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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kassenarztsitze" (30.09.1983)

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Psychotherapie im Zusammenhang mit der Durchführung stationärer und teil- stationärer heilpädagogischer Behand- lung, so sind. diese in der Abrechnung gesondert kenntlich zu machen.

§ 2

1. Vor Beginn einer Behandlung ist vom Mitglied der KVB ein Antrag auf Feststel- lung der Leistungspflicht an die KVB zu stellen. ln dem Antrag muß der Arzt die Indikation zur gewählten Behandlungs- methode und den Behandlungsplan (z. B. Frequenz, Leistungsumfang, pro- gnostische Einschätzung, begleitende Psychotherapie der Beziehungsper- son(en) in der Kinderpsychotherapie) be- gründen.

2. Bei Anträgen auf Fortführung der Be- handlung von Krankheiten hat der Thera- peut ausführlich den Therapieverlauf, die erzielten Fortschritte und die Prognose weiterer psychotherapeutischer Maßnah- men darzustellen und die Notwendigkeit der Fortführung sowie deren Umfang zu begründen.

§ 3

Für die Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung tiefenpsychologisch fun- dierter oder analytischer Psychotherapie ist ein Gutachterverfahren eingerichtet.

Die KVB übersendet dem Arzt, der die Psychotherapie selbst ausführen wird bzw. beabsichtigt, sie an einen nichtärzt- lichen Psychotherapeuten/Psychagogen zu delegieren, nach Beantragung der Leistung durch das Mitglied der KVB (vgl. § 2 Abs. 1 dieser Anlage) die ent- sprechenden Vordrucke zu.

Die Vordrucke sind auszufüllen und an den im Briefkopf genannten Gutachter zU schicken.

Bei Antrag auf Fortsetzung der Behand- lung ist entsprechend zu verfahren.

§ 4

Die ärztlichen Leistungen werden nach Anlage A Abschnitt II dieses Vertrages vergütet.

Protokollnotiz zum Vertrag zwi- schen dem Vorstand der Kranken- versorgung der Bundesbahnbeam- ten (KVB), Körperschaft des öffent- lichen Rechts, Frankfurt, und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV), Körperschaft des öf- fentlichen Rechts, Köln, über die ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und 111 der KVB und ihrer mitversicherten An- gehörigen

I. Die Vertragspartner stimmen darin überein, daß - sofern ein Krankenhaus der KVB Kosten nach § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 GOÄ in Rechnung stellt - das Honorar des ab-

rechnenden Arztes für die entsprechen- den Leistungen um 30% zu kürzen ist.

Diese Regelung läuft mit dem 31. Dezem- ber 1983 aus.

11. Die Vertragspartner stimmen darin überein, daß die nachstehend genannten selbständigen ärztlichen Leistungen bis zur Aufnahme in das Gebührenverzeich- nis der GOÄ wie folgt abgerechnet wer- den können:

866-

885-

886-

887-

Besprechung mit dem nicht- ärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Be- handlung einschl. Ausferti- gung des erforderlichen Ver- längerungsantrages

572 Punkte Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktper- son(en), unter Berücksichti- gung familienmedizinischer

Bezüge 450 Punkte

Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendli- chen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktper- son(en), unter Berücksichti- gung familienmedizinischer Bezüge, Dauer mindestens 50 Minuten 690 Punkte Psychiatrische Behandlung in Gruppen, bei Kindern und/

oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, je Teilnehmer (bei einer Teilneh- merzahl von höchstens zehn Personen) 160 Punkte. Diese ärztlichen Leistungen werden mit dem in II der Anlage A des Vertrages jeweils festgelegten Punktwert vergütet.

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Gronau, ehern. Landkreis Alfeld, HNO- Arzt. in Gronau (16 000 Einwohner) ist die vakante Kassenarztstelle für einen HNO-Arzt dringend zu besetzen. Der Ein- zugsbereich umfaßt ca. 35 000 Einwoh- ner. Weiterführende Schulen sind z. T.

am Ort vorhanden. Am Johanniter-Kran- kenhaus in Gronau besteht die Möglich- keit einer belegärztlichen Tätigkeit.

..,. Einem der zugelassenen Bewerber können Förderungsmittel nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung gewährt werden.

Nähere Auskünfte erteilt die KV Nieder- sachsen, Bezirksstelle Hildesheim, Kai- serstraße 25, Postfach 205, 3200 Hildes- heim, Telefon 0 51 21/1 20 74 sowie we- gen der belegärztlichen Tätigkeit das Johanniter-Krankenhaus Gronau, Johan- niterstraße 1, 3212 Gronau, Telefon 0 51 82/20 22.

Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz werden folgende Kassenarztsitze zur vordringlichen Besetzung ausge- schrieben:

Lauterecken, Landkreis Kusel. Allge- mein-/praktischer Arzt. Einzugsgebiet ca. 9500 Einwohner. Derzeit sind in die- sem Bereich drei Allgemeinärzte und ein Internist tätig. Ein weiterer Allgemeinarzt ist aufgrund der Bedarfsplanung erfor- derlich. Ein Gymnasium befindet sich am Ort.

Weilerbach, Landkreis Kaiserslautern, Allgemein-/praktischer Arzt. Einzugsge- biet ca. 6500 Einwohner. Weilerbach liegt ca. 12 km von der Universitätsstadt Kaiserslautern entfernt. Zur Zeit sind in Weilerbach zwei Allgemeinärzte tätig.

Aufgrund der Bedarfsplanung ist ein drit- ter Allgemein-/praktischer Arzt erforder- lich.

Stadt Germersheim, Landkreis Ger- mersheim, Hautarzt. Einzugsgebiet ca.

50 000 Einwohner. ln diesem Bereich ist noch kein Hautarzt tätig, jedoch auf- grund der Bedarfsplanung unbedingt er- forderlich. Alle schulischen Möglichkei- ten sind vorhanden. Bei der Beschaffung von entsprechenden Wohn-und Praxis- räumen ist die Stadtverwaltung Germers- heim behilflich.

Stadt Pirmasens, Hautarzt. Einzugsge- biet ca. 110 000 Einwohner. Derzeit prak- tizieren in Pirmasens zwei Hautärzte. Ein weiterer Hautarzt ist aufgrund der Be- darfsplanung erforderlich. Alle schuli- schen und kulturellen Möglichkeiten sind dort vorhanden.

Stadt Rockenhausen, Donnersberg- kreis, Kinderarzt. Einzugsgebiet ca.

25 000 Einwohner. Die Stelle ist aufgrund der Bedarfsplanung zu besetzen. Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräu- men ist die Verbandsgemeindeverwal- tung behilflich.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Pfalz, Maximilianstra- ße 22, 6730 Neustadt, Telefon 0 63 21/ 89 31 13.

Ausgabe A

DEUTSCHES ARZTEBLATT

80. Jahrgang Heft 39 vom 30. September 1983 91

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