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6.3 Ausbildung zur/zum Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagogen in der

6.3.2 Deutschland

Einen unentbehrlichen Teil im Bildungswesen Deutschlands stellen die Tageseinrichtungen für Kinder dar. Diese Einrichtungen werden in den Elementarbereich des Bildungswesens eingegliedert. Die Entwicklung der Kinder zu

fördern, um eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln zu können, zählt zu den Aufgaben des Kindergartenwesens in Deutschland. Weiters sollten diese Institutionen den Familien in der Erziehungsarbeit Unterstützung geben und die Eltern darin unterstützen, dass sie einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachgehen können. Allgemein umfasst die Förderung die Bildung, die Betreuung und die Erziehung des Kindes. Dabei sollen vor allem die kognitiven, emotionalen, körperlichen und sozialen Aspekte der kindlichen Entwicklung angesprochen werden. Werte, Normen und Regeln sollen ebenfalls vermittelt werden. Wichtig jedoch ist, dass die Förderung dem individuellen Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes angepasst wird (vgl.

http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_D E_DE.pdf, S.16).

Einrichtung

Die Einrichtungen im Elementarbereich werden von öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. In Deutschland stellt der Kindergarten die traditionelle Form von vorschulischer Erziehung dar. In diesen vorschulischen Institutionen werden vor allem Kinder zwischen drei und sechs Jahren, also bis zum Schuleintritt, aufgenommen und betreut. Immer häufiger wird die altersübergreifende Betreuung, in der Kinder ab vier Monaten bis zum sechsten bzw. zwölften Lebensjahr aufgenommen werden, angeboten. Für Kinder unter drei Jahren besteht die Möglichkeit in Kinderkrippen, die auf die frühkindliche Entwicklung spezialisiert sind oder in altersgemischten Gruppen, betreut zu werden. Auch gibt es neben dem Kindergarten noch weitere Einrichtungen, wie z.B. Vorklassen, Sonderkindergärten oder Schulgärten, in denen die Kinder pädagogische Betreuung erfahren. Doch diese

„Sondereinrichtungen“ haben aufgrund der geringen Kinderanzahl eine nicht so

große Bedeutung in Deutschland (vgl.

http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_D E_DE.pdf, S. 16f.).

Einen kurzen Überblick über die Anzahl der Kinder in den Kindergärten, mit unterschiedlicher Trägerschaft, gibt die nachfolgende grafische Darstellung:

Einrichtungen Kinder pädagogisches Personal

öffentliche Träger 7.879 417.482 51.226

freie Träger 16.261 846.534 108.570

Gesamt 24.140 1.264 016 159.796

(http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_

DE_DE.pdf, S. 17).

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland verfügt der Bund über die Gesetzgebungskompetenz. Dies betrifft den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bezüglich der öffentlichen Fürsorge. Die Kinder- und Jugendhilfe hat weiters die Aufgabe, sich um die Förderung von Kindern, die Tageseinrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Horte oder Krippen besuchen, zu kümmern. Diese Gesetzgebung wurde 2005 durch das Kinder- und

Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz neu gefasst (vgl.

http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_D E_DE.pdf, S. 16).

Allgemeine Ziele

Hier sollte erwähnt werden, dass der Kindergarten nicht mit der Schule gleichzusetzen ist. So gibt es für den Kindergarten keine Unterrichtsfächer oder Lehrpläne wie in Schulen. Jedoch haben die Länder in Deutschland Bildungsziele und Bildungsbereiche in so genannten Bildungsplänen festgehalten. Zu diesen Bildungsbreichen gehört unter anderem die Förderung in folgenden Bereichen:

Mathematik und Naturwissenschaft; Natur und Kultur; Köper, Gesundheit und Bewegung; Musikalität und Umgang mit Medien; Kommunikation und Sprache;

Werteerziehung und personale/soziale Entwicklung.

Allgemein gilt es, dass die Förderung im Kindergarten nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit erfolgt. Dabei sind die Projektarbeit, wobei auch Lerninhalte

vermittelt werden, die Lebenswelt und die Interessen der Kinder von Bedeutung.

Selbstgesteuertes Lernen, Teamarbeit und Spielräume zur Gestaltung sollten gegeben sein. So wird versucht die pädagogische Arbeit im Elementarbereich an den Interessen und den Bedürfnissen der Kinder auszurichten (vgl.

http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_D E_DE.pdf, S.18).

Zugang zur Institution

Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, werden bis zum Schuleintritt in die Institution Kindergarten aufgenommen. Da es in den letzten Jahren zu einem Anstieg der Kinderanzahl von Kindern unter drei Jahren gekommen ist, sollen bis 2013 die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut und erweitert werden (vgl.http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/04 1_DE_DE.pdf, S. 17).

Ausbildung der Erzieher/-innen

In Deutschland hat das pädagogische Personal im Elementarbereich nicht denselben Status wie die Lehrkräfte, da sich deren Ausbildung unterscheidet. Jedoch gelten pädagogische Fachkräfte im Elementarbereich als staatlich anerkannte Erzieher/-innen. In der Regel erfolgt die Ausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik.

Diese Fachschulen sind laut der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen dem tertiären Bereich zugeordnet. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei bis drei Jahre. Aufgeteilt wird die Ausbildung in einen theoretischen Teil in Form des Unterrichts an der Fachschule und in den praktischen Teil, der in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden muss. Voraussetzungen für den Besuch dieser Fachschulen sind der erfolgreiche Abschluss der Mittleren Reife und eine abgeschlossene, einschlägige und zweijährige Erfahrung in diesem Berufsfeld. Wichtig ist, dass die gesamte Ausbildung, inklusive praktischer Berufsbildung, vier bzw. fünf Jahre dauert. Immer öfters gibt es Studiengänge, wodurch das pädagogische Fachpersonal deren Ausbildung vertiefen bzw. erweitern

kann. Hierzu gibt es Kooperationen mit Fachschulen und Fachhochschulen. In Deutschland haben heutzutage schon viele Erzieher/-innen einen Studienabschluss und sind dadurch Sozialpädagogen. Das Hochschulstudium dauert drei bzw. vier Jahre, da auch hier ein Berufspraktikum absolviert werden muss. Natürlich gibt es neben dem pädagogischen Fachpersonal auch Hilfskräfte, die im Elementarbereich als Kinderpfleger/-innen bezeichnet werden. Die Bezahlung des Personals wird von den jeweiligen Trägern der Einrichtungen übernommen (vgl.

http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_D E_DE.pdf, S. 19).

6.3.3 Frankreich