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Seit den Selbstbestimmungsplebisziten sind die Sozialdemokraten im Berner Jura gespalten

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I 011/2008 STA 13. Februar 2008 STA C

Interpellation

0184 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.01.2008

Präsidium der Juradelegation

Für die Juradelegation, bestehend aus den Herren Regierungsräten Luginbühl, Pulver und Perrenoud (Präsident) wird das Jahr 2008 von grösster Bedeutung sein, denn für Ende Sommer wird der Bericht der Interjurassischen Versammlung (IJV) über die institutionelle Zukunft des Berner Juras erwartet. Die Anhänger einer Wiedervereinigung des Kantons Jura und des Berner Juras in einem neuen Kanton versuchen nun mit allen Mitteln, im Berner Jura eine separatistische Mehrheit auf die Beine zu stellen.

Urheber eines entsprechenden Schrittes Ende 2007 war der Parti socialiste autonome (PSA).

Seit den Selbstbestimmungsplebisziten sind die Sozialdemokraten im Berner Jura gespalten.

Die probernischen Sozialdemokraten bilden seither die SP Berner Jura (Parti Socialiste du Jura Bernois, PSJB), während sich die Separatisten, die für die Bildung eines neuen Kantons einstehen, zum PSA zusammengeschlossen haben. Damit dieses Ziel konkretisiert werden kann, bedarf es in der IJV einer doppelten Mehrheit. Die Stimmen der Vertreter des PSJB werden somit ausschlaggebend sein. Um diesem Dossier in ihrem Sinne zum Durchbruch zu verhelfen, haben die Parteioberen des PSA folgende Strategie ausgeheckt: Der PSA unterstützt den PSJB bei den nächsten kantonalen und regionalen Wahlen (Regierungsstatthalterwahl) unter der Bedingung, dass sich der PSJB im Rahmen der Arbeiten der IJV für die Schaffung eines neuen Kantons Jura ausspricht. Der vorgeschlagene Handel ist zumindest klar und stellt den PSJB vor vollendete Tatsachen: Will er, dass Philippe Perrenoud 2010 wieder gewählt wird, braucht er im Berner Jura einen starken Verbündeten.

In einem Schreiben vom 20. November 2007 unterbreitet der PSA dem PSJB das Angebot eines Zusammenschlusses der beiden Parteien zu einer neuen Partei, deren Namen den Geist der Erneuerung widerspiegeln und die sich von der bernischen SP unterscheiden würde. Der PSA hat sich in seinem Vorschlag zur Vereinigung der linken Kräfte im Berner Jura natürlich gehütet, seine Strategie zu erläutern. Serge Jubin hat dies aber im «Le Temps» vom 30.

November 2007 sehr wohl getan und für seinen Artikel folgenden Untertitel gewählt: «Maxime Zubers Parti socialiste autonome nähert sich dem Parti socialiste du Jura bernois, um die französischsprachige Linke zu einen. Dies nicht ohne Hintergedanken und um die Fäden besser ziehen zu können».

Angesichts der wichtigen Herausforderungen, mit denen die Juradelegation in diesem Jahr konfrontiert sein wird, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Kann der Präsident der Juradelegation angesichts des schon fast erpresserischen Drucks, dem er ausgesetzt ist, seine Aufgaben noch in völliger Unabhängigkeit ausüben?

2. Nach dem für Ende März 2008 vorgesehenen Ausscheiden von Regierungsrat Luginbühl aus der Kantonsregierung muss die Juradelegation neu zusammengesetzt werden. Sollte diese Reorganisation nicht genutzt werden, um auch die Frage des Präsidiums zu überprüfen und dieses Amt einer völlig unabhängigen, neutralen und in ihrem Handeln freien Person zu übertragen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 24.01.2008

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Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant scheint angesichts der Tatsache, dass sich die beiden bernjurassischen Parteien PSJB und PSA angenähert haben, der Ansicht zu sein, dass Regierungsrat Philippe Perrenoud als Präsident der regierungsrätlichen Juradelegation nicht mehr über die nötige Unabhängigkeit verfüge.

Der Regierungsrat teilt die in der Interpellation gemachte Analyse nicht. Alle Regierungsmitglieder wurden vom Volk gewählt und haben vor dem Grossen Rat den Eid oder das Gelübde abgelegt (Art. 16 Abs. 2 des Organisationsgesetzes, BSG 152.01, sowie Art. 3 des Grossratsgesetzes, BSG 151.21). Regierungsrat Perrenoud hält zudem den Sitz, der dem Berner Jura vorbehalten ist und der Gegenstand eines Wahlverfahrens ist, das der bernjurassischen Wählerschaft ein grösseres Gewicht verleiht (Art. 84 und 85 der Kantonsverfassung, BSG 101.1).

Der bernjurassische Vertreter im Regierungsrat lässt sich in seiner Regierungstätigkeit nicht durch parteipolitische Erwägungen leiten. Im Übrigen legt der Regierungsrat die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen in Bezug auf den Berner Jura, insbesondere das Sonderstatutsgesetz, seit Jahren in dem Sinne aus, dass es im allgemeinen Interesse liegt, wenn einerseits möglichst Personen aus der Region mit Funktionen und Aufgaben, die den Berner Jura betreffen, betraut werden, und diese andererseits bei der Vorbereitung entsprechender Beschlüsse, welche die Region betreffen, beigezogen werden. Es würde somit dieser Strategie widersprechen, wenn man dem französischsprachigen Regierungsmitglied das Präsidium der Juradelegation entziehen würde.

Es sei schliesslich daran erinnert, dass die Juradelegation, wie die anderen regierungsrätlichen Delegationen auch, ein Regierungsausschuss im Sinne von Artikel 9 OrG ist. Sie setzt sich aus drei Regierungsmitgliedern mit unterschiedlicher Parteizugehörigkeit zusammen, und ihre Vertretungsaufgaben werden im Auftrag der Gesamtregierung wahrgenommen. Das bedeutet, dass der Regierungsrat die alleinige Kompetenz hat und auch haben soll, solche Ausschüsse zu bilden und deren Mitglieder und Präsidentinnen oder Präsidenten zu bezeichnen.

Der Regierungsrat kann die beiden Fragen des Interpellanten somit wie folgt beantworten:

1. Für den Regierungsrat besteht kein Grund, die heutige oder künftige Unabhängigkeit des amtierenden Juradelegationspräsidenten in Frage zu stellen.

2. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass alle Regierungsmitglieder im Rahmen der Verfassung und der Gesetzgebung in ihrem Handeln frei sind. Es besteht für ihn somit kein Grund, im Zuge der anstehenden Neuzusammensetzung der Juradelegation auch eine Änderung des Präsidiums vorzunehmen.

An den Grossen Rat

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