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Archiv "Neuer Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen" (13.08.1987)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

ER KOMMENTAR

In langwierigen und intensiven Verhandlungen wurden am 24. Ju- ni 1987 in Frankfurt die neuen Ge- hälter für das Jahr 1987/88 ausge- handelt. Verhandlungspartner wa- ren wie jedes Jahr die Arbeitsge- meinschaft zur Regelung der Ar- beitsbedingungen der Arzthelfe- rinnen (AAA) als die Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft sowie auf der Arbeitnehmerseite der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferin- nen, die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft und der Verband der weiblichen Angestellten.

• Erklärtes Verhandlungsziel der Ärzte war es, eine Strukturver- änderung der bisherigen 26 Berufs- jahre und ebensoviele Gehaltsstufen umfassenden Gehaltstabelle zu er- reichen. Hierbei ging es vor allem darum, die sogenannte „doppelte Dynamisierung" abzubauen. Damit ist gemeint, daß der ärztliche Ar- beitgeber neben den jährlichen tarif- lichen Erhöhungen in der Regel auch eine berufsjahrbezogene Hö- herstufung seiner Arzthelferin finan- ziell zu verkraften hat. — Zum ande- ren ging es der AAA um die tarifli- che Realisierung des Gedankens, daß die Arzthelferin im Verlaufe ih- res Berufslebens eine „Leistungs- spitze" erreicht. Diese Leistungs- spitze sollte sich durch einen über- durchschnittlichen Gehaltszuwachs gegenüber den Zuwächsen in den er- sten und in den letzten Berufsjahren bemerkbar machen.

• Mit der neuen Gehaltstabelle nun, die zum 1. 7. 1987 rückwirkend in Kraft tritt, ist ein bedeutsamer Schritt zur Umgestaltung vollzogen worden: Die Steigerungen vom 1.

bis zum 6. Berufsjahr wurden in so- genannten „modifizierten Sockel- beträgen" zwischen 30,— DM und 70,— DM festgelegt; sie betragen

prozentual 1,8 Prozent, 2,1 Prozent, 2,2 Prozent, 2,7 Prozent, 3,3 Pro- zent und 3,5 Prozent im 6. Berufs- jahr gegenüber den jetzigen Gehäl- tern. Dies macht eine durchschnitt- liche Steigerung in diesen 6 Berufs- jahren von nur 2,6 Prozent aus: wo- mit zum Ausdruck kommt, daß sich die Arbeitsleistung der Arbeitskraft Arzthelferin in den ersten Berufs- jahren langsam entwickelt, insbe- sondere, wenn sie nach der Ausbil- dungszeit in eine andere Arztpraxis oder Gebietsarztpraxis wechselt.

• Ab dem 7./8. Berufsjahr sind Gehaltssprünge nur noch in Abstän- den von zwei Jahren vorgesehen, in- dem nämlich jeweils zwei Berufsjah- re zusammengefaßt wurden. In der

Der neue Gehaltstarif für Arzt- helferinnen ist im Bekanntma- chungsteil des vorliegenden Hef- tes im Wortlaut veröffentlicht.

Gruppe 7./8. Berufsjahr wurde ein dem starken Leistungszuwachs die- ser Arzthelferinnen angemessener Zuschlag gegenüber dem jetzigen Gehalt von 148 DM vorgesehen, wo- bei dann allerdings im 8. Jahr keine Steigerung mehr erfolgt. — Die Ge- hälter der Berufsjahrgruppen ab dem 9. Berufsjahr wurden völlig neu strukturiert: Alle zwei Berufsjahre erhält die Arzthelferin eine berufs- jahrbezogene Erhöhung ihres Ge- haltes um 2,5 Prozent, bezogen auf das Gehalt des 7./8. Berufsjahres.

Bei einem Gehalt von 2200 DM im 7. und 8. Berufsjahr betragen die be- rufsjahrbezogenen Steigerungen al- so alle zwei Jahre jeweils 55 DM.

Dies hat zur Folge, daß bei den „un- geraden" Berufsjahren bis zum 19.

Berufsjahr größere prozentuale Stei- gerungsraten zustande kommen, ab dann aber geringere Erhöhungen.

Bei den „geraden" Berufsjahren

wachsen die Gehälter bereits ab dem 14. Berufsjahr nur noch geringfügig.

Die Erhöhung beträgt im 26. Berufs- jahr gegenüber dem bisherigen Stand lediglich noch 1,2 Prozent.

• Insgesamt wurden die frühe- ren 26 Gehaltsstufen nunmehr auf 16 Gehaltsstufen reduziert. Die AAA glaubt, daß durch die verän- derte Struktur der Tabelle insbeson- dere dem Leistungsgedanken bei der Vergütung stärker Rechnung getra- gen wird als früher. Die damit ver- bundene durchschnittliche Erhö- hung der Gehälter von 3,27 Prozent bewegt sich dabei auf einem Niveau, das unterhalb desjenigen vergleich- barer Tarifbereiche liegt, aber insge- samt noch in die tarifpolitische Ge- samtentwicklung paßt.

Eine für die Gesamtheit der ärztlichen Arbeitgeber sehr günstige Auswirkung der neuen Tabellen- struktur dürfte jedenfalls darin lie- gen, daß die unterdurchschnittlichen Steigerungsraten vom 1. bis 6. Be- rufsjahr insbesondere bei den zah- lenmäßig sehr stark vertretenen Al- tersgruppen der jüngeren Arzthelfe- rinnen zum Tragen kommen. Auch mit Blick auf die positiven Auswir- kungen einer nunmehr nur noch zweijährigen Gehaltserhöhung ab dem 7. Berufsjahr wertet die AAA diese Strukturveränderung als ein gelungenes Ergebnis der diesjähri- gen Verhandlungsrunde.

Die Ausbildungsvergütungen wurden um jeweils 20 DM für die er- sten beiden Ausbildungsjahre und um 25 DM für das 3. Ausbildungs- jahr erhöht; sie betragen 560 DM, 700 DM und 770 DM.

In diesem Zusammenhang sei auf die geänderte Fassung des § 4 Abs. 2 hingewiesen, in dem nun- mehr eindeutig formuliert ist, daß geringere als die tariflichen Ausbil- dungsvergütungen nur dann verein- bart werden sollen, wenn es sich da- bei um den Verzicht auf Spitzenbe- träge handelt. Es geht dabei regel- mäßig nur darum, daß die Auszubil- dende mit Einverständnis ihres aus- bildenden Arztes eigene finanzielle Nachteile oder Nachteile der Sorge- berechtigten durch bestimmte Ein- kommens- oder steuerliche Grenzen überschreitende Ausbildungsbeträ- ge vermeiden kann. — AAA —

Neuer Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen

Rückwirkend ab 1. Juli 1987 in Kraft

Neue Struktur der Gehaltstabelle: Nur noch 16 Gehaltsstufen

Dt. Ärztebl. 84, Heft 33, 13. August 1987 (13) A-2157

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