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Archiv "Gutachterkommision für Fragen ärztlicher Haftpflicht" (24.03.1977)

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BLUTENLESE

Britannia cantat

Das angesehene Hudson Institute (New York) hat über Englands wirtschaftliche Zukunft vernich- tend prophezeit. Ich traue dem nicht. In der Not wächst das Ret- tende auch. Alte Landärzte pfleg- ten bei Lungenentzündungen zu sagen, daß das Gröbste über- standen ist, wenn ein Herpes auf den Lippen des Patienten auf- blüht. In England blüht die Lyrik auf. Britannia cantat. Ein Londo- ner Kunstverein hat einen Tele- fondienst vor mehr als einem Jahr eingerichtet, der sich großer Beliebtheit erfreut: Wer die Nr.

3 87 40 28 wählt, bekommt ein ly- risches Gedicht serviert, häufig sogar vom Dichter selbst gespro- chen. Das Programm, das rund um die Uhr geht, wechselt wö- chentlich. Die Königliche Post kassiert dafür jährlich 180 Pfund.

Das Geld ist gut angelegt. Mehr

als 1000 lyrisch gestimmter Lon- doner nützen wöchentlich dieses Angebot. Im Gegensatz zum Hud- son Institute besteht daher für mich kein Zweifel, daß im Sog der liedhaften Gedichte auch Eng- lands Wirtschaft wieder aufblü- hen wird. Die Bundesrepublik Deutschland, die von uns selber allerorten als Modell angepriesen wird, hinkt diesmal hinterher.

Erst seit dem 1. Januar 1977 kön- nen Sie in Frankfurt die Nr.

44 44 10 anrufen. Dann tönt Ih- nen vom Astrologen Marcus Fu- turus, alias Peter Holstein, Ihr Ho- roskop entgegen. Da die Sterne ständig kreisen, werden auch die Prophezeiungen täglich erneu- ert. Auch dieses Geschäft wird blühen. Aber welch ein Unter- schied zwischen dem Volk der Dichter und Denker und den har- ten Geschäftsleuten Albions! — Es wandeln (sich) nicht nur die Sterne. Dr. Fleiß

Die Information:

Bericht und Meinung

BUNDESLÄNDER

Wilhelm Buggle, die Gesetzentwür- fe. Ehrlich wäre es, so fuhr er fort, wenn die Bundesregierung das Mil- liardendefizit der Rentenversiche- rung durch eine Beitragserhöhung in der Rentenversicherung ausglei- chen würde, wozu natürlich Mut gehöre.

Im einzelnen werde die Koppelung der ärztlichen Leistungen mit den Arzneikosten dazu führen, daß dem Versicherten künftig entweder nicht mehr die ärztliche Betreuung ge- währt werde, auf die er einen An- spruch habe, oder ihm die Arznei- mittel verwehrt würden, die zu sei- ner Gesundung unbedingt erforder- lich seien.

Der Landesfachausschuß für Ge- sundheitspolitik des CDU-Landes- verbandes hat den Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt als „den mas- sivsten Versuch seit Gründung der Bundesrepublik, in die Struktur und die Leistungsfähigkeit des deut- schen Gesundheitswesens einzu- greifen und dem verstaatlichten oder sozialisierten Gesundheitswe- sen den Weg zu bahnen". Der Re- gierungsentwurf werde die behaup- tete Kostensenkung nicht bewirken, sondern die Beiträge zur Kranken- versicherung steigern und zu erheb- lichen Verschlechterungen der me- dizinischen Versorgung führen. Der Ausschuß empfahl die sofortige Sa- nierung der Rentenversicherung durch eine Beitragserhöhung von 18 auf 19 Prozent. gb

Gutachterkommision für Fragen ärztlicher Haftpflicht

Nach der Genehmigung des Statuts einer Gutachterkommission für Fra- gen ärztlicher Haftpflicht bei der Landesärztekammer Baden-Würt- temberg und nach dessen Veröffent- lichung soll die Kommission am 1.

