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Wir stehen mit dem Berner Jura im Dialog

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I 033/2009 GEF 20. Mai 2009 GEF C Interpellation

0930 Blanchard, Malleray (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.01.2009

Gibt es wirklich eine interjurassische Zusammenarbeit im Spitalbereich?

Seit einigen Jahren macht die Hôpital du Jura bernois S.A. sowohl am Standort St. Immer als auch in Moutier eine beachtliche und erfreuliche Entwicklung durch.

Dank der Verantwortlichen, neuer und junger äusserst kompetenter und qualifizierter Ärzte, des Personals und modernster Geräte und Anlagen identifiziert sich die Bevölkerung des Berner Juras immer mehr mit «seinem Spital», das im Übrigen zum grössten Arbeitgeber der Region geworden ist.

Mit Befremden habe ich im Quotidien Jurassien vom vergangenen 16. Januar die Äusserungen des jurassischen Gesundheitsministers in Bezug auf den Standort Moutier des Hôpital du Jura bernois S.A. gelesen. Auf die Frage, ob sich die Standorte Delsberg, Pruntrut und Moutier ergänzen, antwortet er: « = Wir stehen mit dem Berner Jura im Dialog. Der Standort Moutier kämpft ums Überleben und wird früher oder später das Gespräch mit uns suchen müssen». Diese Äusserung, die eher einer Unterwanderung als einem echten Teamgeist entspricht, ist aus verschiedenen Gründen beunruhigend, da sie der Realität am Standort Moutier widerspricht, eine unzulässige Einmischung darstellt und eine falsche Einschätzung transportiert.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Falls ein Dialog mit dem Berner Jura stattgefunden hat, war die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zwingend daran beteiligt. Ist dem so?

2. Mit wem im Berner Jura soll dieser Dialog stattgefunden haben? Mit dem Hôpital du Jura bernois? Wenn ja, in welcher Form?

3. Mit dem Bernjurassischen Rat? Wenn ja, in welcher Form?

4. Mit wem sonst fand dieser Dialog statt, wenn die Fragen 2 und 3 verneint werden?

5. Könnten solche Äusserungen des jurassischen Gesundheitsministers eine interjurassische Zusammenarbeit nicht ernsthaft gefährden?

6. Wie gedenkt die GEF auf diese Äusserungen zu reagieren?

Antwort des Regierungsrates

Eine koordinierte Spitalversorgung der Kantone Bern und Jura für den Berner Jura ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich zu begrüssen, zumal bereits heute eine Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen besteht, so ein Spitalabkommen, eine

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Vereinbarung in der psychiatrischen Versorgung, eine psychiatrische Station für Adoleszente in Moutier und die interjurassische Spitalapotheke.

Der Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Zusammenarbeit im Spitalbereich (Spitalabkommen), dem der Grosse Rat am 5. Mai 1993 zustimmte, regelt die freie Spitalwahl für die jeweilige Bevölkerung des Kantons Jura und des Berner Jura in den bezeichneten ausserkantonalen Spitälern. Dieses Abkommen ermöglicht einerseits der Bevölkerung der Bezirke Biel, Courtelary und Moutier den stationären Aufenthalt in den Spitälern Delsberg, Pruntrut und Saignelégier sowie andererseits der Bevölkerung des gesamten Kantons Jura in den Spitälern Biel, Moutier und St. Immer, in der Psychiatrischen Klinik Bellelay und in den Universitätskliniken des Inselspitals.

Die interjurassische Apotheke nahm ihren Betrieb am 19. September 2002 in den Räumlichkeiten der Hôpital du Jura bernois SA in Moutier auf. Sie entstand auf der Grundlage der Resolution No. 40 der Interjurassischen Versammlung (AIJ), welche die Schaffung einer gemeinsamen Institution zur pharmazeutischen Versorgung der Spitäler und der Pflegeeinrichtungen für den Berner Jura und den Kanton Jura angeregt hatte.

Gegenwärtig ist die interjurassische Apotheke für 16 Institutionen, 4 Spitäler und 12 sozialmedizinische Einrichtungen, tätig.

Im Zusammenhang mit der Resolution No. 57 der Interjurassischen Versammlung (AIJ) erarbeitete eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Gesundheitsdirektoren der Kantone Jura und Bern einen Bericht, der Synergien in der Spitalversorgung aufzuzeigen und verschiedene Möglichkeiten einer interjurassischen Spitalplanung (inkl. Psychiatrie und Rettungswesen) zu prüfen hatte. Der Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe vom 22.

