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Alter, Alterung, Altersbilder aus historischer Perspektive und im Märchen

2.1 Vorfelduntersuchungen

2.1.3 Alter, Alterung, Altersbilder aus historischer Perspektive und im Märchen

den Jüngeren sichtbar, es war also an der Generationenabfolge zu erkennen, andererseits zeigte es sich an der eigenen Leiblichkeit, nämlich dann, wenn die eigene Leistungsfähigkeit nachließ. Beauvoir (1990, S. 8) veranschaulicht, wir stünden „[v]or dem Bild, das die alten Leute uns von unserer eigenen Zukunft zeigen, [...] ungläubig; eine Stimme in uns flüstert uns widersinniger Weise zu, daß uns dies nicht widerfährt: das sind nicht mehr wir, wenn es eintrifft.“ Das Alter sei demnach etwas, das uns selbst nicht betrifft, sondern „nur die anderen“ (ebda). Klargestellt werden muss, dass das Alter nicht über den einzelnen Menschen hereinbricht, sondern ein fortlaufender genuiner Prozess ist, der fortwährend an und in seiner Leiblichkeit arbeitet, ohne dass er ein Bewusstsein davon hat. Erst bei einer physischen Fehlfunktion und der spürbar nachlassenden Regenerationskraft oder über soziale Stigmatisierung werden Menschen ins Altsein gestoßen. Unabhängig von der hohen Lebenserwartung der Gegenwart und Zukunft, gelten Menschen über 40 am Arbeitsmarkt beispielsweise als alt und schwer vermittelbar, mit 45 als kaum noch vermittelbar und ab 55 plus als unvermittelbar; Betriebe wollen Arbeitnehmer/innen ab 50 überdies aussondieren, da sie zu teuer werden (Radio-Interview mit AMS-Direktor Kopf am 11. Oktober 2014 auf Ö1). Zwischen dem gefühlten Alter, dem sozialen Alter und dem kalendarischen Alter bestand offensichtlich von jeher eine grosse Divergenz. Der uralte Kinderreim, „Liram, larum Löffelstil, alte Frauen essen viel, Junge müssen fasten [...]“, müsste gegenwärtig heißen: „[…] alte Menschen kosten viel [...]“. Zum europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, „dass es ein Vorurteil sei, das Alter beginne mit 65. Eine eindeutige Festlegung, wann das Alter

beginnt, gibt es nicht. Die WHO unterscheidet zwischen älteren Menschen (60 – 75jährigen), alten Menschen (75 – 90jährigen) und Hochbetagten.“ (BMASK 2012 online) Das offizielle Alter wird spätestens mit Eintritt in den Ruhestand festgesetzt, was sich am kalendarischem Alter orientiert.

Göckenjan (2000, S. 178) erörtert wie folgt die Wandlung des Altersbegriffs:

Altern kann als Anpassungs- und Kompensationsleistung formuliert werden, das sind auch erste Anzeichen einer Verwissenschaftlichung des Alters. Alte treten erkennbar mit eigenen, den Diskurs brüskierenden Interessen auf (Meister, Junghann), aber es sind doch Einzelpositionen, erst Grimm erreicht klassische Statur und Aufmerksamkeit. Diese Positionen der Normalisierung verweisen nicht unbedingt auf eine Veränderung des Sozialstatus alter Leute, und Grimm ist klassisch, indem er die Unabhängigkeit des hohen Alters unterstellt. Die Altersstilisierungen der Großeltern, insbesondere der Großmutter, legen allerdings solche Veränderungen nahe, denn dem Alter werden jetzt Aufgaben zugewiesen, die wie vorher Uneigennützigkeit und Nachfolgedienlichkeit bedeuten, aber nicht im Sinne von Direktionsleistungen, immer im Kern: Platz zu machen für die Nachfolgegeneration, sondern im Sinne von Milieuarbeit nach dem vollzogenen Generationswechsel.

