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Archiv "Die präklinische Notfallversorgung" (22.10.1987)

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Academic year: 2022

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tiv spät, nämlich zwischen 16. und 20. sowie 32. und 36. Schwanger- schaftswoche, erfolgen. Loch beton- te, daß der Ultraschall es ermög- liche, Mutter und Kind besser zu be- treuen als je zuvor. Der größte Teil der kindlichen Mißbildungen werde mittlerweile rechtzeitig erkannt.

Invasive Eingriffe

gewinnen an Bedeutung Zunehmend an Bedeutung in der Erfassung von Risikoschwanger- schaften gewinnt die ultraschallkon- trollierte Chorionzottenbiopsie (transzervikal oder transabdomi- nal), die neben Karyotypisierung und DNS-Analyse die Erfassung metabolischer Erkrankungen er- möglicht. Als optimalen Zeitpunkt der Durchführung nannte Dr. E.

Neuenschwander, Basel, den Zeit- raum zwischen 8. und 12. Schwan- gerschaftswoche. Die Abortrate nach einem derartigen Eingriff be- läuft sich im Basler Patientengut auf 4,5 Prozent (bei klinisch unauffälli-

ger Schwangerschaft). Eine Häu- fung von Mißbildungen nach dem Eingriff wurde bisher nicht beobach- tet. Bei transzervikaler Punktion sind allerdings aufsteigende Infekte zu erwarten.

Als faszinierende neue Untersu- chungsmethode bezeichnete Neuen- schwander die ultraschallkontrollier- te Nabelschnurpunktion mit dem Vorteil der sehr geringen Abortrate.

Die Methode ist unter anderem ge- eignet zur Beurteilung der intraute- rinen Retardierung des Fötus.

Bei Verdacht auf eine fetale Miß- bildung oder Mangelentwicklung empfahl Neuenschwander folgende Strategie: Bei niedrigem mütter- lichen Risiko (Alter) sollte zwischen der 8. und 12. Woche eine Chorion- zottenbiopsie oder zwischen der 16.

und 20. Woche eine Amniozentese vorgenommen werden. Bei Versagen der Amniozentese kann noch vor der 20. Woche eine Chorionzottenbios- pie veranlaßt werden. Nach der 22.

Schwangerschaftswoche besteht dann die Möglichkeit der transpla- zentaren Nabelschnurpunktion.

Amniozentese: das lange Warten auf die Ergebnisse

Indikationen für eine Amnio- zentese sind Chromosomenaberra- tionen, metabolische Erkrankun- gen, Neuralrohrdefekte und über- große psychische Belastung (Angst) der Eltern. Probleme verursacht, laut Dr. G. Marzolf, Straßburg, ins- besondere das oft lange Warten auf die Untersuchungsergebnisse. Auf- grund der geringen Fruchtwasser- menge mit nur wenigen fetalen Zel- len zu diesem Zeitpunkt sollte eine Amniozentese nicht vor der 16.

Schwangerschaftswoche vorgenom- men werden. Zirka 1,2 bis 1,6 Pro- zent aller Mißbildungen werden mit dieser Methode nicht entdeckt. Das Abortrisiko beläuft sich nach Anga- ben von Marzolf auf Null bis 1,7 Prozent. Die Amniozentese sollte grundsätzlich dem erfahrenen Un- tersucher vorbehalten bleiben.

Brigitte Ronge-Zöller, Bellagna Sole,

CH-6914 Carona

Die präklinische Notfallversorgung D

ie Bundesrepublik hat eines der

bestfunktionierenden Ret- tungssysteme in der Welt, doch gibt es kein System, das nicht noch wei- ter verbessert werden könnte. Un- bestritten ist jeder Arzt nicht ein Notarzt; dazu sind besondere Quali- fikationen erforderlich, die vorder- gründig in der Praxis zu erwerben sind. Eine Gebiets- oder Teilgebiets- spezialisierung der Notfallmedizin kann und darf es aber nicht geben.

Mehr als 1000 Teilnehmer waren da- bei, als Tagungspräsident Prof. Dr.

