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Die Entstehungssituationen der ausgewählten Lehrpläne

A. b. empirische

6. Forschungskonzeption

6.2. Bestimmung des Ausgangsmaterials

6.2.2. Die Entstehungssituationen der ausgewählten Lehrpläne

entwickeln und erlassen seitdem curriculare Vorgaben, die auf dem Krankenpflege-gesetzes und den Vereinbarungen der KMK für berufsbildende Schulen basieren.

Der „Lehrplan für die Berufsschule: Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ des Landes Sachsen repräsentiert als Teil des Samples diejenigen Landeslehrpläne, die in den neuen Bundesländern unter Kultushoheit ent-stehen.

Unter Verwendung der oben genannten Auswahlkriterien bilden somit folgende drei Lehrpläne die Auswahleinheit für die weitere Analyse in dieser Arbeit:

• Lehrplan A:

Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkranken-pflegeschulen in NRW, Nordrhein-Westfalen63

• Lehrpan B:

Ausbildung in den Pflegeberufen, Brandenburg64

• Lehrplan C:

Lehrplan für die Berufsschule: Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Sachsen65

Anschriften der Kommissionsmitglieder bekannt.“67

Die folgenden skizzenhaften Beschreibungen der Entstehungssituationen der drei ausgewählten Lehrpläne basiert deshalb auf Informationen, die aus einleitenden Tex-ten der Lehrpläne oder aus erläuternden Fachpublikationen stammen. Bei der Be-schreibung des Entwicklungsprozesses liegt der Schwerpunkt somit auf Informatio-nen zur Organisation der Lehrplanarbeit, Zusammensetzung des erarbeitenden Gremiums und Rechtsstatus des Lehrplans.68

Für alle drei curricularen Vorgaben des Samples gilt, dass die Novellierung des Krankenpfleggesetzes mit seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung als auslösen-des Moment zur Erarbeitung der vorliegenden kodifizierten Ergebnisse gesehen wer-den kann. Die konzeptionellen Wurzeln können jedoch unterschiedlich weit zurück-reichen.

Lehrplan A:

Die „Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkranken-pflegeschulen in NRW, Nordrhein-Westfalen“69 basiert auf den Ergebnissen eines Modellversuchs zur Entwicklung einer landeseinheitlichen curricularen Vorgabe.

In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V.

sowie der Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes NRW wurde 1996 mit der Konzepti-on eines Modellversuchs begKonzepti-onnen, der die Ausbildung in der Kranken-, Kinderkran-ken- und Altenpflege in einer integrierten Grundstufe mit anschließender Differenzie-rungsphase erproben sollte. Das Modellprojekt bewegte sich im Rahmen gegebener Strukturen, d. h. dass die damals geltenden Ausbildungs- und Prüfungsregelungen für die drei Pflegeberufe bei der Konzeption berücksichtigt wurden. Dabei standen die folgenden Fragestellungen im Zentrum des Entwicklungsprozesses:

1. Inwiefern müssen die bisher zu Grunde gelegten didaktischen Konzepte modi-fiziert werden?

2. Wie müssen Grund- und Spezialisierungsstufe sequenziert werden?

3. Wie können die Vorgaben zu theoretischen und praktischen Ausbildungsantei-len aus drei verschiedenen Ausbildungsordnungen aufeinander abgestimmt werden?

67 Biehl / Ohlhaver / Riquards, 1998, S. 223

68 Biehler / Ohlhaver / Riquards, 1998, S. 223 ff.

69 vgl. Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2004.

Das Erprobungsfeld bestand aus einer Altenpflegeschule sowie einer Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule in Essen70. Wissenschaftlich begleitet wurde der Modell-versuch vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und dem In-stitut für Gerontologie an der Universität Dortmund. Mit der Projektbearbeitung wur-den von Seiten der Pflegewissenschaft Oelke71 und von Seiten der Gerontologie Menke betraut.

Dabei bildeten Ansätze der praxisnahen Curriculumentwicklung und der Handlungs-forschung den konzeptionellen Rahmen der wissenschaftlichen BegleitHandlungs-forschung.

Demzufolge kam der Arbeit von Gremien zur Kooperation und Koordination im Ver-lauf des Entwicklungsprozesses besondere Bedeutung zu.

„Die Arbeit der Gremien ermöglicht einen kontinuierlichen Dialog zwischen den TheoretikerInnen und PraktikerInnen des Modellversuchs. Daneben er-folgt eine - schriftliche wie mündliche - Befragung der Lehrenden,

Praxisanleiterinnen / Mentorinnen und SchülerInnen.“72

Als Teilergebnis wurde ein Lehrplan entwickelt, der im Dezember 1998 unter der Be-zeichnung „Testcurriculum“ veröffentlicht wurde.73

Aufbauend auf diesem Konzept initiierte das Land NRW ein erneutes Lehrplanpro-jekt, das die avisierten Regelungsänderungen zur Krankenpflege- und Kinderkran-kenpflegeausbildung prospektiv einbezog.74 Akteure aus über 30 Schulen arbeiteten in Projektgruppen an der Umsetzung, wobei regelmäßige Arbeitstreffen zur Koordi-nierung und Weiterbildungen zu curricularen Fragestellungen stattfanden. Die wis-senschaftliche Begeleitung des Modellprojekts übernahm das Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung. Die zeitgleich mit der bundesweiten Gesetzesnovelle am 01.01.04 in NRW in Kraft getretene Ausbildungsrichtlinie berücksichtigt demnach zum einen die Evaluationsergebnisse aus dem o. g. Modellprojekt und zum anderen das neue Krankenpflegegesetz.75 Als Autorinnen werden Hundenborn und Kühn-Hempe genannt. Hundenborn ist Professorin für Pflegepädagogik und Pflegefachdi-daktik an der Katholischen Fachhochschule NRW in Köln. Sie ist Lehrerin für Pflege-berufe und Krankenschwester. Kühn-Hempe ist Diplom Berufspädagogin, Lehrerin für Pflegeberufe und Krankenschwester.76

70 Fachseminar für Altenpflege der Kath. Kliniken Ruhrhalbinsel gGmbH und Kath. Schule für Pflegeberufe Essen e. V.. Vgl. Caritasverband für das Bistum Essen e. V., 2000, S. 4

71 Verfasserin des Curriculums „Planen, Lernen und Lehren in der Krankenpflegeausbildung“. Vgl. Oelke 1991

72 Caritasverband für das Bistum Essen e. V., 2000, S. 13

73 Oelke et. al., 1998.

74 Diese wurden prospektiv berücksichtigt, denn die Ausbildungsrichtlinie trat gleichzeitig mit dem novellierten KrPflG am 01.01.2004 in Kraft.

75 vgl. Krooß, 2003, http://www.wincids.de/50.98.html, 19.06.07

76 vgl. http://www.dip-home.de/institut/personal/mitarbeiter.htm, vom 18.06.07

Der Rechtsstatus der Ausbildungsrichtlinie wird mit der Formulierung, es handlt sich um eine „verbindliche Orientierung für die Ausbildungsplanung und Durchführung der Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW“ erlassen.77 2009, also nach fünf Jahren der Erprobung, soll eine erneute Überprüfung der Ausbildungsrichtlinie erfol-gen.

Lehrpan B:

Die Initiative für das Curriculum „Ausbildung in den Pflegeberufen“ des Bundesinsti-tuts für Berufsbildung78 geht auf Reformierungsbestrebungen der Altenpflegeausbil-dung im Saarland zurück. Anlassprobleme für den Veränderungsprozess bildeten neue fachliche Anforderungen an das Altenpflegepersonal, die hohe Abwanderungs-rate von Fachpersonal aus dem Beruf sowie eine Ausbildungsgestaltung, die zu we-nig Bezug zur beruflichen Handlungspraxis aufwies. In Kooperation mit Vertreten von Altenpflegeausbildungseinrichtungen des Saarlands entwickelte das BIBB 2002 ein Curriculum, das sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Altenpflegegesetzes als auch die Standards der berufsschulischen Ausbildung berücksichtigte. Die Neuerungen bezogen sich vor allem auf den Stellenwert der praktischen Ausbildung, die nicht nur Praktikum sein sollte, sondern durch die Vorgabe eines Ausbildungsrahmenplans als Lernort hervorgehoben wurde. Darüber hinaus bildeten eine klarere Aufgabenteilung zwischen schulischer und praktischer Ausbildung mit jeweils auf die verschiednen Qualifizierungsaufgaben zugeschnittenen Lehrplänen sowie ein stärker gerontolo-gisch geprägtes Profil der Ausbildungsinhalte Lösungsansätze für o. g. Probleme. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung beruflicher Lernziele herausge-stellt, die als konkrete berufliche Handlungskompetenzen für beide Lernorte formu-liert sein müssen.79

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Krankenpflegegesetzes 2004 werden die-se Modernisierungsansätze mit der Veröffentlichung „Ausbildung in den Pflegeberu-fen“ in einem integrativen Ansatz auch auf den Beruf der Gesundheits- und Kranken-pflege übertragen. Mit dem Ziel einer „dualisierten“ Ausbildung, die sowohl Altenpfle-ge- als auch Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung integriert, werden die Ent-wicklungsstandards des BIBB erstmals auf diese Berufe angewendet.

77 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2004.

78 Becker, Band 1 und 2, 2006

79 vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung, 34/2002.

Zur Prozessbeschreibung werden vier Entwicklungsschritte aufgeführt. An erster Stelle steht die Identifizierung und Entwicklung des fachlichen Profils der jeweiligen beruflichen Richtung, auf deren Basis in einem zweiten Schritt berufliche Handlungs-kompetenzen bestimmt werden müssen, die die jeweiligen Qualifikationsziele legiti-mieren. Erkenntnisse über beide Schritte müssen in einem dritten empirisch auf Ar-beits-, Arbeitsorganisations-, und Qualifikationsbedarfsanalysen gestützt sein, damit sie in einem vierten und letzten Schritt zur Entwicklung von Ausbildungsstandards herangezogen werden können.80

Die Forderung nach empirischer Legitimation der curricularen Strukturen aus Er-kenntnissen der Qualifikationsforschung wurde im Entwicklungsprozess des Curricu-lums „Ausbildung in den Pflegeberufen“ grundsätzlich umgesetzt. Allerdings wird das Entwicklungsverfahren, dem im Regelungsbereich des BBiG eine wichtige Legitima-tionsfunktion zukommt, nur skizzenhaft beschrieben indem es heißt:

„In Vorbereitung und Begleitung der Arbeit an den Ausbildungscurricula für Al-tenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege wurden erstmals in der Aus-bildungsgeschichte beider Berufe an 36 nach repräsentativen Kriterien aus-gewählten Arbeitsstandorten (Einrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten) in insgesamt 92 Untersuchungsdurchgängen empirisch gestützte Arbeits-, Arbeitsorganisations- und Qualifikationsbedarfsanalysen durchge-führt. Die systematischen Ergebnisse der Untersuchungen wurden mit Unter-stützung von berufskundigen und (berufs-)pädagogisch erfahrenen Exper-ten/innen gesichtet, bewertet und in ihrer Relevanz für die praktische und / oder schulische Ausbildung eingeordnet. Auf Grundlage dieser Klassifikation wurden – unter Beachtung der neuen Aufgabenschneidung zwischen den Lernorten Schule und Praxis – beruflich relevante Kompetenzbereiche defi-niert und in Ausbildungsbereiche (praktische Ausbildung) und in Lernfelder (schulische Ausbildung) übertragen. Auf dieser Grundlage wurden unter Hin-zuziehung von Lehrkräften und Praxisanleitern/innen, Schul- und Betriebslei-tern sowie verantwortlichen MitarbeiBetriebslei-tern/innen aus zuständigen Landesminis-terien die Curricula in Gegenständen, Inhalten und Zielen sowie in sachlicher und zeitlicher Gliederung sukzessive entwickelt.“81

Im Land Brandenburg wurde das Curriculum „Ausbildung in den Pflegeberufen“ im Rahmen eines Landesmodellprojekts erprobt. An der Medizinischen Schule Ucker-mark e. V. startete 2003 ein Ausbildungsgang, in dem 37 Teilnehmerinnen und Teil-nehmer zunächst ein Jahr getrennt nach Alten- sowie Gesundheits- und Kranken-pflege und im zweiten und dritten Jahr gemeinsam ausgebildet wurden. Mit dem Ziel einer einheitlichen Ausbildungskonzeption der Pflegeberufe im Land Brandenburg zu schaffen, wurde dieses Modellprojekt durch Landesmittel gefördert und

80 vgl. Becker, Band 1, 2006, S. 5 f.

81 Becker, Band 1, 2006, S. 6.

wissenschaftlich vom BIBB begleitet. Im Frühjahr 2007 zog die zuständige Sozialmi-nisterin Ziegler zwar ein positives Fazit des Landesmodellprojekts, die erprobten cur-ricularen Vorgaben wurden jedoch noch nicht rechtsverbindlich eingeführt. 82

Lehrplan C:

Der „Lehrplan für die Berufsschule: Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Sachsen“83 wurde im August 2005 vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus erlassen. Die rechtliche Grundlage bilden das Kranken-pflegegesetz mit seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung (KrPflAPrV), die Schul-gesetze des Freistaats Sachsen und die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfach-schulen“ der Kultusministerkonferenz.84 Über die Rechtsverbindlichkeit des Lehrplans wird Folgendes ausgesagt:

„Die Ziele und Inhalt sind verbindlich. Didaktisch-methodische Hinweise zum Unterricht haben Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und un-ter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unter-richts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.“85

Angaben über den konkreten Entwicklungsprozess des „Lehrplans für die Berufs-schule: Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“

finden sich an keiner Stelle der Veröffentlichung. Im Impressum wird lediglich das Sächsische Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung als zuständige Behörde genannt. Darüber hinaus werden zehn Personen als Mitwirkende mit Namen und Herkunftsort aufgeführt, allerdings ohne Angaben über deren Qualifikationen oder berufliche Funktionen.

Einzige Hinweise zu Entwicklungsaspekten bietet das Lehrplanmodell, das im Zu-sammenhang mit der Reform der Lehrpläne in Sachsen im Juni 2004 unter Federfüh-rung des Comenius-Instituts86 veröffentlicht wurde und als Standard für die generelle Entwicklung curricularer Vorgaben dient. Als nachgeordnete Behörde des Staatsmi-nisteriums für Kultus versteht sich das Comenius-Institut als Mittler zwischen Theorie und Praxis, indem es Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauf-trags unterstützt.

82 vgl. Land Brandenburg, 2007.

83 Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2005.

84 Beschluss der Kultusministerkonferenz, vom 28.02.1997, vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2005, S. 4

85 Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2005, S. 9

86 vormals „Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung“

Mit dem Anspruch, dass Lehrpläne Planungs- und Steuerungsinstrumente des schu-lischen Lehrens und Lernens sind, werden mit dem Lehrplanmodell Intentionen ver-bunden wie:

„Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität, insbesondere durch eine Konkretisierung der Zielebenen …, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit von Lernprozessen …, Unterstützung einer Innovation der Lehr- und Lernkul-tur …, Wahrung von Kontinuität …, größtmögliche Übereinstimmung aller Lehrpläne in Form und Struktur.“87

Das Modell gibt damit sowohl die konzeptionellen Grundsätze als auch die strukturel-len Grundlagen für die Erarbeitung von Lehrplänen vor. Unter anderem wird die fol-gende verbindliche Gliederung für alle Lehrpläne festgelegt:

• „Vorwort des Ministers,

• Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne,

• Ziele und Aufgaben der berufsbildenden Schulen,

• Ziele und Aufgaben der Schulart,

• Ziele und Aufgaben des Bildungsgangs,

• Stundentafel,

• fächerverbindender Unterricht,

• Lernen lernen,

• Fach- oder handlungsspezifischer Teil.“88

In Bezug auf die Konkretisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schulart wird besonders auf überfachliche Ziele eingegangen. Sie werden in diesem Lehrplanmo-dell gefasst als:

• „Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit,

• Entwicklung des kompetenten Umgangs mit Informationen unter Einsatz informationsverarbeitender Technik,

• Entwicklung von Lern- und Arbeitstechniken zum Bearbeiten komplexer Auf-gaben, insbesondere in gemeinschaftlichen Arbeitsformen,

• Entwicklung sozialer Verhaltensweisen,

• Entwicklung persönlicher Wertvorstellungen und Handlungsnormen,

• Entwicklung von Toleranz, insbesondere gegenüber anderen Wertanschau- ungen und Wertauffassungen.“89

Weitere Hinweise oder Vorgaben zur generellen Formulierung von Lernzielen sind nicht formuliert.

87 Comenius-Institut, 2004, S. 2

88 Comenius-Institut, 2004, S. 3

89 Comenius-Institut, 2004, S. 4

6.2.3. Formale Charakteristika des Materials