I 351/2009 VOL 21. April 2010 VOL C Interpellation
0588 Blanchard, Malleray (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.11.2009
Wie sieht die Zukunft der RAV-Region Biel-Seeland-Berner Jura aus?
Als das RAV Tavannes vor rund zehn Jahren seine regionale Bedeutung zu Lasten des RAV Biel verlor, hatte der Regierungsrat den Berner Jura beruhigt, indem er die Leitung der neu geschaffenen Einheit einem Welschen übertrug. Er trug damit den Sorgen einiger lokaler Volksvertreter Rechnung, die befürchteten, dass der Berner Jura einmal mehr in einem zweisprachig-deutschsprachigen Ganzen untergehen würde.
In ihrer Antwort auf eine Interpellation von Grossrat Zuber hat die Regierung vor kurzem jegliche Zentralisierung dieser Institution ausgeschlossen.
Angesichts der bevorstehenden Pensionierung des gegenwärtigen Vorstehers der RAV- Region Biel-Seeland-Berner Jura wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Die Ernennung eines französischsprachigen Vorstehers schien damals offensichtlich und logisch zu sein. Ist die Regierung noch immer der Ansicht, dass die RAV-Region Biel-Seeland-Berner Jura von einem Welschen geleitet werden soll?
2. Welche Massnahmen wurden angesichts der bevorstehenden Pensionierung des gegenwärtigen Stelleninhabers getroffen, um einen optimalen Übergang zu gewährleisten?
3. Müsste, obwohl die geltenden Bestimmungen dies nicht ausdrücklich vorsehen, im Zusammenhang mit dieser Stellenbesetzung nicht auch der Bernjurassische Rat konsultiert werden?
Antwort des Regierungsrats
Die Interpellation erkundigt sich nach dem Ablauf der Stellenbesetzung des Leiters bzw.
der Leiterin der RAV-Region Biel-Seeland-Berner Jura im beco Berner Wirtschaft. Die Leiterinnen und Leiter der RAV-Regionen nehmen eine wichtige Führungsfunktion wahr und sind Teil des Kaders des beco. Dieses legt die Anforderungen an die Stelle fest und trifft die Auswahl. Die Leiterinnen und Leiter der RAV-Regionen sind keine Kaderstellen, die durch den Regierungsrat gewählt werden.1
Die Stelle des Leiters bzw. der Leiterin der RAV-Region Biel-Seeland-Berner Jura wurde im Januar 2010 ausgeschrieben, konnte aber mangels geeigneter Bewerbungen noch nicht besetzt werden.
1 vgl. Artikel 14 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005; BSG 153.011.1
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Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich folgendermassen beantworten:
1. Die Leitung der RAV-Region Biel-Seeland-Berner Jura stellt eine anspruchsvolle Führungsaufgabe dar, die eine entsprechende Qualifikation voraussetzt. Weil die RAV-Region zweisprachig ist, muss die Person sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache verhandlungssicher sein. Das beco teilt die Beurteilung, dass die Besetzung der Stelle mit einer französischsprachigen Person anzustreben ist. Es hat deshalb von allem Anfang an die Stelle mit Schwerpunkt in den Westschweizer Medien ausgeschrieben.
2. Das beco bereitet jeden Wechsel in einer Führungsfunktion sorgfältig vor, beispielsweise indem das Wissen systematisch erfasst und Abläufe standardisiert oder die Stellvertretung umfassend mit der Aufgabe vertraut gemacht wird.
3. Das beco hat sowohl den Bernjurassischen Rat als auch den Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel bereits vor der Ausschreibung orientiert. Es wird die beiden Räte im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses auch weiterhin einbeziehen.
An den Grossen Rat