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Nachfolgend werden die Ergebnisse zu den allgemeinen Arbeitstätigkeiten sowie den detaillierten Arbeitstätigkeiten der Berufe in der Buchhaltung, Personalver-rechnung und Bilanzbuchhaltung in Steuerberatungskanzleien diskutiert.

9.1.1 Allgemeine Arbeitstätigkeiten

Werden die Arbeitstätigkeiten der Informations- und Datenverarbeitung mit dem aktuellen Lehrplan verglichen, so zeigt sich, dass in der Rechnungswesen-Ausbil-dung diverse Auswertungen, Berichte und Analysen erstellt werden. Die Arbeitstä-tigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Kolleginnen und Kollegen oder die Be-treuung der Klientinnen und Klienten sind ebenfalls Bestandteil in der Ausbildung in der Handelsakademie, wenn man die Ziele der Teamfähigkeit und Kundenorien-tierung betrachtet. Ebenfalls sind die geforderten Arbeitstätigkeiten im Bereich Officemanagement Lerninhalte in der HAK-Ausbildung, im Besonderen sind sie Arbeitstätigkeiten in der Übungsfirma. Da die aus der Stellenanzeigenanalyse ge-wonnenen allgemeinen Arbeitstätigkeiten Lehrplaninhalte sind, sollten diese den HAK-Absolventinnen und Absolventen vermittelt worden sein. Bestenfalls können sie dementsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen und diese beim Be-rufseinstieg einsetzen.

9.1.2 Detaillierte Arbeitstätigkeiten

Detaillierte Arbeitstätigkeiten der Buchhalterin/des Buchhalters

Die Schülerinnen und Schüler in der Handelsakademie lernen im Unterrichtsgegen-stand Betriebswirtschaft die verschiedenen Rechtsformen. Dies ist wichtig für die

Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei, da die Klientinnen und Klienten aus unter-schiedlichen Rechtsformen als auch Branchen kommen. Die Kerntätigkeit der Buchhalterin/des Buchhalters, die Führung der Buchhaltungen, ist ebenfalls Be-standteil des aktuellen Lehrplans 2014. Die Schülerinnen und Schüler lernen die in den Stellenanzeigen angegebene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die doppelte Buchführung. Auch sind die HAK-Absolventinnen und Absolventen mit der Be-legverarbeitung vertraut. Sie können Belege prüfen, bearbeiten und in weiterer Folge die Verbuchung der Geschäftsfälle vornehmen. In den Stellenanzeigen wurde angegeben, dass die Steuerberatungskanzleien Buchhaltungsprogramme verwen-den. In der zweiten Schulstufe lernen die Schülerinnen und Schüler die Buchhal-tung mithilfe einer kaufmännischen Standardsoftware zu führen. Zwar wird keine spezifische Software genannt, allerdings bereitet die Rechnungswesen-Ausbildung die Absolventinnen und Absolventen auf die zukünftige Arbeit mit einem Buchhal-tungsprogramm vor. Ebenfalls sind die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die zu-sammenfassende Meldung im Zusammenhang mit Auslandsgeschäftsfällen Lehr-planinhalte im Unterrichtsgegenstand Unternehmensrechnung. Da teilweise die Buchhalterinnen und Buchhalter Aufgaben der Lohn- und Gehaltsverrechnung übernehmen, sind auch hier die HAK-Absolventinnen und Absolventen durch die in der Rechnungswesen-Ausbildung gelernten Kenntnisse in der Personalverrech-nung in der 2. Schulstufe ausgebildet. Mit den in den Stellenanzeigen angegebenen Aufgaben der Fakturierung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie des Mahn-wesens kommen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus im Fach Betriebs-wirtschaft und in der Übungsfirma in Kontakt. Aus den vorliegenden Resultaten ist zu empfehlen, dass im Unterricht unterschiedliche Rechtsformen und Branchen be-rücksichtigt werden sollen, um der Arbeit in Steuerberatungskanzleien zu entspre-chen. Zudem soll in der Ausbildung ein buchhalterisches Softwareprogramm inten-siver eingesetzt werden. Die gewonnenen Ergebnisse deuten auf die Orientierung am Leitbild des praktischen Buchhalters hin. In den Stellenanzeigen wurden vor-wiegend ausführende buchhalterische Arbeitstätigkeiten festgestellt sowie Fach-kenntnisse in der Buchhaltung – und darüber hinaus auch in der Personalverrech-nung und Bilanzbuchhaltung – angeführt. Zudem forderten die Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber bei den Qualifikationsanforderungen verstärkt klassische Arbeits-tugenden wie Gewissenhaftigkeit oder Leistungsorientierung (siehe Tabelle 5). Da-raus ableitend sind Fertigkeiten und Kenntnisse im Unterricht zu vermitteln, welche in der betrieblichen Praxis nutzbar sind. Jedoch unterliegt die Praxis einem ständi-gen Wandel. Wie bereits im Kapitel 2.1 zu lesen war, hält die Automatisierung und die Digitalisierung bereits im Berufsbereich des Rechnungswesens Einzug. Da schon zahlreiche Buchungen automatisiert erstellt werden und die Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer zunehmend Tätigkeiten der Kontrolle, Analyse und Steue-rung übernehmen, wird für die Rechnungswesen-Ausbildung die Ausrichtung am denkenden Buchhalter empfohlen. Die Schülerinnen und Schüler sollen neben praktisch nutzbaren Fertigkeiten und Kenntnissen im Zusammenhang mit Berech-nungen und der Verbuchung auch dispositive Fähigkeiten im Bereich der Planung, Kontrolle und Entscheidung erwerben. Dadurch würde sich die Ausbildung mehr am Puls der Zeit orientieren.

