DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
KURZBERICHTE
Über die Notwendigkeit von Än- derungen an Struktur und Inhalt des Gehaltstarifvertrages für Arzthelfe- rinnen herrscht Einigkeit. Das 20 Jahre alte Vergütungsprinzip mit der Staffel von 26 Berufsjahren ist re- formbedürftig. Von einer leistungs- gerechten Vergütung, zu der sich die Arzteschaft seit jeher bekennt, ist das geltende Vertragsrecht weit ent- fernt. Selbständiges Arbeiten, Koor- dinierungs- und Leitungsfunktionen werden im Prinzip nicht berücksich- tigt. Deshalb helfen sich die Arbeit- geber in der Regel mit übertarifli- chen Bezahlungen für gute Leistung.
Das heißt: Tarifliche Vereinbarun- gen und die Realität am Arbeitsplatz
"Arztpraxis" klaffen weit auseinan- der.
Das soll sich nach dem Willen der Tarifparteien zukünftig ändern, damit der „Exodus" qualifizierter Kräfte in andere Wirtschaftsberei- che gestoppt wird. Arzthelferinnen wandern zunehmend in andere, scheinbar attraktivere Berufe ab, teilweise schon unmittelbar nach der Ausbildung. Die Ärzteschaft bildet somit Nachwuchs für den Öffentli- chen Dienst und Versicherungen, für Körperschaften und private Abrech- nungsstellen aus. Grund: die Unzu- friedenheit der jungen Frauen mit den Arbeitsbedingungen, insbeson- dere den Gehältern, wächst. Das An- gebot an qualifizierten Arzthelferin- nen für die Arztpraxis wird hingegen knapper.
Leistungsgerechte Vergütung
Dem muß durch ein leistungsge- rechtes und realitätsnahes Vergü- tungskonzept entgegengewirkt wer- den. Werden den Arzthelferinnen Entwicklungschancen geboten, wer- den sie den ärztlichen Praxen als Ar- beitskräfte erhalten bleiben.
Auf Arbeitnehmerseite hat des- halb jetzt als erster der Berufsver-
band der Arzt-, Zahnarzt- und Tier- arzthelferinnen seine Vorstellungen über einen leistungsnahen Vergü- tungstarifvertrag konkretisiert. So soll für „überwiegend selbständiges Arbeiten in verschiedenen Tätig- keitsbereichen" (kaufmännisches Verwalten, Personalführung, Gestal- ten des Praxisablaufes, Patientenbe- ratung und „ärztliche Leistungen") ein Zuschlag in Höhe von zehn Pro- zent je Tätigkeitsgebiet auf das Grundgehalt gezahlt werden. Dar- über hinaus wird eine Honorierung für besondere Qualifikationen mit Fortbildungsnachweis gefordert. Da- nach soll zum Beispiel Arztfachhel- ferinnen ein 25prozentiger Zuschlag auf das Grundgehalt gewährt wer- den; die Strahlenschutzprüfung soll zehn Prozent Zuschlag bringen, und für eine Praxismanagerin sind eben- falls 25 Prozent Zuschlag auf das Gundgehalt vorgesehen. Die Berufs- jahre sollen in großen Gruppen stär- ker zusammengefaßt und deutlich erhöht werden.
Die dahinter stehende Idee ist gut, der beschriebene Weg allerdings hat seine Tücken, sagen die Arbeit- nehmer. Dr. med. Georg Holfelder, Vorsitzender der Arbeitsgemein- schaft zur Regelung der Arbeitsbe- dingungen der Arzthelferinnen (AAA), gibt nicht nur den zu erwar- tenden Kostenschub zu bedenken, wenn eine in mehreren Bereichen selbständig arbeitende Kraft sich ad- dierende zehnprozentige Zuschläge erhalten würde. Holfelder sieht wei- tere Probleme: „Wir hätten zukünf- tig nicht nur die sowieso schon exi- stierenden Spezialisierungen der Arzthelferinnen auf ärztliche Fach- gebiete, sondern zusätzlich noch Arzthelferinnen mit den Schwer- punkten ‚Verwaltung' „Medizin', ,Personalführung` ,Ausbildung` und ,Beratung`." Mit „zusätzlichen, schmerzhaft spürbaren Einschrän- kungen auf dem Stellenmarkt muß dann gerechnet werden", warnte
Holfelder gegenüber dem DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT. Denn da- mit sei eine weitere Segmentierung des Arbeitsmarktes und des Arbeits- kräftepotentials verbunden.
Ein weiterer wesentlicher Kritik- punkt des Tarifexperten der Arbeit- geberseite an dem Konzept des Be- rufsverbandes ist, „daß die vielseitig einsetzbare ,Allround-Arzthelferin`
der Vergangenheit angehören wür- de; das Prinzip der „Tob Rotation' wäre kaum noch durchführbar, wenn Arbeitsgebiete in der Praxis festge- schrieben würden". Damit sieht Hol- felder „die Probleme bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen pro- grammiert".
Ein mehrstufiges Vergütungssystem
Das Konzept, mit dem die Ar- beitsgemeinschaft in die Tarifver- handlungen gehen wird, sieht dem- entsprechend anders aus. Dr. Holfel- der: „Wir denken an ein mehrstufi- ges Vergütungssystem, mit Tätig- keitsgruppen, in das die Arzthelferin je nach Qualifikation, Kompetenz, Fort- und Weiterbildung sowie Grad der Selbständigkeit und Verantwor- tung einzustufen wäre, also eine wirklich leistungsbezogene Vergü- tung. Die Berufsjahre sollten in nur noch wenige Gruppen zusammenge- faßt werden, so daß hier statt 16 Ge- haltsstufen nur noch fünf oder sechs Gehaltssprünge aufgrund ansteigen- der Berufsjahre im Laufe eines Be- rufslebens möglich sind." Dr. Holfel- der sieht verschiedene Gründe für einen breiten Konsens der ärztlichen Arbeitgeberschaft für ein leistungs- gerechtes Tarifsystem: „Erstens: Die individuelle Eingruppierung in die Leistungsgruppen muß einzelver- traglich ausgehandelt werden. Zwei- tens: Es kann grundsätzlich nicht zu Erhöhungen kommen, die über den in der letzten Zeit vereinbarten durchschnittlichen Erhöhungen bei Tarifabschlüssen in anderen Berei- chen liegen. Drittens: Neuere Erhe- bungen haben gezeigt, daß die tat- sächlich gezahlten Gehälter für qua- lifizierte Kräfte zum Teil sowieso weit über dem Mindesttarifniveau liegen." EB
Vorschläge zum Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen
Vergütungsstaffel ist reformbedürftig
Dt. Ärztebl. 87, Heft 27, 5. Juli 1990 (27) A-2139