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8.2 Ergebnisse zu Qualifikationsanforderungen

8.2.1 Anforderungen an Eigenschaften und Qualifikationen

Wie in Tabelle 3 ersichtlich ist, erhielt die im O*NET Content Model angeführte Unterkategorie „Kognitive Fähigkeiten“ in den vorliegenden Stellenanzeigen 115 Nennungen. Nachdem die vorliegende Kategorie entsprechend zugeordnet war, war von Interesse, welche einzelnen Fähigkeiten darunter verstanden wurden.

Es zeigte sich, dass in den Stellenanzeigen vor allem die Zahlenaffinität, die Kom-munikationsfähigkeit und die Auffassungsgabe als kognitive Fähigkeiten gefordert wurden.

Im Bereich der beruflichen Interessen konnten nur HOLLANDS C = „Konventionelle Interessen“ identifiziert werden. Diese sieben Nennungen beziehen sich zusam-mengefasst auf das Interesse für die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Jah-resabschluss und Betriebswirtschaftslehre sowie auf das Interesse an der Beratung von Klientinnen und Klienten.

Die Unterkategorie „Leistungsorientierung“ wurde 101 mal zugewiesen. Nach der Zusammenfassung zeigte sich hier, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ei-genschaften wie die Leistungsbereitschaft, das Engagement, die Motivation, den

Ehrgeiz, die Ausdauer, die Begeisterungsfähigkeit, die effiziente Arbeitsweise so-wie die Eigeninitiative forderten.

Die Unterkategorie „Führungsfähigkeit“ wurde in den vorliegenden Stellenanzei-gen kein einziges Mal zugeordnet. Daraus folgt, dass die in der Stichprobe gesuch-ten Buchhalterinnen und Buchhalter, Personalverrechnerinnen und Personalver-rechner und Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in den Steuerberatungs-kanzleien keine Führungsqualitäten benötigen.

Die Unterkategorie „Zwischenmenschliche Orientierung“ erhielt beim Hauptmate-rialdurchlauf 119 Nennungen. Als Qualifikationsanforderung nannten die Arbeit-geberinnen und Arbeitgeber die Teamfähigkeit.

Die Unterkategorie „Anpassungsfähigkeit“ erhielt bei der Analyse der Stellenan-zeigen 35 Nennungen. Vor allem die Flexibilität, die Belastbarkeit und sowie die Freude an neuen und unterschiedlichen Aufgaben wurden als wünschenswerte Ei-genschaften angeführt.

Wie in Tabelle 3 ersichtlich ist, wurde in der Domäne „Eigenschaften der Arbeit-nehmerin/des Arbeitnehmers“ am häufigsten mit 205 Nennungen die Unterkatego-rie „Gewissenhaftigkeit“ vergeben. Bei der Zusammenfassung stellte sich heraus, dass Genauigkeit und Strukturiertheit (genaue und strukturierte Arbeitsweise), Zu-verlässigkeit und Loyalität sowie Verantwortungsbewusstsein bei der Arbeit in ei-ner Steuerberatungskanzlei von großer Bedeutung sind.

Die Unterkategorie „Selbständigkeit“ erhielt bei der Analyse 112 Nennungen. Eine selbständige Arbeitsweise, Selbständigkeit und die Übernahme von Eigenverant-wortung sind von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und in weiterer Folge auch von den HAK-Absolventinnen und Absolventen mitzubringen.

Die Unterkategorie „Praktische Intelligenz“ wurde 31 mal zugewiesen. Die Bewer-berin/der Bewerber soll bestenfalls die Fähigkeiten zum analytischen und logischen Denken besitzen.

Die Kategorie „Auftreten“ wurde 46 mal zugewiesen. Neben einem gepflegten äu-ßeren Erscheinungsbild sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offen,

aktiv und insgesamt positiv gestimmt sein. Zusätzlich wurde in den Stellenanzeigen ein professionelles und kundenfreundliches Auftreten für die Berufe in einer Steu-erberatungskanzlei als Anforderung angeführt.

