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Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 69 von 494

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d) Geschäftsentwicklung

aa) Bilanzdaten

2008 2007 2006

Verände-rungen

Aktiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Anlagevermögen 1.260 2 1.260 2 1.337 2 0 0

Umlaufvermögen 79.055 98 78.881 98 80.524 98 174 0

Rechnungsabgrenzungsposten 20 0 28 0 24 0 -8 -28

Bilanzsumme 80.336 100 80.169 100 81.885 100 167 0

Passiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Eigenkapital 5.352 7 3.997 5 2.009 2 1.355 34

Rückstellungen 71.678 89 75.646 94 79.124 97 -3.968 -5

Verbindlichkeiten 3.306 4 526 1 752 1 2.780 529

Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0 0 0 0 0

Bilanzsumme 80.336 100 80.169 100 81.885 100 167 0

bb) GuV

2008 2007 2006

T€ T€ T€

Umsatzerlöse 6.695 4.742 5.088

sonstige betriebliche Erträge 4.444 4.212 3.892

Materialaufwand 129 122 120

Personalaufwand 2.435 2.303 2.135

sonstige betriebliche Aufwendungen 6.440 6.686 6.112

Erträge aus Beteiligungen 0 249 153

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.781 6.386 1.179

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufsvermögens

407 3.634 135

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 54 89 89

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.454 2.756 1.722

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 553 750 253

sonstige Steuern 17 18 18

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.885 1.989 1.452

Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.885 1.989 1.452

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 71 von 494 cc) Kennzahlen zur Ertragslage

2008 2007 2006 Angaben in

Umsatzrentabilität: 58,03 41,94 28,53 %

Eigenkapitalrentabilität: 264,74 99,02 260,61 %

Cash-Flow: 4.292 5.623 1.586 T€

Gesamtleistung je Mitarbeiter: 199 157 166 T€

Personalaufwandsquote: 21,86 25,72 23,78 %

dd) Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur

31.12.2008 31.12.2007 31.12.2006 Angaben in

Sachanlagenintensität: 1,57 1,57 1,54 %

Eigenkapitalquote: 6,66 4,99 2,45 %

Fremdkapitalquote: 93,34 95,01 97,55 %

ee) Leistungsdaten

31.12.2008 31.12.2007 31.12.2006 Angaben in

Abfallmenge M 1.170.243,00 733.454,00 780.308,00 Mg

Durchschnittserlöse E

U

3,09 2,70 3,21 EUR/Mg

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e) Lagebericht

Das Geschäftsjahr 2008 war das dritte volle Geschäftsjahr in der Stilllegungsphase der Deponie Halle-Lochau, die am 1.

Juni 2005 begann.

Rechtliche Grundlage für die Deponiestilllegung ist die am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV).

Die DepV stellt zusammen mit der Abfallablagerungsverordnung und Teilen der Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ die Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie in nationales Recht dar. In dieser Verordnung wird die Errichtung von Deponien, der Betrieb von Deponien und erstmalig die Stilllegung und Nachsorge von Deponien geregelt. Danach unterteilt sich der Deponiebetrieb in die Ablagerungsphase und in die Stilllegungsphase. An die Stilllegungsphase schließt sich eine Nachsorgephase an.

Die Stilllegungsphase einer Deponie beginnt mit Beendigung der Ablagerungsphase, d. h. mit der Beendigung der Annahme und des Einbaus von Abfällen zur Beseitigung. In der Stilllegungsphase werden alle Maßnahmen durchgeführt, die zur umweltgerechten Sicherung des Standortes notwendig sind, wie z. B. Anlagenbetrieb zur Sickerwasser- und Deponiegasfassung, geotechnische Sicherung des Deponiekörpers, Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen sowie Monitoring. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Deponie nach der endgültigen Stilllegung am Ende der Stilllegungsphase in die Nachsorgephase übergehen kann. In der Nachsorgephase wird durch ein umfangreiches Umweltmonitoring der Erfolg dieser Maßnahmen kontrolliert. Weist der Deponiebetreiber anhand der Monitoringergebnisse nach, dass kein Risiko für die Schutzgüter mehr ausgeht, erfolgt durch die zuständigen Behörden auf Antrag des Deponiebetreibers die Entlassung aus der Nachsorge. Erst dann ist der Deponiebetreiber aus der umweltrechtlichen und finanziellen Verantwortung entlassen.

Mit Stilllegungsanzeige an das Landesverwaltungsamt (LVwA) vom 1. September 2004 hat die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau (AWH) als Betreiber der Deponie Halle-Lochau gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde angezeigt, dass die Deponie den Abfallablagerungsbetrieb zum 31. Mai 2005 einstellt und ab dem 1. Juni 2005 mit dem Deponiestilllegungsbetrieb beginnt.

Aufgrund von geologischen und anderen Besonderheiten der subaquatischen Deponie Halle-Lochau waren die Regelanforderungen an die Stilllegung einer Deponie gemäß deponierechtlichen Vorgaben auf die Deponie Halle-Lochau nicht übertragbar. Aus diesem Grund wurde die AWH im September 2002 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt, im Rahmen eines Forschungsvorhabens über Analyse, Bewertung und ingenieurtechnische Einordnung von Standortbedingungen und der in Stilllegung und Nachsorge ablaufenden Prozesse, nachhaltig wirksame, technisch machbare, genehmigungsfähige und kostenoptimierte Lösungen zur Stilllegung der Deponie Halle-Lochau sowie vergleichbarer Deponien zu erarbeiten.

Dieses BMBF-Forschungsvorhaben wurde im März 2007 beendet. Im Mai 2007 wurden die Ergebnisse durch die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt auf einer Pressekonferenz vorgestellt und als Langfassung und Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiteten Ergebnisse waren Grundlage für das beim LVwA im Rahmen der Stilllegungsanzeige am 1. September 2004 eingereichte Stilllegungskonzept. Die Beantragung der Stilllegung erfolgte auf der Grundlage des § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung (Abweichung von den Regelanforderungen).

Auf Basis des Stilllegungskonzeptes hat die AWH eine Decklungsrechnung (Kosten- und Erlöskalkulation) für den Stilllegungsbetrieb und die Nachsorgephase der Deponie vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2051 erarbeitet. Die Kalkulation stellt die aus heutiger Sicht durch die Sanierung der Deponie entstehenden Gesamtkosten vermindert um künftige Vorteile, d. h. die in der Stilllegungsphase mit der Deponie erzielbaren Erlöse (z. B. aus der Gasverwertung und der Annahme von Deponiebaustoffen) dar und bildet damit die Grundlage für die Bewertung der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge. Im Mai 2005 wurde erstmalig die Decklungsrechnung durch die Gesellschaft beim LVwA eingereicht.

Mit Schreiben vom 21. Februar 2007 teilte das LVwA mit, das Verwaltungsverfahren zum Erlass der Rekultivierungsanordnung, das sich unter anderem auch aufgrund der beabsichtigten Klärung offener Fragestellungen zwischen der AWH und dem bergbauverantwortlichen Unternehmen noch im Anhörungsverfahren befand, nunmehr fortzuführen.

Anfang 2008 wandte sich die Geschäftsführung der AWH mit einem Brief an die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt mit der Bitte, das Verwaltungsverfahren zum endgültigen Bescheid der Rekultivierungsanordnung zu beschleunigen. Hintergrund hierzu war vor allem die beabsichtigte Inkraftsetzung der integrierten Deponieverordnung (jetzt Verordnung über die Vereinfachung des Deponierechts), die einen Wegfall der Bestandsschutzregelung für Deponien ohne rechtsgültige Rekultivierungsanordnung vorsieht. Das hätte für die Deponie Halle-Lochau nicht absehbare wirtschaftliche und technische Risiken zur Folge gehabt.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 73 von 494 Am 13. März 2008 wurde der AWH der dritte Entwurf der Rekultivierungsanordnung übermittelt. In einem Anhörungsverfahren am 18. März 2008 erklärten die am Verwaltungsverfahren Beteiligten ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesem Entwurf. Mit Datum vom 5. Juli 2008 liegt nunmehr der AWH die rechtskräftige Rekultivierungsanordnung vor.

Die Rekultivierungsanordnung ist unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ergangen. Daraufhin erfolgte im August durch die AWH die Anpassung der Decklungsrechnung an die Rekultivierungsanordnung. Diese angepasste Decklungsrechnung wurde einer erneuten Plausibilitätsprüfung bezüglich der Kosten- und Erlöskalkulation durch einen externen Gutachter unterzogen.

Das LVwA vertrat die Auffassung, dass auch ohne vorliegenden bestandskräftigen Rekultivierungsbescheid auf Basis des Stilllegungskonzeptes der Gesellschaft und der eingereichten Kosten- und Erlöskalkulation der Betrag einer Sicherheitsleistung für die Rekultivierung und Nachsorge, im Sinne einer oberen Begrenzung der geforderten Sicherheitssumme festzulegen ist. Am 18. Dezember 2006 erging entsprechend der „Bescheid zur oberen Begrenzung der geforderten Sicherheitssumme“. In dem Bescheid wird die erforderliche Sicherheitsleistung für die Kosten der Stilllegung auf Mio. EUR 129 festgesetzt sowie eine Sicherheitsleistung für die Nachsorge unter dem Vorbehalt der späteren Neufestsetzung auf vorläufig Mio. EUR 12,3 eingefordert. Dabei wird seitens der Behörde festgestellt, dass die AWH zum 31. Dezember 2005 bereits einen Betrag in Höhe von Mio. EUR 77,9 nachgewiesen hat. Der Restbetrag ist vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung des objektiven Sicherungsbedarfes regelmäßig aufzustocken. In der Bescheidbegründung wird diesbezüglich ausgeführt, dass die gemäß Kosten- und Erlöskalkulation (Decklungsrechnung) im Rahmen der Stilllegung zu erwirtschaftenden Mittel unmittelbar für die Rekultivierung eingesetzt werden sollen und so den objektiven Sicherungsbedarf verringern. Gemäß Bescheid kann die Sicherheit wie bisher durch „erstklassige Bürgschaften“ erbracht werden; es können aber auch andere zugelassene Sicherungsmittel, z. B. die insolvenzfeste Verpfändung von Wertpapieren, zugelassen werden. Diese Möglichkeit machte die Konkretisierung des Bescheides vom 18. Dezember 2006 erforderlich. Der Bescheid selbst sah zu diesem Zweck den Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung zwischen der AWH und dem Land Sachsen-Anhalt vor.

Im August 2007 wurde zwischen der AWH und dem Land Sachsen-Anhalt eine Verpfändungsvereinbarung abgeschlossen, mit der die AWH ihre für die Stilllegung und Nachsorge gehaltenen Wertpapiere zugunsten des Landes verpfändet und zwar in der Weise, dass die Ansprüche auf Auszahlung, die sich bei einer Verwertung der Wertpapiere im Rahmen der Stilllegung und Nachsorge ergeben, dem Land Sachsen-Anhalt zustehen. Von dieser Vereinbarung nicht berührt sind die Zinserträge, die mit den Wertpapieren verbunden sind; diese verbleiben, nach Maßgabe des genannten Bescheides vom 18. Dezember 2006, bei der AWH. Ausgenommen hiervon ist gemäß dem oben genannten Bescheid der Eintritt des Sicherungsfalles. Eventuelle Kursgewinne verbleiben beim Land und sind zweckgebunden für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie.

Die Übergabe der Wertpapiere wurde 2008 durch eine gemeinschaftliche Erklärung der AWH und des Landes an die wertpapierverwahrenden Banken ersetzt, in dem die Banken verpflichtet werden, die Verwahrung nunmehr für das Land vorzunehmen.

Mit Datum vom 8. September 2008 und 17. Februar 2009 liegen Änderungsbescheide zum oben genannten Bescheid vom 18. Dezember 2006 und zur Verpfändungsvereinbarung vom 28. August 2007 vor. Hierin wird insbesondere die geforderte Sicherheit neu festgelegt (vgl. hierzu Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008, Punkt III. 5).

Das Geschäftsjahr 2008 war für die AWH sehr erfolgreich bezüglich der Vergrößerung ihres Marktpotentials. Der AWH gelang es, durch sehr flexibles Reagieren auf Marktbedingungen und offensives Herangehen an potentielle Kunden sich im Wettbewerb weiter zu qualifizieren und insbesondere das große Mengendefizit hervorragend auszugleichen.

Gleichzeitig musste den strikten Auflagen der Genehmigungsbehörde bezüglich Qualitätssicherung und Nachweis der Qualitätssicherung des eingebauten Abfalls in den unterschiedlichen Deponiebereichen, der hohen Eigenkontrollverantwortlichkeit der AWH bezüglich der Annahme von Abfällen, ihrer chemischen und bodenmechanischen Eignung sowie der notwendigen Transparenz des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens und der Rechtssicherheit der AWH bei der Umsetzung mittelbar geltender Verordnungen Rechnung getragen werden.

