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Archiv "Über den Beginn des menschlichen Lebens" (30.05.1974)

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Darstellung 2: Schematische Dar- stellung der Gradeinteilung

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

juvenilen Phase, die eine zurück- haltende Einstellung zur Therapie erfordern. Insbesondere muß hier vor Einsatz von Ovulationshem- mern eine zytologische Funktions- diagnose erfolgen.

Dasselbe gilt in Menopause oder Senium, wenn Sexualhormone oder

Substanzen gegeben werden, die östrogenwirksame Metaboliten bil- den. Das gilt auch für die loka- le Behandlung dermatologischer Krankheiten mit östrogenwirksa- men Substanzen, ebenso wie für die Therapie im Kindesalter.

Hormonbehandlung der Frau

Orale Kontrazeptiva

Die wohl umfangreichste Langzeit- behandlung mit Hormonen dient heute der Schwangerschaftsverhü- tung. Diese Behandlung ist mit Ne- benwirkungen belastet, die ernst zu nehmen sind. Mit Hilfe der zytolo- gischen Funktionsdiagnostik ge- lingt es häufig, sie auszuschalten, indem man das richtige Präparat wählt. Die Funktionszytologie dient dabei zur Bestimmung der hormo- nalen Ausgangslage, zur Korrektur und Überwachung.

Häufig werden Kontrazeptiva von Patientinnen verlangt, die sich in endokrin labilen oder gestörten Phasen befinden, also von jungen Mädchen, Frauen nach Geburten, Aborten oder im Klimakterium.

Diese Patientinnen sowie Frauen mit anderen Zyklusstörungen ha- ben oft Krankheiten, die mittel- bar oder unmittelbar mit der Ein- nahme von Ovulationshemmern im Zusammenhang stehen; dazu zäh- len nicht nur Dauerblutungen, Zwi- schenblutungen, Amenorrhöen, Ma- stodynien, Anorexie, Gewichtszu- nahme durch Retention von Flüs- sigkeit oder Polyphagie und Libi- doverlust, sondern auch rezidi- vierende oder therapieresistente Scheidenmykosen.

Mit Hilfe der zytologischen Funk- tionsdiagnostik sind zwar nicht alle unerwünschten Wirkungen oraler Kontrazeptiva zu vermeiden, man kann aber oft die notwendige Kor- rektur vornehmen.

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

Dr. phil. Dr. med.

Fritz Jurczok 224 Heide

Hamburger Straße

AUSSPRACHE

Über den Beginn des menschlichen Lebens

Zu einem Beitrag von

Prof. Dr. med. Jöröme Lejeune in Heft 4/1974, Seite 209

Professor Jörörne Lejeune wendet sich gegen den eventuell aus der Anwendung der Pränataldiagnostik resultierenden Abbruch einer Schwangerschaft, auch wenn die Geburt eines schwer geschädigten Kindes sicher diagnostiziert wor- den ist. Er spricht von „Chromoso-, menrassismus" und führt aus, der Mensch dürfe nicht vollstrecken, wo die Natur verurteilt habe. Wir kennen Professor Lejeunes Stand- punkt und respektieren die Ernst- haftigkeit, mit der er ihn seit Jah- ren vertritt. Aber er macht sich nach unserer Meinung einiger Ver- einfachungen schuldig. Wir müssen ihnen nach unseren Erfahrungen in der genetischen Sprechstunde und der Pränataldiagnostik wider- sprechen.

0 Die Pränataldiagnostik ist eine ärztliche Aufgabe, die der Abwen- dung von Leid dient, das betroffe- nen Familien durch die Geburt ei- nes oder mehrerer schwer und un- heilbar geschädigter Kinder ent- stehen kann. Sie ist nicht die be- denkenlose Anwendung neuer Technologie.

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Von den etwa 30 bisher prä- natal sicher diagnostizierbaren, schweren Krankheiten erwähnt Professor Lejeune nur die Trisomie 21. Seine beiden anderen Beispie- le, das Turner-Syndrom und das Klinefelter-Syndrom sind durch die Pränataldiagnostik praktisch kaum

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 30. Mai 1974 1627

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

Schwangerschaftsabbruch

erfaßbar und zählen deshalb nicht zu den Indikationen für eine Präna- taldiagnostik.

• Das Gros der Schwangerschaf- ten mit hohem Risiko beruht nicht auf Chromosomenanomalien, son- dern auf schweren und nicht be- handelbaren Stoffwechselkrankhei- ten, die oft ein jahrelanges Siech- tum des Kindes bedeuten.

O Ein Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik ist durch- schnittlich nur bei acht Prozent der Fälle erforderlich, daß heißt in et- wa 92 Prozent der untersuchten Schwangerschaften kann der Fami- lie ein beruhigendes Ergebnis mit- geteilt werden.