In 48 Stellenanzeigen wird von den Bewerberinnen und Bewerbern die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Fasst man den Inhalt der Kategorie „Lern- und Fortbil-dungsbereitschaft“ zusammen, wird zum einen Lernbereitschaft in Bezug auf neue Aufgaben beziehungsweise Programme und zum anderen fachliche Weiterbil-dungsbereitschaft und der Besuch entsprechender Ausbildungen gewünscht.

Anforderungen an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer

Wie aus Tabelle 3 zu entnehmen ist, erhielt bei der Analyse der Stellenanzeigen die Unterkategorie „Soziale Kompetenz“ 103 Nennungen. Durch das Zusammenfassen zeigte sich, dass in dieser Kategorie Service-/Klientenorientierung und Freude am Umgang mit Menschen für die untersuchten Berufe in einer Steuerberatungskanzlei als wünschenswerte Eigenschaften gelten.

Die Unterkategorie „Komplexe Problemlösungskompetenz“ konnte sechsmal zu-gewiesen werden. Demzufolge sollen die Bewerberinnen und Bewerber Problemlö-sungskompetenzen, eine analytische Problemlösungsfähigkeit und eine lösungsori-entierte Arbeitsweise beziehungsweise lösungsorilösungsori-entiertes Denken mitbringen.

In den untersuchten Stellenanzeigen konnte die Unterkategorie „Analysefähigkeit“

nicht befüllt werden. Wie bereits angemerkt wurde, wurde entsprechend den Aus-führungen des O*NET Content Models das analytische Denken der Unterkategorie

„Praktischen Intelligenz“ zugeordnet. Das bedeutet, dass dieser Fähigkeit in der vorliegenden Stichprobe keine Bedeutung zukommt.

Die Unterkategorie „Organisationsfähigkeit“ wurde in der vorliegenden Stichprobe neunmal kategorisiert. Als Qualifikationsanforderungen wurden eine terminge-rechte Arbeitsweise sowie Organisationsgeschick genannt.

Mit 262 Nennungen weist die Unterkategorie „Technologischen Fertigkeiten“ unter den Anforderungen die meisten Nennungen auf. Diese hohe Anzahl ist darauf zu-rückzuführen, dass jeder Textinhalt, welcher mit EDV, IT, Computer oder

Programmen zu tun hatte, hierunter eingeordnet wurde, beispielsweise Inhalte wie Freude am Umgang mit dem PC und EDV-Programmen, IT-Anwenderkenntnisse, IT-Affinität oder BMD-Kenntnisse. Neben den genannten erforderlichen Kenntnis-sen von Microsoft Office-Programmen wurden auch im Speziellen Kenntnisse im Tabellenkalkulationsprogramm Excel, im Textverarbeitungsprogramm Word und im Präsentationsprogramm PowerPoint erwartet. Des Weiteren wurden in den Stel-lenanzeigen Kenntnisse betreffend verschiedenster Business-Software wie BMD o-der SAP angeführt. Die nachstehende Tabelle 4 zeigt die Bedeutung o-der von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gewünschten Fertigkeiten in verschiedenen Programmen. So wurde in 62 % der gesamten Stellenanzeigen am häufigsten BMD gefordert. In 42,5 % der Stellenanzeigen wurden Kenntnisse im gesamten Microsoft Office-Paket gewünscht. Gesondert wurden die Programme Excel in 15,5 %, Word in 7 % und PowerPoint in 1,5 % der Stellenanzeigen angeführt. 12 % der Stellen-anzeigen enthielten die Bedingung, Kenntnisse in der Software RZL mitzubringen.

In zwischen 0,5 % und 2 % der gesamten Stellenanzeigen wurden Fertigkeiten in ERP, DATEV, SAP und DPW als erforderlich angesehen.