Seit 1. Februar 2007 ist die Verordnung zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält neue Regelungen u. a. bezüglich der „grundlegenden Charakterisierung“ des Abfalls, der Festlegung von Schlüsselparametern für Kontrolluntersuchungen, deren Häufigkeit und Änderung bezüglich chemischer Parameter. Mit dieser Verordnung ist wiederum eine Zunahme des Kontrollaufwandes und des chemischen Analyseumfanges verbunden. Die AWH hat sich langfristig auf die Änderungen im Ergebnis dieser Verordnung vorbereitet, sodass eine zeitnahe betriebliche Umsetzung erfolgen konnte.

Gleichzeitig trat am 1. Februar 2007 die neue „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen“

vom 20. Oktober 2006 in Kraft sowie die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 74 von 494 Das Jahr 2008 war geprägt von der Diskussion um den Entwurf zur Vereinfachung des Deponierechts. Mit dieser Verordnung soll das historisch zersplitterte Deponierecht zu einer übersichtlichen Regelung zusammengefasst und zugleich auf den Stand der Technik angeglichen werden. Ebenfalls als Arbeitsentwurf liegt die Ersatzbaustoffverordnung vor, die den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe außerhalb des Deponierechts regeln soll. In den Erarbeitungsprozess beider Verordnungsentwürfe bringt sich die AWH durch ihre Mitarbeit in den einschlägigen Fachverbänden und Stellungnahmen effektiv ein.

Im Geschäftsjahr 2008 konnten durch die AWH im Rahmen des Projektes geotechnische Sicherung Umsatzerlöse aus der Annahme von Abfällen zur Verwertung in Höhe von Mio. EUR 3,6 erzielt werden (Plan 2008: Mio. EUR 2,1). Dem zugrunde lag eine eingebaute Abfallmenge von 1.170.243 Mg.

Durch kontinuierliche Kontrollmessungen konnte im Deponiebereich Süd eine vermehrte Deponiegasentwicklung mit Methangehalten größer 50 % festgestellt werden.

Der im Jahr 2007 in diesem Bereich durchgeführte Gasabsaugversuch bestätigte die Durchführung einer aktiven Entgasung in diesem Bereich mit einer anschließenden Verstromung.

Im August 2008 wurden die Genehmigungsunterlagen für die Gasanlage bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im März 2009 lag der Entwurf der BImSch-Genehmigung vor. Die abfallrechtliche Genehmigung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschieden.

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden 7 Horizontaldrainagen zur Gasabsaugung sowie 30 Gasbrunnen verlegt. Die installierte elektrische Leistung wird 1,5 MW betragen. Die zusätzlich zu erzielenden Erlöse belaufen sich pro Jahr auf ca.

EUR 800.000.

Eine andere im Geschäftsjahr 2008 beendete Maßnahme war das erste Baufeld der Sickerwasserinfiltration im Rahmen der Maßnahme der biochemischen Inertisierung. Baubeginn war der 1. Oktober 2007, VOB-Abnahme war am 5. November 2008. Mit der Maßnahme der Sickerwasserinfiltration ist beabsichtigt, durch die Einstellung eines optimalen Wassergehaltes im Deponiekörper die Mineralisierung in der Deponie zu beschleunigen und in einem übersehbaren Zeitraum die Emission zu minimieren. Die Anlage ist kombiniert mit kiesgefüllten Infiltrationssäulen und Infiltrationsrigolen und versickert zurzeit im Probebetrieb ca. 2.600 m3 Sickerwasser im Monat. Die umfangreiche Datenerfassung und wissenschaftliche Auswertung erfolgt durch die AWH. Die bisherigen Ergebnisse entsprechen den Erwartungen und Prognosen des Forschungsvorhabens und sind Grundlage für die Vorgaben für den Regelbetrieb und die Planung des darauf folgenden Bauabschnittes.

Im Wirtschaftsjahr 2008 beliefen sich die Kosten für diese Maßnahme auf TEUR 599, wovon TEUR 328 über Fördermittel finanziert wurden.

Weiterhin begonnen wurde 2008 nach Vorlage der Rekultivierungsanordnung mit dem Aufbringen der Wasserhaushaltsschicht. Auch bei dieser Maßnahme ist ein Probebetrieb erforderlich, um eine optimale Einbautechnologie zu erarbeiten, die die Einhaltung der anspruchsvollen chemischen und bauphysikalischen Qualitätsparameter gewährleistet.

Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2008 eine Gesamtleistung von Mio. EUR 11,1 erzielt werden (Vj.: Mio. EUR 9,0).

Der gesamte betriebliche Aufwand des Geschäftsjahres 2008 belief sich auf Mio. EUR 9,0 (Vj.: Mio. EUR 9,1). Davon entfallen Mio. EUR 7,2 auf die Kosten des Stilllegungsbetriebes. Die im Rahmen des Stilllegungsbetriebes erzielten Umsatzerlöse und sonstige Erträge betragen für 2008 Mio. EUR 5,4. Dem Prinzip der Bildung der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge folgend (Rückstellungsbetrag entspricht den zu erwartenden Gesamtkosten vermindert um künftige Vorteile, d. h. die in der Stilllegungsphase mit der Deponie erzielbaren Erlöse wie z.

B. aus der Gasverwertung und der Annahme von Deponiebaustoffen) wurden in Höhe des sich ergebenden Saldos von Mio. EUR 1,8 entsprechende Erträge aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge verbucht.

Im Jahr 2008 wurde erstmalig bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch Gesellschafter und Aufsichtsrat der AWH der Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss 2007, nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag, in Höhe von TEUR 530 dem Gesellschafter als Gewinnausschüttung zuzuführen. Des Weiteren wurde durch den Gesellschafter der Beschluss gefasst, die Anderen Gewinnrücklagen und die Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG (insgesamt TEUR 2.000) zu entnehmen. Die Auszahlung der beschlossenen Ausschüttung erfolgte im März 2009 an den Gesellschafter Stadt Halle.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 75 von 494 Der sich für das Geschäftsjahr 2008 ergebende Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von Mio. EUR 3,9 resultiert neben der skizzierten wirtschaftlichen Entwicklung der AWH und dem per Saldo erzielten Ergebnis aus den Finanzanlagen von Mio. EUR 2,4 auch aus der Auflösung von Rückstellungen (vor allem Steuerrückstellungen) in Höhe von Mio.

EUR 2,1, deren Ansatz nach Abschluss der Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2005 sowie der bereits erfolgten Steuernachzahlung nicht mehr notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine umfassende inhaltliche Prüfung der Decklungsrechnung, d. h. der Rückstellungsfähigkeit der Sanierungsaufwendungen, noch nicht im Rahmen dieser Prüfung erfolgt ist und somit noch ein Risiko diesbezüglich bei der AWH verbleibt.

Im Geschäftsjahr 2008 bestanden grundsätzlich insbesondere durch die Ausschüttung von Wertpapiererträgen keine Liquiditätsprobleme. Die Auszahlung der vom Gesellschafter beschlossenen Ausschüttung bzw. Entnahme von Mio. EUR 2,5 musste jedoch aufgrund zum Jahresende nicht ausreichender frei verfügbarer Liquidität auf März 2009 verschoben werden.

Nach einer externen Überwachungsbegutachtung „Entsorgungsfachbetrieb“ im März 2008 wurde der AWH das Zertifikat für abfallwirtschaftliche Tätigkeit für die Verwertung von Abfällen im Deponiestilllegungsbetrieb vom EdDE bestätigt. Im September 2008 wurde durch ZER-QMS turnusmäßig ein externes Qualitätsmanagement-Wiederholungsaudit durchgeführt, in dessen Ergebnis der AWH ein neues Zertifikat ausgestellt wurde, welches weitere drei Jahre gültig ist.

Das Zertifikat umfasst den Deponiestilllegungsbetrieb einschließlich der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die Stilllegung.

Weiterhin fand im September 2008 die Überwachungsbegutachtung zur Laborakkreditierung statt, in dessen Ergebnis das Labor der AWH wiederum den Nachweis als Prüflabor erbrachte.

Ausblick

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Halle (Saale) ist beabsichtigt, die Anteile der AWH an die Stadtwerke Halle GmbH zu veräußern. Die für den Verkauf erforderliche Unternehmensbewertung einschließlich Due Dilligence wurde durch einen externen Gutachter durchgeführt. Seit Ende 2007 finden Verkaufsverhandlungen zwischen der Stadt Halle und der Stadtwerke Halle GmbH zum Erwerb der Anteile der AWH durch die Stadtwerke Halle GmbH statt. Beabsichtigt ist, den Verkauf im II. Quartal 2009 zu vollziehen.

