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Archiv "In-vitro-Fertilisation: Kritik an der Kritik" (12.11.1999)

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(1)

BSeuchG § 52 (2) die Wahr- scheinlichkeit des Zusam- menhangs. Ein Beweis muß und kann sowieso nicht gelie- fert werden. Den Spekulatio- nen beziehungsweise Kon- struktionen von Impfschäden sind somit „Tür und Tor geöffnet“.

Wir sind als Impfende aus- führendes Organ des staatli- chen Willens. Der Staat haftet aber im Schadensfall nur zeitlich begrenzt und ohne Schmerzensgeld. Impfärzte können nichts in bezug auf Impfschäden beeinflussen, sie nicht verhindern. Man weiß zum Zeitpunkt der Imp- fung meist nichts über den Immunstatus des Kindes, nichts über seine eventuelle Disposition zu Autoimmun- erkrankungen.

Wir Berliner Kinderärzte, die wir täglich und eigentlich mit Überzeugung impfen, wenden uns mit einer Unter- schriftenaktion an die Regie- rung und bitten um Gesetzes- änderung. Wir rufen unsere bundesdeutschen Kollegen dazu auf, sich uns anzu- schließen . . .

Dr. med. Lucia Kautek, Hor- tensienstraße 21 a, 12203 Ber- lin

In-vitro-Fertilisation

Zu dem Leserbrief „Ein Kind um jeden Preis?“ von Dr. med. Ursula Camme- rer in Heft 40/1999:

Kritik an der Kritik

Über Art und Umfang der Forschung in der Repro- duktionsmedizin kann und soll debattiert werden. Da Kritik an der Kritik der Au- torin erlaubt sein muß: Wie- so sollte die „Identitätsfin- dung“ eines Menschen von den Umständen der Be- fruchtung – Zeit, Ort oder Art – abhängen? Und „Got- tes Schöpfung nachbessern zu können und zu dürfen“ ist sozusagen die Grundaufgabe der Medizin!

Wenn die Autorin zum Beispiel den Tod von Em- bryonen und Föten bedau-

ert, so sollte sie die hohe Kin- dersterblichkeit in der Zeit vor unserer wissenschaftli- chen Medizin nicht überse- hen, als die Eltern sich auf die Hilfe eines angeblich lie- ben Gottes verlassen muß- ten.

Dr. Manfred Schleyer, Insti- tutstraße 22, 81241 Mün- chen-Pasing

Arzneimittelbudget

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Ange- strengte Gemeinsamkeit“ von Sabine Rieser in Heft 38/1999:

Zur Meinungsbildung

. . . Anstatt den Patienten ehrlich ins Gesicht zu sagen, daß die Krankenkassen auf- grund der gegenwärtigen Kas- senlage die Kosten dieser und jener diagnostischen und therapeutischen Leistungen leider, und ohne Ausnahme, nicht übernehmen können, erwartet man offensichtlich von dem einzelnen Arzt, daß er für die Leistungsverweige- rung eine fehlende medizini- sche Notwendigkeit angibt.

Der ethisch und wissenschaft- lich fundierten Schulmedizin ist eine solche, das ärztliche Gewissen belastende Logik fremd . . .

Jeder Arzt, auch der Ver- tragsarzt der Krankenkas- sen, hat die Pflicht, den ihm anvertrauten Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, so als ob der Patient sein nächster Angehöriger wäre. Er muß zu jeder Zeit und in jeder Si- tuation an erster Stelle die gesundheitlichen Interessen seiner Patienten vertreten.

Ob sich eine Krankenkas- se in der Lage befindet, eine bestimmte, vom Arzt not- wendig erachtete Behand- lung zu übernehmen, das hängt dann von der Kassenla- ge der Krankenkassen und der finanziellen Zumutbar- keit gegenüber den Patienten ab . . .