Programm Anzahl der Stellenanzeigen in Prozent N = 200

BMD 62,0 %

Microsoft Office-Paket 42,5 %

Excel 15,5 %

RZL 12,0 %

Word 7,0 %

DPW 2,0 %

PowerPoint 1,5 %

SAP 1,0 %

DATEV 1,0 %

ERP 0,5 %

Tabelle 4: Geforderte Kenntnisse in Softwareprogrammen

Auch in der Studie von SCHNEEBERGER ET AL. (2009, S. 103) wurden in den lenanzeigen EDV-Kenntnisse analysiert. In nur 3,3 % der 215 untersuchten Stel-lenanzeigen wurden Kenntnisse in BMD gefordert. Vergleicht man diese beiden Werte, so kann dies auf eine Steigerung der Wichtigkeit der Kenntnisse

beziehungsweise des Umgangs mit BMD von 2004 bis 2020 hindeuten. Ebenso ist das Programm SAP näher zu betrachten. In dieser Untersuchung wird SAP nur in 1,0 % der gesamten Stellenanzeigen gewünscht. Im Gegensatz dazu konnten SCHNEEBERGER ET AL. (2009, S. 103) in 9,8 % der Stellenanzeigen SAP als gefor-derte EDV-Kenntnisse feststellen und verdeutlichten hier die höhere Bedeutung des Software-Programms SAP gegenüber BMD. Allerdings zeigt sich in dieser vorlie-genden Untersuchung, dass SAP kaum von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefordert wurde und BMD-Kenntnisse in den untersuchten Berufen in einer Steu-erberatungskanzlei weitaus wichtiger waren. Darüber hinaus sind die Kenntnisse in Microsoft Office auch näher zu beleuchten. Wie in Tabelle 4 ersichtlich ist, wurde in 42,5 % der gesamten Stellenanzeigen das gesamte Microsoft Office-Paket als Anforderung genannt. Gesondert wurden die Programme Excel in 15,5 %, Word in 7 % und PowerPoint in 1,5 % der Stellenanzeigen angeführt. Im Vergleich dazu forderten in der Studie von SCHNEEBERGER ET AL. (2009, S. 103) die Arbeitgebe-rinnen und Arbeitgeber in 19,5 % der Stellenanzeigen Kenntnisse in Excel, in 13,0 % der Stellenanzeigen Kenntnisse in Word und in 6,0 % der Stellenanzeigen Kenntnisse in PowerPoint. Zusätzlich wurden Kenntnisse in Datenbankprogram-men wie Access mit 1,4 % in Stellenanzeigen gewünscht, welche in dieser vorlie-genden Analyse nicht festgestellt wurden. Nach Aufsummierung der gesamten Microsoft Office-Anführungen zeigt sich, dass in zwei Drittel der gesamten Stich-probe Fertigkeiten in Microsoft Office-Programmen als Anforderungen für die Ausübung der Berufe der Buchhalterin/des Buchhalters, der Personalverrechne-rin/des Personalverrechners und der BilanzbuchhaltePersonalverrechne-rin/des Bilanzbuchhalters in den Steuerberatungskanzleien aufgezeichnet wurden.

Wenn man Tabelle 4 betrachtet, kann daraus für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in einer Handelsakademie abgeleitet werden, dass die Vermittlung von Wissen und der fachkundige Umgang mit BMD und den Microsoft Office-Programmen von großer Wichtigkeit aus Sicht der Praxis, hier für die Berufe in der Buchhaltung, Personalverrechnung und Bilanzbuchhaltung in Steuerberatungs-kanzleien, sind.

Darüber hinaus spielt auch die Digitalisierung in den Berufen in einer Steuerbera-tungskanzlei eine Rolle. Das ist auch in einzelnen Stellenanzeigen herauszulesen und präsentiert sich zusammengefasst als Anforderungen nach digitaler Kompe-tenz, Affinität für neue Technologien, Interesse an digitalen Prozessen, Affinität für die digitale Buchhaltung und nach aktiver Mitarbeit an der Digitalisierung aller Dienstleistungsbereiche und Tätigkeiten in der Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden.