Mai 1977 ihre Arbeit aufnehmen. Die Kommission wird aus nur drei vom Vorstand der Landesärztekammer bestellten, unabhängigen Mitglie- dern bestehen, und zwar einem Vor- sitzenden, der die Befähigung zum

Richteramt haben muß; einem nie- dergelassenen Arzt für Allgemein- medizin oder praktischen Arzt; ei- nem ärztlichen Mitglied aus Klinik oder Praxis, das in dem gleichen Ge- biet tätig ist wie der in dem jeweili- gen Verfahren betroffene Arzt. Die Kommission hat die Aufgabe, auf schriftlichen Antrag eines Patienten oder eines Arztes ein schriftliches Gutachten darüber zu erstatten, ob ein Patient infolge eines schuldhaf- ten Behandlungsfehlers eines Arz- tes, der der Landesärztekammer Ba- den-Württemberg angehört, einen Gesundheitsschaden erlitten hat.

Gegen den Willen eines der Beteilig- ten kann die Kommission nicht tätig werden; außerdem wird sie nicht tä- tig, wenn ein Gericht bereits rechts- kräftig über das Vorliegen eines Be- handlungsfehlers entschieden hat oder ein Gerichts- oder Ermittlungs- verfahren im Gange ist.

In geeigneten Fällen kann die Kom- mission mit Zustimmung der Betei- ligten einen Schlichtungsversuch unternehmen. Im übrigen hat die Vertreterversammlung der Landes-

ärztekammer auf eine bis ins letzte Detail gehende Verfahrensregelung bewußt verzichtet. Das Verfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei (die Kosten für die Gutachterkommis- sion trägt die Landesärztekammer);

die Beteiligten haben jedoch ihre ei- genen Kosten einschließlich der von ihnen etwa beauftragten Rechtsan- wälte selbst zu tragen. DÄ

BERLIN

Mehrheit gegen höhere Krankenkassenbeiträge

Bei einer Umfrage der „Berliner Morgenpost" haben sich 91 Prozent von 7000 befragten Lesern gegen ei- nen Ausgleich des Rentendefizits durch höhere Krankenkassenbeiträ- ge ausgesprochen. Obwohl fast die Hälfte der Befragten schon oder bald im Rentenalter ist, sprachen sich 84 Prozent für einen Kranken- kassenbeitrag der Rentner aus. Wei- terhin waren 60 Prozent gegen eine Erhöhung der Beitragsbemessungs- grenze für die Krankenkasse. 66

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 12 vom 24. März 1977 783

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Die Information:

Bericht und Meinung

BUNDESLÄNDER

Prozent traten zwar für eine Ein- schränkung des Leistungspro- gramms der Krankenkassen ein, 61 Prozent lehnten jedoch jede Form der Selbstbeteiligung an den Be- handlungskosten ab. 74 Prozent be- fürworteten die Erhaltung des Sy- stems der gegliederten Krankenkas- sen. 78 Prozent möchten gern genau wissen, was ihre Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäu- ser kostet. zel

SAARLAND

16 Millionen DM für den Krankenhausbau

Nach dem von der Landesregierung verabschiedeten Jahres-Kranken- hausbauprogramm werden im Lan- deshaushalt 1977 knapp 16 Millio- nen DM für den Krankenhausbau vorgesehen. Hiervon entfallen 5,3 Millionen auf kommunale Kranken- häuser, 100 000 DM auf landeseige- ne Krankenhäuser und 10,5 Millio- nen DM auf sonstige Krankenhäu- ser. Überwiegend werden mit diesen Mitteln bereits laufende Bauprojekte fortgeführt. Vom Bund erwartet das Saarland Zuweisungen für Kranken- hausinvestitionen in Höhe von 5,3 Millionen DM. WZ

BAYERN

Krankenhausversorgung kein Rechenexempel

Bei der Einweihung des Kranken- hauses Weiden hat der Staatssekre- tär im Bayerischen Arbeits- und So- zialministerium, Dr. Wilhelm Vorn- dran, davor gewarnt, die Gefahr des staatlichen Dirigismus zu unter- schätzen, der die einzige Alternative zu einem freiheitlichen Gesund- heitswesen sei. Das Finanzierungs- und Planungssystem des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes sei im Grunde auf staatliche Reglementie- rung angelegt. Es dürfe nicht dazu kommen, daß einzelne Kranken- hausträger durch „überzogenes An- spruchsdenken" und „fehlende Ein- sicht in krankenhausplanerische Notwendigkeiten" ein Regelungsbe-

dürfnis erzeugten; damit würden sie den Freiheitsraum aller Kranken- hausträger gefährden.

