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Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2008

Im Dokument Der Grüne Bericht 2008 (Seite 180-187)

Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

BÄUERLICHE SOZIALVERSICHERUNG

4. bis 6. Einsatzmonat

7.13. Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2008

Die Finanzierung der Bauern-Unfallversicherung erfolgt durch:

einen Zuschlag zur Grundsteuer,

einen Betriebsbeitrag,

einen Beitrag von sonstigen Personen (z.B.

Jagdpächtern) und einen Bundesbeitrag.

7.13.1 Beitragsaufkommen

Für die pflichtversicherten Erwerbstätigen ist nach dem Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes eine Beitragsgrundlage festzustellen.

Die monatliche Beitragsgrundlage - auch Versiche-rungswert genannt - ist ein bestimmter Prozentsatz des Einheitswertes des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes. Für land(forst)wirtschaftliche Betriebe die keinen Einheitswert haben, gilt als monatliche Beitragsgrundlage ein Zwölftel der einkommen-steuerpflichtigen Betriebseinkünfte im Kalender-jahr. Gegebenenfalls sind bestimmte Einnahmen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten hinzu-zu-rechnen. Diese Beitragsgrundlage ist jeweils zum 1. Jänner eines jeden Kalenderjahres neu festzustellen.

Beitragsgrundlage nicht nach dem Einheitswert, sondern nach den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften berechnen zu lassen – Beitragsgrundlagen-Option.

Versicherungs- und Beitragsrecht

Die Mindestbeitragsgrundlage betrug im Jahr 2008 in der Kranken- und Unfallversicherung € 644,05 (entspricht einem Einheitswert bis € 4.000,--) und in der Pensionsversicherung € 349,01 (entspricht einem Einheitswert bis € 2.200,--). Die Mindest-beitragsgrundlage für Optanten hingegen beträgt in der Kranken- und Unfallversicherung € 1.210,23 und in der Pensionsversicherung € 349,01.

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt für das Jahr 2008 € 4.585,--.

Seit 01.01.2006 besteht eine Wahlmöglichkeit für die Zurechnung der Nebentätigkeiten. Der Be-triebsführer kann beantragen, dass Einkünfte des Vorjahres, die aus einer bäuerlichen Nebentätig-keit resultierten, einem im Betrieb beschäftigten Angehörigen zugerechnet werden – z. B. dem Ehepartner, einem Kind oder einem Elternteil. Da-mit wird dessen Beitragsgrundlage für die zukünf-tige Pension verbessert.

In der Kranken- und Pensionsversicherung wird für den Fall, dass Ehegatten gleichzeitig im Be-trieb der Eltern bzw. Schwiegereltern hauptbe-ruflich tätig sind, die Beitragsgrundlage für jeden der Ehegatten halbiert. Für Kinder, die das 18. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur der halbe Beitrag zu berechnen.

Zur Feststellung der monatlichen Beiträge sind nachstehende Prozentsätze als Beitragsleistung des Versicherten in Ansatz zu bringen:

Krankenversicherung ab 01.01.2008 7,65 % Pensionsversicherung 15,0 % Unfallversicherung 1,9 % Beitrag für Betriebshilfe (Wochengeld) 0,4 % Wurde von der Beitragsgrundlagen-Option Ge-brauch gemacht, war zusätzlich ein Beitrag von 3 % der Summe der vom Versicherten zu zahlenden Beiträge zu entrichten.

Für bestimmte Angehörige ist vom Versicherten ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung in

7.13. Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2008

Ab 01.01.2008 können Landwirte und deren hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Angehö-rige, die in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, auf freiwilliger Basis eine Selbständigenvorsorge bei einer Betriebs-vorsorgekasse abschließen. Der monatliche Beitrag beträgt 1,53 % der für die Pensionsversicherung geltenden Beitragsgrundlage und wird von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemein-sam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vorge-schrieben.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Pensionisten (ausgenommen Waisen) beträgt 4,85 % der monatlichen Pension (einschließlich Zuschüsse und Ausgleichszulage). Dieser Betrag wird von der Pension einbehalten, solange sich der Pensionist ständig im Inland (oder in einem Vertragsstaat) aufhält und nicht von der Bauern-krankenversicherung ausgenommen ist. Außer-dem hat jeder Pensionist einen so genannten So-lidaritätsbeitrag von 0,5 % zu leisten.

7.13.2 Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag entspricht dem Fürsorge- und Versorgungselement, das aufgrund der heutigen Zielsetzung der Sozialversicherung deren notwen-diger Bestandteil geworden ist. Gewisse leistungs-rechtliche Bestimmungen gehen über Leistungen, die auf Versicherungsprinzipien beruhen hinaus und finden daher beitragsmäßig einen Ausgleich im Bundesbeitrag.

Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern erhält zum Ausgleich ihrer strukturellen Nachteile - eben-so wie der Ausgleichsfonds der Gebietskranken-kassen - jährlich eine Leistung des Bundes aus Mitteln der Tabaksteuer.

Pensionsversicherung

In der Pensionsversicherung leistet der Bund im Rahmen seiner Ausfallshaftung einen Beitrag in Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen.

Unfallversicherung

Der Bund leistet zur bäuerlichen Unfallversiche-rung einen Beitrag in der Höhe eines Drittels der Beitragssumme, die im Geschäftsjahr über die Finanzämter und von der Sozialversicherungsan-stalt der Bauern eingehoben wird.

Mutterschaftsleistungen

Der Bund ersetzt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aus den Mitteln des Familienlasten-ausgleichsfonds 70 % ihrer Aufwendungen für Mutterschaftsbetriebshilfe bzw. Wochengeld. so-wie 2/3 der Aufwendungen für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

7.14. Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (für das Burgenland) für das Be-richtsjahr 2008 setzt sich wie folgt zusammen:

Tabelle 7.8: Erfolgsrechnung 2008 – Krankenversicherung im Burgenland

Zeile Bezeichnung Gesamt - SVB 2008 Burgenland 2008 Veränderung

Bgldin %

a) pflichtversicherte Selbständige b) pflichtversicherte Angehörige c) freiwillig Versicherte

d) pflichtversicherte Pensionisten e) Familienangehörige der Wehrpflichtigen f) Zusatzbeitrag für Angehörige

Zusatzbeitrag in der KV S u m m e der Beiträge Beitragszuschläge

Ersätze für Leistungsaufwendungen Gebühren und Kostenanteile a) Rezeptgebühren

a) Ärztliche Hilfe u. gleichg. Leistungen b) Heilmittel (Arzneien)

c) Heilbehelfe und Hilfsmittel Zahnbehandlung und Zahnersatz a) Zahnbehandlung

b) Zahnersatz

Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a) Verpflegskosten u. sonstige Leistungen b) Überweisung an den Krankenanstaltenfonds c) Medizinische Hauskrankenpflege

Mutterschaftsleistungen a) Arzt(Hebammen)hilfe

b) Anstalts(Entbindungsheim)pflege c) Betriebshilfe

d) Wochengeld e) Teilzeitbeihilfe

f) Zuschuss zur Teilzeitbeihilfe Medizinische Rehabilitation

Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung

Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung a) Jugendlichenuntersuchungen

b) Vorsorge(Gesunden)untersuchungen

c) Gesundheitsförderung u. sonstige Maßnahmen Bestattungskostenzuschuss

Fahrtspesen u. Transportkosten f. Leistungsempfänger a) Fahrtspesen

b) Transportkosten

Vertrauensärztl. Dienst u. sonst. Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand

4647 4849 50 5152 5354 5556 5758 5960 6162

Vermögenserträgnisse von a) Wertpapieren b) Darlehen c) Geldeinlagen d) Haus-u. Grundbesitz e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

a) Zinsaufwendungen b) aus Haus- und Grundbesitz

c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge

außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Auflösung von Rücklagen

Zuweisung an Rücklagen Bilanzgewinn / Bilanzverlust

* keine Daten vorhanden

0,00 4.357,38 2.487.770,93 451.125,68 0,00 21,38 0,00 0,00 2.943.232,61 - 7.672.981,79 24.365.530,77 0,00 24.365.530,77 16.692.548,98 0,00 13.072.715,51 3.619.833,47

0,00 0,00 *) 0,00 0,00 0,00 *) 0,00 *) *)

*)*) *) *) 0,00 *) *)

± 0,0

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-Tabelle 7.12: Erfolgsrechnung 2008 - Pensionsversicherung (im Burgenland)

Zeile

Bezeichnung Gesamt-SVB 2008 Burgenland 2008 Veränd. Bgld

in % c) Freiwillig Versicherte

d) Überweisungsbeträge Zwischensumme e) Höherversicherte f) Eink. Schul- Studienzeiten

g) Abgeltungsbeträge für vor d. 1.1.1955 Geborene h) Sonstige Beiträge

b) Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit c) Hinterbliebenenpensionen

d) Einmalzahlungen

Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen a) eigener

b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger Abschreibungen e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

a) Zinsaufwendungen b) aus Haus- und Grundbesitz

c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge 1.147.739.366,60 257.464.859,93 1.135.811,53 823.029,79 2.936.332,86 430.116,03 1.979.034.983,27 700.386.954,85 494.427.299,48 206.547.507,75 157.680,36 1.401.519.442,44 257.464.859,93 1.919.574.795,17 47.074.660,87 0,00 2.407.557,90 111.305,00 8.907.525,26 1.978.075.844,20 959.139,07

Tabelle 7.13: Erfolgsrechnung 2008 - Unfallversicherung im Burgenalnd

Zeile Bezeichnung Gesamt-SVB

2008 Burgenland 2008 Veränd. Bgld in %

a) Pflichtversicherte b) freiwillig Versicherte c) Höherversicherte d) Zusatzversicherte S u m m e der Beiträge

g) Eltern- und Geschwisterrenten h) Übergangsrenten und Übergangsbetrag i) Rentenabfertigungen

Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel Rehabilitation

Unfallverhütung, Präventionsberatung und Erste-Hilfe-Leistung a) Unfallverhütung

b) Präventionsberatung c) Erste-Hilfe-Leistung S u m m e Prävention

Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner

Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger a) Fahrtspesen

b) Transportkosten

Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand a) eigener

b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger

84.072.851,99

41 e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge

*) keine Daten vorhanden

202.085,36

Im Dokument Der Grüne Bericht 2008 (Seite 180-187)