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69 GWE XIV, 53

4.5. Die beiden hermeneutischen Zirkel

Wie es bei Schleiermacher der Fall war, so oszilliert auch Tillichs Religi-onstheologie zwischen einer theologischen und einer schen Betrachtungsweise, wobei die Integration der religionsphilosophi-schen in die theologische bei ihm konsequenter durchgeführt ist. Seine religionsphilosophischen Erörterungen – wie sie etwa in den Kultur- und Religionsanalysen ihren Niederschlag finden – beschränken sich nicht auf die Prolegomena im ersten Teil von ST I, sondern kommen in allen Teilen des Gesamtwerks immer wieder zur Sprache.

In einem Artikel aus dem Jahr 1921 schreibt er: «So ist auch die syste-matische Theologie nicht einfach Religionsphilosophie. Sie gibt Normen und hat einen konkreten Standpunkt. Aber freilich: Normativ ist nicht gleich dogmatisch. Der konkrete Standpunkt ist nicht außerwissenschaft-lich begründet, durch Kirche oder Bibel oder Glaube; er ist gemeinsam erarbeitet durch Religionsphilosophie und Philosophie der Religionsge-schichte, […]. Die Würde der Religion als Beziehung zum Unbedingten […] trägt von sich aus alles andere, wenn sie sich nicht gründet auf die Art ihrer Verwirklichung in der Welt des Bedingten, sondern auf ihr Wesen, das jeder ihrer Erscheinungsformen unendlich überlegene Unbedingte selbst.»130

129 Paul Tillich: Art. «Offenbarung» (siehe Anm. 64), 667.

130 Paul Tillich: Die Theologie als Wissenschaft, in: Vossische Zeitung 512, Berlin, 30.10.1921, 2f.

Der Standpunkt der Theologie ist also kein anderer als der von der (Religions-)Philosophie bereitete. In der Art, wie dieser Standpunkt bezo-gen wird, unterscheidet sie sich aber von dieser. Sie bezieht sich nicht auf die Escheinungsformen des Religiösen, sondern auf dessen unbedingten Gehalt, von dem die Theologin und der Theologe «angegangen» ist. Im Verpflichtungsanspruch dieses Gehalts gründet die Normativität, die Theologie von (Religions-)Philosophie unterscheidet. Die Unterscheidung bei gleichzeitiger enger Bezogenheit beider Perspektiven aufeinander zieht sich durch das ganze Lebenswerk Tillichs hindurch. Die religionsphäno-menologische Perspektive ist mit der theologisch-dogmatischen eng ver-schränkt und doch nicht mit ihr vermischt.

In den methodischen Prolegomena seiner ST legt Tillich seine Sicht der Unterscheidung und der Zuordnung zwischen Theologie und Religi-onsphilosophie dar. Für die Bestimmung der Beziehung zwischen den bei-den Sichtweisen sieht er sich vor die folgende Alternative gestellt:

Im einen Fall wird die Religionsphilosophie der Theologie übergeord-net und die christliche Botschaft von einem allgemeinen Religionsbegriff her in den Blick genommen. Im anderen Fall versteht sich Theologie als Funktion der Kirche und der Theologe /die Theologin als Inter-pret/Interpretin der christlichen Tradition, der er/sie sich verpflichtet weiß, weil er/sie den Grund dieser Tradition als das anerkennt, was ihn/sie unbedingt angeht. Religionsphilosophische Überlegungen kön-nen, dürfen und müssen in diesem Rahmen zur Geltung gebracht werden, bestimmen aber nicht das Paradigma der Zugangsweise.

Während sich die theologische Sichtweise nach diesem Verständnis also zu einer bestimmten Symbolisierung des Neuen Seins – zu Jesus als dem Christus – bekennt und in diesem Sinn «konfessionell» ist, sieht die religionsphilosophische Betrachtung von solchen spezifischen normati-ven Festlegungen ab. Sie arbeitet vielmehr einen allgemeinen Normbegriff von Religion heraus, untersucht die Struktur und die Funktionen der Re-ligion und sie weist formale Kriterien zur Urteilsbildung aus. Die theolo-gische Perspektive richtet sich auf die Dimension des Unbedingten im Be-dingten und entfaltet die Bedeutung Jesu Christi als dem entscheidenden und maßgeblichen, weil letztgültigen Kriterium des Neuen Seins. Sie bringt also das Selbstverständnis des christlichen Glaubens zum Aus-druck. Theologische Aussagen sind aus der Partizipation am Neuen Sein in Christus heraus gesprochen. Sie gründen in der Erfahrung des unbe-dingten Angegangenseins vom Unbeunbe-dingten, wie es sich in Jesus als dem

Christus manifestiert hat, und sind damit Aussagen in einer reflexiven Ers-ten-Person-Perspektive. Religionsphilosophische Aussagen nehmen dage-gen eine Dritte-Person-Perspektive ein.

Tillich plädiert eindeutig für diese zweite Seite der Alternative. Theo-logie kann nur aus dem theologischen Zirkel heraus betrieben werden. Im hermeneutischen Zirkel der Theologie ist der Bezug auf Christus norma-tiv. Der Theologe (bzw. die Theologin) muss in der «Situation des Glau-bens» stehen. Das heißt aber auch, dass er (wie es auch Schleiermacher getan hat) den Wahrheitsanspruch, der diesem Glauben inhäriert, schon voraussetzt. Tillich nennt in diesem Zusammenhang den Anspruch auf

«Einmaligkeit und Allgemeingültigkeit»131, an anderen Stellen kommen die Ansprüche auf Universalität132 und Letztgültigkeit133 hinzu.

Die theologische Perspektive betont die Einmaligkeit und universale Bedeutung von Ereignissen, die grundlegend für die christliche Glaubens-tradition sind. Die religionsphilosophische Perspektive versucht dagegen, allgemeine Kategorien zur Erfassung religiöser Phänomene zu bestim-men. Beides gehört für Tillich zusammen und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden, wie er am Offenbarungsbegriff zeigt. «Die universelle Betrachtung schließt die generelle nicht aus, sondern ein»134 und umge-kehrt: Die generelle bekommt erst Substanz durch die universelle. Theo-logische Begriffe wie der Offenbarungsbegriff werden – wie geisteswis-senschaftliche Begriffe überhaupt – nicht durch Abstraktion, also durch Abzug aller inhaltlicher Bestimmtheit gewonnen, sondern durch das «Ste-hen auf einer bestimmten O[ffenbarung]»135.

Nach Tillich will der Theologe «mehr sein als ein Religionsphilo-soph»136. Dieses «Mehr» bringt keinen Überlegenheitsanspruch zum

Aus-131 ST I, 17.

132 So etwa in seinem Aufsatz «Theologische Grundlagen der Mission» (1954) (GW VIII, 276–284), wo es heißt: «Aber der Bringer des Neuen Seins ist keine relative, sondern eine absolute Gestalt von weltumfassender Bedeutung» (280).

133 Vgl. ST I, 159 u. ö.

134 Paul Tillich: Art. «Offenbarung» (siehe Anm. 64), 664f.

135 A. a. O., 665. In «Die Bedeutung der Religionsgeschichte (siehe Anm. 9), 156f heißt es: «Diese Universalität besteht jedoch nicht in einer alles umfassenden Abstraktion – diese würde die Religion selbst zerstören –, sondern sie liegt in der Tiefe einer jeden konkreten Religion, sowie in der geistigen Freiheit, die Freiheit sowohl von der Religion wie auch für die Religion ist.»

136 ST I, 17.

druck, sondern verweist auf die Standortgebundenheit und das spezifische Interesse des Theologen (bzw. der Theologin). «Er betritt den theologi-schen Zirkel mit einer konkreten Überzeugung»137 und strebt nach Allge-meingültigkeit, nicht aber nach Allgemeinheit seiner Aussagen. Theologische Aussagen sind zwar nur innerhalb des theologischen Zirkels gültig, erhe-ben dort aber einen Anspruch auf allgemeine Geltung. Während der Reli-gionsphilosoph so weit wie möglich von den spezifischen Begriffen einer bestimmten religiösen Tradition zu abstrahieren und allgemeine Aussagen zum Phänomenkomplex der Religion zu machen versuche, sei es das Ziel des Theologen, die Tradition des christlichen Glaubens jeweils neu zur Geltung zu bringen. Er «behauptet die Allgemeingültigkeit der christlichen Botschaft trotz ihres konkreten und speziellen Charakters»138 und will «die christliche Botschaft mit Hilfe seiner Methode allgemeingültig begrün-den»139. Die Standortgebundenheit des Theologen (bzw. der Theologin) führt also nicht zur Zurücknahme des mit diesem Glauben verbundenen universalen Geltungsanspruchs. Im Gegenteil soll der Theologe (bzw. die Theologin) «universal gültige Aussagen»140 machen und so die uneinge-schränkte Bedeutung des Christusgeschehens erweisen.

Tillich sieht die Aufgabe der Theologie darin, «nachzuweisen, daß der christliche Anspruch auch vom Standpunkt außerhalb des theologischen Zirkels Geltung hat»141. Er will also die Wahrheit der christlichen Glau-bensgewissheit – auch gegenüber anderen Religionen und ihren Theolo-gien – zur Geltung bringen. «Die apologetische Theologie muß zeigen, dass Strömungen in allen Religionen und Kulturen sich auf die christliche Antwort zubewegen»142. «Apologetik» ist dabei nicht im Schleierma-cher’schen Sinn als Prolegomenon zur Dogmatik anzusetzen, sondern als Charakterisierung der gesamten systematischen Theologie als einer auf die Fraglichkeit der menschlichen Existenz «antwortenden» Theologie zu ver-stehen.

In der damit angezeigten Aufgabenbestimmung gibt sich Tillichs her-meneutischer Ansatz als ein christozentrisch-inklusivistischer zu

erken-137 Ebd.

138 Ebd.

139 Ebd.

140 ST I, 202.

141 ST I, 23.

142 Ebd.

nen: Im hermeneutischen Zirkel der Theologie artikuliert sich dieser Inklusivismus im Schema von Vorbereitung und Erfüllung: Die Geist-erfahrungen in den Religionen kommen in der unverzerrten Geistgegen-wart in Christus zur Erfüllung. Es gibt viele authentische Manifestationen des göttlichen Geistes, aber nur eine, die Letztgültigkeit beanspruchen kann.143

Es ist dies für ihn eine unabdingbare Konsequenz aus dem Postulat der Einheit des Seinsgrundes und dessen Offenbarung sowie der Einheit der geschichtlichen Wirklichkeit. «Mit dem Vorhandensein von mehr als einer Manifestation des göttlichen Geistes, die Letztgültigkeit bean-sprucht, würde der Begriff der Letztgültigkeit aufgehoben und die dämo-nische Spaltung des Bewußtseins verewigt.»144 Ein religionstheologischer Pluralismus ist damit eindeutig zurückgewiesen – und zwar sowohl im offenbarungstheologisch-ontologischen Sinn einer Vielfalt letztgültiger Selbstmitteilungen des göttlichen Seinsgrundes, als auch im theologisch-erkenntnistheoretischen bzw. hermeneutischen Sinn einer Vielfalt gleich-berechtigter Erschließungsperspektiven des Unendlichen im Endlichen.

Im hermeneutischen Zirkel der Religionsphilosophie erscheint das Chris-tentum demgegenüber «als ein Beispiel religiösen Lebens neben ande-ren»145. Es lässt sich sogar als «die höchste Religion»146 erweisen, wie Schleiermacher es getan hat, doch kann nicht der Anspruch auf Endgül-tigkeit und EinzigarEndgül-tigkeit für die maßgebliche Gottesmanifestation in Christus geltend gemacht werden.147 Im theologischen Zirkel hingegen geht es Tillich zufolge gerade darum, diesen – vorausgesetzten – Anspruch zu entfalten und zur Geltung zu bringen.

Theologie und Religionsphilosophie verhalten sich demnach zueinan-der wie Glaube als «Ergriffensein von dem, was uns unbedingt angeht»148 und Religion als geschichtliche Gestaltwerdung dieses Ergriffenseins unter den Bedingungen der Existenz im Raum der Kultur. Zwischen beiden Standpunkten und Perspektiven kann und darf es aber nach Tillich keine Trennung geben. Denn einerseits realisiert sich auch der christliche

143 ST III, 175f.

144 ST III, 175f.

145 ST I, 17.

146 Ebd.

147 Ebd.

148 ST I, 19–23 u. ö.

Glaube – als Gegenstand «unendlichen Interesses» (Kierkegaard)149 für den Glaubenden – in religiösen Formen und d. h. als Religion unter Religionen. Andererseits beziehen sich auch die allgemeinen religions-philosophischen Reflexionen auf ein konkretes religionskulturelles Er-fahrungsfeld. So bestimmt Tillich die Beziehung zwischen den beiden hermeneutischen Zirkeln dialektisch – als Zuordnung bei gleichzeitiger kategorialer Unterschiedenheit.

In seinem letzten Vortrag «Die Bedeutung der Religionsgeschichte für den systematischen Theologen» bindet Tillich die für den christlichen Glauben erhobenen Geltungsansprüche deutlicher als früher an die Glaubensperspektive der Christen zurück.150. Er blickt und spricht in der Ersten-Person-Perspektive aus einer existenziellen Zugehörigkeit heraus, nicht in einer unbeteiligten Dritten-Person-Perspektive. Er spricht die Sprache des reflektierten Glaubens, also der Theologie, nicht die der Philosophie, die versucht, «Distanz gegenüber dem Sein und seinen Strukturen einzunehmen»151. Der Theologie Treibende ist «von seinem Erkenntnisgegenstand nicht abgerückt, sondern in ihn einbezogen […]

Die Grundhaltung des Theologen ist Bindung an den Inhalt, den er erklärt»152, in diesem Fall: die Bindung an die Bedeutsamkeit Jesu als des Christus.

Schon in ST II finden sich vereinzelte Aussagen, in denen die Bedeut-samkeit der Christusoffenbarung und damit deren Anspruch auf Ein-maligkeit und Letztgültigkeit an «die besondere Gruppe, in der sie sich ereignet»153 gebunden wird. Sie sei «nicht einmalig in dem Sinne, daß andere einmalige Inkarnationen in anderen Welten ausgeschlossen [seien]»154. «Jesus ist der Christus für uns, nämlich für diejenigen, die an der historischen Kontinuität teilhaben, deren Sinn er bestimmt. Diese existentielle Grenze ist keine Begrenzung seiner Bedeutung, aber sie läßt andere Wege für die göttliche Selbst-Manifestation vor und nach dem

149 ST I, 19.

150 «Als Christen sehen wir in der Erscheinung Jesu als des Christus den ent-scheidenden Sieg in diesem Kampf» (Paul Tillich: Die Bedeutung der Religions-geschichte [Anm. 9], 151). «Für uns als Christen ist das Kriterium das Ereignis des Kreuzes» (a. a. O., 152). Siehe oben, S. 165 (Hervorhebung R. B.).

151 ST I, 30.

152 ST I, 31.

153 ST II, 111.

154 Ebd.

historischen Kontinuum, in dem wir stehen, offen.»155 Vorausgesetzt ist auch hier die (theologisch gedeutete) Einheit der Geschichte mit Christus als ihrer Mitte. «Für uns» bedeutet also nicht: für die Christenheit, sondern:

für die Menschheit. In ST III wiederholte Tillich diese Aussage im Blick auf die Trinitätslehre, indem er von der Freiheit Gottes sprach, sich für andere Welten auf andere Weise zu offenbaren.156 Für diese Welt bleibt die Christusoffenbarung letztgültig.

Der in Abschnitt 4.4.1. dargestellte Anspruch auf Letztgültigkeit der Vergegenwärtigung Gottes in Christus ist eingebunden in den hermeneu-tischen Zirkel der Theologie. Der Theologe / die Theologin kann diese Letztgültigkeit nicht als allgemeine philosophische Wahrheit behaupten, sondern muss sich zu ihr als universal geltender theologischer Wahrheit bekennen und existenziell dafür einstehen. Dass «die christliche Botschaft universal und für alle Kulturen und Religionen bindend gültig ist»157, lässt sich nach Tillich niemals in einer Beobachterperspektive mit wissenschaft-lichen Gründen beweisen, «da die Beweisgründe für die Universalität des Christentums selber dem Christentum entnommen sind»158. Bestenfalls könne es einen praktischen «Beweis des Geistes und der Kraft» durch mis-sionarische Tätigkeit geben.

Der theologische Zirkel stellt dabei keine Blickfeldbeschränkung und keine Einengung des Denkens dar. Alle verfügbaren Perspektiven – natur- und geisteswissenschaftliche, ästhetische und religionsphilosophische etwa – können und sollen in die theologische Reflexion mit hineingenom-men werden. Der Zirkel bezeichnet den Standpunkt und den Bezugsrah-men des Denkens.

155 Ebd.

156 ST III, 332. Wenn Gunther Wenz in diesem Zusammenhang auch auf die Aussage in ST II, 155 hinweist, in der Tillich von «verschiedenen Manifestationen des Göttlichen» spricht (Gunther Wenz: Subjekt und Sein. Die Entwicklung der Theologie Paul Tillichs, München 1979, 297), dann bringt sich darin die (polemi-sche) Unterstellung zum Ausdruck, Tillich habe die konkrete Geschichtlichkeit der Christusoffenbarung zurückgedrängt, demgegenüber deren abstrakte Allge-meinheit betont und sie damit der pluralisierenden Relativierung ausgesetzt. Til-lich verweist mit dieser Aussage allerdings ledigTil-lich auf die verschiedenen Got-teserfahrungen, die in der Trinitätslehre verarbeitet sind, und nennt dabei als

«entscheidendes Element …: die Beziehung des Christus zum logos» (ST II, 155).

157 GW VIII, 280.

158 GW VIII, 281.

Insofern stellen die Geltungsansprüche, die Tillich für die Christus-offenbarung, den christlichen Glauben und indirekt auch für die christ-liche Religion erhebt, Entfaltungen der vorausgesetzten Wahrheitsgewiss-heit dar, die aus dem Ergriffensein durch das Neue Sein, wie es sich in Christus realisiert hat, erwachsen ist. Theologen und Theologinnen denken dieser Ergriffenheit nach, durchdringen und explizieren sie. Dabei werden sie ihrer kreuzestheologischen Gebrochenheit ansichtig. In ihrer Struktur hat die Gewissheit des christlichen Glaubens der Selbstent-äusserung des Gekreuzigten zu entsprechen, sich immer neu auf ihren Grund hin zu relativieren und diese Transzendierungsbewegung im fortwährenden Prozess der immer neuen Vergewisserung zur Geltung zu bringen. Diese Transzendierungsdynamik führt zu einer Öffnung für die Begegnung mit anderen Religionen, die Tillich am Ende seines Lebens immer wichtiger geworden ist.