Versicherungen
„59er"-Regelung — Arbeit- geber, die langjährig be- schäftigte Mitarbeiter ent- lassen, sind unter be- stimmten Bedingungen da- zu verpflichtet, dem Ar- beitsamt das Arbeitslosen- geld zu erstatten, das an den früheren Arbeitnehmer vom 59. Lebensjahr an ge- zahlt worden ist. Außerdem müssen die vom Arbeits- amt für den Arbeitslosen an die Kranken- und Ren- tenversicherung entrichte- ten Beiträge vom Arbeitge- ber ersetzt werden. Nach- dem das Bundessozialge- richt in einer solchen Ange- legenheit das Bundesver- fassungsgericht mit der Prüfung der Frage angeru- fen hat, ob die gesetzliche Erstattungsregelung sich mit dem Grundgesetz ver- einbaren läßt, ist Arbeitge- bern zu empfehlen, gegen entsprechende Bescheide der Arbeitsämter Wider- spruch einzulegen. Zu- gleich sollte beantragt wer- den, das Verfahren „ru-
hen" zu lassen, bis in Karlsruhe die Frage geklärt ist, ob Arbeitgeber zum Er- satz der Leistungen ver- pflichtet sind. Die Zahlung sollte verweigert werden.
Der Widerspruch muß in- nerhalb von einem Mo- nat nach der Zustellung des Bescheides beim Amt sein! WB Schwangere — Der für Schwangere maßgebende Kündigungsschutz setzt mit der Empfängnis ein.
Maßgebend für diesen Ter- min ist der vom Arzt festge- stellte voraussichtliche Entbindungstag (minus 280 Tage = Tag der Emp- fängnis). So lautet ein Ur- teil des Bundesarbeitsge- richtes, 2 AZR, 82/85. WB Zinsen — Wer nach einem Widerspruch Sozialversi- cherungsbeiträge erstattet bekommt, kann in der Re- gel auch Zinsen auf die Rückzahlungssumme ver- langen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozial- gerichts, Aktenzeichen 2 RU 25/85, hervor. WB
Unternehmensberichte
Nova-Krankenversiche- rung — In der Nova Kran- kenversicherung a.G. wur- den 1985 Beiträge in Höhe von 456,3 Millionen DM er- zielt (+ 3,5 Prozent). Die Aufwendungen für Versi- cherungsfälle stiegen um 5,1 Prozent auf 322,1 Mil- lionen DM. Der Anstieg der Krankenhauskosten habe sich etwas verringert. Kräf- tig aufgefüllt werden konn- te die Rückstellung für Bei- tragsrückerstattung mit + 27,6 Prozent auf 227,1 Millionen DM und die Dek- kungsrückstellung mit + 7,1 Prozent auf 743 Mil- lionen DM. Im laufenden Geschäftsjahr hat die Nova bereits wieder 24,5 Millio- nen DM Beitragsrücker- stattung ausgezahlt. Inzwi- schen ist fast jeder dritte vollversicherte Kunde lei- stungsfrei und konnte im Schnitt annähernd 800 DM zurückerhalten. Weitere 85 Millionen DM wurden zur Vermeidung höherer Bei- träge verwandt. EB
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
WIRTSCHAFT
Zusammensetzung 1 Filmtablette - Rytmonorm' 150 mg enthält 150 mg Propafenonhydro- chlorid. 1 Filmtablette Rytmonorm 300 mg enthält 300 mg Propafenonhydrochlorid.
20 ml der Injektionslösung enthalten 70 mg Propafenonhydrochlorid und 1,076 g Glu- cose-Monohydrat für Injektionszwecke zur Herstellung der Blutisotonie. Indikationen:
Alle Formen von ventrikulären und supraven- trikulären Extrasystolen, ventrikulären und supraventrikulären Tachykardien und Tachy- arrhythmien, auch bei WPW-Syndrom. Kon- traindikationen: Manifeste Herzinsuffizienz.
Kardiogener. . Schock (außer arrhythmiebe- dingt). Schwere Bradykardie. Präexistente höhergradige sinuatriale, atrioventrikuläre und intraventrikuläre Störungen der Erre- gungsleitung. Sinusknotensyndrom (Brady- kardie-Tachykardie-Syndrom). ManifesteStö- rungen des Elektrolythaushaltes. Schwere obstruktive Lungenerkrankungen. Ausge- prägte Hypotonie. In den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft und während der Still- zeit ist die Verordnung von Rytmonorm kri- tisch abzuwägen. Nebenwirkungen: Gele- gentliche Übelkeit, Magendarmstörungen, Geschmacksstörungen, Kopfschmerzen, Par- ästhesien. In seltenen Fällen können aller- gische Hauterscheinungen, wie Rötung, Juck- reiz, Exanthem oder Uriikaria, auftreten, die sich nach Absetzen des Medikaments zurück- bilden. Bei schweren Intoxikationen, wie z. B.