Dr. med. L. Szumay, In der Vorstadt 33/1, 72488 Sigma- ringen

A-2854 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 45, 12. November 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

(2)

Klinikkonzerne

Zu dem Leserbrief „Erklärungsbe- darf“ von Dr. med. Walter Schellhorn in Heft 40/1999:

Völlig andere

Rahmenbedingungen

Die Fragen, die Sie in Ihrem Leserbrief formuliert haben, beschäftigen auch mich schon länger, weil das von Ihnen angesprochene Krankenhaus in Meiningen uns in der Kreisklinik Lan- gen, die Sie aus langjähriger Mitarbeit bestens kennen, schon häufig als leuchtendes Vorbild hingestellt worden ist. Ich habe deshalb vor eini- gen Monaten einen Besuch in Meiningen gemacht, um in Erfahrung zu bringen, war- um die Kollegen dort so viel effektiver arbeiten als wir.

Was ich erfahren habe, möchte ich Ihnen nicht vor- enthalten. Um es vorwegzu- sagen, fachlich machen die Kollegen nichts anderes als wir, völlig anders sind je- doch die Rahmenbedingun- gen, unter denen die Ärzte und das ganze Krankenhaus arbeiten.

Das Krankenhaus Mei- ningen wurde vor wenigen Jahren komplett neu gebaut als Haus der Schwerpunkt- und Regelversorgung mit fast allen medizinischen Sub- disziplinen und modernster technischer Ausstattung.

Bei der Planung des Hau- ses wurde auf kurze Wege und eine Optimierung der Abläufe für die Pflege und die ärztliche Versorgung ge- achtet. Es muß weder reno- viert noch saniert werden, und nicht eine technische Anlage ist zu erneuern.

Die Patientenzimmer sind komfortabel, es gibt für alle Patienten Zwei-Bett-Zimmer mit einem gemeinsamen Auf- enthaltsraum für je zwei Zim- mer.

Meiningen liegt nicht in einem Ballungsgebiet wie Langen mit mehreren Kran- kenhäusern der Maximalver- sorgung in der Nähe. Nach Je- na und Erfurt ist es weit, und

das nächste Krankenhaus in Suhl ist ein wenig attraktives Gebäude in bester DDR-Tra- dition.

Das ärztliche Umfeld in Meiningen ist ein völlig an- deres als hier, so gibt es bis- her keinen niedergelassenen Radiologen, drei der Kolle- gen am Krankenhaus haben eine Ermächtigung, sie kön- nen problemlos ambulante Patienten untersuchen und entsprechend liquidieren.

Für die anderen Fachberei- che gilt ähnliches, so daß das Krankenhaus für ambulante Patienten weitgehend geöff- net ist. Bei uns ist ein ermächtigter Krankenhaus- arzt eine aussterbende Spe- zies.

Die Bezahlung der Mit- arbeiter erfolgt nach einem Haustarif, der deutlich niedri- ger als der BAT-Ost liegt, da- zu wird eine Gewinnbetei- ligung ausgeschüttet. Hier- durch sind die Mitarbeiter am unternehmerischen Risi- ko beteiligt. Wird kein Ge- winn erzielt, verdienen alle weniger. Auch die im BAT jährlich steigenden Personal- kosten, die von den Kranken- kassen nur zum Teil gedeckt werden, treffen die Klinik in Meiningen nicht.

Ein direkter Vergleich zwischen einem über 30 Jah- re alten Krankenhaus der Regelversorgung im Rhein- Main-Gebiet und der dorti- gen Klinik ist in hohem Maße irreführend, wenn die ganz anderen Voraussetzun- gen, unter denen in Meinin- gen gearbeitet wird, nicht klar und deutlich angegeben werden.

Die fast nie ausgesproche- nen Grundbedingungen für Gewinne wie in Meiningen sind:

c Ein völlig neu gebautes Krankenhaus, dessen

c Mitarbeiter am Risiko beteiligt sind und das

c für die ambulante Ver- sorgung komplett geöffnet ist.

Dr. med. R. Strnad, Ärztli- cher Direktor, Kreisklinik Langen, Röntgenstraße 20, 63225 Langen

A-2856 (12) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 45, 12. November 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

Der Gesundheits-Brockhaus.