Im Physiologischen beginnt der Alterungsprozess jedenfalls nach Abschluss der Wachstumsphase, Lehr (1988, S. 9) weist allerdings auf die unterschiedlichen Perspektiven hin, so seien für „Kinder und Jugendliche [...] Fünfzigjährige sehr alt; für Siebzig- Achtzigjährige sind jene Fünfzigjährigen noch sehr jung. Untersuchungen zeigen: mit zunehmendem Lebensalter der Befragten beginnt das 'Altsein' zu einem späteren Zeitpunkt, verschiebt sich die Altersgrenze nach oben“. Betont werden muss jedenfalls, dass „Alter […] nicht alleine den sozialen Status [schaffe], sozialer Status und psychophysische Verfallserscheinungen begründen sich wechselseitig“

(Göckenjan 2000, S. 189).

Es stellt sich die Frage danach, wann jemand als alt galt, bevor die chronologische Altersberechnung eingeführt wurde. Vor Einführung der chronologischen Altersberechnung wurde Alter an der Zugehörigkeit zu einer Kohorte bestimmt sowie am sozialen Status. Letzteres blieb bis heute bruchstückhaft erhalten, wenn Jugendliche von ihren Eltern als „meine Alten“ sprechen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass „die durchschnittliche Lebenserwartung im 17. Jahrhundert bei knapp 30 Jahren, 1750 bei 32,5 Jahren [lag] und [...] 1850 auf 35 Jahre an[stieg]“

(Marschalck 1984, S. 26). Die Einteilung der Lebenszeit sah darüber hinaus anders aus als heute; mit 25 Jahren wurde geheiratet, im Durchschnitt wurden 7,95 Kinder

pro Ehe geboren, wobei die „Säuglings- und Kindersterblichkeit [...] bei über 50 Prozent [lag].“ Marschalck (ebda) betont allerdings, dass jene, „die das Kindesalter überlebten, [...] gute Chancen für ein Leben von 60 bis 70 Jahren [hatten], wenn nicht Epidemien oder Kriege ausbrachen“. Göckenjan schreibt in seinem Buch Das Alter würdigen, dass bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hat eine Frau mit der Verheiratung die Jugend verlassen und galt in diesem Sinne als alt. Im Extremfall galt das auch für Mädchen, wenn sie bereits mit 14 Jahren verheiratet wurden.

Männer galten spätestens ab der Geburt des ersten Sohnes als zu den Alten gehörig, da er dann von einem Jüngeren abgelöst wurde. Das kalendarische Alter ist vergleichsweise unwichtig gegenüber dem sozialen Status. Im Unterschied zu Männern galt eine unverheiratete Frau ab dem dreißigsten Lebensjahr als alte Jungfer – für sie beginnt eine seltsam alters- und geschlechtslose Lebensphase. Die Chronologie des Alters ist von untergeordneter Bedeutung, wichtig ist die Generationenfolge. Der Eintritt in das Greisenalter, mit Überschreitung des sechzigsten Lebensjahres ist ein Einschnitt im Lebenslauf. Diese Altersstufe des fortschreitenden Verfalls, ist eine Erfindung zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts mit Beginn des Altersruhestandes, also dem Austritt aus dem aktiven Erwerbsleben. Das Altersbild jener Zeit zeigt eine fundamentale Polarisierung:

einerseits die Würde des Alters und der Respekt den Alten gegenüber, auf der anderen Seite die Stigmatisierung von Häßlichkeit, Sinnlosigkeit und dem geistigen und körperlichen Verfall. Das Negativbild vor allem alter Frauen wurde erst mit der sozialen Erfindung der Großeltern – seit den 1860er Jahren – ausgeglichen.

