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Archiv "Hausarztvertrag: Vor- und Nachteile für Patienten und Kollegen" (08.04.2005)

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großen anästhesiologischen Klinik hatten vor wenigen Ta- gen die Assistenten ihrem Chef ein neues und innovati- ves (und offenbar rechtskon- formes) Dienstplanmodell vorgelegt, an dem sie einige Wochen lang intensiv geba- stelt hatten. Der stellte sich eben nicht, historisch gewach- sen, auf die Seite seiner Mit- arbeiter und Kollegen und kippte das mühsam erarbeite- te gute Konzept. Seine Be- gründung? Die EU würde oh- nehin geltendes (nie realisier- tes!) Recht kippen. Komisch, wie man an dieser Unrechts- kultur klebt. Dass die Bun- desregierung bereits vor län- gerer Zeit angekündigt hatte, den EU-Rückbau nicht zu übernehmen, hat er offenbar noch nie gehört. Diagnose:

Man lernt in deutschen Lan- den einfach auf keiner Ebene etwas dazu. Dann muss man eben die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte von Tag zu Tag schmerzhafter ausbaden.

Lernt vom Ausland, denn aus Mittelmaß wird nie Zukunft erwachsen.

Gerhard Schuster,11, rue Scribe, F-75009 Paris

Hausarztvertrag

Zu dem Beitrag „Hausarztvertrag mit der Barmer: Therapiefreiheit unter Sparzwang“ von Heike Korzilius und Sabine Rieser in Heft 9/2005:

Zynische Betrachtung

Es war ja absehbar. Tausende Ärzte und Ärztinnen ent- scheiden sich für die Teilnah- me am Barmer Hausarztver- trag und schon wird interpre- tiert: Der Vertrag wird von den Ärzten „gut angenom- men“. Er wird angenommen, aber nach meinem Eindruck – aus vielen Gesprächen mit Kollegen und Kolleginnen – wird er keineswegs gut ange- nommen, sondern eher zäh- neknirschend, einfach, um die BEK-Patienten nicht zu ver- lieren. Die „gute“ Annahme ist meines Erachtens eine zy- nische Betrachtensweise.

Dr. med. Marie-Louise Fasshauer, Carnaper Straße 87, 42283 Wuppertal

Vor- und Nachteile für Patienten und Kollegen

Das BEK-Hausarzt-Hausapo- theken-Modell hat Vor- und Nachteile für die Patienten und auch für die teilnehmen- den Kollegen. Für viele Hausärzte(-innen), denen von der BEK und dem Hausärzte- verband lediglich eine wer- bende Seite zur Unterschrift und Teilnahme daran vorge- legt wurde, ist bis heute nicht klar ersichtlich, auf was sie

sich eingelassen haben. Pflich- ten und Nachteile des mehr als 50 Seiten umfassenden Ver- tragswerks kann man wie folgt zusammenfassen (ohne An- spruch auf Vollständigkeit):

Essenziell sind die Stellen des Vertrages, an denen die Pflichten und Rechte der teil- nehmenden Kollegen para- phiert sind . . .

Es besteht für den Kollegen die Pflicht, nur noch die preis- wertesten Medikamente zu verordnen.

Es besteht für den Kollegen die Pflicht, die Heilmittelver- ordnungen zu reduzieren.

Nur die preisgünstigsten Krankenhäuser bzw. ambulan- ten Operateure können bei vielen Erkrankungen noch aufgesucht werden – und der Sachbearbeiter der Kranken- kasse, nicht der Arzt entschei- det, welches Krankenhaus an- gesteuert wird.

Datenschutz? – Der Patient gibt seine persönlichen Daten uneingeschränkt weiter.

Der Arzt verpflichtet sich, seine Patienten in Disease- Management-Programme

(DMP) einzuschreiben und teilzunehmen.

Die BEK erhält aber für jeden einzelnen Patienten, der sich in ein solches DMP ein- schreibt, zwischen 3 877,07 und 5 197,63 Euro aus dem Ri- sikostrukturausgleich, in den alle Krankenkassen jedes Jahr einzahlen müssen. Der Kolle- ge wird gezwungen, daran teil- zunehmen und viele Patienten zu werben.

Und zum Schluss wird genau festgelegt, wer denn diese „auf

Kosten der Patienten erzielten Einsparungen“ auf seinem Konto als Einnahme verbu- chen kann.

Die Zuschüsse aus dem Risi- kostrukturausgleich behält die BEK in vollem Umfang für sich. Aber den Rest teilen sich die Krankenkasse, die Apo- theker und die beteiligten Hausärzte nach Abzug der Verwaltungskosten fast brü- derlich . . .

Die hausärztliche Tätigkeit wird durch die aus dem Ver- trag entstehende zusätzliche Bürokratie erheblich belastet.

Es bestehen zeitaufwendige Koordinations-, Dokumenta- tions- und Datenerfassungs- und Datenübermittlungs- pflichten. Stichwort „DMP“.