Detaillierte Arbeitstätigkeiten der Personalverrechnerin/des Personalverrech-ners

Vergleicht man die zu erledigenden Arbeitstätigkeiten einer Personalverrechne-rin/eines Personalverrechners mit den Lehrplaninhalten im Unterrichtsgegenstand Unternehmensrechnung als auch mit Schulbüchern, so zeigt sich hier auch ein po-sitives Bild. Im Bereich der Personalverrechnung lernen die HAK-Schülerinnen und Schüler laufende und sonstige Bezüge abzurechnen und im Zusammenhang diverse Aufzeichnungen wie Arbeits- und Nichtarbeitszeit aufgrund von Urlauben und Krankenständen zu berücksichtigen. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter, welche aus dem Unternehmen austreten, können die HAK-Absolventinnen und Absolventen idealerweise die Abrechnung für die Beendigung des Dienstverhält-nisses aufstellen. Ebenso sind die HAK-Absolventinnen und Absolventen für den Schriftverkehr mit Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern vorbereitet. Je-doch ist aus dem Lehrplan nicht herauszulesen, ob die Schülerinnen und Schüler die in den Stellenanzeigen angegebenen weiteren Aufgaben der Personalverrechne-rin/des Personalverrechners wie Lohn- und Gehaltsanpassung, Administration von

Karenzierungen oder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses lernen. Dement-sprechend wäre hier zu überprüfen, ob diese Inhalte im Beruf vorausgesetzt werden oder ob es ausreicht, das Wissen für diese Aufgaben erst on-the-job zu erwerben.

So wären diese Inhalte in die Rechnungswesen-Ausbildung aufzunehmen. Zusam-menfassend zeigt sich, dass die in den Stellenanzeigen angegebenen Tätigkeiten der Personalverrechnerin/des Personalverrechners zum Teil Lehrplaninhalte des Unter-richtsfaches Unternehmensrechnung sind und die Rechnungswesen-Ausbildung der Inhalte der Praxis partiell entspricht. Aus den vorliegenden Ergebnissen für die Per-sonalverrechnerin/den Personalverrechner in einer Steuerberatungskanzlei ist zu empfehlen, dass die Schülerinnen und Schüler mit Gehalts- und Lohnverrechnun-gen für verschiedene Rechtsformen und Branchen vertraut gemacht werden sollen.