5., völlig neu bearbeitete Auf- lage, F. A. Brockhaus, Mannheim, 1999, 1 408 Seiten, 16 000 Stich- wörter, 2 000 farbige Abbil- dungen, gebunden, im Schuber, 98 DM

Die Ansprüche an ein me- dizinisches Nachschlagewerk sowohl für Laien als auch für Fachleute sind hoch. Exper- tenwissen muß verständlich aufgearbeitet sein, dabei dür- fen Kompetenz und Benut- zerfreundlichkeit nicht verlo- rengehen. Dem wird der Ge- sundheits-Brockhaus gerecht.

Sein umfassendes Verweis- system gewährleistet schnelle Übersicht. Das Vorhaben, als

„Übersetzer“ zwischen Arzt und Patient dienen zu kön- nen, wird hier umgesetzt in Form klarer, laiengerech- ter Beschreibungen. Anhand zahlreicher Abbildungen kann der Leser Krankheitssympto-

me erkennen und mittels far- big hinterlegter Tabellen auf Ursachen schließen sowie ein- schätzen, wann ein Arztbesuch vonnöten ist.

Grafiken erklären anato- mische und physiologische Zu- sammenhänge, darüber hinaus erhält der Benutzer in Infor- mationskästen viele nützliche Ratschläge. Auf Sonderseiten werden Spezialthemen aus- führlich behandelt, beispiels- weise Allergien, Sucht oder Neurodermitis. Verschiedene Krankheitsformen werden dif- ferenziert dargestellt und Be- handlungsmöglichkeiten auf- gezeigt, Gesundheit in Kon- text mit Arbeit, Wohnen, Ernährung und Umwelt ge- stellt. Zudem kann der Le- ser sein Notfall-Wissen durch den Erste-Hilfe-Anhang auf- frischen.

Anne Huschka, Geldern

Lexikon zur Gesundheit

Kompetent und verständlich

Wolfgang Elies: Klinische Infektiologie des HNO-Be- reichs. UNI-MED Science, UNI- MED Verlag, Bremen, 1999, 80 Seiten, 20 Abbildungen, Hard- cover, 64,80 DM

Knapp drei Viertel Pro- zent aller Infektionen betref- fen die oberen und unteren Atemwege. Virale und bakte- rielle Infektionen zählen da- mit zu den häufigsten Erkran- kungen in der Praxis, entspre- chend wird etwa die Hälfte der Rezepte für Antibiotika in diesem Bereich eingesetzt.

Allerdings sind viele dieser Infektionen „selbstlimitieren- de Erkrankungen mit nied- riger Komplikationsdichte“, wie der Autor, ein erfahrener Infektiologe der HNO-Heil- kunde, schreibt. Dennoch gibt es wichtige Ausnahmen, in denen antibiotisch behandelt werden muß, etwa wie bei der bakteriellen Tonsillo-Pharyn- gitis im Kindes- und Erwach-

senenalter, weil hier die Ge- fahr eines rheumatischen Fie- bers besteht. Auch eine Epi- glottitis bei Kindern ist kei- neswegs als „banal“ einzu- schätzen, sondern kann schnell in ein bedrohliches Krank- heitsbild mit Erstickungsge- fahr umschlagen. In der Praxis werden Infektionen heute nach dem Prinzip der „kalku- lierten Antibiose“ behandelt, also Antibiotika verordnet, die gegen die jeweils typi- schen Erreger wirksam sind.

Wie lange antibiotisch behan- delt werden soll, wird immer noch diskutiert, wobei sich die Fünf-Tages- oder Drei-Tages- Therapie durchsetzt. Für die Praxis empfiehlt der Autor, alternierend unterschiedliche Stoffklassen von Antibiotika zu verwenden, denn dadurch lassen sich Resistenzen ver- hindern.

Cornelia Herberhold, Bonn

HNO-Heilkunde

Wichtige Ausnahmen

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