2. Entstehung der UN‐Konvention
2.2 Aktuelle Fälle des Verschwindenlassens
Angehörigen des Verschwundenen, die Jahre lang, wenn nicht ein Leben lang mit dieser Unwissenheit leben mussten und somit eine massive Auswirkung auf ihren psychologischen Zustand zu erwarten war.
Jedoch ist das Verschwindenlassen kein geschichtliches Phänomen, sondern die Praktik des Verschwindenlassens wird gegenwärtig von einigen Staaten genutzt, um die Bevölkerung einzuschüchtern und mögliche Widerstände zu unterdrücken. Daher wird das folgende Kapitel einige aktuelle Fälle des Verschwindenlassens näher erörtern.
2.2 Aktuelle Fälle des Verschwindenlassens
In vielen Staaten dieser Welt ist das Verschwindenlassen von Personen noch immer eine angewandte Methode, sich unliebsamer Personen zu entledigen. Trotz der Bemühungen gegen das Verschwindenlassen vorzugehen, verschwinden jährlich tausende Personen spurlos.
Nachdem die geschichtlichen Vorfälle des Verschwindenlassens eingehend betrachtet wurden, wird dieses Kapitel nur einige Länder beispielhaft aufzählen, in denen derzeitig Fälle des Verschwindenlassens auftreten, um aufzuzeigen dass das Verschwindenlassen weiterhin eine akute Menschenrechtsverletzung darstellt. Nicht nur in internationalen kriegerischen Auseinandersetzungen fallen Personen dem Verschwindenlassen zum Opfer, auch wird das Verschwindenlassen aufgrund von nationalen Konflikten als Praktik angewandt.90
2.2.1 „Verschwindenlassen“ aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen oder innerstaatlichen Konflikten
In vielen Staaten, in denen in den letzten Jahren bzw momentan innerstaatliche Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Bürgerkriege herrschen, wird jährlich eine hohe Anzahl von verschwundenen Personen registriert. Sri Lanka, Nepal, Afghanistan, Ägypten, Syrien, Kongo, Irak, Ruanda, Südafrika und Mexiko sind nur einige Beispiele von Staaten, in denen die Praxis des Verschwindenlassens eine aktuelle Bedrohung für die Menschenrechte darstellt.91
90Vgl International Committee of the Red Cross, Enforced disappearance: a violation of human rights, 27.06.2006,
<http://www.icrc.org/eng/resources/documents/statement/human‐rights‐council‐statement‐270606.htm>
(27.08.2014).
91Vgl Österreichisches Rotes Kreuz, „Verschwindenlassen“ als systematische Menschenrechtsverletzung, 22.08.2012, <http://www.roteskreuz.at/berichten/news/datum/2012/08/22/verschwindenlassen‐als‐
systematische‐menschenrec/> (06.08.2014);
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In Sri Lanka wurden seit 1980 12.000 Fälle des Verschwindenlassens gemeldet.92 Seit den Auseinandersetzungen zwischen der Regierung Sri Lankas und den „Tamilischen Befreiungstigern“ greift der Staat immer wieder zur Methode des Verschwindenlassens, um sich den unliebsamen Regierungsgegnern zu entledigen.
Human Rights Watch appelliert seit geraumer Zeit an die Regierung von Sri Lanka, dass das Verschwindenlassen von Personen umgehend zu unterlassen ist und Maßnahmen gegen diese Straftat eingeleitet werden müssen.93 Dennoch nutzt Sri Lanka weiterhin die Einschüchterungswirkung des Verschwindenlassens um gegen ihre Gegner vorzugehen. Gegen das Verschwindenlassen in Sri Lanka kann gegenwärtig nicht rechtswirksam vorgegangen werden, denn Sri Lanka ist kein Vertragsstaat der UN‐
Konvention.
Die Zahlen von verschwundenen Personen in Staaten mit innerstaatlichen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen wie ua Ägypten, Kongo, Syrien und Irak steigen täglich an, denn Regierungsgegner und Aufständische verschwinden zu lassen ist noch immer eine bewährte Methode, den Gegner zu demoralisieren, diese einzuschüchtern und zu verängstigen.94 Das Wissen, dass jedermann jederzeit spurlos verschwinden kann, hat wie in den geschichtlichen Beispielen eine verheerende Wirkung auf die Bevölkerung jener Staaten.