Suizidversuch: Krämpfe. Vereinzelt visuelle Symptome und Schwindelgefühl. Bei älteren Patienten gelegentlich orthostatische Kreis- laufregulationsstörungen. Treten visuelle Symptome, Müdigkeit oder Kreislaufstörun- gen mit RR-Abfall auf, kann das Reaktionsver- mögen beeinträchtigt sein. In seltenen Fällen Bradykardie, SA-, AV-Blockierungen (Gegen- maßnahmen: Atropin, Orciprenalin) und intra- ventrikuläre Leitungsstörungen (Gegenmaß- nahme: Elektrotherapie). Bei stark vorgeschä- digtem Myokard ist eine unerwünscht starke Beeinträchtigung der Erregungsüberleitung oder Myokardkontraktilität möglich. Eine unzureichend behandelte Herzinsuffizienz kann sich verschlechtern. In seltenen Fällen kann eine Cholestase als Zeichen einer indivi- duellen Überempfindlichkeitsreaktion von hyperergisch-allergischem Typ auftreten. Bei hoher Dosierung von Fall zu Fall Verminderung der Potenz und der Samenzellenzahl. Da die Behandlung mit Rytmonorm lebenswichtig sein kann, darf Rytmonorm wegen dieser Nebenwirkung nicht ohne ärztlichen Rat ab- gesetzt werden. Wie bei anderen Antiarrhyth- mika kann eine Beschleunigung der Herz- schlagfolge (Kammerfrequenz) nicht aus- geschlossen werden. Dies gilt in extrem selte- nen Fällen auch für das Auftreten von Kammer- flattern oder -flimmern. Alle aufgeführten Nebenwirkungen sind voll reversibel und ver- schwinden nach einigen Tagen entweder von selbst oder nach Reduzierung der Dosis, gegebenenfalls Absetzen des Medikaments.
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PropafenonDas Normo-Rhythrnikurn:
Breit einsetzbar und gut verträglich
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Milien, inkl. WPW-Syndrom
Dosierung und Anwendungsweise: Film- tabletten: Für die Einstellungsphase und die Erhaltungstherapie hat sich eine Tagesdosis von 450 - 600 mg (1 Filmtablette Rytmonorm 150 mg 3mal täglich bis 1 Filmtablette Rytmonorm 300 mg 2mal täglich) bewährt. Die Ermittlung der individuellen Erhaltungsdosis sollte unter kardiologischer Überwachung mit mehrmaliger EKG- und Blutdruckkontrolle erfolgen (Einstellungsphase). Bei Verlänge- rung der QRS-Dauer (über 20%) oder der fre- quenzabhängigen QT-Zeit soll die Dosis redu- ziert oder bis zur Normalisierung des EKG ausgesetzt werden. Rytmonorm soll bei Pa- tienten in höherem Lebensalter oder mit stark vorgeschädigtem Myokard in der Einstel- lungsphase besonders vorsichtig - einschlei- chend - dosiert werden. Injektionslösung:
siehe wissenschaftlichen Prospekt. Wechsel- wirkungen mit anderen Arzneimitteln: Bei gleichzeitiger Anwendung von Lokalanästhe- tika (z. B. bei Schrittmacherimplantation, chir- urgischen oder zahnärztlichen Maßnahmen) sowie Antiarrhythmika mit gleichen elektro- physiologischen Eigenschaften muß mit einer Wirkungsverstärkung gerechnet werden. Er- höhungen des Digoxin-Plasmaspiegels bei gleichzeitiger Gabe von Rytmonorm sind beschrieben. Bei Anzeichen einer Digitalis- überdosierung sollte deshalb der Digoxin- Plasmaspiegel bestimmt und nötigenfalls die Glykosiddosis reduziert werden. Zur beson - deren Beachtung! Bei eingeschränkter Leber- und/oder Nierenfunktion können therapeu- tische Dosen zur Kumulation führen. Unter EKG-Kontrolle können jedoch auch solche Fälle gut mit Rytmonorm eingestellt werden.
Lagerung: Rytmonorm, Injektionslösung, darf nicht unter 15°C gelagert werden. Handelsfor- men: Rytmonorm 150 mg: 20 Filmtabletten (N1) DM 24,65. 50 Filmtabletten (N2) DM 49,07.
100 Filmtabletten (N3) DM 84,60. Rytmonorm"
300 mg: 20 Filmtabletten (N1) DM 40,15.
50 Filmtabletten (N2) DM 83,45. 100 Film- tabletten (N3) DM 142,82. Originalpackung mit 5 Ampullen Rytmonorm' DM 32,26.
Stand: Februar 1986.
Knoll AG, 6700 Ludwigshafen Unternehmen der BASF-Gruppe