Weltnichtrauchertag
Rauchfrei im Marienhof
Gewinner von „Rauchfrei 2004“ ausgezeichnet
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ie Fernsehserie „Marien- hof“ wurde mit dem Rauchfrei-Siegel der Deut- schen Krebshilfe und des Ak- tionsbündnisses Nichtrau- chen ausgezeichnet. Anläss- lich des Welt-Nichtraucherta- ges am 31. Mai nahm Darstel- ler Simon-Paul Wagner die Auszeichnung entgegen. Mit dem Siegel werden Fernseh- produktionen ausgezeichnet, in denen auf rauchende Iden- tifikationsfiguren verzichtet wird.Auch zwei der über 90 000 Teilnehmer der Nichtraucher- kampagne „Rauchfrei 2004“
wurden Ende Mai mit jeweils 2 500 Euro belohnt. Ziel der Kampagne war es, die Teil- nehmer für mindestens vier
Wochen zum Nichtrauchen zu motivieren. Die Kampagne stand unter der Schirmherr- schaft von Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt und wurde vom Deutschen Krebsforschungszentrum im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä- rung durchgeführt.
Unterdessen diskutierten Wissenschaftler und Ärzte bei der 7. Deutschen Nikotin- Konferenz in Erfurt über die Folgen des Tabakkonsums.
Dabei wurde Kritik an der Politik laut: „Die Öffentlich-
keit einschließlich zahlreicher Politiker steht gegen eine Thematisierung des Tabak- problems, zumal Rauchen im Gegensatz zum Trinken ein von weiten Teilen der Gesell- schaft ,toleriertes und akzep- tiertes Verhalten‘ ist. Die Ak- zeptanz durch den Staat liegt vor allem an den hohen Steuereinnahmen aus dem Tabakgeschäft“, erklärte Pro- fessor Dr. med. Knut-Olaf Haustein bei der Konferenz, die in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer or- ganisiert wird. TB A K T U E L L
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A1702 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2411. Juni 2004
Marienhof-Darsteller Simon-Paul Wagner bei der Preisverleihung: „Wir sind Vorbilder.“
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ie Privatärztlichen VerrechnungsStellen und die Deutsche Apotheker- und Ärzte- bank haben niedergelassene Ärzte zum Tele- matik-Einsatz befragt. 281 Print- und 367 Online-Fragebögen, wurden ausgewertet (www.medisign.de). Danach sind EDV-Ent- scheidungen in der ärztlichen Praxis „Chef-sache“ und werden nur beschränkt delegiert.
58 Prozent der Ärzte setzen dabei auf eigene Erfahrungen, 32 Prozent auf den EDV- Dienstleistungspartner und nur zehn Pro- zent auf fachkundiges Praxispersonal. Auf die Frage: „Bei welchen Online-Anwendun- gen glauben Sie, dass sich schon vor 2005 ein Mitmachen lohnen könnte?“ nannten 71,5 Prozent den elektronischen Arztbrief, 75 Pro- zent die Labordatenübertragung, 53 Prozent den elektronischen Bericht und 37,5 Prozent das elektronische Rezept.
Was den Einsatz von Telematik-Anwen- dungen in der eigenen Praxis betrifft, bean- spruchen 78 Prozent der Ärzte ihre Entschei- dungsfreiheit. 16 Prozent vermuten, dass Umfang und Ausführung des Telematik-Ein- satzes von Kostenträgern und Gesetzgeber irgendwann vorgeschrieben wurden, und sechs Prozent sehen dies als Verhandlungssache zwischen den Interessenverbänden. Die Er- gebnisse zum Thema „sichere Online-Kom- munikation“ belegen ein hohes Problembe- wusstsein der Ärzte: 64 Prozent meinen, dass die Ärzteschaft die Diskussion um Datensi- cherheit und Datenschutz noch intensiver führen sollte, 26 Prozent halten die Diskussi- on für überzogen, und nur rund zehn Prozent sind am Thema nicht interessiert. KBr EDV-Entscheidungen in der Arztpraxis sind
„Chefsache“ und werden selten delegiert.
Alterseinkünftegesetz
Freiberuflern droht doppelte Besteuerung
Berufsständische Versor- gungswerke kritisieren Vermittlungsergebnis.
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as Ergebnis des Vermitt- lungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat zum Alterseinkünftegesetz ist aus Sicht der Versorgungswer- ke der Freien Berufe unzurei- chend. Es vermeide nicht in allen Fällen Doppelbesteue- rung, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft be- rufsständischer Versorgungs- einrichtungen e.V., Dr. Ulrich Kirchhoff. Der Rechtsanwalt bedauerte, dass man sich im Vermittlungsverfahren nur der künftigen Besteuerung der privaten Kapitallebens- versicherung gewidmet ha- be (wobei hier das Ergeb- nis zu begrüßen sei), Fragen der Vermeidung von Doppel- besteuerung bei Selbstständi- gen in den Versorgungswer- ken aber nicht behandelt wurden.Kirchhoff: „Insbesondere ist es problematisch, dass nur Rententeile aus Beiträgen über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversiche- rung nach wie vor mit dem Ertragsanteil besteuert wer- den, wenn die Beiträge bis zum 31. Dezember 2004 ge- zahlt werden und eine Bei- tragszahlung über dem Höchst- beitrag der gesetzlichen Ren- tenversicherung für minde- stens zehn Jahre vorliegt.“
Diese Regelung benachteilige insbesondere Freiberufler in den neuen Bundesländern.
Bei Freiberuflern, die auch in Zukunft Pflichtbeiträge über dem Höchstbeitrag der gesetz- lichen Rentenversicherung an ihre Versorgungswerke zahlen müssten, sei die Doppelbe- steuerung evident. Aus die- sem Kreis schließt Kirchhoff Verfassungsbeschwerden auch
nicht aus. JF
Gesundheitstelematik
Der Nutzen ist klar
Umfrage zur Telematik-Einstellung niedergelassener Ärzte
Foto:Deutsche Krebshilfe
Foto:Daniel Rühmkorf