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Archiv "Mehrarbeit: Wünsche der Ärzte ermitteln" (18.02.2005)

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A386 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 718. Februar 2005

Mehrarbeit

Wünsche der Ärzte ermitteln

DKG-Präsident: Viele Ärzte leisten freiwillig Überstunden.

D

ie Aussage des Marburger Bundes und der Bundes- ärztekammer, Krankenhaus- ärzte würden Jahr für Jahr mehr als 15 Millionen Über- stunden leisten, ohne dass die- se entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen würden, sei so nicht stichhal- tig, meint Wolfgang Pföhler.

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft plä- dierte anlässlich des Deut- schen Krankenhaustages En- de letzten Jahres in Düssel- dorf dafür, bei der Dokumen- tation strikt zu unterscheiden zwischen dienstlich angeord- neten und betriebsbedingten Überstunden und zum Teil freiwilliger Mehrarbeit der Klinikärzte. Mehrarbeit wer- de vor allem in Universitäts- kliniken freiwillig geleistet, auch um wissenschaftliche Arbeiten und Studien durch- zuführen und die eigene be-

rufliche und wissenschaftliche Karriere zu befördern. Die Arbeitgeber seien aber nur verpflichtet, dienstlich ange- ordnete Überstunden zu ver- güten oder durch Freizeit aus- zugleichen.

Im Übrigen müsse ermittelt werden, was die Klinikärzte und deren gewerkschaftliche Vertretungen (Marburger Bund; ver.di) im Hinblick auf die klinikspezifischen Tarif- runden konkret wollen. Im- mer dann, wenn die Gewerk- schaftsvertreter und die Be- triebs- und Personalräte dafür plädierten, strikt die 38,5 Wo- chenstunden einzuhalten oder die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche unter Berücksichtigung der Bereit- schaftsdiensteinsätze zu be- achten, komme es zu einer Welle von Forderungen zu- meist junger Klinikassistenz- ärzte, die bereit seien, Über- stunden und Bereitschafts- diensteinsätze zu leisten. Bei einer generellen Festlegung auf die tariflichen Wochenar- beitszeiten hätten die Klinik- ärzte bis zu 20 Prozent weni- ger Gehalt, und die Klinikar- beitgeber müssten sich dann intelligentere Modelle zur Durchführung der Bereit- schaftsdienste einfallen lassen, etwa Schichtdienste. HC

Zahnmedizin

Mehr Forschung und Lehre

Zahnärztliche Organisatio- nen begrüßen Empfehlun- gen des Wissenschaftsrates.

D

ie Bundeszahnärztekam- mer, die Deutsche Ge- sellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und die Vereinigung der Hochschul- lehrer für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unter- stützen die jüngste Forderung des Wissenschaftsrates, For- schung und Lehre in der Zahnmedizin erheblich zu verstärken. Ende Januar hat-

te der Wissenschaftsrat den geringen Anteil an wissen- schaftlichem Personal und an Forschungsressourcen in der Zahnmedizin sowie die man- gelhafte Interaktion zwischen Zahn- und Humanmedizi- nern kritisiert. Die Appro- bationsordnung für Zahnärz- te, die aus dem Jahr 1955 stamme, trage weder der fach- lichen Weiterentwicklung noch den Anforderungen an ei- ne moderne und interdis- ziplinär ausgerichtete Lehre Rechnung.

Der Wissenschaftsrat em- pfiehlt daher eine grundle- gende Neugewichtung der Ausbildungsinhalte. In fünf Jahren will er prüfen, ob forschungs- und lehrförderli- che Strukturen entstanden sind. „Sollten wir im Rahmen

dieser Überprüfung feststel- len, dass keine substanziellen Fortschritte an den Medizi- nischen Fakultäten erreicht

worden sind, werden wir ge- gebenenfalls die Schließung einzelner zahnmedizinischer Ausbildungsstätten empfeh- len“, sagte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Prof.

Dr. med. Karl Max Einhäupl.

Die drei zahnärztlichen Or- ganisationen wollen den Ent- wurf einer novellierten Ap- probationsordnung in Kür- ze beim Bundesministerium für Gesundheit und Sozia- le Sicherung vorlegen. Er sei bereits mit dem gesam- ten Berufsstand abgestimmt.

Die Organisationen fordern gleichzeitig, die universitä- ren Betreuungsverhältnisse an die Humanmedizin anzuglei- chen, den Forschungsetat zu erhöhen und zahnmedizini- sche Leistungen finanziell ab-

zudecken. ER

D

er Marburger Bund (MB) befürchtet Qualitätsein- bußen bei der Arzneimittel- versorgung in Krankenhäu- sern. Anlass ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Apotheken-

gesetzes. Der 2. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, kri- tisierte insbesondere die an- gestrebte Abschaffung des so genannten Regionalprin- zips, das die Arzneimittelbe- lieferung von Krankenhäu- sern ohne eigene Apotheke ausschließlich aus angren- zenden Landkreisen fest- legt. Künftig sollen diese Krankenhäuser ihre Arznei- mittel europaweit be- ziehen dürfen.

„Das Regionalprin- zip garantiert eine zeitnahe pharmazeu- tische Logistik und ei- ne qualitativ hoch- wertige Beratung für Ärzte in Kliniken oh- ne eigene Apotheke“, sagte Henke. Dies könne sich rasch än- dern, wenn nicht mehr der ortsnahe Apothe- ker, sondern der unter Umständen preiswer- tere Lieferant aus wei- ter Entfernung ge- wählt werde. Mit der Än- derung des Apothekenge- setzes reagiert die Bun- desregierung auf ein Ver- tragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission eingeleitet hat. HK Bislang beliefert die ortsnahe Offizin

Kliniken ohne eigene Apotheke.

Apothekengesetz

Einbußen bei Qualität

befürchtet

Marburger Bund kriti- siert Abschaffung des

„Regionalprinzips“.

Foto:ABDA

Wissenschaftsrat will Neugewich- tung der Ausbildungsinhalte.

Foto:dpa

Referenzen

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