Dr. Vorndran bedauerte, daß bei der Diskussion um die Kostensenkung im Krankenhauswesen oft der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

„überzogen" werde. Es sei auch ein gefährlicher Trugschluß zu glauben, dem Bürger gehe es nur um eine Kostensenkung. Der Bürger erwarte mit Recht, daß ihm die modernen Errungenschaften der Krankenhaus- medizin zugute kommen, er sei sich aber auch dessen bewußt, daß bes- sere Behandlungsmethoden, besse- re Diagnostik und Therapie höhere Kosten verursachen; der gesund- heitsbewußte Bürger werde also be- reit sein, diese Kosten aufzubrin- gen. WZ

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Professor Hackethal bleibt Kassenarzt

Der Zulassungsausschuß für Ärzte in Schleswig-Holstein hat Anfang Fe- bruar auf einer Sitzung in Bad Sege- berg entschieden, das Verfahren auf Entziehung der Kassenzulassung für Prof. Julius Hackethal, das auf An- trag der Kassenärztlichen Vereini- gung Schleswig-Holstein eingeleitet worden war, einzustellen. Wie die Pressestelle der KV mitteilte, erklär- te Prof. Hackethal nach einer münd- lichen Verhandlung von zweieinhalb Stunden: „Meiner Überzeugung nach habe ich mich nicht außerhalb des Kassenarztrechtes gestellt, und ich beabsichtige auch in Zukunft nicht, mich außerhalb dieses Rech- tes zu stellen." Die unterschiedli- chen Auffassungen sollten auf dem Rechtsweg geklärt werden, fügte Hackethal hinzu.

Die KV hat in einer ersten Stellung- nahme dieses Einlenken Professor Hackethals begrüßt. Mit seiner Er- klärung habe er die Gültigkeit der bestehenden kassenärztlichen Re- geln anerkannt. Damit sei der Anlaß für den Antrag auf Entziehung der Zulassung, den Prof. Hackethal im Herbst 1976 selbst geliefert hatte, entfallen. KV-SH

AUS ALLER WELT

ÖSTERREICH

Pockenimpfung nur ausgesetzt

Die österreichische Gesundheitsmi- nisterin, die Ärztin Dr. Ingrid Leodol- ter, hat sich nicht entschließen kön- nen, die Pflicht zur Pocken-Erstimp- fung wie in der Bundesrepublik Deutschland vollständig abzuschaf- fen. Die Erstimpfung soll für das Jahr 1977 zunächst nur ausgesetzt werden; bei den Gesundheitsbehör- den werden jedoch die Impflisten so weitergeführt, als ob die Impfpflicht noch bestehe. Damit ist jederzeit eine Rückkehr zur Impfpflicht mög- lich; auch ein Nachholen der Imp- fungen kann dann noch durchge- führt werden.

Aus einer im Februar erschienenen Mitteilung der Weltgesundheitsor- ganisation geht hervor, daß von ei- ner weltweiten Ausrottung der Pok- ken noch keineswegs die Rede sein kann. Ende vergangenen Jahres hat eine WHO-Kommission die Länder Afghanistan und Pakistan besucht und diese beiden Staaten daraufhin für pockenfrei erklärt. Die WHO tut dies nur dann, wenn sie sich in be- friedigender Weise davon überzeugt hat, daß seit zwei Jahren kein Pok- kenfall mehr aufgetreten ist. Bisher liegen solche Erklärungen jedoch für die Länder Indien, Nepal, Bang- ladesh, Bhutan, Burma und einen großen Teil Zentralafrikas noch nicht vor; in Somalia sind sogar noch vor wenigen Wochen Pocken- fälle registriert worden. bt

GROSSBRITANNIEN

Selbstbeteiligung im Staatlichen Gesundheitsdienst?

Größere Vollmachten für die unteren Verwaltungsgremien des Staatli- chen Gesundheitsdienstes auf Graf- schaftsebene haben Mitarbeiter des Beratungsunternehmens McKinsey der Königlichen Untersuchungs- kommission über den Staatlichen

784 Heft 12 vom 24. März 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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