Jedoch wird das Verschwindenlassen auch in innerstaatlichen Konflikten angewandt, wie bspw in Mexiko aufgrund des dort herrschenden Drogenkrieges95. Zahlreiche Personen verschwinden bei den Auseinandersetzungen zwischen den mexikanischen Drogenkartellen und der Polizei bzw dem Militär. Zwischen 2006 und 2012 wurde in
Vgl Fiechtner, Verhaftet, verschleppt, verschwunden, in Amnesty International Ulm (Hrsg), 2009,
<http://www.amnesty‐ulm.de/menschenrechte/verschwundene> (06.08.2014);
Vgl Scovazzi Tullio/Citroni Gabriella, The Struggle Against Enforced Disappearance and the 2007 United Nations Convention, Netherlands (Martinus Nijhoff Publishers) 2007, 70.
92Vgl Human Rights Watch, Improving Civilian Protection in Sri Lanka, September 2006, 41,
<http://www.hrw.org/legacy/backgrounder/asia/srilanka0906/srilanka0906web.pdf> (27.08.2014).
93Vgl Bandarage Asoka, The Separatist Conflict in Sri Lanka – Terrorism, ethnicity, political economy, New Work/Abingdon (Taylor & Francis e‐Library) 2008, 17;
Vgl Human Rights Watch, Sri Lanka: Verschwindenlassen durch Sicherheitskräfte eine nationale Krise, 07.03.2008, <http://www.hrw.org/de/news/2008/03/05/sri‐lanka‐verschwindenlassen‐durch‐
sicherheitskr‐fte‐eine‐nationale‐krise> (06.08.2014);
Vgl Amnesty International Deutschland, Internationaler Tag gegen das Verschwindenlassen, 30.08.2013,
<https://www.amnesty.de/internationaler‐tag‐gegen‐das‐verschwindenlassen‐2013> (06.08.2014).
94Vgl Amnesty International Deutschland, Internationaler Tag gegen das Verschwindenlassen,
<https://www.amnesty.de/internationaler‐tag‐gegen‐das‐verschwindenlassen‐2013> (06.08.2014).
95Vgl Weiss Sandra, Acht Jahre „Drogenkrieg“ in Mexiko, in Internationale Politik und Gesellschaft (Hrsg), 01.04.2014, <http://www.ipg‐journal.de/kolumne/artikel/acht‐jahre‐drogenkrieg‐in‐mexiko‐329/> (06.08.2014).
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Mexiko das Verschwinden von mehr als 26.000 Personen gemeldet.96 In 149 Fällen wurde laut Human Rights Watch der Tatbestand des Verschwindenlassens durch den ehemaligen Präsidenten Felipe Calderon bereits nachgewiesen.97 In Fällen in denen nach verschwundenen Familienangehörigen gesucht wurde, wurden die suchenden Angehörigen von öffentlichen Behörden Mexikos eingeschüchtert und dazu aufgefordert, weitere Nachforschungen umgehend zu unterlassen.98 Diese Praktik gleicht den Einschüchterungsmethoden des Dritten Reiches, der Militärdiktaturen Lateinamerikas bzw den anderen geschichtlichen Vorfällen des Verschwindenlassens.
Das Verschwindenlassen, die Auskunftverweigerung und die Einschüchterungs‐
methoden der Behörden verwirklichen allesamt dem Straftatbestand der UN‐
Konvention.99 Seit 2010 ist die UN‐Konvention gegen das Verschwindenlassen in Mexiko in Kraft und seit diesem Zeitpunkt kann rechtswirksam gegen das Verschwindenlassen von Personen vorgegangen werden. Welche Beschwerdemöglichkeit vor dem CED möglich sind, wird in Kapitel 6 dieser Arbeit näher erörtert.