Darüber hinaus gibt es zu- sätzliche Fortbildungspflich- ten, Verpflichtung zu Öffent- lichkeitsarbeit,

und die Verpflichtung, dem Patienten den gesamten Ver- trag genau zu erläutern! – Wer das nicht macht, handelt un- lauter!

Die meisten Ärztevereinigun- gen in Ostwestfalen-Lippe ha-

ben diesen Vertrag absolut eindeutig (einstimmig) abge- lehnt. Die Quintessenz dieses Vertrages läuft auf den einsei- tigen finanziellen Vorteil der Krankenkasse in Form von Rationierung, Rationalisie- rung, Kosteneinsparung und zunehmenden Kontrollen hin- aus. Auch die teilnehmenden Leistungserbringer profitie- ren, um gelockt zu werden, von den Einsparungen, die am

„Kunden“ getätigt werden. An dieser Stelle sollte man viel- leicht doch Begriffe wie Ethik und Moral bemühen, denn wenn man die schöngeredeten Werbemaßnahmen der BEK in der Lokalpresse beobach- tet, hat man das Gefühl, alles ist ja wirklich nur und aus- schließlich zum Wohle des

„Kunden“. Auch die Initiato- ren und Mitgestalter dieses Vertrages (Hausärzte- und Apothekerverbände-Vorsit- zende) müssen sich diese Fra- gen gefallen lassen! . . . Dr. med. Stefan Sälzer,

Bahnhofstraße 19 a, 33803 Steinhagen

Venenerkrankungen

Zu dem Beitrag „Therapie von Ve- nenerkrankungen: Die Szene ist in Bewegung geraten“ von Dr. med.

Vera Zylka-Menhorn in Heft 3/2005:

Widerspruch!

In dem Bericht werden neue endovasale Behandlungsfor- men der Varikosis vom Erfolg her der klassischen Operati- onsmethode (Krossektomie und Stripping) gleichgesetzt.

Dem möchten wir als ge- fäßchirurgische Phlebologen entschieden widersprechen . . . Wie Herr Kollege Noppeney richtig bemerkt, wird bei der endovasalen Methode der wichtigste Grundsatz einer suffizienten Varizenchirurgie, nämlich die sorgfältige Kross- ektomie, verlassen. Damit wird im Prinzip eine Rückkehr zum Tendelenburgschen Ope- rationsverfahren in Kauf ge- nommen und somit eine er- hebliche Rezidivrate toleriert.

Im Übrigen können wir uns der genannten Rezidivrate von acht bis zehn Prozent bei A

A972 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 148. April 2005

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Foto:ABDA

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der klassischen Varizenopera- tion nicht anschließen. Die Rezidivrate im Bereich der Krosse liegt in unserem phle- bologischen Zentrum unter zwei Prozent. So sind wir der Meinung, dass die endovasa- len Behandlungsmethoden (Radiofrequenz-, Laserthera- pie) äußerst kritisch im Ver- gleich zum klassischen Opera- tionsverfahren zu bewerten sind. Nicht nur wegen der ho- hen Rezidivrate bei endovasa- len Behandlungsformen, son- dern auch der möglichen Thrombose wegen sollte die vorher durchgeführte chirurgi- sche Krossektomie fester Be- standteil einer endovenösen Lasertherapie sein, vorausge- setzt, der phlebologische Be- fund lässt eine endovasale Be- handlungsform überhaupt zu.

Nach unseren überschlägigen Erfahrungen mit den oben ge- nannten Vorgehensweisen ist das dafür geeignete Patienten- gut an unserer Klinik als äu- ßerst marginal anzusehen. Un- sere Untersuchungen werden fortgesetzt, die Ergebnisse zu entsprechender Zeit publi- ziert. Völlig unverständlich ist uns zudem noch die Aussage der Kollegin Pannier, dass Pa- tienten mit schweren chroni- schen Erkrankungen von der chirurgischen Therapie aus- zuschließen seien. In unserer Klinik werden auch, soweit es die phlebologische Diagnose erfordert, Patienten bis ASA IV in Tumeszenzlokal- anästhesie operiert . . . Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Kurt Salfeld, Dr. med. Matthias Schacht, Dr. med. Klaus Wolf,

Artemed-Fachklinik, Portastraße 33–35, 32545 Bad Oeynhausen

Neuer Wein in alten Schläuchen

. . . Leider handelt es sich um neuen Wein in alten Schläu- chen, denn an der destruktiven Grundeinstellung gegenüber dem körpereigenen Material

„Beinvene“ ändert sich durch die neuen Verfahren nichts.

Als Folge der Überalterung unserer Gesellschaft und der atemberaubenden Zunahme des Diabetes mellitus werden

Patienten mit einer sympto- matischen peripheren arteriel- len Verschlusskrankheit im- mer häufiger. Auch steigt die Zahl der Patienten mit koro-

narer Herzkrankheit, die eine operative Myokardrevaskula- risation brauchen. Das beste Bypassmaterial ist die körper- eigene Vena saphena magna.

Auch vermeintlich kranke, aufgrund der Varikosis erwei- terte Beinvenen lassen sich, zumindest in der Gefäßchirur- gie, als Bypassvenen verwen-

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 148. April 2005 AA973

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