Dezember 2004 konzentrierte sich auf die Frage nach Synergiepotential in der somatischen Akutversorgung und enthielt im Kern neun Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bzw. zu einer interjurassischen Spitalplanung. Da diese Empfehlungen im Berner Jura keine Zustimmung fanden, unterzeichneten der Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern und der Vorsteher des Departements für Gesundheit, Soziales und Personal des Kantons Jura am 29. März 2007 eine neue Vereinbarung betreffend die interkantonale Spitalplanung im somatischen und im Psychiatriebereich.

Zwei paritätisch zusammengesetzte, verwaltungsinterne Arbeitsgruppen erarbeiten gegenwärtig neue Planungsgrundlagen unter Berücksichtigung des inzwischen revidierten Krankenversicherungsgesetzes.

Diese Übersicht bezeugt die Vielfältigkeit der Zusammenarbeit, die gewiss noch ausbaufähig ist. Der Regierungsrat kann daher bestätigen, dass es im Spitalbereich eine interjurassische Zusammenarbeit wirklich gibt.

Eine spezielle Behandlung des Hôpital du Jura bernois SA rechtfertigt sich durch die besondere Stellung, welche Artikel 5 der Kantonsverfassung dem Berner Jura zuerkennt, wie der Regierungsrat bereits 2003 im Vortrag an den Grossen Rat betreffend das Spitalversorgungsgesetz (SpVG) schrieb. Aus dieser Verfassungsbestimmung kann zwar zweifellos kein Anspruch auf einen bestimmten Standard der Spitalversorgung abgeleitet werden. Die sprachlichen, kulturellen und geografischen Eigenheiten des Berner Jura führen aber dazu, dass das Hôpital du Jura bernois SA ein sachgerechtes Angebot an Spitalleistungen aufweisen soll, das die Grundversorgung der Bevölkerung des Berner Jura mit stationären Spitalleistungen sichert und wirtschaftlich tragbar ist.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1, 2 und 3

Die im Quotidien Jurassien vom 16. Januar 2009 publizierten Äusserungen des jurassischen Gesundheitsministers in Bezug auf den Standort Moutier des Hôpital du Jura bernois S.A. entsprechen seiner persönlichen Meinung. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat keine Kenntnis von Gesprächen zwischen den jurassischen

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Gesundheitsbehörden und dem „Berner Jura“, d.h. dem Bernjurassischen Rat oder dem Hôpital du Jura bernois SA.

Zu Frage 4

Im Rahmen der Resolution No 57 der Interjurassischen Versammlung findet gestützt auf die neue interkantonale Vereinbarung vom 29. März 2007 ein Dialog zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und dem Departement für Gesundheit, Soziales und Personal des Kantons Jura statt. Im Bereich der somatischen Spitalversorgung und des Rettungswesens werden Grundlagen für eine interjurassische Spitalversorgung ausgehend von den Spitalversorgungsplanungen der Kantone Bern und Jura und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Resolution No. 57 der AIJ vom 22. Dezember 2005 erarbeitet. Im Bereich der psychiatrischen Versorgung werden gestützt auf den Bericht des paritätischen Ausschusses vom 9. August 2005 sowie die Spitalversorgungsplanungen der Kantone Bern und Jura die Grundlagen für eine interjurassische Institution für die Psychiatrie und Kinder/Jugendpsychiatrie geschaffen.

Die Erarbeitung dieser Grundlagen benötigt mehr Zeit als ursprünglich geplant und konnte 2008 noch nicht abgeschlossen werden. Für ein Projekt, eine gemeinsame interkantonale Sanitätsnotrufzentrale für den Berner Jura und den Kanton Jura, liegen Planungsgrundlagen vor, welche die Vorbereitung der Realisierung ermöglichen.

Zu Frage 5

Die zitierten Äusserungen des jurassischen Gesundheitsministers können die interjurassische Zusammenarbeit in der Spitalversorgung in keiner Weise gefährden. Sie sind im Zusammenhang mit Änderungen der Spitalplanung des Kantons Jura zu sehen, welche das Thema des Zeitungsartikels war, dem die vom Interpellanten zitierten Aussagen über das Hôpital du Jura bernois SA entstammen.

Zu Frage 6

Der Dialog zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und dem Departement für Gesundheit, Soziales und Personal des Kantons Jura ist – auch im Hinblick auf die Umsetzung der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereiche der Spitalfinanzierung – aktiv und konstruktiv weiterzuführen. Die betroffenen bernischen Spitäler (Hôpital du Jura bernois SA, Spitalzentrum Biel AG, Psychiatrische Dienste Biel- Seeland-Berner Jura), die Rettungsdienste und der Bernjurassische Rat werden angemessen einbezogen.

An den Grossen Rat

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