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Ausbildung – Hochschulniveau

6.2 Ausbildung im Laufe der Geschichte

6.2.3 Ausbildung – Hochschulniveau

Für die Änderung der Ausbildung zukünftiger Kindergartenpädagog/-innen gibt es drei Argumentationsaspekte. Einerseits belegen Forschungsergebnisse, bezüglich der kindlichen Entwicklung und Lernfähigkeit, dass diese beiden Aspekte in diesem frühen Alter eine hohe Komplexität aufweisen und daher tertiär ausgebildetes

Personal verlangt. Die elterliche Berufstätigkeit und die Diversität nehmen in unserer Gesellschaft ständig zu. Dies sind Gründe, wodurch das pädagogische Fachpersonal gefordert ist, im frühkindlichen Bereich auch familienunterstützend zu agieren.

Der dritte Aspekt, für eine Veränderung der Ausbildungsform, ist der Wunsch nach beruflicher Mobilität und mehr Arbeitsmöglichkeiten. Hierzu muss erwähnt werden, dass die aktuelle Ausbildungsform in Österreich eine Einschränkung darstellt, wenn es um einen Austausch mit Pädagog/-innen aus anderen EU-Ländern geht, da diese in vielen Fällen tertiär gebildet sind. Andererseits wird die aktuelle Ausbildung in Österreich von „Starting Strong“ vor allem in den Bereichen Musikalität, Sprache, Kreativitäts-Gestaltung und Praxis-Ästhetik als bewundernswert und sehr praxisorientiert beschrieben (vgl. Stoll 2011, S. 19).

Geplant ist eine Tertiärisierung der Kindergartenausbildung. Dabei sollte es eine dreiphasige Ausbildung geben, die für alle pädagogischen Berufe gleichwertig ist.

Diese drei Phasen unterteilen sich in eine Grundbildung, Berufseinfindung oder Induktionsphase und anschließend in eine Fort- und Weiterbildungsphase. Diese Form der Ausbildung begünstigt die persönliche und berufliche Weiterbildung in Form des lebenslangen Lernens und weiters ergibt sich dadurch eine bessere Möglichkeit für Um- bzw. Aufstiege. Doch wie sieht nun die Ausbildung speziell für Kindergartenpädagog/-innen in Form des Hochschulniveaus aus? Folgende Möglichkeiten einer tertiären Ausbildung sollten Wirklichkeit werden (vgl. Stoll 2011, S. 19).

Für Maturant/-innen aller Schultypen besteht die Möglichkeit an einer tertiären Bildungseinrichtung, wie z.B. Pädagogische Hochschule, Fachhochschule oder Universität ein Bachelorstudium im Bereich der Kindergartenpädagogik zu absolvieren. Außerdem wird es ein Bachelorstudium für Kindergartenpädagogik und Volksschule (Schuleingangsphase) geben, das zu einer doppelten Qualifizierung berechtigt (vgl. Stoll 2011, S. 19).

Dieses Bachelorstudium mit den Inhalten in den Bereichen „Frühkindliche Bildung“

oder „Frühkindliche Bildung und Schuleingangsphase“ wird als Grundbildung auf die Matura aufbauend sein. Der Erwerb von Kernkompetenzen stellt dabei nur einen Teil des Curriculums für das Bachelorstudium aller pädagogischen Berufe dar. Auch wird

in diesem Curriculum ein modulares System von Studieninhalten zu finden sein, welches die angehenden Pädagog/-innen für den Einsatz in den unterschiedlichen Berufsfeldern vorbereitet. Weiters ist eine Spezialisierung für bestimmte elementarpädagogische Bildungsbereiche oder andere pädagogische Schwerpunkte möglich. Nicht zu vergessen ist, dass es für alle pädagogischen Berufe eine Art verbindliche Berufseinführungsphase als Turnuskraft geben wird. Dabei werden die angehenden Pädagog/-innen von Mentor/-innen begleitet, wodurch neben der Möglichkeit zur Reflexion auch die Möglichkeit zu einer weiteren Qualifizierung besteht. Diese Studien, die diese Induktion begleiten, können auch Teil von aufbauenden Masterstudien sein. Eine wichtige Voraussetzung für die weitere Berufsausübung in diesem pädagogischen Feld ist der erfolgreiche Abschluss der Induktionsphase (vgl. Stoll 2011, S. 20f.).