2.2.2 „Verschwindenlassen“ in Asien
Asien verzeichnet derzeit weltweit die höchste Anzahl von verschwundenen Personen.100 Nicht nur in jenen Staaten, in denen kämpferische Auseinandersetzungen und nationale Unruhen herrschen werden Verschwundene registriert. Auch in demokratischen und friedlichen Staaten Asiens kommt es vor, dass Personen spurlos verschwinden. In Thailand, auf den Philippinen oder in Indonesien verschwinden
96Vgl Grenz Wolfgang, Sich dem Alptraum stellen – Das Verschwindenlassen von Menschen in Mexiko, in Amnesty International Deutschland (Hrsg), AMR 41/025/2013 – Juni 2013,
<http://www.casa‐amnesty.de/laender/mex/amr0410252013dt.pdf> (06.08.2014);
Vgl Amnesty International Deutschland, Internationaler Tag gegen das Verschwindenlassen, 30.08.2013, 3f,
<https://www.amnesty.de/internationaler‐tag‐gegen‐das‐verschwindenlassen‐2013> (06.08.2014).
97Human Rights Watch, Mexico: Crisis of Enforced Disappearances, 20.02.2013,
<http://www.hrw.org/news/2013/02/20/mexico‐crisis‐enforced‐disappearances> (27.08.2014).
98Vgl Grenz in Amnesty International (Hrsg), AMR 41/025/2013 – Juni 2013, <http://www.casa‐
amnesty.de/laender/mex/amr0410252013dt.pdf> (06.08.2014);
Vgl Amnesty International Deutschland, Internationaler Tag gegen das Verschwindenlassen, 9f,
<https://www.amnesty.de/internationaler‐tag‐gegen‐das‐verschwindenlassen‐2013> (06.08.2014).
99Vgl Solomon Joel, Systemic Injustice – Torture, “Disappearance”, and Extrajudicial Execution in Mexico, New Work/Washington/London/Brussels (Human Rights Watch) 1999, 88f;
Vgl Human Rights Watch, Mexico’s Disappeared – The Enduring Cost of a Crisis Ignored, February 2013,
<http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/mexico0213_ForUpload_0_0_0.pdf> (27.08.2014).
100Vgl Österreichisches Rotes Kreuz, „Verschwindenlassen“ als systematische Menschenrechtsverletzung, 22.08.2012, <http://www.roteskreuz.at/berichten/news/datum/2012/08/22/verschwindenlassen‐als‐
systematische‐menschenrec/> (06.08.2014).
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jährlich tausende Personen spurlos, meist „[…] Gewerkschafter, Journalisten, Menschen, die gegen Ungerechtigkeiten auftreten, verdächtigt werden Separatisten oder Kommunisten zu sein, oder einfach Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren.“101
In China verschwinden vorzugsweise Regierungsgegner, jedoch ist aufgrund der eingeschränkten Auskunftspolitik Chinas über genaue Zahlen von Opfern des Verschwindenlassens wenig bekannt.102 Allein in den Protesten vom Juli 2009 verschwanden zahlreiche Personen durch großangelegte Razzien der chinesischen Sicherheits‐ und Justizbehörden. Diese Personen wurden verschleppt und keine weiteren Auskünfte über deren Schicksal erteilt.103 Die Praxis des Verschwindenlassens ist im chinesischen Staat weit verbreitet und sehr beliebt, so dass sogar über die Legalisierung dieser Methode diskutiert wird.104 Die Legalisierung des Verschwindenlassens würde zu einer noch höheren Anzahl von Verschwundenen führen und einen großen Rückschritt für die Bemühungen gegen diese Menschenrechtsverletzung vorzugehen, bedeuten.
In Nordkorea wird bis heute die Praxis des Verschwindenlassens von der Regierung bestritten. Jedoch verschwanden seit 1950 sowohl nordkoreanische Staatsbürger als auch Staatsangehörige anderer Nationen, wie bspw aus Japan oder Südkorea. Es verschwinden hierbei nicht nur einzelne Personen, sondern meist fällt die ganze Familie des Regierungsgegners dem Verschwindenlassen zum Opfer, um gegen jeden weiteren möglichen zukünftigen Regimegegner vorzugehen.105 Nordkorea folgt somit den geschichtlichen Beispielen anderer Diktaturen, die diese Praktik dazu genutzt
101Österreichisches Rotes Kreuz, „Verschwindenlassen“,
<http://www.roteskreuz.at/berichten/news/datum/2012/08/22/verschwindenlassen‐als‐systematische‐
menschenrec/> (06.08.2014);
Vgl Human Rights Watch, It was like suddenly my son no longer existed – Enforced Disappearance in Thailand’s Southern Border Provinces, Vol19No.5, March 2007,
<http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/thailand0307webwcover.pdf> (27.08.2014).