A. Karimi (Neurochirurgie, Köln) mit diesen Worten die Tagung ein- leitete.

Um auch der praktischen Fort- bildung gerecht zu werden, wurde in einer San-Arena unter Leitung von Biesing (Hürth) und Anleitung von zahlreichen Spezialisten Ärzten die Gelegenheit zum Üben gegeben:

Freimachen der Atemwege bis zur Intubation, Beatmung, Blutstillung, Lagerung und Reanimationsmaß-

7. Tagung der

Sektion Rettungswesen der Deutschen

interdisziplinären Vereinigung

für Intensivmedizin (DIVI) in Köln

nahmen an Phantomen. Parallel lief eine Nonstop-Filmvorführung über vitale Funktionsstörungen, trauma- tische und nichttraumatische Notfäl- le. Die Filme wurden von der DIVI interdisziplinär hergestellt. Nicht nur der Tagungsraum, sondern auch diese praxisnahen Parallelveranstal- tungen waren überfüllt.

Traumatische Notfälle

Bei den Schädel-Hirn-Traumen ist die präklinische Diagnostik und Versorgung verlaufsbestimmend. Es besteht kein Anlaß zum überstürz- ten Transport in eine Spezialklinik Die behandelbaren Blutungen ent- wickeln sich in der Regel Stunden nach dem Unfall. Die Letalität hängt vom Komagrad und Alter ab.

Zusätzliche Thorax- und Abdomi- nalverletzungen verschlechtern die Prognose erheblich. Frowein (Köln) wies weiter auf die Gefahr hin, daß bei einer zu früh angefertigten CT- Untersuchung die Entwicklung in- trakranieller Hämatome übersehen werden kann, da auch epidurale Hä- matome meist erst in Stunden ent- stehen.

Bei Gesichtsschädel-Verletzun- gen steht nach der Sicherung der Vi- talfunktionen die Inspektion von Mund und Rachen mit Entfernung von Fremdkörpern und Blutstillung A-2882 (74) Dt. Ärztebl. 84, Heft 43, 22. Oktober 1987

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im Vordergrund. In der Diskussion umstritten war dabei die Möglich- keit, am Unfallort die A.carotis ex- terna im oberen Halsdreieck zu un- terbinden wegen der Verwechs- lungsgefahr mit der A.carotis inter- na. Besonders wies Pape (Köln) auf die Folgen für den Patienten bei der primär oft übersehenen Blow-out- Fraktur hin.

Die offene Thoraxverletzung darf nicht luftdicht verschlossen wer- den, da sonst unter der Beatmung die Gefahr eines Spannungspneu- mothorax besteht. Engelhardt (Wuppertal) betonte die perakute Lebensgefahr beim Spannungspneu- mothorax und die Notwendigkeit der sofortigen Entlastungspunktion, besser der Monaldi-Drainage im 2.

oder 3. ICR.

Das traumabedingte akute Ab- domen war das Thema von Pichl- maier (Köln). Die Sonographie er- setzt zunehmend die Peritoneallava- ge, da bei dieser nichtinvasiven Me- thode fast ebensosicher intraabdo- minelle Blutungen erkannt, zusätz- lich jedoch auch Verletzungen der parenchymatösen Organe nachge- weisen werden. Die Gabe von Opia- ten am Unfallort bei Verdacht auf ein stumpfes Bauchtrauma kann die spätere klinische Verlaufsbeobach- tung unmöglich machen und zum Kunstfehler werden (Ungeheuer, Frankfurt).

Offene Frakturen und Luxatio- nen sollen am Unfallort durch Zug und Gegenzug reponiert werden, da sonst bei erheblichen Achsenver- schiebungen die Gefahr von Durch- blutungsstörungen besteht. Der Notarzt darf nie vergessen, Sensibili- tät, Motorik und Durchblutung pri- mär zu untersuchen. Schienung und Erstverband dürfen die spätere Röntgendiagnostik nicht behindern und erst unter OP-Bedingungen wie- der geöffnet werden (Hierholzer, Duisburg).

Beim Verdacht auf eine HWS- Verletzung ist der Versuch der Kor- rektur einer Fehlstellung am Unfall- ort unbedingt zu unterlassen. Für die Umlagerung des Patienten unter axialem Zug sind mindestens drei Personen erforderlich, um eine zu- sätzliche Kompression des Myelons zu vermeiden. Beim Transport sollte

eine Halskrawatte angelegt werden.

Besonders wiesen Braakmann (Rot- terdam) und Karimi (Köln) darauf hin, daß die primäre exakte neurolo- gische Befunderhebung durch den Notarzt erfolgen muß. Patienten mit zunehmenden neurologischen Aus- fällen sollten zur frühzeitigen opera- tiven Stabilisierung in Spezialklini- ken eingeliefert werden.