Absolvent/-innen der „Bakip“ erlangen durch ihre abgelegte Reife- und Diplomprüfung die Berechtigung als Turnuskraft in das Berufsfeld „Kindergarten“

einzusteigen. Turnuskraft bedeutet, dass die Absolvent/-innen vorläufig für diesen Beruf zugelassen sind. Als volle Kraft dürfen diese Personen erst dann angestellt werden, wenn eine durch Mentor/-innen (Fachperson auf diesem Gebiet) begleitete Berufseinführungsphase absolviert und die Kenntnis über den Lehrplan aller pädagogischen Berufe erfahren wurde. Durch diese Form der Ausbildung erfolgt künftig für alle angehenden Kindergartenpädagog/-innen ein Teil ihrer Ausbildung im tertiären Bereich, dennoch stellt die Ausbildung an der „Bakip“ die Grundbildung für dieses Berufsfeld dar und bietet für die „Bakip“ als Schulform eine Neuorientierung auf dem Gebiet der Qualitätsentwicklung (vgl. Stoll 2011, S. 19).

Wie bereits oben erwähnt kann auch mit einem neuen System die Grundbildung für Kindergartenpädagogik an der „Bakip“ erfolgen. Dadurch erlangen die Schüler/-innen die Berechtigung zur Turnuskraft. Neben dieser Berufseinführungsphase, die für Turnuskräfte verpflichtend zu absolvieren ist, umfasst diese Induktionsphase (Turnus) auch eine erfolgreiche Teilnahme an einer pädagogischen Bachelorausbildung. Diese Bachelorausbildung umfasst den Kernbereich der Pädagogik und wird mit 60 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) abschlossen. Diese Bachelorausbildung ist während der Turnusse zu belegen, wenn vorher noch kein berufsbegleitendes Studium begonnen wurde.

Diskutiert wird, ob die Möglichkeit besteht, die an der „Bakip“ erbrachten Leistungen teilweise für die Turnusausbildung anzurechnen. Jedoch muss erwähnt werden, dass für Bakip-Absolvent/-innen die Turnusausbildung unerlässlich ist, denn erst durch eine erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung, ist ein Verbleib in diesem Berufsfeld gesichert (vgl. Stoll 2011, S. 21).

Wer aber nun profitiert von diesem neuen System? Sind es die Kinder, die Kindergartenpädagog/-innen oder die „Bakip’s“ selbst?

Laut der Autorin Stoll profitieren sowohl die Kinder, die Kindergärten und Krippen und deren Eltern davon. Denn durch die neue Aus- und Fortbildung weist das pädagogische Personal eine bessere fundierte pädagogische Ausbildung auf, wodurch vor allem besser auf das Individuum – das Kind – eingegangen werden kann. Durch diese bessere und adäquate Förderung des Kindes, kann deren Entwicklung positiv beeinflusst werden, was sich wiederum auf die weitere, vor allem schulische Laufbahn der Kinder auswirken wird. Die Kindergartenpädagog/-innen selbst profitieren von diesem System dadurch, dass sie durch diese Form der Ausbildung eine bessere gesellschaftliche Anerkennung erhalten. Weiters ermöglicht ihnen diese Art von Berufsbildung die Anbindung an die internationalen pädagogischen Felder. Nicht vergessen werden darf, dass durch die bessere Ausbildung auch die Entlohnung dieses pädagogischen Personals ansteigen wird, denn in vielen Bereichen gilt die Annahme: „Bessere Ausbildung – bessere Bezahlung“ (vgl. Stoll 2011, S. 20).

Diese Aspekte sind auch jene, warum ich für diese Form der Ausbildung plädiere.

Trotzdem möchte ich kritisch bleiben und erwähnen, dass eine bessere Ausbildung nicht immer der Grund für eine bessere Bezahlung ist. Denn wenn die derzeitige Lage in Österreich betrachtet wird, haben es Kindergartenpädagog/-innen, die jetzt schon über eine abgeschlossene tertiäre Ausbildung verfügen, schwer, diesen Beruf noch ausüben zu können/dürfen. Woran aber scheitert es?