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Archiv "Mehrarbeit: Lernt vom Ausland!" (08.04.2005)

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zum Sprachrohr derjenigen machen lässt, die eine weitere Absenkung des Lohnniveaus androhen bzw. fordern, wenn die EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt wird. Die Forde- rung muss im Gegenteil lau- ten: eine höhere Grundvergü- tung, gerade für Jung-Ärztin- nen und -Ärzte.

Christian Dierkes,

Frankfurter Straße 121, 35392 Gießen

Ins gleiche Horn blasen

Mit Interesse habe ich die seit Jahren geführten Diskussio- nen in Ihrem Blatt über die Arbeitsbedingungen von Ärz- ten verfolgt. Dies gipfelt nun in der unverfrorenen Aussage des Präsidenten der Deut- schen Krankenhausgesell- schaft, der meint, dass viele Ärzte gern Mehrarbeit leisten würden – prinzipiell ja, wenn

es nicht in unbezahlte Über- stunden ohne Freizeitaus- gleich gipfelt, und die 60- bis 80-Stunden-Woche von den Verantwortlichen abgetan wird als „Investition in die (ei- gene berufliche) Zukunft“!

Genau in dieses Horn bläst Herr Pföhler und zitiert nur die Minderheit der Assistenz- ärzte, die ins gleiche Horn bla- sen, um Karriere zu machen.

Es gibt nun mal europäische und deutsche Arbeitsschutzge- setze, die sollen aber wohl nicht für Ärzte gelten – dies wollen auch unsere Politiker anscheinend so, aus „Sozial- neid“. Wir Ärzte haben einen hohen moralischen und ethi- schen Beruf, damit sollten wir uns allerdings nicht erpressen lassen, sondern uns endlich wehren. Herr Pföhler sollte zur Kenntnis nehmen, dass es hoch qualifizierte Arbeit und vor allem Mehrarbeit nicht

zum Nulltarif geben kann und darf – nach Gesetzeslage!

Außerdem sollte er zur Kennt- nis nehmen, dass Wissenschaft- liche Mitarbeiter an Univer- sitätskliniken sowohl für die Patientenversorgung als auch für Lehre und Forschung be- zahlt werden, also ist die wis- senschaftliche „Mehrarbeit“

nicht nur Privatvergnügen! . . . Martin F. J. Bauer,Hähnelstraße 19, 12159 Berlin

Zu dem Beitrag „Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes: ,Die Pro- bleme der Ärzte haben eher zuge- nommen‘“ von Jens Flintrop und Sabine Rieser in Heft 5/2005:

Lernt vom Ausland!

. . . Ein aktuelles Anschreiben in den letzten Tagen, eine Art Brandbrief, an einige verant- wortliche EU-Politiker brach-

te erschreckende Einsichten:

Die Gründe der massenhaf- ten Abwanderung aus dem Medizinbetrieb und ins Aus- land, Mobbingkultur, psycho- soziale Auswirkungen – bis hin zum Suizidversuch – in dieser Ausbeutungskultur mit assoziierter Frauendiskrimi- nierung sind entweder völlig unbekannt oder werden ne- giert. In diesem ungeheuerli- chen Milieu sollen also Lö- sungen möglich sein? Kaum!

So mancher verantwortliche Politiker tat in seiner Antwort wenigstens überrascht, welche verheerenden Auswirkungen die EU-Aufweichungsnum- mer hat. Immerhin gibt es aber EU-Abgeordnete, die er- schreckt die dem Schreiben angelegten Quellen aus dem DÄ und anderen frei zugäng- lichen Quellen erstaunt mit

„Das wusste ich nicht“ quit- tieren . . . Fatal: In einer B R I E F E

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großen anästhesiologischen Klinik hatten vor wenigen Ta- gen die Assistenten ihrem Chef ein neues und innovati- ves (und offenbar rechtskon- formes) Dienstplanmodell vorgelegt, an dem sie einige Wochen lang intensiv geba- stelt hatten. Der stellte sich eben nicht, historisch gewach- sen, auf die Seite seiner Mit- arbeiter und Kollegen und kippte das mühsam erarbeite- te gute Konzept. Seine Be- gründung? Die EU würde oh- nehin geltendes (nie realisier- tes!) Recht kippen. Komisch, wie man an dieser Unrechts- kultur klebt. Dass die Bun- desregierung bereits vor län- gerer Zeit angekündigt hatte, den EU-Rückbau nicht zu übernehmen, hat er offenbar noch nie gehört. Diagnose:

Man lernt in deutschen Lan- den einfach auf keiner Ebene etwas dazu. Dann muss man eben die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte von Tag zu Tag schmerzhafter ausbaden.

Lernt vom Ausland, denn aus Mittelmaß wird nie Zukunft erwachsen.

Gerhard Schuster,11, rue Scribe, F-75009 Paris

Hausarztvertrag

Zu dem Beitrag „Hausarztvertrag mit der Barmer: Therapiefreiheit unter Sparzwang“ von Heike Korzilius und Sabine Rieser in Heft 9/2005:

Zynische Betrachtung

Es war ja absehbar. Tausende Ärzte und Ärztinnen ent- scheiden sich für die Teilnah- me am Barmer Hausarztver- trag und schon wird interpre- tiert: Der Vertrag wird von den Ärzten „gut angenom- men“. Er wird angenommen, aber nach meinem Eindruck – aus vielen Gesprächen mit Kollegen und Kolleginnen – wird er keineswegs gut ange- nommen, sondern eher zäh- neknirschend, einfach, um die BEK-Patienten nicht zu ver- lieren. Die „gute“ Annahme ist meines Erachtens eine zy- nische Betrachtensweise.

