Schutz für junge Ärzte
Immer mehr Medizinstu- denten absolvieren eine Famu- latur oder ein Tertial ihres Prak- tikum-Jahres im Ausland. Die- sen Trend will die Vereinte Krankenversicherung mit ei- nem Tarif-Novum stärken: Me- dizinstudenten und junge Ärzte können sich für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes kranken- versichern und gleichzeitig die Option auf eine private Kran- kenvoll-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung ohne erneu- te Gesundheitsprüfung erwer- ben. Damit sichern sie sich die gute Risikoeinschätzung ihres Gesundheitsstandes aus jungen Jahren für die Krankenversiche- rung späterer Lebensabschnitte.
Die neuen „Pro-Tarife“ ver- sichern das Krankheitsrisiko während acht Wochen Urlaub.
Zusätzlich ist ein privater Kran- kenversicherungsschutz bei be- ruflich bedingten Auslandsauf-
enthalten in der Aus- oder Wei- terbildung von insgesamt bis zu 365 Tagen im Jahr möglich.
Zusätzliche Tarif-Vergünstigun- gen können sich durch Grup- penverbindungen mit den Ärz- tekammern und dem Marbur- ger Bund ergeben. rco
Haftung für Verluste
Wenn im Krankenhaus die Wertsachen bewußtloser Pati- enten abhanden kommen, muß das Krankenhaus den Schaden
ersetzen. Im vorliegenden Fall war der Kläger bewußtlos in ein Krankenhaus eingeliefert wor- den. