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63. Änderung des Beginns der allgemeinen Zulassungsfrist für das Sommersemester 2012

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 30.11.2011 – 10. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

63. Änderung des Beginns der allgemeinen Zulassungsfrist für das Sommersemester 2012

Nach Anhörung des Senates wird gemäß § 61 Universitätsgesetz 2002 die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2012 wie folgt abgeändert:

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist Montag, 9. Jänner 2012

Ende der Allgemeinen Zulassungsfrist Freitag, 16. März 2012 (wie bisher)

Ende der Nachfrist Montag, 30. April 2012 (gesetzlich festgelegt)

Für das Rektorat:

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

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