• Keine Ergebnisse gefunden

Mit Datum vom 24. März 1994 hat der Kantonsrat folgende Beschlüsse gefasst:

Ab 1. Juli 1994 werden die Kinderzulagen für Arbeitnehmer auf 170 (bis-her 150) Franken pro Kind und Monat erhöht.

Auf den 1. Januar 1995 wird der Arbeitgeberbeitrag an die kantonale Familienausgleichskasse auf 1,8 (bisher 1,9) Prozent herabgesetzt.

ANI-Praxis 4/1994 159

Kurzchronik

EO-Ausschuss der Eidg. AHV/IV-Kommission

Am 6. Mai fand in Bern unter dem Vorsitz von Vizedirektor A. Berger, Chef der Abteilung AHV/EO/EL, die 16. Sitzung des EO-Ausschusses der Eid-genössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-versicherung statt. Der Ausschuss diskutierte den Bericht über das Revi-sionsprogramm zur 6. EO-Revision und sprach sich u.a. für die Einführung einer Erziehungszulage sowie einer Langzeitzulage für Rekruten und Absolventen von Beförderungsdiensten aus. Im weiteren wurde der Er-höhung des einheitlichen Entschädigungsansatzes für alleinstehende Re-kruten von heute 15 auf neu 20 Prozent des Höchstbetrages zugestimmt. Bei der Frage der Angleichung der Entschädigungsansätze für Alleinstehende und Verheiratete beschloss der Ausschuss, das BSV mit der Ausarbeitung von zwei Varianten zu beauftragen. Diese sollen anlässlich der nächsten Sitzung am 19. August 1994 diskutiert werden.

Gemischte Kommission AHV/Steuerbehörden

Am 10. Mai trat die Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit zwi-schen AHV und Steuerbehörden unter dem Vorsitz von Vizedirektor A. Ber-ger, Chef der Abteilung AHV/EO/EL, zu ihrer 58. Sitzung zusammen.

Schwerpunkt der Sitzung bildeten die Anpassungen des AHV-Beitragswe-sens an die ab 1. Januar 1995 geltende neue Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer. Dabei ging es zunächst um das Meldeverfahren in denjenigen Fällen, da ein Kanton die Bundessteuer nicht mehr wie bisher aufgrund der zweijährigen Vergangenheits-, sondern neu nach der einjährigen Gegen-wartsbemessung festlegt. Ein spezielles Problem bilden dabei die Kapital-gewinne, welche die Steuerbehörden nach der neuen Bemessungsmethode im Rahmen der direkten Bundessteuer nur noch für 'die Zwecke der AHV auszuscheiden haben. Die Kommission verabschiedete diverse Änderungen der AHV-Verordnung sowie von Weisungen und Formularen. Bezüglich der Auskunftspflicht der AHV gegenüber den Steuerbehörden standen sich die Vorstellungen der Ausgleichskassen, welche sich im Rahmen des bestehen-den Art. 209bis AHVV bewegten (nur im Einzelfall und mit Begründung), den weitergehenden Wünschen der Steuerbehörden gegenüber. Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis davon, dass die Arbeitsgruppe Steuer-behörden/EL-Stellen ihre Arbeiten mit einem Bericht im Hinblick auf die geplante EL-Revision abschloss. Danach soll den Steuererklärungen ein EL-Selbstberechnungsblatt beigelegt werden. Der Rentner soll abschätzen können, ob er Anspruch auf EL hat oder nicht.

160 AHI-Praxis 4/1994

Kommission für Rechnungswesen, VA/IK und technische Koordination

Die Kommission für Rechnungswesen, VA/IK und technische Koordination, welche die frühere Kommission für organisationstechnische Fragen abgelöst hat, hielt am 31. Mai unter dem Vorsitz von Vizedirektor A. Berger, Chef der Abteilung AHV/EO/EL, ihre erste Sitzung im Rahmen des neuen Aufga-benbereiches ab. Im Vordergrund der Beratungen stand das neue Rech-nungsmodell für Ausgleichskassen mit den entsprechenden Buchführungs-weisungen, welches am 1. Januar 1996, mit einer Einführungsfrist von zwei Jahren, in Kraft treten wird. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, das Rechnungsjahr dem Kalenderjahr anzupassen, beginnend am 1. Januar --1996. Das Rechnungsjahr 1995 wird somit nur noch 11 Monate umfassen, und zwar vom 1. Februar bis 31. Dezember 1995. Im weiteren nahm die Kom-mission Kenntnis von Änderungen in der Namensschreibweise bei Mehr-fachnamen und von der Absicht, für die Meldung der 1K-Eintragungen ab 1995 nur noch das automatisierte Verfahren zuzulassen.

Kommission für Durchführungsfragen der EO

Die Kommission für Durchführungsfragen in der EO tagte am 1. Juni unter dem Vorsitz von J. Brechbühl, Sektionschef im BS'V. Sie führte eine erste Aussprache über die adminisrativen Auswirkungen der geplanten 6. E0-Revision durch und beschloss, eine Arbeitsgruppe für die Prüfung der Aus-gestaltung einer Erziehungszulage einzusetzen. Diese wird zuhanden des EO-Ausschusses der Eidgenössischen AHV/ IV-Kommission verschiedene Varianten prüfen. Ausserdem wurden aufgrund einer Auswertung der Umfrage über die auf den 1. Januar 1993 eingeführte neue EO-Meldekarte Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. So wurde u. a. beschlossen, von den heutigen alphabetischen zu numerischen Codes für die einzelnen Dienstar-ten überzugehen.

Kommission für Rentenfragen

Am 3. Juni fand in Bern unter dem Vorsitz von J. Brechbühl, Sektionschef im BSV, die 16. Sitzung der Kommission für Rentenfragen statt. Im Vorder-grund stand die Diskussion über Vereinfachungsmassnahmen im Bereich der Rentenfestsetzung und der Meldung von schweizerischen Beitragszei-ten. Das Verfahren soll vereinfacht und beschleunigt werden. Damit soll einerseits die schweizerische Ausgleichskasse entlastet werden. Anderseits werden mit dem neuen Verfahren auch erste Voraussetzungen für die Ein-

AHI-Praxis 4/1994 161

führung der 10. AHV-Revision geschaffen. In diesem Zusammenhang wur-den verschiewur-dene &gehführungstechnische Bestimmungen in der Weglei-tung über die Renten, der WegleiWeglei-tung über Versicherungsausweis und indi-viduelles Konto und den Technischen Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren erörtert und abgeändert. Im weiteren wur-de über wur-den aktuellen Stand wur-der Verhandlungen im Zusammenhang mit wur-der 10. AHV-Revision informiert.

Kommission für Beitragsfragen

Am 8. Juni tagte die Kommission für Beitragsfragen unter dem Vorsitz von Vizedirektor A. Berger. Schwergewichtig beriet die Kommission den Ent-wurf der überarbeiteten Wegleitung über die Beiträge der Sebständiger-werbenden und Nichterwerbstätigen. Die Wegleitung soll benützerfreund-licher werden (u. a. ein eigenes Kapitel über die Kapitalgewinne und grafische Darstellungen des Beitragsfestsetzungsverfahrens). Sie wird auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten. Zahlreiche Anpassungen sind auf die ab kommendem Jahr geltende neue Bundessteuergesetzgebung zurückzu-führen. Ausserdem wurden die Rechtsprechungshinweise systematisch nachgetragen. Die Beitragskommission war im weiteren einhellig der Mei-nung, dass Artikel 25 Absatz 4 AHVV erneut geändert werden müsse, nach-dem das Eidgenössische Versicherungsgericht der Bestimmung kürzlich eine sehr umfassende Bedeutung zuerkannte (vgl. AHI 1994 S. 138).

Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Anwendung der ALV-Pla-fonds in der geplanten AVIG-Revision.

162 AHI-Praxis 4/1994

Personelles

Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen

Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat den bisherigen Direktor der Ausgleiskasse des Kantons St. Gallen, Herrn lic. oec. HSG Linus Dermont, mit Amtsantritt per 1. Januar 1995 zum Direktor der Sozialversicherungs-anstalt des Kantons St. Gallen gewählt.

Von der Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalt ist der bisherige Geschäftsführer und Zentralsekretär des Schweizerischen Zen-tralverbandes für das Blindenwesen, Herr lic. oec. HSG Peter Schweizer, zum Leiter der IV-Stelle des Kantons St. Gallen gewählt worden. Er wird sein Amt ebenfalls am 1. Januar 1995 antreten.

IV-Stelle des Kantons Solothurn

Auch im Kanton Solothurn wird auf den 1. Januar 1995 eine selbständige IV-Stelle eröffnet. Zu deren Leiter hat der Regierungsrat Robert Rohrbach, bisher Vorsteher des kantonalen Arbeitsamtes, ernannt. Der designierte Leiter tritt sein Amt bereits am 1. Juli 1994 an, um den Aufbau und die Organisation der neuen Stelle voriubereiten.

Die IV-Stelle wird am Allmendweg 6 in Zuchwil (in der Nähe des Haupt-bahnhofes Solothurn) neue Räumlichkeiten beziehen; die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn wird ab Februar 1995 im gleichen Haus domiziliert sein.

Mutationen bei den Durchführungsorganen

Die Zweigstellen 51.5,51.6 und 51.7 in Biel der Ausgleichskasse Horlogerie haben folgende neue Telefonnummer 032/286 866.

Ausgleichskasse Gärtner (Nr. 98): Telefon 01/388 53 80, Fax 01/388 53 81.

Ausgleichskasse Meroba (Nr. 111):

Zweigstelle Lausanne: Telefon 021/647 24 25, Fax 021/646 39 03;

Zweigstelle Sitten: Telefon 027/26 51 11, Fax 027/26 51 80.

Ausgleichskasse Luzern: Die Postanschrift lautet:

Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15;

ab 4.11.1994 neu Telefon 041/375 05 05, Fax 375 05 00.

Ausgleichskasse Genf (Nr. 25): Neue Postanschrift:

Case postale 360, 1211 Geneve 29.

AHI-Praxis 4/1994 163