Januarsession 2013 2012.1171 1
CONVERT_fc8b3e81dbaf4442a30a07f53ddcb340 06.02.2013
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil
du canton de Berne
Wortlautdokument
Donnerstag (Nachmittag), 24. Januar 2013 Polizei- und Militärdirektion
Vorstoss-Nr: 194-2012
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 06.09.2012
Eingereicht von: Kneubühler (Nidau, FDP) (Sprecher/ -in)
Siegenthaler (Rüti b.Büren, BDP) Schneider (Diessbach b. Büren, SVP) Blank (Aarberg, SVP)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 12.12.2012
RRB-Nr: 1780/2012
Direktion: POM
Mehr Wettbewerb um Betreuung Asylsuchender – für professionelle und qualitativ hochstehende Betreuungsdienstleistungen
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. sicherzustellen, dass der Kanton den Betrieb der Betreuungszentren für Asylsuchende jenen Unternehmen anvertraut, welche die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden nach wirtschaftlichen und klar definierten Anforderungskriterien erbringen;
2. dafür zu sorgen, dass alle – insbesondere auch gemeinnützige Organisationen – den öffentlichen Auftrag streng nach Pflichtenheft erfüllen.
3. Eine Einschränkung, nur Hilfswerke für die Betreuung von Asylsuchenden zu mandatieren, ist auszuschliessen.
Begründung:
Die Betreuung Asylsuchender ist eine anspruchsvolle und sensible Aufgabe. Der Kanton ist für die vergleichsweise hohe Zahl von rund 1700 Asylsuchenden, die im Kanton Bern betreut werden, zuständig. Dafür betreibt er rund 25 Betreuungszentren. Er trägt damit gegenüber den Asylsuchenden und gegenüber der Bevölkerung eine grosse Verantwortung. Möglicherweise werden die Behörden inskünftig wiederholt vor der Aufgabe stehen, zusätzlich Notunterkünfte einrichten zu müssen. Die Bemühungen, Asylverfahren zu straffen und das Asylrecht teilweise zu verschärfen, erhöhen die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Bevölkerung für die Art und Weise der Betreuung Asylsuchender. Sie erfolgt zusehends unter dem kritischen Blick der Öffentlichkeit, die ein grosses Interesse an einer reibungslosen und zum Wohle aller organisierten Asylbetreuung hat. Auch kleinste Vorfälle oder Missstände in Betreuungszentren beunruhigen die Bevölkerung.
Professionelle Betreuung kommt Asylsuchenden zugute und schafft in der Bevölkerung Vertrauen und Verständnis.
Unter all diesen Gesichtspunkten ist es besonders wichtig, dass die Betreiber solcher Zentren aufgrund klar definierter Anforderungskriterien und entsprechender Richtlinien handeln. Sie müssen zu jedem Zeitpunkt über genügend professionelles Personal verfügen. Der konstanten und ausgewiesenen Professionalität und Qualität der Betreuung ist dabei besondere Beachtung zu schenken, ebenso muss ein Anbieter rasch und flexibel auf schnell wachsende Asylzahlen
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reagieren und zu jedem Zeitpunkt mögliche ausserordentliche Situationen im Betreuungszentrum meistern können.
Insbesondere sind Forderungen abzulehnen, die diese hochsensible Aufgabe ausschliesslich gemeinnützigen Organisationen übertragen wollen.
Antwort des Regierungsrats
Die Polizei und Militärdirektion (POM) ist für die Ausrichtung der Sozialhilfe an Personen des Asylbereichs zuständig. Sie kann diese Aufgabe mit einem Leistungsvertrag an öffentliche oder private Trägerinnen oder Träger übertragen (Art. 4 Einführungsgesetz vom 20. Januar 2009 zum Ausländer- und zum Asylgesetz, EG AuG und AsylG; BSG 122.20).
Die massgeblichen Rahmenbedingungen für die Auslagerung dieser Aufgabe an öffentliche oder private Organisationen sind im EG AuG und AsylG, in der Einführungsverordnung vom 14. Oktober 2009 zum Ausländer- und zum Asylgesetz (EV AuG und AsylG; BSG 122.201) sowie in der Direktionsverordnung vom 29. April 2010 über die Bemessung der Sozialhilfeleistungen für Personen des Asylbereichs (BSG 860.611.1) festgelegt.
Der Vorsteher des Amtes für Migration und Personenstand hat im Frühjahr 2012 das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG damit beauftragt, die bestehenden finanziellen Abläufe im Asylwesen und die Leistungsverträge mit den Partnern zu überprüfen. Im Zentrum der Prüfung standen der rechtliche Rahmen, die buchhalterische Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse, die dazu notwendigen Kontrollinstrumente und die informatiktechnischen Mittel. Die KPMG hat dazu klare Empfehlungen gemacht, mit welchen Mitteln die bestehenden Leistungsverträge verbessert werden können.
Die POM beabsichtigt, die Leistungsverträge 2013 mit den von der KPMG empfohlenen, punktuellen Sofortmassnahmen zu verbessern und während eines Übergangsjahres umzusetzen.
Der Regierungsrat will den jüngst in parlamentarischen Vorstössen (Interpellation 119/2012 Imboden, Motion 120/2012 Imboden) und auch in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen Rechnung tragen, indem er die POM beauftragt, für die Aufträge an öffentliche oder private Trägerschaften zur Gewährung der Sozialhilfe für Personen des Asylbereichs ein öffentliches Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) durchzuführen. Nebst sicherheitsrelevanten Forderungen stehen die Wirtschaftlichkeit und die Kontrollinstrumente zur Einhaltung der Pflichtenhefte als zentrale Elemente der Ausschreibung im Vordergrund. Eine Beschränkung der Anbieter auf (gemeinnützige) Hilfswerke würde Artikel 4 Absatz 1 EG AuG und AsylG widersprechen, weshalb der Regierungsrat eine solche ablehnt. Er hat diese Haltung bereits in der Motion 120/2012 Imboden eingenommen.
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, die vorliegende Motion anzunehmen.
40 2012.1171 Motion 194-2012 Kneubühler (Nidau, FDP)
Mehr Wettbewerb um Betreuung Asylsuchender – für professionelle und qualitativ hochstehende Betreuungsdienstleistungen
Der Regierungsrat beantragt:
Annahme
Präsidentin. Der Regierungsrat beantragt Annahme der Motion. Wird die Annahme aus der Mitte des Rats bestritten? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab.
Abstimmung
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Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme
Ja 104
Nein 18
Enthalten 8
Präsidentin. Der Rat hat die Motion mit 104 gegen 18 Stimmen bei 8 Enthaltungen überwiesen.