(Göckenjan 2000)

Rösener führt an, dass in einer Zeit, in der es oft an den notwendigsten Lebensgrundlagen fehlte – und das war zu Zeiten der Märchenerzählungen – jeder Tag eine existenzielle Herausforderung hinsichtlich Nahrung, Wohnraum oder Kleidung darstellte, war ein Leben das wert, was es durch Arbeit zur Erhaltung der Gemeinschaft beitragen konnte. Das galt am Beginn des Lebens ebenso wie am Ende: Kinder wurden früh zu kleineren Tätigkeiten herangezogen, sodass sie ihren Beitrag für die Familie leisteten. Wenn die Alten keine Arbeiten mehr verrichten konnten, wurden sie ebenso wie chronisch Kranke in altertümlichen Zeiten ausgesondert oder den Göttern geopfert, besonders wenn Nahrungsmittel knapp

waren, wie als Beispiel die Geschichte zweier alter Frauen von Velma Wallis anschaulich erzählt (Wallis 1994) (Rösener, 1986) Die Geschichte alter Frauen ist eine Geschichte der Stigmatisierung, wohingegen alte Männer zwar ebenso vom gesellschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen waren (vor allem dann, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig waren), dennoch erlebten sie nicht die gleiche sprachliche und soziale Diskriminierung wie Frauen. Das männliche Gegenbild zur alten Jungfer ist der Junggeselle, der jung gebliebene Geselle, eine Benennung ohne negative Konnotation. Nachdem bei der Heiratswerbung den Männern die aktivere Rolle zukam, hatten sie auch in einem Alter von über dreißig Jahren noch gute Chancen, eine Ehe zu gründen. Auch als Witwer besaßen sie die besseren Möglichkeiten für eine Wiederverheiratung.

Hahn (2000) weist darauf hin, man wisse nicht, wie alt Frauen tatsächlich sind, wenn

„von alten Frauen in der Literatur bis zum 19. Jahrhundert die Rede ist.“ Es bleibe offen, ob diese Frauen

fünfzig, sechzig, siebzig oder älter [sind]. Die Bilder gleichen einander aus Märchenerzählungen oder Sagen. [...] Stets werden uns Skizzen von Frauen vermittelt, die eingehüllt in schwarze Kleidung, in sich zusammengesunken, zumeist mit runzelig, faltigem Gesicht, abseits bzw. im Hintergrund sitzen und leben, anscheinend nur noch den Tod (geduldig) erwarten, diesem (ruhig) entgegenblicken.

[…] Die Stigmatisierung von Frauen im fortgeschrittenen Alter, unabhängig von ihrem tatsächlichen biologischen Lebensalter, zu bösen, mit dem Teufel im Bunde stehenden Hexen oder Zauberinnen, gipfelt, wie die historische Armuts- und Hexenforschung gezeigt hat, in der frühen Neuzeit [...]. Alt zu sein in diesen Jahrhunderten begann für Frauen bereits mit 30. (Hahn 2000, S. 156-158)

Göckenjan (2000, S. 188) erklärt genauso, dass der „Alterstypus Altjungferntum [...]

eine lange Tradition und umfassende Nutzanwendung als Institut sozialer Verortung und Stigmatisierung [habe].“ Dabei bestehe diese „Stigmatisierung der Unverheirateten [...] für beide Geschlechter, aber nur die alte Jungfer scheint ein dauerhafter Topos zu sein“ (ebda). Göckenjan (ebda) erkennt in der Figur und Rolle der „alten Jungfer“ unterschiedliche „Motive wie das Lächerliche, das Tragische oder das sozial Gefährliche weiblicher Potenzen und Biografien zusammen“. Göckenjan (ebda) weist zudem darauf hin, dass eben diese Motive „durch die Unterstellung zusammengehalten [würden], daß die Betreffenden ihre Situation der Ehelosigkeit absichtlich selbst herbeiführt hätten, durch Arroganz, Egoismus, Lieblosigkeit“. Diese Stigmatisierung und Aggressivität gegenüber ledigen Frauen nahm außerdem mit

