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Die Produktionswerte
der pharmazeutischen Industrie in der Bundesrepublik Deutschland
Produktionswerte in Mrd DM
1965 1970 1972 1976 1977 1978
1 ' \
Exportwerte wichtiger Industrieländer 1977 in Mrd DM
4,3 6,3
3,6
( ZAHLENBILDER)
Die deutsche pharmazeutische Industrie hat auch 1978 ihre internationale Spitzenposition behauptet. Von der kräftig gewachsenen Arzneimittelpro- duktion wurde rund ein Drittel (4,3 Milliarden DM) exportiert. Daneben ver- zeichneten die ausländischen Niederlassungen deutscher Firmen zusätzlich einen Umsatz von rund 6 Milliarden DM. Damit wurde etwa die Hälfte des auf rund 20 Milliarden DM bezifferten Gesamtumsatzes der deutschen Pharma- Industrie auf ausländischen Märkten erzielt. Der Wert der in der Bundes- republik hergestellten Arzneimittel stieg im vergangenen Jahr gegenüber 1977 um 9,4 Prozent auf 13,4 Milliarden DM. Der Produktionswert der human- pharmazeutischen Spezialitäten erhöhte sich sogar um 11,2 Prozent. Im Welthandel nimmt die deutsche Pharma-Industrie seit einem Jahrzehnt den ersten Platz unter den Arzneimittel-Exporteuren ein. Sie erreichte 1977 einen Welthandelsanteil von 20,1 Prozent vor den USA mit 18,4 Prozent und der Schweiz mit 12,4 Prozent ZB/DÄ Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Bundestag verabschiedete 202 Gesetzentwürfe
Der Deutsche Bundestag hat in der achten Legislaturperiode (bis zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause) 202 Gesetzentwür- fe verabschiedet.
Davon ist fast die Hälfte (100) nach Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen im Bundestags- plenum ohne Aussprache verab- schiedet worden. Nur bei 17 Ge- setzen ist kontrovers abgestimmt
worden. Bei 41 Gesetzgebungs- vorhaben wurde der Vermittlungs- ausschuß von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Insgesamt sind im Bundestag während des Berichtszeitraumes 322 Gesetze eingebracht worden.
Davon kamen 210 von der Bundes- regierung, 33 vom Bundesrat und 79 aus der Mitte des Bundestages.
Die CDU/CSU-Opposition initiierte 51 Gesetzentwürfe, 19 kamen von der Koalition, und neun wurden interfraktionell eingebracht. EB
Transplantationsgesetz:
Ein dritter Weg
In die aktuelle Debatte um den im- mer noch heftig umstrittenen Ent- wurf eines sogenannten Trans- plantationsgesetzes („Gesetz über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken") hat sich die SPD-Bundestagsabgeord- nete Brigitte Erler, Donaueschin- gen, mit einem pragmatischen Lö- sungsansatz eingeschaltet: Dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages empfahl sie, die Vor- und Nachteile der sogenannten Widerspruchsregelung (Regie- rungsentwurf) und der „Zustim- mungsregelung" (Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion so- wie des Bundesrates) zu einer sogenannten „Entscheidungslö- sung" zu verdichten. Der Vor- schlag der SPD-Politikerin sieht vor, daß jeder Bürger sich klar ent- scheiden muß, ob er bereit ist, Or- gane nach seinem Tode transplan- tieren zu lassen. Diesen Willen muß er ausdrücklich mit einer Ja- oder Nein-Folie, die in den Perso- nalausweis eingeklebt wird, doku- mentieren. Der Inhalt der Ent- scheidung ist nur dem Ausweisin- haber, nicht aber Dritten oder Be- hörden bekannt. Nur mit besonde- ren Mitteln kann die Willensent- scheidung durch den Arzt im To- desfalle sichtbar gemacht werden.
Stimmt der Personalausweisinha- ber der Explantation nicht zu, so ist er durch das Einkleben einer Nein-Folie gegen Falschinterpre- tationen geschützt. Diese Ent- scheidung kann aber, so der Vor- schlag von Frau Erler, jederzeit wi- derrufen werden; dann muß die Folie ausgewechselt werden. Die sozialdemokratische Abgeordnete begründet ihren Vorschlag: „Die Entscheidung für oder gegen eine Bereitschaft zur Organspende, um anderen Menschen das Leben zu retten oder ihre Leiden zu min- dern, muß eine freie und jederzeit aufgrund neuer Erkenntnisse oder vielleicht auch Ängste revidierbare Entscheidung sein, es muß aber auch eine klare Entscheidung blei- ben." HC
2386 Heft 38 vom 20. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT