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Archiv "Börsebius: Wenn Fonds dicht machen . . ." (30.10.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 44

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30. Oktober 2009 A 2207 Börsebius-Telefonberatung „rund ums Geld“

Wie an jedem 1. Samstag des Monats, können Sie auch am 7. November 2009 in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebius (Diplom-Ökonom Reinhold Rombach) anrufen (02 21/98 54 80–17). Die kostenlose Telefonberatung ist ein spezieller Service des Deutschen Ärzteblattes für seine Leser.

BÖRSEBIUS

Wenn Fonds dicht machen . . .

V

or Einführung der Abgeltung- steuer wurden Hunderte neuer Investmentfonds neu aufgelegt, ge- trommelt wurde eben mit dem sehr den Absatz fördernden Argument, so noch steuerfreie Kursgewinne in der Zukunft sichern zu können.

Abertausende Anleger hörten die selige Botschaft und stürmten vor allem in die besonders hochgejubel- ten Dachfonds.

Heute steht ein Großteil dieser Anlagefrischlinge vor dem Aus, ei- ner Vielzahl von Investmentfonds droht damit ein frühes Begräbnis – mangels Masse. Viele dieser neuen Produkte haben das kritische Anla-

gevolumen von 50 Millionen Euro nicht überschreiten können, und so fressen die nicht unerheblichen Bo- densatzkosten solcher Fonds nicht nur Renditen auf, sondern knabbern gar die Substanz an.

Blöd ist nur, dass die Fondskun- den meist erst im Nachhinein erfah- ren, was wirklich Sache ist. Schon seit Wochen schließen nahezu alle bekannten Fondsgesellschaften (DWS, Deka, Union Invest und an- dere) ihre kümmerlichen Fonds.

Per Post erfahren dann die be- troffenen Anleger, welches Schick- sal ihrem Fonds bevorsteht. Entwe- der wird einfach zugemacht oder mit einem anderen Fonds fusio- niert. Ein Mitspracherecht des Kun- den gibt es natürlich nicht, während der Fondsgesellschaft lediglich eine Informationspflicht obliegt. Service- wüste Deutschland.

Ob Zumachen oder Fusionieren, das kann und darf dem Anleger weiß Gott nicht egal sein, steckt der steu-

ertechnische Teufel nämlich allzu sehr im Detail. Wird der Fonds liqui- diert, dann gilt das steuertechnisch als Verkauf, will heißen, es droht ziemliches fiskalisches Ungemach.

Ist der Fondserwerb noch keine zwölf Monate alt, unterliegen also die zwangsweise realisierten Kurs- gewinne der Abgeltungsteuer plus Soli plus eventueller Kirchensteuer.

Das ist ein klarer Treppenwitz der Geschichte: Fonds, die zum Steuer- sparen beworben und erworben wur- den, werden selbst zur Steuerfalle.

Aber auch bei einer Fusion, die steuerlich unbedenklich ist, sollten Anleger nicht ohne Weiteres die Hände in den Schoß legen. Es kann durchaus sein, dass die Anlagepolitik nicht mehr stimmt, wieder ein Aus- gabeaufschlag zu berappen ist oder die Fondsgesellschaft im neuen Kon- strukt bei den Gebühren sehr viel kräftiger zulangt als zuvor. Wachsam- keit hilft also auch hier, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. ■

G E L D A N L A G E

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