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Dies gilt unmittelbar im internationalen Bereich:

Im Dokument Die Friedenslehre (Seite 67-70)

„Es geht hier um das Wohl der Personen, aber auch um den Frieden der Welt. Der Friede ist in der Tat ungeteilt. Er kann nicht auf der internationalen Ebene zugesi-chert werden, wenn er seine Wurzeln nicht im sozialen Frieden innerhalb der Na-tionen hat. Jede Situation der Ungerechtigkeit, die einer menschlichen Gemein-schaft auferlegt wird, läuft Gefahr, eines Tages zu explodieren und sogar interna-tionale Ausmaße anzunehmen, die niemand mehr kontrollieren kann. ,Der Geist des Krieges in seiner ersten und fundamentalen Bedeutung — sagte ich 1979 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen — erhebt sich und reift dort, wo die unveräußerlichen Rechte des Menschen verletzt werden' (ebd., Nr. 11)." (6,10) Darum

ist der Kampf für Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte wie überhaupt internationalen Rechts Friedensdienst:

_Der Friede ist heutzutage zu innerst mit der ideellen Anerkennung und der wirk-samen Wiederherstellung der Menschenrechte verbunden. Diesen fundamentalen Rechten entspricht eine fundamentale Pflicht: der Friede. Der Friede ist eine Pflicht." (10.2,45)

„Wo die Menschenrechte nicht beachtet. verteidigt und gefördert werden, wo man mit Gewalttätigkeit oder Betrug gegen die unveräußerliche Freiheit des Menschen verstößt, wo seine Persönlichkeit ignoriert oder herabgesetzt wird, wo Diskrimi-nierung, Sklaverei oder Intoleranz herrschen, dort kann kein wahrer Friede sein.

Friede und Recht sind sich gegenseitig Ursache und Wirkung: der Friede fördert das Recht und das Recht seinerseits fördert den Frieden.” (10.2,48)

„In diesem Jahr kommt Unserem Vorschlag ein Umstand zugute: Es wurde der 20.

Jahrestag der Verkündigung der Menschenrechte begangen. Dies ist ein Ereignis, das alle Menschen angeht: den einzelnen wie die Familie, die Gruppen und Ver-bände wie die Nationen. Keiner darf es vergessen, keiner darüber hinwegsehen, weil alle zur grundsätzlichen Anerkennung einer menschenwürdigen Bürgerschaft im Vollsinn des Wortes aufgerufen sind. Jeder einzelne auf Erden besitzt sie. Von dieser Anerkennung leitet sich der ursprüngliche Anspruch auf Frieden her und das Thema des Weltfriedenstages. Es lautet: ,Die Förderung der Menschenrechte: ein Weg zum Frieden.'"

Friede als Verwirklichung der Menschenrechte hat dann auch notwendigerwei-se notwendigerwei-seine Vorausnotwendigerwei-setzungen in der inneren Ordnung der Staaten, der wichtigsten Akteure internationaler Politik:

_Aus demselben Grunde kann eine politische Gemeinschaft nur dann wirksam zum Aufbau des internationalen Friedens beitragen, wenn sie für sich selbst den Frie-den erreicht hat, das heißt, wenn sie im eigenen Bereich die Förderung der Men-schenrechte ernst nimmt." (10.15,830)

2.14.3 Seit PT wird Frieden immer wieder als Verwirklichung des Wertequartetts

"Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit" umschrieben. Diese vier Begriffe werden häufig als „Werte" bezeichnet. In PT heißen sie „Prinzipien" eines guten, friedlichen und menschenwürdigen Zusammenlebens. Gleich nun ob Werte oder Prinzipien, sie kommen nicht von außen zur Friedensgestaltung hinzu.

Politisches Handeln ist diesen Werten schlechthin verpflichtet:

..Das bürgerliche Zusammenleben ist deshalb dann als gut geordnet, fruchtbar und menschlicher Würde entsprechend anzusehen, wenn es auf der Wahrheit gründet.

wie der Apostel Paulus mahnt: ,Darum leget ab die Lüge, ein jeder rede die Wahr-heit mit seinem Nächsten; denn wir sind Glieder untereinander' (Eph 4,25). Das wird dann sicher der Fall sein, wenn jeder seine Rechte und besonders seine Pflichten gegenüber den anderen anerkennt. Überdies wird das Zusammenleben so sein, wie Wir es soeben gezeichnet haben, wenn die Menschen, von der Gerechtig-keit geleitet, sich bemühen, sowohl die Rechte anderer zu achten, als auch die eigenen Pflichten zu erfüllen; wenn sie in solchem Bemühen von der Liebe beseelt sind, daß sie die Nöte der anderen wie ihre eigenen empfinden und die anderen an ihren Gütern teilnehmen lassen, und somit danach streben, daß auf der Welt die höchsten geistigen Werte unter allen verbreitet werden. Aber auch das genügt noch nicht; denn die menschliche Gemeinschaft wächst durch die Freiheit zusammen,

und zwar in Formen, die der Würde der Menschen angemessen sind. Da diese von Natur aus vernunftbegabt sind, tragen sie deshalb auch die Verantwortung für ihr Tun:'

Diese Werte sind Aprioris aller Politik und bedürfen keiner vorgängigen Prüfung auf politische Opportunität:

„Die Ordnung jedoch, die im menschlichen Zusammenleben waltet, ist ganz gei-stiger Art: auf der Wahrheit aufruhend; ist sie nach den Geboten der Gerechtigkeit zu verwirklichen; sie verlangt, durch gegenseitige Liebe beseelt und zur Voll-endung geführt zu werden; schließlich ist sie in ungeschmälerter Freiheit zu einer täglich menschenwürdigeren Harmonie zu gestalten." (18.2, Nr.37)

Sie sind speziell Aprioris der Friedenspolitik. Daraus bereits ergibt sich die innere Komplexität des Friedenshandelns wie die Notwendigkeit universaler Besinnung:

"Gestatten Sie mir ... an die Notwendigkeit einer universalen Umkehr zu den wah-ren Werten des Menschen zu erinnern. Man kann nicht, wie das so oft geschieht, nach Frieden rufen, um eine Permissivität auf ethischer Ebene und den Hunger nach Konsum befriedigen zu können. Der universale Friedensappell zum Frieden muß von einer tiefen Besinnung auf die Bestimmung des Menschen, auf den Sinn und die Qualität des Lebens geprägt sein. Da, wo die Umkehr zur Wahrheit zur Freiheit, zur Gerechtigkeit und zur Liebe nicht eine weithin anerkannte Notwen-digkeit und überall in die Praxis umgesetzt wird, ist der soziale Friede instabil.

weil er seiner tiefsten Wurzeln beraubt ist, die sich im Herzen des Menschen fin-den." (3,1196)

„Kurz, der Friede ist nicht von der Gerechtigkeit, der wohl verstandenen Freiheit und der Wahrheit zu trennen. Er setzt ein Klima des Vertrauens voraus. Er ist ein viel komplexeres Werk als die bloße Abrüstung, wenn auch diese ein sehr bedeut-samer Prozeß ist, um eine Welt des Friedens aufzubauen, und ein Test des Frie-denswillens." (6,10)

Die vier Prinzipien stehen jedoch nicht vereinzelt und unverbunden über einer Friedensordnung:

Zwischen Freiheit und Wahrheit bestehen enge Beziehungen:

„Ein ehrliches Verhältnis zur Wahrheit ist wesentliche Voraussetzung für authenti-sche Freiheit (vgl. Enzyklika Redemptor hominis, 12)." (10.21,4)

„Freiheit ist die vorzüglichste Auszeichnung des Menschen. Angefangen von ihren innersten Entscheidungen muß jede Person sich in einem Akt bewußter Selbstbe-stimmung, vom eigenen Gewissen beseelt, ausdrücken können. Ohne Freiheit sind die menschlichen Akte leer und wertlos. Die Freiheit, mit der der Mensch vom Schöpfer ausgestattet ist, ist die ihm fortwährend gegebene Fähigkeit, mit dem Verstand die Wahrheit zu suchen und mit dem Herzen dem Guten anzuhängen, zu dem er von Natur aus hinstrebt, ohne irgendeiner Art von Druck, Zwang oder Ge-walt ausgesetzt zu sein. Es gehört zur Personwürde, dem moralischen Anspruch

des eigenen Gewissens bei der Suche nach der Wahrheit entsprechen zu können."

(10.21,2)

— Freiheit versteht

sich stets als Freiheit mit anderen und verlangt nach sozialer

Im Dokument Die Friedenslehre (Seite 67-70)

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