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Es wäre auch unverhältnismässig, für die rund 35 000 französischsprachigen Personen, die in Biel, im Amtsbezirk Neuenstadt und im Bas Vallon leben, in Biel kein Psychiatriezentrum mehr zu führen

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# 219 383

I 303/2004 GEF 12. Januar 2005 44C

Interpellation

0040 Renggli, Biel (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 25.11.2004

Neue Psychiatrieregionen: Wohin gehören die Welschen aus den Amtsbezirken Biel und Neuenstadt?

Gegenwärtig befasst sich eine Dialoggruppe mit der allfälligen neuen Umschreibung der Psy- chiatrieregionen im Kanton Bern. Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen muss festge- stellt werden, dass die Verantwortlichen des Psychiatriezentrums Biel, die administrativ der psychiatrischen Klinik Bellelay unterstellt sind, nicht einmal zu den strategischen Sitzungen der Leitung des Psychiatriezentrums Bellelay eingeladen sind.

Der Leiter der Psychiatrischen Klinik Bellelay, Dr. Perrenoud, beantragt ausserdem, dass die gesamte französischsprachige Bevölkerung aus dem Berner Jura und aus Biel direkt Bellelay unterstellt wird und dass die psychiatrischen Behandlungen für diese Personen nur noch in Bellelay angeboten werden (das Psychiatriezentrum Biel wäre zu schliessen), während alle Deutschsprachigen der Region Seeland der psychiatrischen Klinik Münchenbuchsee zuzutei- len sind.

Der Unterzeichner nimmt diese inakzeptablen Vorschläge mit grösster Sorge zur Kenntnis. Es kann nicht sein, dass die Agglomeration Biel (die zweitgrösste im Kanton) mit ihren rund 110 000 Einwohnern über keine eigene stationäre Einheit (mit rund 60 Betten) mehr verfügen soll. Es wäre auch unverhältnismässig, für die rund 35 000 französischsprachigen Personen, die in Biel, im Amtsbezirk Neuenstadt und im Bas Vallon leben, in Biel kein Psychiatriezentrum mehr zu führen. Ganz zu schweigen davon, dass für Patientenbesuche Fahrten von 25 bis 40 km auf zum Teil kurvenreichen Strassen nötig würden. Es ist ausserdem wichtig, dass für das Psychiatriezentrum Biel eine Leitung mit Standort in der Stadt Biel vorgesehen wird, die (da das Zentrum der psychiatrischen Klinik Bellelay angegliedert ist) zumindest das Recht hat, an den strategischen Sitzungen der Klinik teilzunehmen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie weit sind die Diskussionen in Bezug auf eine neue Definition der Psychiatrieregionen im Kanton Bern fortgeschritten und für wann ist eine allfällige Neuumschreibung dieser Regionen geplant?

2. Welche Absichten verfolgt der Regierungsrat bezüglich der Organisation des Psychiatrie- zentrums für den Berner Jura und Biel?

3. Beabsichtigt der Regierungsrat, das Psychiatriezentrum für die Welschen aus der Region Biel, Neuenstadt und Bas Vallon in Biel zu belassen? Wenn ja, in welchem organisatori- schen Rahmen?

4. Was hält der Regierungsrat vom Vorschlag der Klinik Bellelay, wonach die betroffenen französischsprachigen Patientinnen und Patienten aus Biel, Neuenstadt und dem Bas Val- lon nicht mehr im Regionalspital Biel, sondern in der Klinik Bellelay zu behandeln wären?

5. Wäre es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht logischer, eine Psychiatrieregion «Ber- ner Jura – Seeland» mit Zentrum in Biel vorzusehen?

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2 Antwort des Regierungsrates

Im Hinblick auf das neue Spitalversorgungsgesetz erarbeitet die Gesundheits- und Fürsor- gedirektion zur Zeit Grundlagen für die neue Versorgungsplanung. Diese umfasst auch die Psychiatrieplanung. Ein Element der Psychiatrieplanung ist die Festlegung von Psychiatrie- regionen. In jeder Psychiatrieregion soll mittel- bis langfristig eine Trägerschaft die Verant- wortung für die gesamte psychiatrische Grundversorgung übernehmen.

In diesem Zusammenhang werden verschiedene Varianten zur Einteilung des Kantons in Psychiatrieregionen diskutiert. Losgelöst von diesem Hintergrund wird in der Interpellation auf einen Auszug aus einem Diskussionsbeitrag des Direktors der Psychiatrische Dienste Biel-Seeland - Berner Jura verwiesen, was zu Missverständnissen führen kann. Der Re- gierungsrat legt deshalb wert auf folgende Feststellungen:

• Das Psychiatriezentrum Biel steht der Bevölkerung von Biel und Umgebung (inkl. See- land) als zweisprachiger ambulanter psychiatrischer Dienst zur Verfügung und betreibt zudem eine psychiatrische Tagesklinik.

• Im Jahre 2001 wurden das Psychiatriezentrum Biel, das Psychiatriezentrum in Tavan- nes und die Psychiatrische Klinik Bellelay zu den Psychiatrischen Diensten Biel- Seeland - Berner Jura fusioniert. Dieser Zusammenschluss hatte keine nachteiligen Folgen für die Versorgung. Die ambulanten Dienste und die Tagesklinik am Psychiat- riezentrum Biel stehen der Bevölkerung heute und in Zukunft unabhängig von der Trägerschaft in beiden Sprachen zur Verfügung.

• Bis heute gibt es in Biel keine psychiatrische Bettenstation. Patienten, die der statio- nären Behandlung bedürfen, werden je nach ihrer Sprache entweder in Bellelay oder in den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern hospitalisiert. Ob in Biel dereinst stationäre psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, ist Gegenstand der laufenden Psychiatrieplanung.

• Der Regierungsrat ist sich der besonderen Herausforderungen bewusst, welche die Zweisprachigkeit der Stadt Biel für die psychiatrische Versorgung darstellt. Sobald konkrete Vorschläge erarbeitet sind, werden diese mit Vertretern des zweisprachigen Amtsbezirks Biel und des Berner Juras besprochen.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Im Rahmen der Erarbeitung der Versorgungsplanung diskutieren die zuständigen Pro- jektgremien Kriterien und Varianten zur Festlegung von Psychiatrieregionen. Ent- scheide sind keine gefallen. Die Versorgungsplanung ist innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Spitalversorgungsgesetzes vom Regierungsrat zu genehmigen.

2. Gestützt auf das Spitalversorgungsgesetz muss die Psychiatrieversorgung allgemein zugänglich, bedarfsgerecht, von guter Qualität und wirtschaftlich sein. Betreffend die Organisation der Psychiatrieversorgung für den Berner Jura und Biel hat der Regie- rungsrat noch keine Entscheidungen getroffen.

3. Die Leistungen des Psychiatriezentrums Biel für die französisch sprechende Bevölke- rung sind nicht in Frage gestellt.

4. Die Direktion der Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland - Berner Jura hat zu keinem Zeitpunkt vorgeschlagen, die Leistungen zu Gunsten der französisch sprechenden Bevölkerung am Psychiatriezentrum Biel abzubauen. Zur Diskussion gestellt wurde ganz im Gegenteil, ob nicht in Biel stationäre Behandlungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten, die sowohl französisch wie deutsch sprechenden Psychiatriepatientin- nen und -patienten offen stehen würden.

5. Vor einer seriösen Abklärung der Vor- und Nachteile verschiedener Vorschläge zur Festlegung von Psychiatrieregionen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

An den Grossen Rat

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