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Archiv "Zinsentwicklung. Zur Überbrückung Rententitel oder Bundespapiere" (14.10.1994)

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Eigenheim verkauft warum. 9 Verkaufsgründe für Wohnimmobilien in %

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VARIA WIRTSCHAFT

Zinsentwicklung

Zur Überbrückung Rententitel oder Bundespapiere

Die Banken haben in der letzten Zeit manche Rech- nung ohne die Anleger ge- macht. Sie konnten die vie- len DM-Anleihen, die in den letzten Monaten emittiert wurden, nicht beim Publi- kum plazieren. Die Sparer setzten weiter auf Festgeld, bis die Geldmarktfonds auf den Markt kamen, die eine attraktive Alternative dazu sind.

Die teilweise hektischen Kursbewegungen am deut- schen Rentenmarkt gaben ihnen in ihrer Zurückhaltung gegenüber Renten recht. Die Banken mußten zuweilen starke Kursverluste hinneh- men, weil die Zinsen entge- gen den Erwartungen zeit- weise wieder stark anstiegen.

Die durchschnittliche Um- laufrendite öffentlicher An- leihen, die bis Ende letzten Jahres auf einen Tiefstpunkt von 5,41 Prozent gefallen war, ist zwischenzeitlich wie- der auf 7,34 Prozent geklet- tert.

Auch wenn der Zins heu- te deutlich über dem Tief von Ende 1993 liegt, befindet sich Deutschland in einer Nied- rigzinsphase, die der Sparer mit Kurzfristanlagen über- brücken sollte. Allerdings haben sich die Festgeldkon- ditionen so verschlechtert, daß Termingeld kaum noch eine Alternative zu Anleihen ist. Selbst bei einer Kündi- gungsfrist von zwölf Mona- ten erhält der Anleger nur in Ausnahmefällen mehr als vier Prozent (bei Anlagebe- trägen bis 10 000 DM). Bei Anlagebeträgen von 100 000 DM sind es im Schnitt weni- ger als 4,5 Prozent. Diese Sätze werden weiter fallen, wenn die Bundesbank ihre (kurzfristigen) Zinsen weiter herabsetzt.

Bessere Konditionen bie- ten auf eine Sicht von zwei

bis drei Jahren Rententitel mit entsprechender Restlauf- zeit und einige Bundespapie- re. Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit von drei Jahren bringen derzeit zum Beispiel Renditen von bis zu 6,8 Prozent, neuemittierte Bundesobligationen bei ei- ner Laufzeit von fünf Jahren eine Rendite von fast sieben Prozent. Wenn es wider Er- warten zu einem Zinsanstieg in den nächsten zwei Jahren kommen sollte, erleidet der Anleger zumindest im ersten Fall kaum Kursverluste, weil die Papiere schon 1997 (zu 100 Prozent) zurückgezahlt werden. Fünf Jahre sollte derzeit die maximale Zins-

Warum wollen sich Hauseigentümer von ihrem Besitz trennen? Haupt- grund ist nach Angaben eines Im- mobilienunternehmens der Wunsch nach „schönerem Wohnen": 39 Pro- zent aller Verkäufer streben eine Verbesserung ihrer Wohnsituation an. An zweiter Stelle steht die Erb- schaft. 16 Prozent können mit

„Omas Häuschen" nichts anfangen

— entweder weil sie selber schon Im- mobilienbesitzer sind oder weil sie ganz einfach Geld brauchen. Ebenso hoch ist der Anteil jener, bei denen sich die Familie verändert hat, de- nen also ihr Eigenheim zu klein oder zu groß geworden ist.

bindungsfrist sein, die ein Anleger eingeht. Andernfalls werden die Kursrisiken zu hoch. Besser erscheinen je- doch drei Jahre.

Auch bei öffentlichen Anleihen mit dreijähriger Restlaufzeit lassen sich ent- sprechende Renditen erzie- len. Doch wirken sich hier die Verkaufs- und Depotge- bühren renditemindernd aus, während diese Spesen bei Bundesobligationen nicht anfallen beziehungsweise bei Aufbewahrung durch die Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg vermieden werden können. Dies gilt auch für die Bundesschatz- briefe, bei denen zudem jeg- liches Kursrisiko ausge- schlossen werden kann.

Bundesschatzbriefe wer- fen eine von Jahr zu Jahr steigende Verzinsung ab. Im ersten Jahr sind es zur Zeit 4,75 Prozent, im zweiten 6,25 und im dritten Jahr 7,50.

Daraus errechnet sich beim Typ A (jährliche Zinsauszah- lung) bei dreijähriger Halte- dauer eine Rendite von 6,11 Prozent, beim Typ B (Zins- ansammlung bis zum Ver- kauf der Papiere) eine Ren- dite von 6,16 Prozent. Dies ist etwas weniger als bei den börsennotierten Papieren und das Äquivalent für die Kurssicherheit. Denn die Ti- tel werden zu 100 Prozent eingelöst. Jeden Kalender- monat dürfen nach einem Jahr allerdings nur Bundes- schatzbriefe im Betrag von 10 000 DM zurückgegeben werden. Der Anleger kann sich aber auf Grund der dann sichtbaren Marktentwick- lung nach drei Jahren ent- scheiden, die Bundesschätze noch ein viertes Jahr (oder noch länger) zu behalten.

Dann steigert er seine jährli- che Rendite auf 6,48 bezie- hungsweise 6,56 Prozent (bis

auf 7,14 Prozent im siebten Jahr).

Eine Alternative bieten auch Rentenfonds. Grund- sätzlich ist aber zu beachten, daß Rentenfonds denselben Kursrisiken unterliegen wie die Anleihen. Bei steigenden Zinsen fallen die Kurse, was Minusraten bei der Wertent- wicklung zur Folge hat. Dem Auf und Ab am Renten- markt kann sich auch ein Fondsmanager nicht entzie- hen. Gleichwohl neigten die Anleger in der Vergangen- heit dazu, in den Phasen niedriger Zinsen ihr Geld Rentenfonds anzuvertrauen, offenbar in der Hoffnung, deren Manager könnten ein wenig mehr herausholen.

In der jetzigen Niedrig- zinsphase geht ein Anleger im Prinzip genau dieselben Kursrisiken ein, gleichgültig, ob er Rentenfonds mit Langläufern kauft oder sich direkt in Zehnjahrespapieren engagiert, auch wenn die Fondsmanager sich bemü- hen, in ihren herkömmlichen Rentenfonds die Laufzeiten zu verkürzen. Aber es gibt eine Reihe von Rentenfonds, die grundsätzlich nur in Kurzläufern anlegen. Diese Fondsgruppe hat im übrigen in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt besser abge- schnitten als die herkömmli- chen Rentenfonds, weil sie die Kursverluste in der Phase steigender Zinsen vermeiden konnte. Solche Kurzläufer- fonds sollten auch derzeit be- vorzugt werden. Zu nennen sind hier (an Fonds, die schon mehr als fünf Jahre be- stehen): Der Deutsche Ren- tenfonds K (K für kurz) des DIT Deutscher Investment- Trust, der DekaTresor (De- ka), der UniKapital (Union) sowie der FT Accurent K (Frankfurter-Trust).

Aber auch Laufzeiten- fonds, eigentlich ein Produkt für die Hochzinsphase (um den hohen Zins bis zum En- de der Laufzeit des Fonds festzuschreiben), eignen sich zur Überbrückung des Zins- tals, wenn die Laufzeit gün- stig gewählt ist.

Armin Löwe A-2780 (78) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 41, 14. Oktober 1994

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