Grundlegend sollen die HAK-Absolventinnen und Absolventen das Berechnen der Löhne und Gehälter auf Grundlage der An- und Abwesenheitszeiten und das Ver-walten von Urlauben, Krankenständen und Reisekosten beherrschen sowie Mel-dungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter tätigen können.

Detaillierte Arbeitstätigkeiten der Bilanzbuchhalterin/des Bilanzbuchhalters Die bei der Buchhalterin/beim Buchhalter erhaltenen Ergebnisse bei der Analyse der buchhalterischen Arbeitstätigkeiten können hier ebenfalls übernommen wer-den. Aufgrund der unterschiedlichen Klientinnen und Klienten der Steuerbera-tungskanzleien, ist ebenso für die Ausbildung in der Bilanzbuchhaltung der Einsatz von verschiedenen Rechtsformen zu empfehlen. Dies kann im Lehrplan durch den Lerninhalt der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen, Perso-nengesellschaften und kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der an-schließenden Jahresabschlussanalyse bereits gewährleistet werden. Darüber hinaus sind HAK-Absolventinnen und Absolventen in den Lehrplaninhalten der Steuer-lehre und der Ermittlung von steuerlichen Ergebnissen für die in den Stellenanzei-gen angeführte Übernahme der Erstellung von SteuererklärunStellenanzei-gen für die Klientin-nen und Klienten geschult. Auch der eiKlientin-nen Stellenanzeige mit der Reportingaufgabe nach IFRS kann durch den Bereich der Internationalen Rechnungslegung im 4. Jahrgang nachgekommen werden. Demgemäß decken sich die aus der

vorliegenden Stellenanzeigenanalyse gewonnenen Arbeitstätigkeiten einer Bilanz-buchhalterin/eines Bilanzbuchhalters mit den Inhalten des derzeitigen Lehrplans der Handelsakademie. Die HAK-Schülerinnen und Schüler werden in der aktuellen Rechnungswesen-Ausbildung auf die in den Stellenanzeigen genannten Arbeitstä-tigkeiten in der Bilanzbuchhaltung vorbereitet.

Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Großteil der Inhalte im aktuellen Lehrplan der Handelsakademie enthalten ist. Dennoch weisen einige Unternehmen darauf hin, dass die Ausbildung für die betriebliche Praxis unzureichend ist, wie in den zitierten Studien im Kapitel 6.2 angeführt wurde. Als ein möglicher Grund sind die Unter-richtsmethoden beziehungsweise die Art und Weise, wie gelernt wird, denkbar.

Diese können den Vorgehensweisen in der Praxis nicht beziehungsweise nicht voll-ends gerecht werden. Demnach fordern häufig die Arbeitgeberinnen und Arbeitber Arbeitberufsspezifische Erfahrung – wie sich auch in 47,5 % der Stellenanzeigen ge-zeigt hat –, weil die Bewerberinnen und Bewerber die Arbeitstätigkeiten in der Pra-xis bereits kennengelernt und ausgeführt haben (siehe Kapitel 8.2.3). Um die Rech-nungswesen-Ausbildung mehr der Praxis anzugleichen, besteht eine Möglichkeit darin, die Übungsfirma auszuweiten und so die gesamte Rechnungswesen-Ausbil-dung umzugestalten. Durch die Simulation der Praxis in der Übungsfirma können die Lerninhalte praxisorientierter gelernt werden und somit kann sich praktisches Können angeeignet und gefördert werden. Es muss allerdings berücksichtigt wer-den, dass dieses praktische Können nicht jenem entspricht, welches im dualen Sys-tem und somit direkt in der Praxis erworben wird. Diesem kann das praktische Kön-nen, welches in der vollzeitschulischen Ausbildung der Handelsakademie entwi-ckelt wird, nicht in vollem Ausmaß gleichkommen. Darin liegt ein weiterer mögli-cher Kritikpunkt der Unternehmen begründet. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob beziehungsweise in welchem Umfang die Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, Lerninhalte praxisgerecht und praktisches Können in der Schule zu vermitteln.

Diesbezüglich dürfen die Aus- und Weiterbildungen der Lehrkräfte nicht außer Acht gelassen werden, welche sich ebenfalls an der Praxis orientieren sollen.