Die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beruhen u. a. auf Untersuchungen und Modellprognoserechnungen, die zunächst auf der Grundlage verfügbarer Standortdaten und des in der Fachliteratur veröffentlichen aktuellen Kenntnisstandes auf konzeptionelle, planerische Ansätze abstellen. Um diese begründeten Annahmen weiter einzugrenzen und eine Umsetzung unter genau definierten Rahmenbedingungen zu erreichen, sind weiterhin konkretisierende, wissenschaftlich fundierte Untersuchungen zur Bemessung, Umsetzung und Optimierung der Konzeptparameter erforderlich. Dabei werden während der Umsetzung relevante Daten u. a. durch Systemmonitoring ermittelt, um die Wirksamkeit und die Effizienz der verschiedenen technischen Maßnahmen zur Stilllegung zu verifizieren und darauf aufbauend die bisher aufgestellten Prognosen im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit fortzuentwickeln und weitergehend untersetzen zu können.

Diese Untersuchungen dienen im Wesentlichen der Bemessung und Optimierung von Maßnahmen, sodass diese im Projektverlauf entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisgewinn angepasst werden können.

Die Kosten- und Erlöskalkulation (Decklungsrechnung) für den Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis 31. Dezember 2051 wird von der AWH ständig fortgeschrieben werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass mit den verfügbaren Mitteln eine Rekultivierung der Deponie wie geplant möglich ist. Zum 31. Dezember 2008 sind hierfür Rückstellungen in Höhe von Mio. EUR 70,4 gebildet. Wertpapiere sind mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2008 in Höhe von Mio. EUR 75,5 ausgewiesen.

Die Geschäftsführung der AWH geht jedoch nach wie vor davon aus, dass aufgrund der langfristigen Sanierungszeiträume auch unter Einbeziehung der Wertpapiererträge und eventuell entstehender Kursgewinne Fehlbeträge eintreten können (Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Stilllegungs- und Nachsorgekosten (abzüglich zu erzielender Erlöse) und den durch die AWH finanzierbaren Mitteln), die von einem öffentlichen Träger finanziert werden.

Eine Erhöhung der Mittelbereitstellung zur Sanierung (Sicherung der Decklungsrechnung) kann ggf. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

• Beantragung von Förder- und Zuschussmitteln (u. a. aus dem Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft)

• Steigerung der Einnahmen während der Stilllegungsphase bzw. Kosten brauchen in der geplanten Höhe nicht in Anspruch genommen zu werden.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 76 von 494 Nach Vorliegen der abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bescheide wird 2009 die Maßnahme der Deponiegasfassung und -verwertung im südlichen Deponiebereich realisiert. Es wird von einer Bauzeit von 6 Monaten ausgegangen. Alle notwendigen Vorbereitungen wurden durch die AWH getroffen.

Weiterhin wird durch den Einbaufortschritt im Mittelbereich der Deponie eine Anhebung der Gassammelstation notwendig und im II. Quartal 2009 realisiert. Zeitgleich erfolgen in diesem Bereich Reparaturmaßnahmen an Gasfassungselementen, die bedingt durch Setzungen und Sackungen des Deponiekörpers erforderlich wurden.

Des Weiteren wird auf Grundlage des Ergebnisberichtes des Probebetriebes der Sickerwasserinfiltrationsanlage 2009 die Planung des zweiten Bauabschnittes erfolgen.

Parallel zur weiteren geotechnischen Sicherung des Deponiekörpers erfolgt der weitere Aufbau der Wasserhaushaltsschicht. Die sich anschließende forstwirtschaftliche Maßnahme beginnt dann jeweils nach Ablauf der zweiten Vegetationsperiode.

Weitere Auflagen aus der Rekultivierungsanordnung sind für 2009 u. a. die Überprüfung und Aktualisierung der Datenbasis sowie der für die Modellberechnungen des Stilllegungskonzeptes getroffenen Annahmen zur Entwicklung der hydrologischen Situation und weiterführend die Prognosewerte zu den Transportmechanismen, den Austragungsmengen und den Frachten. Im Ergebnis dieser Prüfung sind dann, wenn erforderlich, Präzisierungen vorzunehmen.