Dr. med. Marie-Louise Fasshauer, Carnaper Straße 87, 42283 Wuppertal

Vor- und Nachteile für Patienten und Kollegen

Das BEK-Hausarzt-Hausapo- theken-Modell hat Vor- und Nachteile für die Patienten und auch für die teilnehmen- den Kollegen. Für viele Hausärzte(-innen), denen von der BEK und dem Hausärzte- verband lediglich eine wer- bende Seite zur Unterschrift und Teilnahme daran vorge- legt wurde, ist bis heute nicht klar ersichtlich, auf was sie

sich eingelassen haben. Pflich- ten und Nachteile des mehr als 50 Seiten umfassenden Ver- tragswerks kann man wie folgt zusammenfassen (ohne An- spruch auf Vollständigkeit):

Essenziell sind die Stellen des Vertrages, an denen die Pflichten und Rechte der teil- nehmenden Kollegen para- phiert sind . . .

Es besteht für den Kollegen die Pflicht, nur noch die preis- wertesten Medikamente zu verordnen.

Es besteht für den Kollegen die Pflicht, die Heilmittelver- ordnungen zu reduzieren.

Nur die preisgünstigsten Krankenhäuser bzw. ambulan- ten Operateure können bei vielen Erkrankungen noch aufgesucht werden – und der Sachbearbeiter der Kranken- kasse, nicht der Arzt entschei- det, welches Krankenhaus an- gesteuert wird.

Datenschutz? – Der Patient gibt seine persönlichen Daten uneingeschränkt weiter.

Der Arzt verpflichtet sich, seine Patienten in Disease- Management-Programme

(DMP) einzuschreiben und teilzunehmen.

Die BEK erhält aber für jeden einzelnen Patienten, der sich in ein solches DMP ein- schreibt, zwischen 3 877,07 und 5 197,63 Euro aus dem Ri- sikostrukturausgleich, in den alle Krankenkassen jedes Jahr einzahlen müssen. Der Kolle- ge wird gezwungen, daran teil- zunehmen und viele Patienten zu werben.

Und zum Schluss wird genau festgelegt, wer denn diese „auf

Kosten der Patienten erzielten Einsparungen“ auf seinem Konto als Einnahme verbu- chen kann.

Die Zuschüsse aus dem Risi- kostrukturausgleich behält die BEK in vollem Umfang für sich. Aber den Rest teilen sich die Krankenkasse, die Apo- theker und die beteiligten Hausärzte nach Abzug der Verwaltungskosten fast brü- derlich . . .

Die hausärztliche Tätigkeit wird durch die aus dem Ver- trag entstehende zusätzliche Bürokratie erheblich belastet.

Es bestehen zeitaufwendige Koordinations-, Dokumenta- tions- und Datenerfassungs- und Datenübermittlungs- pflichten. Stichwort „DMP“.

Darüber hinaus gibt es zu- sätzliche Fortbildungspflich- ten, Verpflichtung zu Öffent- lichkeitsarbeit,

und die Verpflichtung, dem Patienten den gesamten Ver- trag genau zu erläutern! – Wer das nicht macht, handelt un- lauter!

Die meisten Ärztevereinigun- gen in Ostwestfalen-Lippe ha-

ben diesen Vertrag absolut eindeutig (einstimmig) abge- lehnt. Die Quintessenz dieses Vertrages läuft auf den einsei- tigen finanziellen Vorteil der Krankenkasse in Form von Rationierung, Rationalisie- rung, Kosteneinsparung und zunehmenden Kontrollen hin- aus. Auch die teilnehmenden Leistungserbringer profitie- ren, um gelockt zu werden, von den Einsparungen, die am

„Kunden“ getätigt werden. An dieser Stelle sollte man viel- leicht doch Begriffe wie Ethik und Moral bemühen, denn wenn man die schöngeredeten Werbemaßnahmen der BEK in der Lokalpresse beobach- tet, hat man das Gefühl, alles ist ja wirklich nur und aus- schließlich zum Wohle des

„Kunden“. Auch die Initiato- ren und Mitgestalter dieses Vertrages (Hausärzte- und Apothekerverbände-Vorsit- zende) müssen sich diese Fra- gen gefallen lassen! . . . Dr. med. Stefan Sälzer,

Bahnhofstraße 19 a, 33803 Steinhagen

Venenerkrankungen

Zu dem Beitrag „Therapie von Ve- nenerkrankungen: Die Szene ist in Bewegung geraten“ von Dr. med.

Vera Zylka-Menhorn in Heft 3/2005:

Widerspruch!

In dem Bericht werden neue endovasale Behandlungsfor- men der Varikosis vom Erfolg her der klassischen Operati- onsmethode (Krossektomie und Stripping) gleichgesetzt.

Dem möchten wir als ge- fäßchirurgische Phlebologen entschieden widersprechen . . . Wie Herr Kollege Noppeney richtig bemerkt, wird bei der endovasalen Methode der wichtigste Grundsatz einer suffizienten Varizenchirurgie, nämlich die sorgfältige Kross- ektomie, verlassen. Damit wird im Prinzip eine Rückkehr zum Tendelenburgschen Ope- rationsverfahren in Kauf ge- nommen und somit eine er- hebliche Rezidivrate toleriert.

Im Übrigen können wir uns der genannten Rezidivrate von acht bis zehn Prozent bei A

A972 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 148. April 2005

B R I E F E

Foto:ABDA

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