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Trotzdem ist es so, dass der Kanton nicht alle Projekte in den Lastenausgleich aufnehmen kann, da die dazu benötigten finanziellen Mittel fehlen

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M 361/2005 GEF 15. Februar 2006 44C Motion

0379 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 22.11.2005

Schritt für Schritt zu einem attraktiven Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung

Der Regierungsrat wird beauftragt, für das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesschulen, Mittagstische, Tageseltern) eine Planung vorzunehmen, so dass das Angebot schrittweise unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel ausgebaut werden kann.

Begründung

Im Kanton Bern gibt es zu wenig Angebote für familien- und schulergänzende Betreuung.

Die Nachfrage nach Kindertagesstätten, Tagesschulen, Mittagstischen, Tageseltern ist gross. Längst nicht mehr nur in den Städten und Agglomerationen, sondern auch in vielen Gemeinden braucht es mehr Plätze. Eine neue Nationalfondsstudie „Wie viele Krippen und Tagesfamilien braucht die Schweiz?“ hat für die Schweiz allein im Vorschulbereich 50'000 fehlende Plätze berechnet.

Die Angebote der familienbegleidenden Kinderbetreuung sind eine gemeinsame Aufgabe des Kantons und der Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt über Elternbeiträge, Leistungen der Gemeinden und über den kantonalen Lastenausgleich.

Inzwischen verfügt der Kanton über eine gewisse Steuerung: bevor neue Angebote in den Lastenausgleich aufgenommen und vom Kanton mitfinanziert werden, müssen diese punkto Qualität und Tarife die Kriterien der neuen Verordnung über die Angebote zu sozialen Integration (ASIV) erfüllen. Trotzdem ist es so, dass der Kanton nicht alle Projekte in den Lastenausgleich aufnehmen kann, da die dazu benötigten finanziellen Mittel fehlen.

Der Grosse Rat hat im Januar 2005 die Motion Ochsner, Schärer, Streiff-Feller angenommen. Die Motion beauftragte den Regierungsrat, zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, um das Moratorium für neue Plätze in der familienergänzenden Kinderbetreuung aufzuheben, welches der Regierungsrat aus finanziellen Gründen im Juni 2004 verhängte.

Die Entwicklung zeigt, dass diese zusätzlichen Mittel nicht ausreichend waren, um 2005 alle von den Gemeinden geplanten neuen Angebote in den Lastenausgleich aufzunehmen.

Faktisch bleibt das Moratorium also zumindest teilweise weiterhin bestehen.

Der Kanton Bern hat ein grosses Interesse daran, mittelfristig für diese unbefriedigende Situation eine Lösung zu finden. Schliesslich ist der Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote auch als umzusetzende Massnahme in der Strategie zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums im Kanton Bern enthalten. Damit wir dieses Ziel auch tatsächlich erreichen, benötigen wir darum für die Zukunft eine zielgerichtete Planung für den schrittweisen Ausbau und den vernünftigen Einsatz der finanziellen Mittel.

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Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin beauftragt den Regierungsrat, die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesschulen, Horte, Mittagstische und Tagespflege) zu planen, so dass diese schrittweise und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel ausgebaut werden können.

Die Motionärin begründet ihr Anliegen einerseits damit, dass der Ausbau der familiener- gänzenden Betreuungsangebote Teil der kantonalen Wachstumsstrategie ist und andererseits, dass die Nachfrage mit den bis anhin zur Verfügung gestellten Mitteln nicht befriedigt werden konnte.

Der Regierungsrat ist mit der Motionärin einverstanden, dass familienergänzende Betreu- ungsangebote einen positiven Effekt auf den Kanton Bern als Wirtschaftsstandort haben.

Der Kanton Bern hat bereits im Jahr 2003, zu Beginn der Bundesanstossfinanzierung, die Voraussetzungen geschaffen, damit der Kanton und die Gemeinden von diesen Mitteln profitieren konnten. Ab 2003 standen im Budget und Finanzplan jeweils Fr. 2 Mio. jährlich für die Schaffung neuer Angebote zur Verfügung. Im Budget 2006 sind rund Fr. 60 Mio. für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung eingestellt, wovon Fr. 1 Mio. für neue Angebote. Letzteres gilt auch für die Jahre 07-09.

Mit der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) ist zudem eine Grundlage geschaffen worden, die das bis anhin sehr heterogen ausgestaltete Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung im gesamten Kanton harmonisiert, sowohl qualitativ als auch kosten- und ertragsseitig. Weiter legt die ASIV den Planungsgrundsatz fest, wonach dem Abbau regionaler Disparitäten Priorität beizumessen ist. Damit beschreitet der Kanton Bern schweizweit neue Wege.

Der Bedarf im Kanton Bern – abgeleitet von den bis anhin eingereichten Gesuchen – ist nicht abgedeckt. Er ist zudem regional unterschiedlich. Trotz einem Nachkredit im Jahr 2005 im Umfang von Fr. 2 Mio., mussten Gesuche im Umfang von rund Fr. 3 Mio.

abgelehnt werden.

Das gleiche Bild zeigt die aktuelle Gesuchssituation. Für das Jahr 2006 steht Fr. 1 Mio. für neue Angebote zur Verfügung. Die Gemeinden können ihre Gesuche per Stichtag 01.02.

und 01.06 einreichen. Für den ersten Stichtag im Februar liegen bereits Gesuche im Umfang von knapp Fr. 1 Mio. vor (Stand anfangs Januar 06). Es ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar 06 weitere Gesuche eingereicht werden. Gemäss ASIV werden diese Gesuche im Rahmen der vorhandenen Mittel und unter Berücksichtigung des Disparitätenabbaus zwischen den Regionen behandelt.

In Bezug auf die Forderung der Motionärin nach einer Planung verweist der Regierungsrat auf die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Gemäss Art. 71 des Gesetzes vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) ist die Bereitstellung der Angebote zur sozialen Integration (wozu die familienergänzenden Betreuungsangebote gehören) eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Den Gemeinden obliegt hier die Aufgabe der materiellen Planung, das heisst sie bestimmen, welches Angebot sie in welchem Umfang und zu welcher Zeit benötigen. Der Kanton greift insofern steuernd ein, als dass er – nach dem Prinzip des Disparitätenabbaus – unterversorgte Regionen mit der Zuteilung von finanziellen Mitteln priorisiert.

Die Motionärin wünscht eine umfassende und detaillierte Planung. Aus den oben dargelegten Gründen sieht der Kanton davon ab. Vorstellbar wäre jedoch die Festlegung eines gesamtkantonalen Versorgungsgrades als Ziel der öffentlichen Finanzierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten. Dieser Richtwert wird gesamtschweizerisch für kantonale Vergleiche beigezogen. Derzeitig beträgt der Versorgungsgrad im Kanton Bern durchschnittlich 9 % im Vorschul- und 7 % im Schulbereich. Im Vergleich dazu weist der Kanton Zürich einen Versorgungsgrad im Vorschulbereich von 14 % und im

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Schulbereich von 9 % auf. (Die Prozentwerte beziehen sich auf die Anzahl Vorschul- bzw.

Schulkinder. Zahlen Stand 2003.)

Aufgrund dieser Darlegungen erachtet es der Regierungsrat insbesondere unter dem Titel der Standortförderung als sinnvoll, einen anzustrebenden Versorgungsgrad festzulegen, unter Berücksichtigung des in der ASIV festgelegten Grundsatzes des Abbaus regionaler Disparitäten und der finanziellen Mittel. In diesem Sinn befürwortet er die von der Motionärin geforderte Planung.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

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