Die von der Geschäftsführung getroffenen Annahmen hinsichtlich der durchzuführenden Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen und ihrer Finanzierung sind sorgfältig eingeschätzt, sind aber durch die Langfristigkeit und verbleibenden Innovationsrisiken nicht vollständig kalkulierbar. Der Fortbestand der AWH ist bedroht, wenn die von der Geschäftsführung getroffenen Annahmen hinsichtlich der im Rahmen der Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge durchzuführenden Maßnahmen und ihrer Finanzierung nicht eintreten. Dies kann u. a. durch Mehrkosten, die eventuell im Rahmen von Genehmigungsanordnungen für die einzelnen Maßnahmen entstehen könnten, eine sich ändernde Rechtslage (insbesondere in Bezug auf EU-Vorgaben), Kosten- und Preissteigerungen, höher als geplante Steuer(nach)zahlungen und geringere als geplante Erlöse verursacht sein. Des Weiteren ist zu beachten, dass Teile des Stilllegungskonzeptes auf modelltheoretischen Ansätzen basieren, deren Bestätigung in der Praxis noch nicht gesichert ist und bei denen die Auswirkungen auf den tatsächlichen Sanierungsprozess noch nicht eingeschätzt werden können. Dies könnte die Fortsetzung des Sanierungsprozesses beeinflussen und Auswirkungen auf die Gesamtsanierungsaufwendungen nach sich ziehen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die von der AWH gehaltenen Wertpapiere neben Chancen einer überdurchschnittlichen Performance auch Kurs-, Teilungs- (Tranchen-) und Wertschwankungsrisiken unterliegen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise. Die zusätzlich zum Verkauf der Wertpapiere erzielten (und sich im Zeitablauf mit Fortschreiten der Sanierungsarbeiten und damit Abbau des Wertpapierbestands verringernden) Wertpapiererträge (nach Steuern) dienen vorrangig dazu, mögliche Kosten- und Preissteigerungen der Sanierung zu kompensieren.

Hinsichtlich möglicher Risiken aus künftigen finanzamtlichen Außenprüfungen ist zu beachten, dass die bisherigen Betriebsprüfungen die Decklungsrechnung (Kosten- und Erlöskalkulation), die als Basis zur Berechnung der Rückstellung zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge dient, noch keiner detaillierten Prüfung unterzogen haben. Der Kosten- und Erlösplan ist Basis für die Bildung und Bewertung der Rückstellung zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge.

Die Unternehmenskonzeption der AWH sieht neben der Durchführung des Stilllegungs- und Nachsorgebetriebes den Ausbau des Standortes Halle-Lochau zu einem Abfallwirtschaftszentrum vor, das auch weitere (nicht durch die AWH betriebene) Anlagen zur Stoffkonditionierung für den Stilllegungsbetrieb vorsieht bzw. Flächen für andere Ansiedlungen anbietet. Ein entsprechender Bebauungsplan wird derzeit von der AWH vorbereitet. Im Rahmen der Ansiedlungsprojekte kann die AWH als Infrastrukturdienstleister auftreten. Im Rahmen ihrer weiteren geplanten EU-Projektarbeit wird sie ihren Wissensvorsprung bezüglich Deponiestilllegung weiterhin nutzen. Dazu wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter Stadt Halle und dem Landkreis Saalekreis zur Entwicklung eines Kreislaufwirtschafts-Parks geschlossen und zurzeit schon verhandelt.

Die AWH wird die Entwicklung auf den Finanz- und Wirtschaftsmärkten verfolgen müssen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass grundsätzlich die im Wirtschaftsplan 2009 festgeschriebenen Mengen und Erlöse aus der Annahme von Abfällen zur Verwertung eingehalten werden können.

Im Rahmen der Konkretisierung der Auflagen der Rekultivierungsanordnung untersucht die AWH im Jahr 2009 u. a. eine wirtschaftliche Optimierung in Bezug auf die Gestaltung des Drehpunktbereiches. Entsprechende Aktivitäten sind eingeleitet.

Die gesellschaftliche Entwicklung des Unternehmens AWH wird in 2009/2010 neu bestimmt werden durch die Einbindung in den Verbund der Stadtwerke Halle GmbH. Hier ist zu untersuchen, ob damit auch weitere Effizienzsteigerungen aus Synergieeffekten erschlossen werden können, um die zukünftigen Entwicklungserfordernisse zu unterstützen.