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Archiv "Krankenhausfinanzierung: Schlagabtausch" (16.07.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung Konsultativtagung

Neben der Allgemeinmedizin wur- den in den zweitägigen Beratun- gen in Bremen eine Fülle anderer Fragen angesprochen, wobei sich immer wieder der Hinweis ergab:

selbst gleichartige Probleme kön- nen anderswo in anderer Weise gelöst werden. So muß zum Bei- spiel Österreich seine Ärzte- schwemme ohne die Notbremse des Numerus clausus bewältigen, der dort aus verfassungsrechtli- chen Gründen nicht möglich ist.

Für die Schweiz wurde über ein Urteil des Bundesgerichts berich- tet, nach dem Psychotherapie eine Krankenkassenleistung ist, falls sie von einem vom Arzt angestell- ten Psychotherapeuten erbracht wird. Man fürchtet, daß dies der erste Schritt auf dem Wege zur Behandlung durch freie, nichtärzt- liche Psychotherapeuten zu La- sten der Krankenversicherung ist.

Dieses Thema soll bei der Konsul- tativtagung 1982 auf die Tagesord- nung kommen. — Die Gesetze zur Kranken- und zur Unfallversiche- rung werden in der Schweiz vor- aussichtlich noch im Lauf dieses Jahres vom Parlament revidiert.

Längere Diskussionen provozierte ein Tonfilm, den Medizinalrat Dr.

Leitner, Vizepräsident der Ärzte- kammer für Kärnten, zum Thema

„Notarztwagen und ärztlicher Be- reitschaftsdienst" vorführte, für das Dr. Leitner Experte und Vor- kämpfer ist. Es gab Bedenken ge- gen zuviel Perfektion auf diesem Sektor, weil dies zu mißbräuchli- cher Benutzung und damit zu er- heblichen Kosten führen kann und weil man daran festhalten sollte, daß Hausbesuche unverzichtbarer Bestandteil der Tätigkeit des Hausarztes sein müssen. Anderer- seits stimmte man wohl darin überein, daß ein ärztlicher Notfall- oder Bereitschaftsdienst, so unter- schiedlich man ihn auch organi- sieren kann, so gut wie möglich mit dem Rettungswesen zusam- menarbeiten sollte und daß jeden- falls diese Dienste zu den wichtig- sten Fortschritten gehören, die es in der letzten Zeit im Gesundheits- wesen gegeben hat. gb

Krankenhausfinanzierung:

Schlagabtausch

Die Chancen, in einem dritten An- lauf die Krankenhäuser in das amt- liche Kostendämpfungskonzept einzubinden, haben sich erhöht:

Übereinstimmend haben die Spre- cher aller drei Bundestagsfraktio- nen die Zielsetzungen des Ent- wurfs der Bundesregierung anläß- lich der ersten Lesung (am 24. 6.) begrüßt, noch in diesem Jahr den Krankenhausbereich in die pro- zentualen Empfehlungen der

„Konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen" einzubeziehen, Di- rektverhandlungen zwischen Krankenhausträger und Kranken- kassen einzuführen und gezielte Maßnahmen über die Kosten- dämpfung im stationären Bereich vorzuschreiben. Bereits anläßlich der ersten Lesung im Bundesrat meldete die Länderkammer eine Reihe von Änderungsvorschlägen an, ohne allerdings zu dem bedeu- tendsten und bislang umstritten- sten Paragraphen des Regie- rungsentwurfs — § 405 a RVO — Stellung zu nehmen (vgl. DÄ, Heft 27/1981, Seite 1323 ff.).

Obgleich der damalige rheinland- pfälzische Sozialminister Dr. Ge- org Gölter den Gesetzentwurf als

„grundsätzlich kompromißfähig"

bezeichnete, meldete der CDU- Bundestagsabgeordnete Bern- hard Jagonda, Schwalmstadt, eini- ge Vorbehalte an. Seiner Meinung nach sei eine wirksame Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen nur möglich, wenn der „Überhang an Betten" (die Länder rechneten den Bettenberg auf 50 000 bis 70 000 „hoch") rigoros abgebaut würde. Würde lediglich die Ver- weildauer gesenkt und die ambu- lante Versorgung forciert, müßten die Krankenkassen — paradoxer- weise — die Leerkosten über er- höhte Pflegesätze dennoch finan- zieren. Jagonda regte an, die Zahl der Krankenhausbetten linear zu senken. Auch sieht er die Empfeh- lungen der Konzertierten Aktion mit dem Kostendeckungsprinzip in Kollision geraten. Im Gleich-

NACHRICHTEN

klang mit der FDP-Fraktion befür- wortet die CDU/CSU einen wirksa- men Bestandsschutz für kleinere, wirtschaftliche und leistungsfähi- ge Krankenhäuser (§ 371 RVO). Ja- gonda meinte, es sei nicht mög- lich, die Krankenkassen zusätzlich mit den Kosten der Ausbildungs- stätten zu belasten. Daraus resul- tierten jährlich Mehrkosten in Hö- he von einer Milliarde DM. Der SPD-Abgeordnete Jürgen Egert (Berlin) befürwortete eine system- gerechte Lösung dieser Frage be- reits im vorliegenden Gesetz und nicht in einer Vorabnovellierung, wie es vier CDU-regierte Bundes- länder anstreben. Im übrigen ap- pellierte der SPD-MdB an die Selbstverwaltungen, die Kosten- dämpfungsinstrumente voll aus- zuschöpfen. Der FDP-Sozialexper- te Hansheinrich Schmidt (Kemp- ten) regte an, die Krankenhausbe- rufe bei der Bedarfsplanung und den Pflegesatzverhandlungen — vor allem auch bei sogenannten Empfehlungen nach § 19 — unmit- telbar einzubeziehen (u. a. ein we- sentliches Essential auch der Ärz- teschaft). Ein wohl abgewogenes Kostendämpfungskonzept benöti- ge, so Schmidt weiter, den ärztli- chen Sachverstand auch im Kran- kenhaus.

Der stärkeren Einflußnahme der Krankenkassen müsse eine größe- re Mitwirkung und Mitbestimmung der Krankenhausberufe entgegen- gesetzt werden. Die Empfehlun- gen des Bundesrates, die Bedin- gungen für Poliklinikverträge zu verändern, haben die Bundestags- sprecher noch ausgespart.

Bundesarbeitsminister Dr. Ehren- berg appellierte an die Länder, den Gesetzentwurf nicht mit „neu- en Bestimmungen über die Höhe der Vergütung für die poliklini- schen Einrichtungen zu bela- sten"; die Bundesregierung werde dem nicht zustimmen. Kontrovers sind ebenso die Meinungen zwi- schen Bundesregierung und Bun- desrat über die Aufstellung mehr- jähriger Programme zur Durchfüh- rung und Finanzierung des Kran- kenhausbaus. HC DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 16. Juli 1981 1407

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