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RECHT UND STEUER
Steuervergünstigung — Die vor Jahren vorgenomme- ne Streichung der Steuerver- günstigung für Nebenein- künfte aus schriftstelleri- scher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Tätigkeit ist mit dem Grundgesetz ver- einbar (Bundesfinanzhof, IV R 125/86). WB
Tieroperation — Ein Tier- arzt hat vor einer Operation zwar die Pflicht zur „sachge- rechten Aufklärung" gegen- über dem Tierhalter. Jedoch geht diese Pflicht nicht soweit wie in der Humanmedizin.
Dies entschied das Oberlan- desgericht Nürnberg (2 U 2912/86). Anlaß war ein Pro- zeß um einen 5000 DM teu- ren Ara, der den Eingriff zur Geschlechtsbestimmung nicht überlebte. WB Sprachkurs — Im allgemei- nen gehören die Aufwendun- gen für Sprachkurse zu den Kosten, die steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind.
Anders verhält es sich dann, wenn ein Arbeitnehmer eine Bescheinigung seines Arbeit- gebers vorlegen kann, wo- nach für seine spezielle Be- rufstätigkeit bestimmte Sprachkenntnisse unbedingt erforderlich sind. Einen Fall dieser Art hat das Finanzge- richt Münster mit Urteil vom 6. 11. 1986 (III 4927/86 L) positiv entschieden. Im Ur- teilsfall ging es um eine junge Angestellte, die im Anschluß an einen Englisch-Grundkurs
einen weiteren Kurs in Wirt- schaftsenglisch besucht hatte.
Ihr Arbeitgeber hatte ihr be- scheinigt, daß für ihre Tätig- keit im Export Kenntnisse der englischen Sprache unbe- dingt erforderlich waren. Das Finanzgericht hatte aufgrund dieser Bescheinigung keine Zweifel an der Berufsbezo- genheit der Aufwendungen für den Sprachkurs. Im übri- gen lagen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte da- für vor, daß die Teilnahme an dem Kurs in Wirtschaftseng- lisch durch private Gesichts- punkte mitveranlaßt hätte sein können. SIS
Lottogewinn — Hat eine Stammtischrunde , die wö- chentlich Lotto spielt, verein- bart, daß nicht anwesende Mitglieder ihren Einsatz beim nächsten Mal nachzah- len können, so kann eine Än- derung dieser Regelung nur einstimmig gefaßt werden. Ist das nicht geschehen, dann steht einem Mitspieler, des- sen nachträgliche Zahlung unter Hinweis auf die Ände- rung nicht mehr angenom- men wird, dennoch ein inzwi- schen erzielter Lottogewinn- anteil (hier: 50 000 DM) zu (Oberlandesgericht Karlsru- he, 9 U 26/85). WB
Kirchenspende — Spen- den, die in der Kirche in den
„Klingelbeutel" gegeben werden, können keine steu- ermindernden Sonderausga- ben sein, weil es an einem eindeutigen Nachweis fehlt (Finanzgericht Berlin, III 342/86). WB
Denkmalschutz — Die Bauwirtschaft hat sich längst auf die Bestandspflege alter Bausubstanzen eingestellt.
Fast jede zweite Mark fließt heute schon in diesen Be- reich. Der Staat fördert hier- bei nicht nur die Modernisie- rung im Energiebereich. Er hilft auch bei weitergehenden Instandsetzungsarbeiten. Be- sonders kompliziert aber sind die Förderungsmaßnahmen für denkmalgeschützte Ge- bäude. Zu diesbezüglichen Steuersparmöglichkeiten hat die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG, München, eine kostenlose Dokumentation herausge- bracht. Der Wegweiser für Eigentümer von denkmalge- schützten Gebäuden ist in al- len Filialen erhältlich. EB
VERSICHERUNGEN
Barmenia Versicherungen
— Über zufriedenstellende Geschäftsverläufe 1986 be- richten die Wuppertaler Bar- menia Versicherungen. Das Beitragsaufkommen aller drei Gesellschaften der Gruppe umfaßte eine Bei- tragseinnahme von insgesamt 782 Millionen DM. Die Sum- me der Versicherungsleistun- gen sei überproportional ge- stiegen. Anhaltend gute Ver- mögenserträge hätten we- sentlich zu soliden, wenn auch verminderten Jahres- überschüssen beigetragen.
Von den Geschäftsentwick-
lungen sollen die Mitglieder in Form von Beitragsrücker- stattungen bzw. Sonderaus- schüttungen profitieren. In der Kfz-Haftpflichtversiche- rung wird unfallfreies Fahren mit einer Beitragsrückvergü- tung bis zu 20 Prozent be- lohnt werden. Im Bereich der Barmenia Kranken wurden besonders hohe Kostenstei- gerungen im Krankenhaus- sektor registriert. Die Scha- denquote stieg um gut vier Prozent auf 87 Prozent. EB Colonia Versicherungen
—„Befriedigend bis positiv" ist das Geschäftsjahr 1986 nach Angaben des Kölner Versi- cherungskonzerns verlaufen.
Am erfolgreichsten habe die Colonia Lebensversicherung AG abgeschnitten, die einen Gesamtüberschuß erwirt- schaftete, der um mehr als 23 Millionen DM über dem des Vorjahres lag. Auch die Co- lonia Krankenversicherung habe ihren Erfolgskurs fort- setzen können. Als zufrie- denstellend bezeichnete das Unternehmen den Abschluß der Schaden- und Unfall- Versicherer des Konzerns;
der Colonia Versicherung AG. Trotz der schwierigen Situation in einigen Versiche- rungszweigen habe man das Ergebnis vor Steuern im Ver- gleich zum Vorjahr um 10 Millionen DM verbessern können. Insgesamt verbuch- ten die Colonia Versicherun- gen Beitragseinnahmen von 3,6 Milliarden DM. Das sind knapp 7 Prozent mehr als im Vorjahr. EB
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Telefon 0 74 84 /10 72 A-2336 (76) Dt. Ärztebl. 84, Heft 36, 3. September 1987