102Vgl Schattenblick (Hrsg), China – `Verschwindenlassen´ von Regimegegnern soll legalisiert werden, 31.08.2011, <http://www.schattenblick.de/infopool/buerger/b‐volk/bbasi412.html> (06.08.2014).
103Vgl Human Rights Watch, China: Verschwindenlassen von Gefangenen nach Protesten in Xinjiang, 21.10.2009, <http://www.hrw.org/de/news/2009/10/21/china‐verschwindenlassen‐von‐gefangenen‐
nach‐protesten‐xinjiang> (06.08.2014).
104Vgl Amnesty International, China darf die Praxis des Verschwindenlassens nicht legalisieren, 08.03.2012, <http://www.amnesty.ch/de/laender/asien‐pazifik/china/dok/2012/china‐revision‐des‐
strafgessetzes‐china‐darf‐die‐praxis‐des‐verschwinden‐lassens‐nicht‐legalisieren> (06.08.2014).
105Vgl Amnesty International, Amnesty Report 2012 – Korea (Nord),
<https://www.amnesty.de/jahresbericht/2010/korea‐nord#verschwindenlassen> (06.08.2014).
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haben, die Bevölkerung einzuschüchtern und jeglichen möglichen Widerstand zu unterdrücken.
Die Menschenrechtsorganisationen versuchen an die Regierungen dieser Staaten zu appellieren, das Verschwindenlassen einzustellen und die aktuellen Fälle des Verschwindenlassens aufzuklären. Jedoch bleiben diese Versuche meist erfolglos. Die Mehrzahl der Staaten, in denen die Praxis des Verschwindenlassens angewandt wird, hat die UN‐Konvention nicht unterzeichnet und wird dies wahrscheinlich aufgrund der daraus resultierenden rechtswirksamen Folgen auch nicht in nächster Zukunft fokussieren. Daher ist es in den aktuellen Fällen des Verschwindenlassens zweifelhaft, ob die Regierungen sich um die Ratifikation und Umsetzung der UN‐Konvention bemühen werden. Ebenso können jene Staaten, welche die UN‐Konvention zwar unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert haben, nicht rechtswirksam wegen Verstöße gegen die UN‐Konvention belangt werden. Siehe zum aktuellen Stand der Ratifizierungen die Grafik in Anhang A.
Mexiko ist jedoch ein Staat, welches die UN‐Konvention sowohl unterzeichnet als auch ratifiziert hat. Folglich kann gegen die oben genannten mexikanischen Fälle des Verschwindenlassens auf internationaler Ebene vorgegangen werden.
Jedoch ist es in den meisten aktuellen Fällen des Verschwindenlassens derzeit nicht möglich gegen diese Menschenrechtsverletzung rechtswirksam vorzugehen, solange diese die UN‐Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert haben.
2.2.3 Zurückliegende, meist ungeklärte Fälle des „Verschwindenlassens“
Einige Staaten, die eine hohe Anzahl von Fällen des Verschwindenlassens aufweisen, praktizieren das Verschwindenlassen nicht mehr aktiv. Diese Staaten haben dennoch die Pflicht, frühere bzw zurückliegende Fälle aufzuklären und nach dem Schicksal der Verschwundenen zu ermitteln, denn Fälle des Verschwindenlassens gelten bis zu ihrer vollständigen Aufklärung als aktuell.106 Seit der Praktizierung des Verschwindenlassens gab es in einigen Staaten einen Regierungswechsel, dennoch haben auch die neuen Regierungen die Pflicht nach dem Schicksal der Verschwundenen zu forschen. Die Verantwortung der Staaten, die Fälle des Verschwindenlassens aufzuklären, besteht somit auch nach innerstaatlichen Veränderungen weiter und es wird folglich
106Vgl Wierda Marieke/Unger Thomas, Enforced Disappearances, in Cassese Antonio (Hrsg), The Oxford Companion to International Criminal Justice, Oxford/New York (Oxford University Press) 2009, 309 (310).
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sichergestellt, dass diese Menschenrechtsverletzungen auf jeden Fall geahndet werden.
Zu den Staaten, welche derzeit noch mit zurückliegenden Fällen konfrontiert sind, gehören ua Argentinien, Chile, Costa Rica, Iran, Jugoslawien, Libyen, Kenia und Kroatien.107 Diese Staaten haben die Verpflichtung die Fälle des Verschwindenlassens aufzuklären und weitere Vorkommnisse des Verschwindenlassens unter allen Umständen zu verhindern.
2.2.4 Exkurs: Geheime Haft in den Vereinigten Staaten Amerikas
Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 wurden von den USA weltweit (ua auch in Ägypten, Kuba und Syrien) Geheimgefängnisse errichtet. Diese werden dazu genutzt, Terrorverdächtige ohne gesetzliche Grundlage zu inhaftieren, bzw dort festzuhalten. Es gibt bei diesen Inhaftierungen weder Akten noch Register, die auf die Identität der Insassen schließen lässt. Die Auskunft über den Verbleib Verschwundener wird systematisch verweigert. Einer der bekanntesten Geheimgefängnisse der USA ist Guantanamo Bay auf Kuba.108 Die Maßnahmen des grundlosen Freiheitsentzugs ohne Auskunft über den Verbleib des Inhaftierten werden von den USA damit begründet, dass jene Personen eine Gefahr für die nationale oder internationale Sicherheit darstellen und von diesen Personen eine starke Terrorgefahr ausgehen würde. Diese geheimen Haftanstalten und Festnahmen sind einer der Gründe, weshalb die USA weder dem Rom Statut beigetreten ist, noch die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshof in Den Haag anerkennt bzw anderen einschlägigen Menschenrechtsübereinkommen beigetreten ist. Die geheime Haft ist nach den Bestimmungen der UN Konvention als rechtswidrig normiert. Folglich wurde die UN‐
Konvention von den USA nicht unterzeichnet und ratifiziert. Daher kann gegen die Menschenrechtsverletzung des Verschwindenlassens in Bezug auf die Inhaftierung von Personen in geheimen Gefangenenlagern durch die USA nicht rechtswirksam vorgegangen werden.
107Vgl Fiechtner, Verhaftet, verschleppt, verschwunden, in Amnesty International Ulm (Hrsg), 2009,
<http://www.amnesty‐ulm.de/menschenrechte/verschwundene> (06.08.2014).
108Vgl Amnesty International, Off the Record: U.S. Responsibility for Enforced Disappearance in the “War on Terror”, June 2007, AI Index: AMR 51/093/2007,
<http://www.amnesty.org/en/library/asset/AMR51/093/2007/en/466435a8‐d38b‐11dd‐a329‐
2f46302a8cc6/amr510932007en.pdf> (27.08.2014).
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Die UN‐Konvention hat aufgrund der Fälle von geheimen Gefangenenlagern die geheime Haft als eigenen Straftatbestand in der UN‐Konvention verankert.109
Die beschriebenen aktuellen Fälle zeigen, dass diese Menschenrechtsverletzung nicht nur in den geschichtlichen Vorfällen praktiziert wurde, sondern tagtäglich Personen spurlos verschwunden und die Familien keine Auskunft über den Verbleib ihrer Angehörigen erhalten.
Die Vereinten Nationen sahen sich aufgrund der zahlreichen geschichtlichen und aktuellen Fälle des Verschwindenlassens dazu gezwungen, Maßnahmen gegen das Verschwindenlassen einzuleiten. Daher wurden aufgrund all jener aufgezählten geschichtlichen Vorkommnisse geeignete Übereinkommen und Gesetze entworfen und umgesetzt, um gegen dieses Verbrechen wirksam vorgehen zu können. Die UN‐
Konvention zum Schutz von Personen gegen das Verschwindenlassen, welche erstmals ein rechtswirksames Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen bietet und somit vor zukünftigen Übergriffen schützen soll, wurde von einer speziellen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen entworfen und 2006 unterzeichnet. Bis zu dieser Konvention haben Arbeitsgruppen, Übereinkommen und UN Resolutionen versucht, sich der Thematik des Verschwindenlassens anzunehmen.
Daher wird das folgende Kapitel nun den eigentlichen Entstehungsweg der UN‐
Konvention näher betrachten und aufzeigen, in wie fern die UN‐Konvention sowohl das Verschwindenlassen als auch die geheime Haft als rechtswidrig normiert.