„der Aufwertung von älteren Frauen, die ihrer – in den Augen der Gesellschaft als Pflicht verstandenen – Aufgabe als Ehefrau und Mutter nachgekommen waren, […]

zu“ (Hahn 2000, S. 158). Sie verstärkte sich zudem, „je weiter fortgeschritten die Frauen im Alter waren“, und in dieser „Gesellschaftsstruktur, zu deren Grundpfeilern die heterosexuelle Paarbeziehung zählte, verfügten Frauen, die dieser Norm nicht entsprachen […] über keine adäquate gesellschaftliche Position“ (ebda). Laut Göckenjan wurde diesen Frauen mit spätestens vierzig die Existenzberechtigung vollständig abgesprochen. (Göckenjan 2000) Ledigen Frauen, die nicht in ein Kloster eintraten, standen nur beschränkte Erwerbsmöglichkeiten zur Absicherung ihrer Existenz offen. Bei gebildeten Frauen war das der Beruf der Grundschullehrerin, der Gouvernante oder der Gesellschafterin für wohlhabende Damen. Bei niederen sozialen Schichten konnten sich ledige Frauen als Magd, Dienstmädchen – die Bezeichnung blieb ihnen, auch wenn sie das Mädchenalter überschritten hatten – Köchin, insbesondere Pfarrersköchin oder Hebamme ihren Lebensunterhalt verdienen. (Ebda)

Das Bild der Frau und im Besonderen der alten Frau wurde durch eine patriarchale und von männlichen Vorstellungen geprägte Gesellschaft zur Personifikation des Bösen hoch stilisiert, ob nun verheiratet, verwitwet oder ledig. Das Lied über das Alter aus dem Jahre 1506 von Erasmus umschreibt das Thema folgendermaßen:

Ein fürchterliches Wesen ist das Weib, wenn zu den Fehlern der ganzen Art auch noch das Alter hinzukommt. Wenn man einen Hund reizt, so wird er nur bellen und hin und wieder beißen. Aber die alten Weiber haben nicht nur das Gift ihrer Zunge, sie verfügen auch über böse Künste der Giftmischerei und Zauberei (zit. nach Göckenjan 2000, S. 194).

Ehen waren in den vergangenen Jahrhunderten (und bei nicht wenigen Völkern sind sie es bis heute) eine Institution zur Erhaltung des Stammbaumes, also des Familiennamens durch die Erzeugung von Kindern, wobei den Söhnen die primäre Rolle zukam als Stammhalter des Namens – die Frau nimmt den Namen des Mannes an, eine bis heute übliche Sitte, wenn auch kein Muss. Hingegen kosteten Mädchen vor allem aufgrund der notwendigen Mitgift, um sie attraktiv für eine Verheiratung werden zu lassen; sie konnten jedoch durch eine vorteilhafte Ehe durchaus zu Ansehen und Reichtum der Stammfamilie beitragen. Mit der Eheschließung stand die Frau „Zeit ihres Lebens unter der Vormundschaft ihres

Ehemannes und war seiner Herrschaft unterworfen“ (Rössler 1986, S. 191). Das Recht zur Züchtigung wurde zur Pflicht, solange der Mann für die Hausgemeinschaft verantwortlich war. Wenn er bei Verfehlungen, vor allem der Frau, nicht züchtigte, musste er Buse zahlen und hatte dazu den Spott des Umfeldes. Die Kirche unterstützte die Vormachtstellung der Männer, indem sie die geistige als auch geschlechtliche Minderwertigkeit der Frauen betonte, und die Frau sich generell dem Mann unterzuordnen hatte. Dies änderte sich erst in der Wende zum 13. Jahrhundert in der Oberschicht mit dem Aufkommen der höfisch-ritterlichen Formen der Liebe. In den Unterschichten war es der aufkommende Marienkult, der das Idealbild einer Frau und Mutter verehrte und diesen damit erstmalig eine ethische Würde verlieh, was an deren Alltagsleben über viele weitere Jahrhunderte hinweg wenig änderte.

