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Archiv "Honorarreform: Was die Politik verspricht und die Krankenkassen halten" (25.08.2008)

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A1764 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 34–3525. August 2008

P O L I T I K

Z

u den guten Rahmenbedin- gungen im Gesundheitswesen zählt aber auch, dass die Ärzte in Deutschland angemessen entlohnt werden“, schreibt Ronald Pofalla am 31. Juli im traditionellen Sommer- brief an seine Parteifreunde. „Des- halb“, so der CDU-Generalsekretär weiter, „werden wir sowohl die Ärz- te mit 2,5 Milliarden Euro zusätz- lich unterstützen als auch die Hilfen für unsere Krankenhäuser verbes- sern.“ Nur eine Woche später be- läuft sich das Angebot des Schlicht- ers im Erweiterten Bewertungsaus- schuss auf magere 1,4 Milliarden Euro Honorarzuwachs für die nie- dergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Aus Protest setzt die Kassenärztli- che Bundesvereinung (KBV) die Ver- handlungen aus. Deren Vorstands- vorsitzender, Dr. med. Andreas Köh- ler, schließt nicht aus, dass es bei ei- nem Scheitern der Verhandlungen zu Streiks kommen wird (siehe DÄ, Heft 33/2008). Freie Ärzteverbände wie der Hartmannbund und Medi haben bereits bundesweite Proteste angekündigt, wenn die niedergelas- senen Ärzte keine bessere Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Auch die Bundesärztekammer und der Mar- burger Bund unterstützen die Ho- norarforderungen der Kassenärzte.

Verständnis für die Ärzte

Ein Gespräch zwischen dem KBV- Vorsitzenden Köhler und dem Staats- sekretär im Bundesgesundheitsmi- nisterium, Klaus Theo Schröder, am 13. August brachte jedoch zunächst keine neuen Ergebnisse. Schröder habe ein gewisses Verständnis für die Position der Kassenärzte gezeigt und sie gedrängt, an den Verhand- lungstisch zurückzukehren, hieß es

aus der KBV. Doch dort will man hart bleiben, denn es geht – neben 2,5 Milliarden Euro – um die Wei- chenstellungen für die Zukunft.

Von 2009 an sollen die Ver- tragsärzte zum Zeitpunkt der Ab- rechnung wissen, was die eigene Leistung wert ist – in Euro und Cent. Diesem Ziel dient die Ho- norarreform, die mit der Einführung des Pauschalen-EBM am 1. Januar 2008 eingeleitet wurde.

Bis zum 31. August müssen Kas- sen und KBV nun einen einheitlichen Orientierungswert festlegen. Er be- ziffert den Punktwert des EBM in Cent und dient damit als Grundlage für das ärztliche Honorar. Der Orien- tierungswert ergibt sich aus der Ge- samtvergütung des Jahres 2007, er- höht um die Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Kranken- versicherung für 2008 und 2009, die durch die abgerechneten Punkte des Jahres 2007 dividiert wird.

Streit herrscht zurzeit darüber, welche Leistungen in die Berech- nung der Gesamtvergütung ein- fließen sollen. Die Kassen wollen bislang extrabudgetär und damit überdurchschnittlich hoch vergütete Leistungen wie Impfungen, Präven- tions- und Früherkennungsleistun- gen oder das ambulante Operieren in den Preisen der Euro-Gebühren- ordnung vergüten, was deutliche Abwertungen in diesen Leistungs- bereichen zur Folge hätte. Die KBV will das nicht. „Wenn wir uns darauf einlassen, wird es für die KVen enorm schwierig, regionale Verträ- ge über solche Leistungen zu schließen“, sagt KBV-Chef Köhler.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Berücksichtigung der Auswirkun-

gen des EBM 2008. Die KBV hat aus einer Umfrage bei den KVen ei- nen Punktzahlanstieg von 7,3 Prozent ermittelt, während die Kassen aus ei- ner Begleitstudie zur Einführung des EBM 2008 auf der Datengrundlage zweier KVen den Effekt mit 10,5 Pro- zent bemessen. Der Wert ist für die Höhe des Orientierungswerts rele- vant. Denn das Punktzahlvolumen ist der Divisor, der für dessen Be- rechnung herangezogen wird. Je niedriger er liegt, desto höher fällt der Punktwert aus.

Eine Kernforderung der KBV – die auch Bedingung für ihre Rück- kehr an den Verhandlungstisch ist – ist die Trennung der Honoraranteile für Haus- und Fachärzte, um Ver- werfungen zwischen den Fachgrup- pen zu vermeiden. Nach dem Gesetz ist diese Trennung von 2009 an auf- gehoben. Die Forderung, zwei Ori- entierungswerte zu schaffen, blieb unerfüllt. Alternativ will die KBV jetzt getrennte Verfahren zur Ermitt- lung der Regelleistungsvolumina für Haus- und Fachärzte festlegen.

Gelingt es jedoch den Kassen, eine Trennung zu verhindern, hätten die Hausärzte das Nachsehen. Der Grund: Mit der Trennung der Ge- samtvergütung im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber den Punktwert der hausärztlichen Leistung künstlich hochgehalten. Wird jetzt ein einheit- licher Orientierungswert eingeführt, sinkt das Honorarniveau der Haus- ärzte entsprechend.

Bei Scheitern Ersatzvornahme

Ähnliche Probleme gibt es beim Honorar der Psychotherapeuten.

Das Bundessozialgericht hatte ih- nen 1999 einen Punktwert von zehn Pfennig zugesprochen. Um dieses Niveau zu halten – einen eigenen Orientierungswert lehnten Politik und Kassen auch hier ab –, will man nun die Punktzahlen im EBM ent- sprechend erhöhen.

Kehrt die KBV am 27. und 28.

August nicht an den Verhand- lungstisch zurück, muss das Bun- desgesundheitsministerium mit ei- ner Ersatzvornahme aufwarten.

Spätestens dann wird es sich erwei- sen, was Versprechen von Politikern

wirklich wert sind. I

Heike Korzilius

HONORARREFORM

Was die Politik verspricht und die Krankenkassen halten

Auf der Arbeitsebene geht die Arbeit am Euro-EBM weiter. Doch

ob der längst fällige Abschied von der „Muschelwährung“ Ärzten und

Kassen aus eigener Kraft gelingt, ist wieder ungewiss.

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