Neben diesen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gewünschten Eigen-schaften wurden in den Stellenanzeigen ebenfalls spezifische Fachkenntnisse und Wissen gefordert. Die Unterkategorie „Business und Management“ wurde in der vorliegenden Stichprobe 29 mal zugewiesen. Entsprechend der vakanten Positionen war Wissen im Bereich der Buchhaltung, der Personalverrechnung oder der Bilanz-buchhaltung erforderlich. Lediglich in einzelnen Stellenanzeigen waren genaue Kenntnisse gefordert wie Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht und Arbeits-recht, Kenntnisse im Steuerrecht/Umsatzsteuerrecht sowie Kenntnisse der Bilan-zierungsregeln nach UGB (Unternehmensgesetzbuch aus Österreich) und HGB (Handelsgesetzbuch aus Deutschland). Daneben erhielt der Wissensbereich „Kunst und Geisteswissenschaften“ 58 Nennungen. Neben dem Wissen in der deutschen Sprache wurden Kenntnisse in der Fremdsprache Englisch gewünscht. Hier wurden geforderte Sprachenkenntnisse auf Muttersprachenniveau, auf gutem, sehr gutem bis hin zu ausgezeichnetem Niveau in den Stellenanzeigen angeführt. Im Vergleich mit der Studie von SCHNEEBERGER ET AL. (2009, S. 103) zeigt sich, dass auch hier Englisch als hauptsächlich geforderte Fremdsprache gilt. Daneben waren Ostspra-che(n) beziehungsweise Französisch in wenigen Stellenanzeigen angeführt. In die-ser vorliegenden Untersuchung wurden keine weiteren benötigten Fremdsprachen in den Stellenanzeigen genannt.

Die nachstehende Tabelle 5 veranschaulicht, in vielen Stellenanzeigen die jeweilige Qualifikationsanforderung vorkam. Die Anzahl der Nennungen und die Anzahl der Stellenanzeigen unterscheiden sich deshalb, da in einer Stellenanzeige die entspre-chenden Eigenschaften beziehungsweise Anforderungen einzeln in die Analyse

aufgenommen wurden. Zum Beispiel erhielten die der Gewissenhaftigkeit zugehö-rigen Eigenschaften wie Loyalität, Genauigkeit und strukturierte Arbeitsweise ge-trennte und einzelne Nennungen. Hohe Werte lassen auf eine höhere Bedeutung der einzelnen Qualifikationsanforderungen für die gesuchten Berufe in der Buchhal-tung, Personalverrechnung und Bilanzbuchhaltung der vorliegenden Stichprobe schließen.

Qualifikationsanforderung Anzahl der Nennungen in

Technologische Fertigkeiten 262 185 92,50 %

Gewissenhaftigkeit 205 165 82,50 %

Zwischenmenschliche Orientierung 119 118 59,00 %

Selbständigkeit 112 111 55,50 %

Soziale Kompetenz 103 97 48,50 %

Kognitive Fähigkeiten 115 91 45,50 %

Leistungsorientierung 101 85 42,50 %

Kunst und Geisteswissenschaften 58 58 29,00 %

Lern- und Fortbildungsbereitschaft 48 48 24,00 %

Auftreten 46 39 19,50 %

Komplexe Problemlösungskompetenz 6 6 3,00 %

Führungsfähigkeit 0 0 0,00 %

Analysefähigkeit 0 0 0,00 %

Tabelle 5: Anzahl der Nennungen und der Stellenanzeigen zu Qualifikationsanforderungen

In 92,5 % der Stichprobe und somit am häufigsten wurden die technologischen Fer-tigkeiten in den Stellenanzeigen genannt. Auch die Gewissenhaftigkeit wurde in den Stellenanzeigen häufig angegeben, denn in 82,5 % der Stellenanzeigen forder-ten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass die Bewerberin/der Bewerber Ge-wissenhaftigkeit besitzt. In mehr als der Hälfte der Stellenanzeigen wurden die zwi-schenmenschliche Orientierung (59,0 %) und die Selbständigkeit (55,5 %) als ge-forderte Qualifikationsanforderungen angeführt. Daneben konnten in weniger als