Durch die zahlreichen Geburten unter hygienisch mangelhaften Bedingungen und nicht selten schlechten Ernährungszuständen war nicht nur die Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit hoch, sondern viele Frauen verstarben im Kindbett. Frauen allerdings, die das Klimakterium erreichten, hatten die zweifelhafte Chancen auf ein hohes Alter, besonders wenn sie als Witwen überlebten. (Rössler 1986) Fanden oder wollten verwitwete Frauen nach dem obligatorischen Trauerjahr keinen neuen Ehepartner, wurden sie wie ledige Frauen behandelt, als gesellschaftliche Außenseiterinnen stigmatisiert und diskriminiert.

Diese weitverbreitete allgemeine Subsumierung der Witwen unter die Kategorie der alten Frauen zum einen, sowie diesem Stereotyp entsprechend tradierten Bilder von und über verwitwete Frauen zum anderen, die gleichzeitig auch Bilder der 'Randständigkeit', der Hilflosigkeit, von Versorgungsfällen suggerieren, lassen die Frage nach dem tatsächlichen Alter von Witwen ebenso aufkommen wie nach deren Lebens- und Alltagserfahrungen, nach deren Eigen- bzw. Selbstwahrnehmung und den Widersprüchlichkeiten zwischen der eigenen Identität auf der einen Seite und der von außen oktroyierten zugeschriebenen Identität auf der anderen Seite (Hahn 2000, S. 161).

Wenn der Mann, der neben Ernährer auch der Verteidiger der Ehre seiner Frau war, als Familienoberhaupt wegfiel, musste die Witwe sich in schwarze Kleider hüllen und sich, um nicht in Ehrlosigkeit zu verfallen, aus dem gesellschaftlichen Leben zurückziehen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass, wie historische Datenerhebungen „in mitteleuropäischen Städten vom 17. bis zum 20. Jahrhundert zeigen, stets jede zehnte Frau – gemessen an der weiblichen Gesamtbevölkerung –

eine Witwe war“ (Hahn 2000, S. 160).

In der öffentlichen Rede anlässlich des Todes seines Bruders Willhelm denkt Jacob Grimm laut über das Altwerden nach und betrachtet verschiedene Aspekte wie nachlassende Kraft, Gebrechen, Geiz, Gelassenheit, Konzentriertheit, Ruhe. Daran formuliert er sein persönliches wissenschaftlich-ethisches und politisches Credo, denn er bekennt sich als „freigesinnter alter Mann [...] zu seinen Idealen der freien Forschung und eines Staatswesens, das es verstünde, mit dem größten Schutz aller einen ungestörten und unantastbaren Spielraum für jeden einzelnen zu schaffen und zu vereinbaren“ (Döbler, 2010 deutschlandradiokultur).

Wie dargestellt wurde, stammen die Märchen aus frühen Jahrhunderten, aus einer Zeit also, in der Alter noch nicht über den Geburtsjahrgang bestimmt wurde, sondern über die Zugehörigkeit zu einer Generation. Demnach gilt im Märchen jede Figur als alt, die nicht als Kind beziehungsweise als jugendlich eingeordnet werden kann.

Vater und Mutter resp. Stiefmutter und Witwen zählen daher zu den Alten. Die ganz Alten sind jenseits jeglicher Altersgrenze angesiedelt, es sind dies in den Märchen Hexen, Feen, Zauberer und Zauberinnen, Riesen und Zwerge und dazwischen gibt es noch die (heute würde man sie als hochbetagt nenen) Greisinnen und Greise, die Großmutter und den Großvater. Die Lebensjahre werden bei Kindern gezählt, in dieser Hinsicht stellt Dornröschen mit seinen fünfzehn Jahren das Limit dar. Darüber hinaus wird Alter undifferenziert, einzig durch den sozialen Status als Mutter/Vater, Witwe/Witwer oder unverheiratet Alleinlebende oder unverheiratet Alleinlebender definiert, genauso wie es aus der Geschichtsforschung abzuleiten ist.