Nichttraumatische Notfälle

Die Akuttherapie beim Herzin- farkt war das Thema von Grosser (Krefeld) und Lange-Braun, Mar- ter, Hochrein (Berlin). Durch eine systemische Frühlyse in der Prähos- pitalphase konnte die Berliner Ar- beitsgrupe das Intervall von Schmerzeintritt bis zur Lyse von 1,5 auf 1 Stunde verkürzen. Es bestand kein Unterschied zur Komplika- tionsrate und Sterblichkeit im Ver- gleich zur Lysetherapie in der Kli- nik, jedoch wurden bessere Erfolge bei folgender Ballonkathetertechnik zur Behebung koronarer Reststeno- sen erzielt.

Der Begriff akutes Abdomen erfordert die hohe Schule des Klini- schen Blickes (Ungeheuer, Frank- furt). Der niedergelassene Arzt und der Notarzt tragen die Hauptverant- wortung für die weiterführende Dia- gnostik und auch für die Frühbe- handlung. Die Einweisung in eine chirurgische Klinik sollte rasch erfol- gen. Die Primärtherapie beim ischä- mischen Insult besteht neben der Er- haltung der Vitalfunktionen in der Gabe von niedermolekularem Dex- tran. Heiss (Köln) demonstrierte be- eindruckende Bilder über Ausmaß und Verlauf der zerebralen Isch- ämie, dargestellt im Positronen- Emissions-Tomogramm (PET).

Subarachnoidalblutungen, vor- wiegend nach Ruptur eines Hirnge- fäßaneurysmas , sind viel häufiger als allgemein angenommen wird. Die Symptomatik ist charakteristisch.

Nur bei richtiger Verdachtsdiagnose und Einlieferung des Patienten in ei- ne neurochirurgische Klinik kann durch frühzeitige Operation eine er- neute Blutung vermieden werden (Bock, Düsseldorf).

Reanimation

und Rettungswesen

Der präkordiale Faustschlag sollte wegen der Gefahr des Kam- merflimmerns und der Asystolie nicht mehr außerhalb der Klinik an- gewandt werden (Meuret, Frei- burg). Sollte die Schaffung eines in- travenösen Zuganges innerhalb kür- zester Zeit nicht möglich sein, kann Adrenalin in einer Dosierung von 1 bis 2 mg in 10 ml Wasser oder NaCl intratracheal appliziert werden. Ei- ne intrakardiale Injektion ist daher nicht erforderlich und abzulehnen.

Kalzium hat in der Reanimation nach Meuret keinen Platz mehr. Eine leichte Azidose ist für den Organis- mus günstiger als eine iatrogene Al- kalose. Hochrein (Berlin) ist ein Be- fürworter der umstrittenen Laien- Reanimation. Die Erfolgsquote der sofortigen Laien-Reanimation liegt bei 34,9 Prozent, nach verzögerter Wiederbelebung durch den alarmier- ten Notarzt nur bei 12,6 Prozent.

Rechtliche Konsequenzen hat der Laien-Helfer in der Regel nicht zu befürchten (Voeltz, Hamburg), es sei denn, er hat grob fahrlässig ge- handelt oder die erforderliche Sorg- falt nicht eingehalten.

Informativ und zum Teil auch beispielhaft war das von Rutten (Rotterdam) gehaltene Referat über das Rettungswesen der Niederlande.

Seit 1912 existiert hier nur ein Lehr- buch zur Laienausbildung, so daß ei- ne Einheitsprüfung durchgeführt werden kann, die jedes Jahr wieder- holt werden muß.

Die Tagung endete mit einer Diskussion über ein bundeseinheit- liches Notarztprotokoll. Nach den Vorstellungen von Sefrin (Würz- burg) sollte solch ein Protokoll Ein- satzdokumentation, Übergabe- und Verlaufsbericht vereinigen, um den Patienten stationär adäquat weiter- behandeln zu können. Wie Karimi bedauernd feststellte, genügen die der Sektion Rettungswesen bisher vorliegenden Entwürfe interdiszipli- nären Ansprüchen nicht.

Dr. med. Paul Sanker

Neurochirurgische Univ -Klinik Joseph-Stelzmann-Straße 9 5000 Köln 41

A-2884 (76) Dt. Ärztebl. 84, Heft 43, 22. Oktober 1987

Referenzen

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