[106] Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 50⏐⏐12. Dezember 2008
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ei einigen Versicherungen muss nicht erst überlegt wer- den, ob sich ein Abschluss lohnt – sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Da- bei handelt es sich für Arbeitnehmer um die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversiche- rung. Der Gesetzgeber unterstellt bei diesen Policen, dass Arbeiter und Angestellte schutzbedürftig sind.Autofahrer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzu- schließen – dies mit Blick darauf, dass ein verschuldeter Unfall außer den Schuldigen auch den Geschä- digten finanziell überfordern kann.
Wichtige Policen
Eine der wichtigsten Versicherun- gen ist die Privathaftpflichtversiche- rung. Sie schützt vor möglichen Mil- lionenforderungen, wenn einem an- deren ein Schaden zugefügt wird.
Eine private Rentenversicherung („Riester“/„Rürup“-Rente) kann ei- ne wichtige Ergänzung zur gesetzli- chen Rentenversicherung oder der berufsständischen Versorgungswer- ke sein sein (wenn nicht eine andere Anlageform vorgezogen wird).
Eine private Berufsunfähigkeits- versicherung ergänzt die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversi- cherung. In den ersten fünf Jahren einer Berufstätigkeit kann sie gege- benenfalls ein Vollersatz sein.
Eine private Krankenversiche- rung ist im Regelfall nur für Selbst- ständige und solche Arbeitnehmer bedeutsam, die nicht versicherungs- pflichtig sind und auch nicht die freiwillige gesetzliche Krankenver- sicherung gewählt haben. Ihr Versi- cherungsschutz sollte auch ein Krankentagegeld einschließen, das den Einkommensausfall während einer Arbeitsunfähigkeit ersetzt.
Eine Pflegezusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzli- chen wie privaten Lebensversiche- rung auf.
Eine private Unfallversicherung schützt zum Beispiel Hausfrauen und Kinder für den Invaliditätsfall.
Arbeitnehmer (die gesetzlich unfall- und rentenversichert sind) können durch eine solche Police auch Un- fälle in der Freizeit versichern. Al- lerdings: Eine private Berufsun- fähigkeitsversicherung schließt die- ses Risiko bereits mit ein.
Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich für diejenigen, die ei- ne Familie zu versorgen haben, die im Fall des Todes des „Ernährers“
preiswert abgesichert sein soll.
Eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung ist beinahe ein „Muss“ – egal, ob eine gesetzliche oder oh- nehin schon eine private Kranken- versicherung besteht. Für die gesetz- lich Krankenversicherten kann sie der einzige Schutz sein. Für privat Krankenversicherte kann sie helfen, den „Schadenfreiheitsrabatt“ aus der Hauptversicherung zu bewahren.
Eine Kfz-Teilkaskoversicherung ist vor allem wichtig für den Fall, dass das Auto gestohlen wurde.
Eine Hausratversicherung macht nur Sinn, wenn das Hab und Gut ei- nen hohen Wert hat. Wer pauschal 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, dem wird im Schadensfall von seiner Versiche- rung nicht entgegengehalten, er sei
„unterversichert“ (was sonst eine geringere Zahlung zur Folge hätte).
Ist der Wert des Hausstands höher, so sollte er versichert sein, um auch im Fall eines Totalschadens „voll“
abgesichert zu sein.
Die Bauherren-Haftpflichtversi- cherung ist für Bauherren beinahe ein Muss, falls während der Bau- phase Helfer zu Schaden kommen.
Ebenso die Haus- und Grundbesit- zerhaftpflicht für Vermieter.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte für Hausbesitzer selbstver- ständlich sein, wenn sie nach einem Brand oder einer Überschwemmung
nicht auch finanziell „im Freien“
stehen wollen.
Sinnvolle Ergänzungen
Eine stationäre Zusatzversicherung steht gesetzlich Krankenversicher- ten offen, die im Krankenhaus Chef- arztbehandlung oder ein „ruhiges“Zimmer bevorzugen.
Eine Kapitallebensversicherung schließen diejenigen ab, die bequem (wenn auch nicht unbedingt mit der höchstmöglichen Rendite) ihren Aus- stieg aus dem Erwerbsleben finanzi- ell absichern wollen – vor allem in Kombination mit einer „Direktversi- cherung“ über den Arbeitgeber eine gute Möglichkeit der zusätzlichen Al- terssicherung.
Mit einer Rechtsschutzversiche- rung muss der Versicherte juristi- sche Streitigkeiten nicht fürchten.
Auf eine Kfz-Vollkaskoversiche- rung legt wert, wer sein (selbst ver- schuldetes) Unfallrisiko hoch ein- schätzt. Sie schließt die Kfz-Teil- kaskoversicherung generell ein.
Luxusprodukte
Diese Versicherungen werden kaum gebraucht: die Glasbruchversiche- rung (ein solcher Schaden überfordert niemanden), die Insassen-Unfallver- sicherung (Beifahrer sind weitge- hend anderweitig geschützt, entweder durch den eigenen Fahrer, falls er den Unfall verschuldet hat, oder durch den Gegner im umgekehrten Fall), die Reisegepäckversicherung (ihre Be- dingungen sehen mehr Ausschlüsse als Leistungsgründe vor), eine Ur- laubshaftpflicht- und Unfallversiche- rung (wer hier Bedarf sieht, sollte nicht nur für die Dauer des Urlaubs handeln) und Zusatzkrankenversiche- rungen für Brillen oder Heilmittel (die betreffenden Beträge können aus der eigenen Tasche gezahlt werden); sinn- voll ist hingegen eine Zusatzversiche- rung für Zahnersatzleistungen. n Wolfgang Büser