ASR 3.1.4/rfo// # 208295
I 170/2004 STA 27. Oktober 2004 42C
Interpellation
3211 GFL (Hofer, Biel)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 23. 06.2004
Der zweisprachige Amtsbezirk Biel/Bienne hat zwei offizielle Hauptorte:
Biel und Bienne
In einem aktuellen Auszug aus dem Handelsamtblatt ist ein Handelsregisterauszug in französischer Sprache wiedergegeben. Der Gemeindenamen wird dann aber deutsch mit
«Biel» angegeben. Da dies immer wieder vorkommt, ärgern sich französischsprachige Firmen (und Bieler Romands) mit Recht.
Gemäss Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz OrG, RSB 152.01) vom 20. Juni finden wir in Anhang I zu Art. 38 OrG folgende offizielle Gemeindebezeichnungen: «Biel» in der deutschsprachigen Ausgabe, «Bienne» in der französischsprachigen.
Ebenfalls findet sich im Reglement der Stadt Biel vom 9. Juni 1996 auch «Bienne» als offizieller Gemeindename.
Damit wird dem regierungsrätlichen Beschluss betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen vom 7. Februar 1956 (BSG 172.121) die Legitimität entzogen.
Ist der Regierungsrat bereit, alles vorzukehren, damit die aktuellen Rechtsgrundlagen in Zukunft auch durch die vollziehenden Ämter respektiert werden, d.h. damit französischsprachige Publikationen (Auszüge/Texte) mit dem französischsprachigen Gemeindenamen, deutschsprachige entsprechend mit dem deutschsprachigen Namen versehen werden?
Antwort des Regierungsrates
Nach Artikel 1 des Regierungsratsbeschlusses vom 7. Februar 1956 betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen (BSG 172.121) ist das vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte «Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz» für die Schreibweise der Gemeindenamen im amtlichen Verkehr sowie in allen Veröffentlichungen verbindlich.
Für Biel stehen im Gemeindeverzeichnis der deutsche Name «Biel (BE)» sowie der französische Name «Bienne». Obwohl diese beiden Namen verbindlich sind, steht in der französischen Fassung des Regierungsratsbeschlusses vom 7. Februar 1956 in Artikel 5, der die offizielle Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden des Kantons Bern festlegt, nur die deutsche Schreibweise «Biel (BE)». Es liegt somit ein interner Widerspruch vor. Es ist im Übrigen festzustellen, dass Anhang 1 des Gesetzes vom 20.
Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung
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(Organisationsgesetz, OrG, BSG 152.01) die amtliche Schreibweise in beiden Sprachen einhält.
Die Stadt Biel hat dem Regierungsrat am 18. Juni 2004 bereits ein Gesuch um Abänderung ihres offiziellen Gemeindenamens in «Biel/Bienne» gestellt. Die nötigen Vorabklärungen bei den zuständigen Bundesbehörden wurden unverzüglich vorgenommen. Von Seiten des Bundes bestehen gegenüber der beantragten Namensänderung keine Einwände. Der Regierungsrat wird somit wahrscheinlich noch in diesem Jahr aufgerufen sein, sich über den neuen amtlichen Namen der Gemeinde, der fortan nicht mehr «Biel (BE)» oder «Bienne», sondern «Biel/Bienne» lauten wird, zu äussern. Artikel 5 des genannten Regierungsratsbeschlusses wird alsdann in Bezug auf diesen und weitere Punkte, die ebenfalls aktualisiert werden müssen, geändert werden.
In der Zwischenzeit werden die Direktionen und die Staatskanzlei dafür sorgen, dass in den amtlichen Publikationen des Kantons Bern im deutschen Text «Biel (BE)» und im französischen Text «Bienne» steht.
An den Grossen Rat