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Archiv "Eine Samenspende für 1000 Franken" (15.02.1990)

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4000 Quadrat- meter zum Woh- nen, Arbeiten, Leben mit Kin- dern bietet der Neubau, den die Berliner Drogen- selbsthilfe Syna- non errichtet hat.

Finanziert wurde dieses bislang größte Wohnmo- dell der Drogen- hilfe mit Geldern des Berliner Se

nats, der Aktion Sorgenkind, des Deutschen Kinderhilfswerks, der Drogenhilfe '80 und Berliner Unternehmen. Die Baukosten werden hier am Ende wahrscheinlich sogar etwa 250 000 DM unterhalb der Kalkulation bleiben, Daran sind auch die Süchtigen bei Synanon be- teiligt: Sie erarbeiten einen erheblichen Teil ihres Lebensunterhalts selbst und haben auch am Bau mitangepackt. Foto: S. M. Rother

Kasse kündigte einem Krankenhaus

STUTTGART. Zum er- sten Mal ist die Kündigung ei- nes Krankenhauses durch ge- setzliche Krankenkassen wirksam geworden. Das Land Baden-Württemberg hat der Schließung des Heinrich- Hospitals Arlen in Rielasin- gen-Worblingen zugestimmt, wie die Ersatzkassenverbände mitteilten. Die 52-Betten-Kli- nik soll in eine Pflegeeinrich- tung umgewandelt werden.

Allerdings war das Kranken- haus nicht in den Kranken- hausplan des Landes aufge- nommen worden. Die Klinik hatte einen Versorgungsver- trag (und damit Bestands- schutz) nach § 371 RVO.

Einer beabsichtigten Kün- digung eines Krankenhauses in Hamburg hat der dortige Senat bislang nicht zuge- stimmt. Bei weiteren 20 Kran- kenhäusern — bundesweit — wird zur Zeit geprüft, ob eine Kündigung seitens der Kran- kenkassen in Frage kommt.

Daß sich das erweiterte Kündigungsrecht von Versor- gungsverträgen mit Kranken- häusern mit § 110 SGB V als vergleichsweise „stumpfe Waffe" der Krankenkassen erwiesen hat, liegt vor allem an den strengen Auflagen der gesetzlichen Bestimmungen und dem notwendigen Plazet

der Landesaufsichtsbehör- den. So können die Kranken- kassen gemäß § 110 Abs. 1 SGB V einzelnen Kranken- häusern (oder einzelnen Ab- teilungen) innerhalb einer Frist von einem Jahr nur dann kündigen, wenn dies ge- meinsam mit allen Verbän- den der Krankenkassen (also auch den Ersatzkassen) er- folgt. Eine Kündigung ist überdies nur dann zulässig, wenn die Kündigungsgründe nicht vorübergehend beste- hen. Zudem muß die vermu- tete oder nachgewiesene Un- wirtschaftlichkeit wiederholt festgestellt werden. Sie muß zudem ein solches Gewicht haben, daß sie nicht durch Abstriche beim pauschalier- ten Pflegesatz ausgeglichen werden kann.

Der Verband der Ange- stellten-Krankenkassen hat erklärt, es gebe keine Veran- lassung, dort zusätzliche Kün- digungen gegenüber Klinik- trägern auszusprechen, wo das Land Vorkehrungen für eine bedarfsgerechte statio- näre Versorgung getroffen und den Bettenabbau einge- leitet habe. HC

Ärztetag soll

Todesstrafe ächten

MÜHLACKER. Der Ar- beitskreis Medizin-Psycholo- gie von amnesty international

(ai) hat auf seiner jüngsten Tagung bemängelt, daß die Bundesärztekammer bisher noch kein eindeutiges Votum zur Ächtung der Todesstrafe abgegeben hat. Deshalb will ai auf dem nächsten Deut- schen Ärztetag einen entspre- chenden Antrag lancieren lassen. Sollte eine Resolution gegen die Todesstrafe verab- schiedet werden, so schlägt amnesty international vor, sie auch an den Weltärztebund weiterzuleiten. EB Ausland

Klinikschule in Davos

DAVOS. Die Hochge- birgsklinik Davos-Wolfgang hat kürzlich eine Klinikschule sowie eine Mutter-Kind-Ab- teilung eröffnet. In Davos werden seit 1965 Patienten mit unspezifischen Atem- wegserkrankungen, seit 1978 auch Kinder und Jugendliche mit Allergien der Atemwege und der Haut behandelt.

Die Klinikschule soll nicht nur dafür sorgen, daß wäh- rend der stationären Behand- lung keine Lücken entstehen.

Die Kinder sollen auch so ge- fördert werden, daß nach Ab- schluß der Behandlung für sie körperlich, seelisch und auch schulisch optimale Startbe- dingungen bestehen. Jetzt seien zudem die notwendigen räumlichen und personellen Voraussetzungen durch eine Mutter-Kind-Abteilung ge- schaffen. WZ

EG-weit Notruf 112?

BRÜSSEL. Die EG-Kom- mission hat vorgeschlagen, von 1992 an die Telefonnum- mer 112 als einheitlichen Notruf in den EG-Mitglied- staaten einzuführen. Die na- tionalen Notrufnummern sol- len beibehalten werden. Nun sollen Vorschriften erarbeitet werden, mit deren Hilfe man 112-Anrufer automatisch identifizieren kann, um sie zu einem Telefonisten mit aus- reichenden Sprachkenntnis- sen weiterzuleiten. EB

Drogenhandel setzt 110 Mrd. Dollar um

WASHINGTON. Der Drogenhandel in den USA setzt jährlich 110 Milliarden Dollar (knapp 190 Milliarden Mark) um, gab der Leiter der Abteilung Drogenkriminali- tät im US-Justizministerium, Charles Saphos, bekannt Daraus folgt, daß die von den Behörden beschlagnahmten Drogengelder weniger als ein Prozent des jährlichen Han- delsvolumens der Branche ausmachen. Die amerikani- schen Rauschgiftfahnder be- schlagnahmen bei Aktionen gegen Drogengeldwäsche jährlich rund 800 Millionen Dollar (1,4 Milliarden Mark) und finanzieren damit andere Maßnahmen des Kampfes ge- gen Drogen. Dies stelle nur einen minimalen Anteil des Drogengeschäfts dar, erklärte Saphos. Von den 110 Milliar- den Dollar Jahresumsatz würden etwa 20 Milliarden ins Ausland geleitet, der Rest im amerikanischen Bankensy- stem „gereinigt". afp

Eine Samenspende für 1000 Franken

GENF. In Genf ist ein heftiger Streit um die Arbeit von Samenbanken entbrannt.

Anlaß ist eine Entscheidung des dortigen Kantonalkran- kenhauses, jedem Samen- spender 1000 Franken (etwa 1120 Mark) „Aufwandsent- schädigung" zu_ zahlen. Nach Ansicht vieler Ärzte und Me- dizinstudenten verstößt eine Bezahlung gegen die medizi- nische Ethik, berichtete die Tageszeitung „Journal de Ge- neve". Ein Kliniksprecher er- klärte jedoch, die 1000 Fran- ken seien eine Entschädigung

„für Fahrtkosten, Zeitauf- wand et cetera". Um ein ein- ziges Mal seinen Samen zu spenden, müsse ein Mann mindestens sechsmal in die Klinik kommen, vor allem um Tests zu machen. Die Genfer Kantonalklinik hat erst vor kurzem mit dem Aufbau einer Samenbank begonnen. afp A-444 (20) Dt. Ärztebl. 87, Heft 7, 15. Februar 1990

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