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Archiv "IN-VITRO-FERTILISATION: Auswüchse verhindern" (26.03.1986)

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IN-VITRO- FERTILISATION

Zu der Bekanntgabe des Wis- senschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer: „Richtli- nien zur Forschung an frühen menschlichen Embryonen", in Heft 50/1985, Seite 3757 ff.:

Auswüchse verhindern

Die als Teil der ärztlichen Berufsordnung verab- schiedeten „Richtlinien zur Forschung an frühen menschlichen Embryo- nen" überschreiten die Be- fürchtungen aller Ärzte, die wie ich über Erfahrungen auf dem Gebiet verfügen und die sich daher auf dem Deutschen Ärztetag 1985 für möglichst strenge Re- gelungen im Rahmen der Berufsordnung für Ärzte eingesetzt haben.

Das Ergebnis kommt nicht überraschend, da in der Kommission überwiegend Experten vertreten waren, die auch in wissenschaft- lichen Fachgesellschaften die Forschung an frühen Embryonen in Deutschland vorantreiben wollen.

Da außerdem die Zusam- mensetzung der gemeinsa- men Kommission der Bun- desministerien für For- schung und für Justiz zu diesem Thema („Benda- Kommission") – soweit es die Fachwissenschaftler angeht – weitgehend iden- tisch war, kommen beide Kommissionen zu ähn- lichen Ergebnissen.

Im Titel der Richtlinie deu- ten die beiden Worte „zur Forschung" bereits an, daß die Forschung an Embryo- nen begünstigt werden soll. Wie dem Kommentar 1r Richtlinie zu entneh- men ist, plädieren die Ex- perten neuerdings für ei- nen „abgestuften Schutz des Lebens", da die Posi- tion, „daß menschliches Leben auf allen Stufen sei- ner Entwicklung zu schüt-

zen ist, nicht die allein rich- tige sein muß". Hier wird es ernst! Jeder verantwor- tungsbewußte Arzt muß sich fragen, ob in bezug auf Experimente an menschlichen Embryonen

„eine aktivere wohlbegrün- dete Haltung" toleriert wer- den kann. Woher kommt diese „fortschrittliche"

Einstellung zum mensch- lichen Leben?

Die Antwort ist nicht schwer, denn es gibt eine internationale Lobby, die für Experimente an menschlichen Embryonen eintritt. Ihr Wortführer ist Prof. Edwards (England), der selbst Naturwissen- schaftler und nicht Arzt ist.

Entgegen allen wissen- schaftlichen Erkenntnissen behauptete er auf dem Weltkongreß für Gynäkolo- gie im September 1985 in Berlin, daß das mensch- liche Leben erst am 16. Tag nach der Befruchtung be- ginnt. Da Edwards an menschlichen Embryonen experimentieren möchte, schlug er schon 1984 vor, daß das menschliche Le- ben erst mit dem Beginn der Schmerzempfindung (die bisher nicht wissen- schaftlich abgesichert ist) in der sechsten Schwan- gerschaftswoche beginnt (Human Procreation, Ox- ford, 1984).

1985 ging er noch weiter („Die Zeit", 10. Oktober 1985): „Ich kann die Mei- nung der Absolutisten nicht akzeptieren, daß das menschliche Leben nur mit der Befruchtung beginnt.

Es gibt gar keinen Beginn des Lebens – Leben ist ein kontinuierlicher Prozeß.

Ich kann nicht finden, daß jeder Embryo ein Potential hätte, welches es zu re- spektieren gilt." Hier wird das Problem klar ange- sprochen. Konsequenter- weise beschlossen die IVF- Wissenschaftler auf ihrem 3. Weltkongreß in Melbour- ne im November 1985, bis zum Tag 12 der Schwan- gerschaft nicht mehr von Zoonosen

Von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheiten Ein Leitfaden für die Praxis

Herausgegeben von H. Krauss und A. Weber Unter Mitarbeit von B. Enders, H. G. Schiefer, W. Slenczka, H. Zahner und 0. Zwisler

1986, 374 Seiten, 90 Abbildungen,

davon 43 in Farbe, 55 Tabellen, gebunden, DM 138,— ISBN 3-7691-0099-9

Das Buch behandelt in knappen Ausführungen die wichtigsten in Europa vorkommenden, von Tier auf Menschen übertragbaren Infektionskrankheiten ein- schließlich aller im Bundesseuchengesetz und im Tier- seuchengesetz aufgeführten Zoonosen.

Darüber hinaus werden bei uns weniger bekannte Zoo- nosen beschrieben, die in außereuropäischen Ländern vorkommen, jedoch — etwa durch Touristen oder durch den Tierhandel — jederzeit bei uns einge- schleppt werden und in der ärztlichen Praxis ein Pro- blem darstellen können.

Alle wichtigen Zoonosen werden nach einem festen Schema abgehandelt (Allgemeines, Ätiologie, Vorkom- men und Verbreitung, Übertragung, Krankheitsbild bei Mensch und — stichwortartig — Tier, Diagnose und Differentialdiagnose, Therapie und Prophylaxe, weitere Hinweise, weiterführende Literatur).

