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Archiv "Bisher neunmal erfolgreich" (19.11.1986)

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Wieviel Krankenhausbetten ?

86 10 25 Quelle: dgd

Die skandinavischen Staaten stehen nach der „Bettendichte"

(Krankenhausbetten je 10 000 Einwohner) in der Welt an der Spitze. Ein internationaler Vergleich zeigt, daß es offenbar nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland einen „Bettenberg"

gibt. Allerdings muß man die Unterschiede der Gesundheitssy- steme berücksichtigen, ferner die unterschiedliche Verweil- dauer. Damit erklärt sich zum Beispiel, daß in den Vereinigten Staaten relativ nur halb so viel Krankenhausbetten vorhalten werden wie in den gut versorgten europäischen Ländern imu

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

BÄK fördert REHA

DÜSSELDORF/KÖLN. Die Bundesärztekammer hat sich bereit erklärt, wieder eine ideelle Trägerschaft für die REHA 87 Internatio- nale Ausstellung mit Kon- gressen zur Rehabilitation zu übernehmen. Nach den bisherigen guten Erfahrun- gen soll diese Veranstal- tung in der Düsseldorfer Messe zukünftig in einem Zwei-Jahres-Turnus statt- finden, allerdings nicht mehr in Kombination mit der Medica. Die REHA 1987 wird für den 23. bis 27.

September vorbereitet. WZ

Schiedsspruch zu FU-Pflegesätzen

BERLIN. Die Kliniken der Freien Universität haben sich mit den Berliner Kran- kenkassen über die Pflege- sätze für 1986 und 1987 ge- einigt, nachdem die Freie Universität die nach dem neuen Bundespflegesatz- recht vorgesehene Schieds- stelle angerufen hatte. Auf Vermittlung des Berliner Staatssekretärs Albrecht Hasinger und unter Ein- schaltung des Finanzsena- tors sind die Pflegesätze für 1986 mit 347,30 DM pro Tag festgesetzt worden. Für 1987 betragen die Sätze 376,90 DM. Für 1985 betru- gen die Pflegesätze im Klini- kum Steg litz 350,60 DM; der Pflegesatz des Klinikums Charlottenburg lag bei 333,00 DM; hier ist die Fall- pauschale von 16 000 DM für Operationen am offenen Herzen noch hinzuzurech- nen. Tarifsteigerungen im Jahr 1987 werden zusätzlich ausgeglichen.

Als „besondere Pflegesätze und Sonderentgelte" wur- den vereinbart: 3000 DM für Ballondilatationen (neu);

16 000 DM für Operationen mit der Herz-Lungen-Ma- schine (wie bisher); 117 892 DM für Knochenmark- transplantationen (bisher:

80 000 DM), für Nierenstein- zertrümmerer 1875 DM (wie bisher) und 300 DM täglich (neu) für die Behandlung krebskranker Kinder als Zu- schlag zu dem allgemeinen Pflegesatz. HC

Aus der DDR

Bisher neunmal erfolgreich

OSTBERLIN. Bis zum Som- mer 1986 sind in Kliniken der DDR und Ostberlins neun Kinder nach extrakor- poraler Befruchtung und Embryotransfer zur Welt gekommen, davon vier in Berlin, drei in Leipzig und je eins in Rostock und Hal- le. Nach Berichten der DDR-Presse will insbeson- dere die Leipziger Universi- tätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe ihre For- schung auf diesem Gebiet intensivieren, damit die Er- folgsrate von den jetzt etwa drei Prozent in den näch- sten Jahren auf ungefähr zehn Prozent gesteigert werden kann. gb

Ausland

AIDS-Quarantäne abgelehnt

LOS ANGELES. Mit einer Zwei-zu-eins-Mehrheit ha- ben die Wähler in Kali- fornien einen Gesetzent- wurf abgelehnt, mit dem AIDS seuchenrechtlich den bisher meldepflichtigen Krankheiten gleichgestellt werden sollte. Dies hätte bedeutet, daß AIDS-Kranke (und, da auch ein Mas- senscreening vorgeschla- gen wurde, alle HIV-Positi- ven) einer Meldepflicht un- terworfen und von vielerlei Berufen ausgeschlossen worden wären. Die Initiati- ve war von einer Ad-hoc- Organisation eingebracht worden, hinter der die ex- tremistische Organisation von Lyndon H. LaRouche stand. Die Vereinigung ist auch in der Bundesrepu- blik als „Europäische Ar- beiterpartei" (EAP) und un- ter Tarnnamen tätig.

Die kalifornische Ärzteor- ganisation hatte sich ent-

schieden gegen die als

„Proposition 64" bezeich- nete Vorlage gewandt. „No to Proposition 64" war auch eine der wenigen Wahlparolen, die in den letzten Wahlkampfwochen auf kalifornischen Straßen überhaupt zu sehen waren, meist als Autoaufkleber. bt

Kostendämpfung — Anspruch auf Schadenersatz

LOS ANGELES. Das Appel- lationsgericht in Los Ange- les, dessen Entscheidun- gen häufig als richtung- weisend angesehen wer- den, hat festgestellt, daß ein Patient Schadenersatz verlangen kann, wenn eine erforderliche Heilbehand- lung aus Gründen der Ko- stendämpfung nicht durch- geführt wird. Haftpflichtig kann die Krankenversiche- rung sein, aber auch ein Arzt, der gegenüber Kostendämpfu ngsmaßnah- men Dritter nicht prote- stiert, wenn er die Weiter- behandlung eigentlich für erforderlich hält.

In dem verhandelten Fall wurde zwar kein Schaden- ersatz zuerkannt, weil die vielleicht vorzeitige Entlas- sung einer Patientin aus dem Krankenhaus nicht als kunstfehlerhaft angesehen wurde: Sie hatte eine kom- plizierte Venenerkrankung;

ihr Arzt wollte den Kran- kenhausaufenthalt um acht Tage verlängern, der Medi- care-Vertrauensarzt bewil- ligte jedoch nur vier weite- re Tage. Später trat eine Komplikation ein, die zur Amputation eines Beines zwang. In der Begründung des Urteils heißt es aber ausdrücklich, daß Scha- denersatz fällig geworden wäre, wenn diese Kompli- kation im Augenblick der Entlassung vorhersehbar gewesen wäre. Dann hätte der behandelnde Arzt ver- suchen müssen, sich ge- genüber dem Vertrauens- arzt durchzusetzen. bt Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 47 vom 19. November 1986 (21) 3269

Referenzen

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