unternehmen bestehen Verträge über die Durchführung

Bei Durchführung eines Eigentransportes (z.B. durch einen Familienangehörigen oder Bekannten) gewährt die Sozial-versicherungsanstalt der Bauern dem Versicherten einen Zuschuss in der Höhe von 80 % des amtlichen Kilometer-geldes.

7.1.2.3 Heilmittelaufwand

Im Jahre 2002 gelangten 181.769 Rezepte (plus 3,9 % gegenüber dem Vorjahr) bzw. 351.553 Verordnungen (plus 3,8 % gegenüber dem Vorjahr) zur Abrechnung. Pro Rezept wurden durchschnittlich 2 Medikamente verord-net. Für 37,7 % der Verordnungen wurde keine Rezeptge-bühr eingehoben. Die geRezeptge-bührenfreien Verordnungen sind um 3,3 % gestiegen. Die Rezeptgebühr betrug ab 01.01.2002 EURO 4,14.

Der durchschnittliche Aufwand je Verordnung der im Jahre 2002 erfassten Rezepte betrug EURO 18,10 und war damit um 10,6 % höher als im Vorjahr. Auf einen Versi-cherten umgelegt, betrug die durchschnittliche betragli-che Belastung im Jahr 2002 EURO 471,67 (plus 27,8 % gegenüber dem Vorjahr).

7.1.2.5 Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Zahnbehandlung und der Zahnersatz werden als Sach-leistung mit dem Krankenkassenscheck in Anspruch genommen. Der Krankenkassenscheck der Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern gilt für alle Zahnärzte und Denti-sten, die Verträge mit den Gebietskrankenkassen abge-schlossen haben und zwar pro Behandlungsfall. Bei der konservierend chirurgischen Zahnbehandlung war ab 01.01.2002 als Kostenanteil des Versicherten ein Behand-lungsbeitrag in der Höhe von EURO 6,81 vorgesehen. Bei Zahnersatz sind Zuzahlungen in der Höhe von 25% oder 50% des vertraglich festgelegten Tarifes zu leisten.

Die Vertragsärzte und Dentisten rechnen entweder über die Abrechnungsstelle der Bundeskurie für Zahnbehandler der Österreichischen Ärztekammer oder direkt mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ab.

Die Aufwendungen für burgenländische bäuerliche Versi-cherte betreffend Zahnbehandlung sind um 3,4 % gestie-gen und betreffend Zahnersatz um 5,3 % zurück gegan-gen. Die Aufwendungen pro Versichertem für diese Lei-stungen betrugen im Jahre 2002 durchschnittlich EURO 65,89 (minus 0,5 % gegenüber dem Vorjahr).

Auf Grund einer Satzungsänderung übernimmt die

Sozial-Seit dem Jahre 1999 beteiligt sich die Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern am Projekt des Landes Burgen-land betreffend Kariesprophylaxe und Zahngesundheit im Burgenland. Das vom Burgenländischen Arbeitskreis für Sozial- und Vorsorgemedizin erstellte Programm umfasst die

• Erhebung des Zahnstatus bei allen vier-, sechs- und zehnjährigen Kindern durch die niedergelassenen Zahnärzte,

• Unterweisung aller Kindergarten- und Volksschul kinder in der richtigen Zahnpflege durch Zahnge-sundheitserzieherInnen und

• Information aller betroffenen Eltern über die richti-ge Zahnhygiene durch Zahnärzte und die Zahnrichti-ge- Zahnge-sundheitserzieherInnen.

7.1.2.6 Anstaltspflege

Der Ausbau des Spitalwesens im Burgenland kam auch den bäuerlichen Versicherten zugute.

Ab 01.01.1997 wurde ein leistungsorientiertes Finanzie-rungssystem eingeführt. Die Sozialversicherungsträger hatten auch für das Jahr 2002 an die Länder (Landes-fonds) einen Pauschalbetrag für Leistungen der Kranken-anstalten zu überweisen. Durch die Beiträge der Sozial-versicherung an die neun Landesfonds sind alle Leistun-gen der Fondskrankenanstalten, insbesondere im statio-nären, halbstatiostatio-nären, tagesklinischen und ambulanten Bereich einschließlich der durch den medizinischen Fort-schritt resultierenden Leistungen, zur Gänze abgegolten.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die durchschnittliche Anzahl der Verpflegstage um 1,2 % vermindert.

7.1.2.7 Vorsorgeuntersuchungen Jugendlichenuntersuchungen:

Die Träger der Krankenversicherung haben die bei ihnen versicherten Jugendlichen zwecks Beobachtung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Als Jugendliche gelten Personen zwischen der Vollendung des 15. und 18.

Lebensjahres.

Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene:

Alle Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bau-ern und ihre Angehörigen haben nach dem 19. Lebensjahr die Möglichkeit, sich einmal im Jahr kostenlos untersu-chen zu lassen. Zweck der "Gesundenuntersuchung" ist es, vor allem die "Volkskrankheiten" (z.B. Herz- und Kreislauf-störungen, Zuckerkrankheit, Krebs) möglichst frühzeitig zu erkennen. Für Frauen ist zusätzlich eine frauenärztliche Untersuchung vorgesehen. Alle zwei Jahre kann bei Frau-en ab dem 40. LebFrau-ensjahr eine Mammographie durchge-führt werden.

Für die Inanspruchnahme ist von der Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern ein Krankenkassenscheck anzu-fordern. Ein Behandlungsbeitrag ist in diesen Fällen nicht zu entrichten.

7.1.2.8 Mutterschaftsleistungen

Die Mutterschaftsleistungen umfassen Leistungen wäh-rend der Schwangerschaft, bei der Entbindung und solche nach der Schwangerschaft. Ein beträchtlicher Teil des Lei-stungsaufwandes entfällt auf das vorgeschriebene Unter-Anzahl Verpflegstage

Gesamt

Verpflegstage pro Fall

Pflichtversicherte Erwerbstätige 614 4.116 6, 70

Freiwillig Versicherte 4 5,00

Pflichtversicherte Pensionisten 4.589 38.783 8,45

Anspruchsberechtigte Angehörige 937 6.889 7,35

Gesamt 6.144 49.808 8,11

% Veränderung zum Vorjahr +10,7 +9,4 -1,2

20 Tabelle 7.3: Stationäre Krankenhausaufenthalte 2002

Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Krankenkassen-scheck anzufordern. Ein Behandlungsbeitrag ist in diesen Fällen nicht zu entrichten.

Insgesamt gab es im Jahre 2002 30 Entbindungsfälle (plus 57,9 % gegenüber dem Vorjahr).

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