der Hälfte der Stellenanzeigen weitere Qualifikationsanforderungen festgestellt werden. In 48,5 % der Stellenanzeigen wird von der zukünftigen Mitarbeiterin/dem zukünftigen Mitarbeiter soziale Kompetenz, in 45,5 % kognitive Fähigkeiten sowie in 42,5 % Leistungsorientierung gewünscht. Die Forderung nach Wissen im Be-reich Kunst und Geisteswissenschaften – im Spezifischen in Deutsch und Englisch – wird in 29,0 % der gesamten Stichprobe angeführt. Des Weiteren werden die Lern- und Fortbildungsbereitschaft sowie das Auftreten in 24,0 % beziehungsweise 19,5 % der Stellenanzeigen gefordert. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gaben in 16,5 % der Stichprobe die Anpassungsfähigkeit und in 15,5 % die praktische Intelligenz als Qualifikationsanforderungen an. Lediglich in 13,0 % der gesamten 200 Stellenanzeigen wurde explizit das Wissen im Bereich Business und Manage-ment als Anforderung definiert. Weitere Qualifikationsanforderungen wurden nur vereinzelt bis gar nicht in den Stellenanzeigen genannt. So wünschten sich die Ar-beitgeberinnen und Arbeitgeber in 4,0 % der Stichprobe Organisationsfähigkeit, in 3,5 % der Stellenanzeigen wurden die konventionellen Interessen angeführt und in 3,0 % der Stichprobe wird eine komplexe Problemlösungskompetenz gefordert.

Wie bereits oben angeführt wurde, wurden in keiner Stellenanzeige der vorliegen-den Stichprobe die Führungsfähigkeit und die Analysefähigkeit als Anforderungen genannt.

Zudem fällt bei näherer Betrachtung auf, dass Fachwissen in den Sprachen und im kaufmännischen Bereich im Vergleich zu den Schlüsselqualifikationen nur in 29,0 % beziehungsweise 13,0 % der Stellenanzeigen ausdrücklich angeführt wur-den. Es ist zu berücksichtigen, dass die in den Stellenanzeigen geforderte Ausbil-dung die Qualifikationen in den Fachwissensbereichen implizieren kann. Somit werden diese von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nicht eigens aufgezählt.

Jedoch zeigte sich klar, dass auf Schlüsselqualifikationen häufiger hingewiesen wurde.

Die gewonnenen Ergebnisse dieser Untersuchung können mit jenen aus den Studien von TROST &WEBER und GSTETTENHOFER, welche ebenfalls mit dem O*NET Con-tent Model gearbeitet haben, verglichen werden. Um den Vergleich herstellen zu

können, wird die Anzahl der Nennungen herangezogen, denn TROST &WEBER und GSTETTENHOFER diskutierten ihre Ergebnisse anhand den Nennungen. Bei TROST

&WEBER (2012, S. 227) erhielten das Wissen im Bereich Business und Manage-ment, gefolgt von der Zielorientierung (hier Leistungsorientierung genannt) und der Gewissenhaftigkeit die meisten Nennungen (Stichprobe 707 Stellenanzeigen). Bei GSTETTENHOFER (2017, S. 57) wurden am häufigsten die technologischen Fertig-keiten, die Berufserfahrung und die Leistungsorientierung genannt (Stichprobe 1050 Stellenanzeigen). Wie bei GSTETTENHOFER liegen auch die technologischen Fertigkeiten in dieser Untersuchung auf dem ersten Rang der meisten Nennungen.

Die zweithäufigste Anzahl der Nennungen in dieser Untersuchung erhielt die Ge-wissenhaftigkeit, welche ebenso bei TROST &WEBER unter die drei Kategorien mit den meisten Nennungen fiel. Daraus lässt sich ableiten, dass diese Schlüsselquali-fikationen als bedeutende Qualifikationsanforderungen identifiziert wurden. Zu-dem können sie als beständig bedeutend beschrieben werden, da sie ebenso in den Jahren 2012 und 2017 zu den von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern am häu-figsten geforderten Qualifikationen gezählt wurden. Am dritthäuhäu-figsten wurde in dieser Untersuchung die zwischenmenschliche Orientierung genannt, welche in den anderen beiden Studien im geringeren Maße als wesentliche Qualifikationsanfor-derung festgestellt werden konnte.