O Ein nicht unwesentlicher Anteil der unter Punkt 4 erwähnten 92 Prozent normalen Schwangerschaf- ten würden ohne Pränataldiagno- stik blind abgebrochen werden oder gar nicht erst zustande kom- men. Hier wird ungeborenes Leben also geschützt.

O Eltern eines kranken Kindes, jetzt oder zukünftig sollten sich nach adäquater ärztlicher Information entscheiden können, ob sie den eventuell aus einer Pränataldiagno- stik resultierenden Schwanger- schaftsabbruch als Alternative des kleineren Übels wählen wollen. An der Entscheidung über die Durch- führung der Pränataldiagnostik müssen die Patienten in hohem Maße beteiligt sein.

Wie Professor Lejeune weiß, hat die Medizin zu allen Zeiten den schicksalhaften Weg zwischen Le- ben, Krankheit und Tod zu beein- flussen gesucht. Wir behaupten nicht, daß ein Schwangerschafts- abbruch aus genetischen (kindli- chen) Gründen „therapeutisch"

ist, aber wir halten ihn in bestimm- ten Situationen für eine akzepta- ble Alternative des kleineren Übels.

Wir sollten Professor Lejeunes Thesen als Mahnung zu behutsa- mer und bedachter ärztlicher Tätig- keit werten, aber die Pränataldia-

gnostik weiterhin undogmatisch anbieten, wenn sie ein Schicksal erleichtern kann.

Privatdozent Dr. med.

Eberhard Passarge Institut für Humangenetik Universität Hamburg 2 Hamburg 20 Martinistraße 52

Schlußwort

Ich glaube, wir sollten das anomale Kind nicht töten; kurz und klar.

Ich habe viele solche Auseinander- setzungen mit betroffenen Eltern erlebt. In einem Fall fragte mich die Mutter: „Ich habe schon ein Kind mit Trisomie 21 und möchte noch ein Kind, aber ein gesundes.

Würden Sie bei mir die Amnion- punktion machen?" Ich sagte ihr:

„Ich werde es nicht tun."

Wenn ich bei der Untersuchung normale Chromosomen feststelle, dann bin ich und die Mutter zufrie- den und alles ist gut. Aber vielleicht sind die Chromosomen nicht nor- mal, was dann?

Sage ich die Wahrheit, so ist das eine Denunziation und bedeutet den Tod des Kindes. Sage ich nicht die Wahrheit, dann höre ich auf Arzt zu sein. Deshalb sagte ich der Mutter: „Ich werde die Amnion- punktion nicht vornehmen, weil ich nicht den Tod, die Abtreibung des Kindes will, wenn es anomal sein sollte."

Wir haben eine Stunde lang ge- sprochen. Die Frau war nicht schwanger, aber wollte es wer- den.

Am Ende unserer Unterhaltung sagte sie: „Schade, Sie wollen nicht. Es wäre mir in meiner Sorge eine große Hilfe gewesen. Aber ich verstehe." Und sie ist gegangen.

An der Tür drehte sie sich noch einmal um und sagte: „Wissen Sie, wenn Sie ja gesagt hätten und die

Amnionpunktion durchgeführt hät- ten, hätte ich Ihnen mein anderes Kind nie mehr zur Behandlung brin- gen können."

Dieses Gespräch hat stattgefun- den, es ist wahr. Ich glaube, die Frau hatte recht. Denn ich kann nicht eines ihrer Kinder behandeln und das andere umbringen.

Professor Dr. med.

Jöröme Lejeune Lindenthal-Institut 5 Köln 41

Stadtwaldgürtel 73

ECHO

Zu: „Kindesmißhandlung"

von Prof. Dr. med. Ulrich Köttgen in Heft 10/1974, Seite 683 ff.

„Jahr für Jahr bringen in der Bundesrepublik brutale El- tern 500 Kinder um, ohne daß Justiz oder andere Behörden etwas davon erfahren. Nur 100 Mord- und Totschlagsde- likte an Kindern durch ihre Mütter und Väter kommen ans Tageslicht."Die alarmie- renden Zahlen nannte der Di- rektor der Mainzer Universi- täts-Kinderklinik, Prof. Ulrich Köttgen, jetzt im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT. Der Mainzer Professor richtet ei- nen dringenden Appell an seine Ärztekollegen: Melden Sie schwere und mittel- schwere Verletzungen den Jugendbehörden oder not- falls der Polizei. Geben Sie sich nicht mit. den manchmal plausibel klingenden Erklä- rungen der Eltern zufrieden (das Kind ist vom Tisch ge- fallen, auf der Treppe ausge- rutscht usw.) ..." (Hamburger Morgenpost, Hamburg)

1628 Heft 22 vom 30. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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