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Archiv "Clopidogrel plus Protonenpumpenhemmer vermeiden" (14.08.2009)

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A 1592 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 33

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14. August 2009 Der Arzneimittelkommission der deutschen

Ärzteschaft (AkdÄ) liegen zwei Rote-Hand- Briefe vor, die die kombinierte Einnahme von clopidogrelhaltigen Medikamenten und Proto- nenpumpenhemmern betreffen.

Clopidogrel ist ein Pro-Drug. Der die Throm- bozytenaggregation hemmende aktive Metabo- lit entsteht unter Beteiligung von Cytochrom- P450-2C19 (CYP2C19) in der Leber. Clopido- grel ist zugelassen zur Prävention athero- thrombotischer Ereignisse bei Patienten mit Herzinfarkt, mit ischämischem Schlaganfall oder mit nachgewiesener peripherer arterieller Verschlusskrankheit sowie bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom.

Protonenpumpenhemmer (PPI) werden häufig gemeinsam mit Clopidogrel verordnet.

PPIs aber können die Aktivität von CYP2C19 hemmen. Clopidogrel kann daher bei Patien-

ten, die diese Arzneimittelkombination erhal- ten, weniger wirksam sein.

Bis neue Daten vorliegen, empfiehlt die AkdÄ daher den Ärzten, die potenzielle Wech- selwirkung zwischen Clopidogrel und PPI oder anderen Arzneimitteln, die CYP2C19 inhibie- ren, zu beachten, da diese Wechselwirkung zu einer Verminderung der klinischen Aktivität von Clopidogrel führen könnte.

Patienten sollten Clopidogrel weiter wie verordnet einnehmen

Patienten, die clopidogrelhaltige Arzneimittel benötigen, sollten diese weiterhin erhalten, sie sollten aber PPI und andere Arzneimittel, die CYP2C19 hemmen, vermeiden, es sei denn, sie sind absolut notwendig. Wenn die Anwen- dung eines gastroprotektiven Arzneimittels an- gezeigt ist, sollte berücksichtigt werden, dass

andere magensäurevermindernde Arzneimittel, wie H2-Blocker oder Antazida, die thrombozy- tenaggregationshemmende Wirkung von Clopi- dogrel nicht beeinträchtigen.

Die AkdÄ bittet die Ärzte, ihr alle beobach- teten Nebenwirkungen, inklusive der Ver- dachtsfälle, mitzuteilen. Einen entsprechen- den Berichtsbogen kann man sich auf der In- ternetseite der Kommission (www.akdae.de) herunterladen und die Verdachtsfälle online melden.

Den Rote-Hand-Brief zu Plavix® (Clopido- grel), Sanofi-Aventis Deutschland GmbH vom Juli 2009, findet man unter: www.akdae.de/

20/40/Archiv/2009/200908042.pdf, den zu Iscover® (Clopidogrel), Bristol-Myers- Squibb GmbH & Co. KgaA vom Juli 2009, unter: www.akdae.de/20/40/Archiv/2009/

200908041.pdf. EB

CLOPIDOGREL PLUS PROTONENPUMPENHEMMER VERMEIDEN

Die Kassenärztliche Bundesverei- nigung (KBV) und der Spitzenver- band der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) haben sich am 7.

August auf ein neues Vorgehen bei der Diagnostik der Schweinegrippe geeinigt. Danach sollen Ärzte den Schnelltest nur noch in Ausnahme- fällen verwenden. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass der Test nur un- zuverlässige Ergebnisse liefere. Er SCHWEINEGRIPPE

Tests nur noch im Ausnahmefall

soll künftig nur noch bei vom Ro- bert-Koch-Institut (RKI) definier- ten Risikogruppen (zum Beispiel immungeschwächte Patienten oder Patienten mit besonders schwerer Symptomatik) von der GKV erstat- tet werden, wenn der klinische Be- fund allein eine antivirale Therapie nicht rechtfertigt und das Ergebnis eines PCR-Tests zum Nachweis des Influenza-A/H1N1-Virus innerhalb Vom 1. Januar 2010 an

wird das AQUA-Institut für angewandte Quali - tätsförderung und For- schung im Gesundheits- wesen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesaus- schusses (G-BA) die Auf- gabe der extern verglei- chenden Qualitätssiche- rung übernehmen. Den Widerspruch der Bundes- geschäftsstelle Qualitäts- sicherung (BQS), die die- se Aufgabe bisher wahr- nahm, hat das Landesso- QUALITÄTSSICHERUNG

Vergabe an AQUA rechtens

zialgericht Nordrhein-Westfalen am 6. August abgelehnt.

Es sei ein Trauerspiel für die ge- meinsame Selbstverwaltung, dass sie die von ihr selbst gegründete BQS trotz ihrer fachlich-methodi- schen Vorbildlichkeit und ihrer in- ternationalen Reputation schritt- weise demontiert habe, kritisierte Dr. med. Günther Jonitz, Vorsitzen- der der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, die Auf- tragsvergabe an das AQUA-Institut.

Zudem sei das Umsetzungskonzept des AQUA-Instituts den Kranken- häusern und Vertragsärzten, die an

der sektorenübergreifenden Quali- tätssicherung teilnehmen müssten, nicht bekannt. So habe die Quali- tätssicherung unter dem Dach des G-BA keine Zukunft.

Dessen Vorsitzender, Dr. Rainer Hess, begrüßte dagegen die Ent- scheidung des Gerichts: „Es hat die Einwände gegen unsere Vergabe- entscheidung klar zurückgewiesen.

Dies betrifft insbesondere die fach- liche Unabhängigkeit von AQUA und die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens.“ Nun stehe ei- ner Vertragsunterzeichnung nichts

mehr im Weg. TG

von 48 Stunden nach Symptombe- ginn und 24 Stunden nach der Pro- benentnahme nicht zu erwarten ist.

Dieses Zeitfenster gilt auch für den PCR-Test, der ebenfalls nur für die vom RKI definierten Risiko- gruppen infrage kommt, wenn der klinische Befund allein eine antivi- rale Therapie nicht rechtfertigt. Ei- ne Abrechnungsziffer für den Test soll Mitte August vorliegen. HK G-BA-Vorsitzender Rainer

Hess: Einer Vertragsunterzeich- nung mit dem AQUA-Institut

steht nichts mehr im Weg.

Foto: Lajos Jardai

A K T U E L L

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