Bei weniger bedeutsamen Zoonosen wird lediglich auf die wichtigsten Fakten eingegangen. Der praktische Arzt erhält aber auch hier ausreichende Information für die Differentialdiagnose der Krankheit.

Auch Infektionskrankheiten, deren Zuordnung zu den Zoonosen nicht eindeutig bewiesen ist und die man heute als Sapronosen bezeichnet, werden behandelt.

Soweit erforderlich wird die Epidemiologie der betref- fenden Zoonosen durch schematische Zeichnungen verdeutlicht. Falls für die klinische Diagnose oder Dif- ferentialdiagnose hilfreich, bieten Farbabbildungen zu- sätzliche Informationen.

Ein umfangreicher Anhang bietet Hinweise zur Melde- pflicht (Anzeigepflicht) von Zoonosen in der Bundesre- publik Deutschland, der DDR, Österreich und der Schweiz sowie Hilfen zur Diagnostik, insbesondere La- bordiagnostik.

Deutscher Ärzte-Verlag

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Zoonosen Probleme für

Expl DM

Straße Datum, Unterschrift 850 (10) Heft 13 vom 26. März 1986 83. Jahrgang

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten.

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Embryonen oder Präim- plantationsembryonen zu sprechen, sondern von

"Präembryonen", für die natürlich kein ärztlich-ethi- scher Schutz erforderlich ist, sondern allenfalls ein

"abgestufter". Sollen wir jetzt in Deutschland resi- gnieren und mitmachen, um den Anschluß nicht zu verpassen? Ich glaube wir dürfen die ärztliche Ethik nicht jedem Wandel "fort- schrittlicher" naturwissen- schaftlicher Interessen an- passen. Es wird von vielen, die sich in unserem Lande mit diesem Thema befas- sen bestätigt, daß sich die Phase der embryonalen Entwicklung bis zur Im- plantation in einem noch

"rechtsfreien Raum" ab- spielt und schutzbedürftig ist.

So haben die Länder Bay- ern und Baden-Württem- berg im Bundesrat Ent- schließungsanträge gegen Mißbräuche der extrakor- poralen Befruchtung ein- gebracht, die in der ärzt- lichen Öffentlichkeit nur wenig bekannt sind. Darin heißt es u. a.: "Nach Auf- fassung des Bundesrates sind dem Gesetzgeber für die Lösung der gestellten Probleme die folgenden Grundsätze unverrückbar vorgegeben:

..,.. Menschliches Leben entsteht mit der Vereini- gung von Ei- und Samen- zelle. Es ist von diesem Zeitpunkt an schutzwürdig und schutzbedürftig.

..,.. Manipulationen, die dem Menschen die Indivi- dualität nehmen und ihn zum Objekt züchterischer Verfahren machen, verlet- zen seine Würde."

Unter solchen Vorausset- zungen hätten es Forscher wie Edwards in der Bun- desrepublik schwer. Der Vorstand der Bundesärzte- kammer sollte sich auf die Grundsätze konzentrieren, die mit dem vorangehen- den Text und den Be-

schlüssen des Ärztetages 1985 in Einklang stehen.

Wir können zwar in Deutschland die ethisch- ärztlichen Normen für die IVF in anderen Ländern ge- nauso wenig beeinflussen wie zum Beispiel die Ein- stellung zur Todesstrafe. Wir dürfen uns 1985 dem wissenschaftlichen Fort- schritt sicher nicht ver- schließen, aber wir müssen bestimmte Auswüchse in unserem Land verhindern.

Wenn Naturwissenschaft- ler und auch Ärzte erklä- ren, daß sie durch restrikti- ve Rahmenbedingungen für die IVF in der Bundesre- publik an der freien Per- sönlichkeitsentfaltung be- hindert werden, die durch das Grundgesetz garantiert ist, so sollten sie vielleicht in Länder auswandern, in denen die gesetzlichen Re- gelungen in dieser Bezie- hung liberaler sind.

Wir dürfen als Ärzte nicht davon abweichen, menschliches Leben in je- der Form zu schützen, das heißt sofort nach der Be- fruchtung und- falls erfor- derlich - auch nach Tief- frieren.

Sollte die Bundesärzte- kammer die neuen "Zu- satz"-Richtlinien nicht ab- ändern, wird vermutlich die Ratifizierung des Beschlus- ses von Travemünde 1985 als Teil der Bundesärz- teordnung in einigen Lan- desärztekammern Schwie- rigkeiten bereiten.

Auf jeden Fall bezieht auch der Gesetzgeber (Bundes- rat) eine restriktivere Posi- tion als der Vorstand der Bundesärztekammer bzw. seine Experten.

Privatdozent Dr. Horst Spielmann Arzt für

Pharmakologie und Klinische Pharmakologie Zerbster Straße 22 1000 Berlin 45

83. Jahrgang Heft 13 vom 26. März 1986 (11) 851

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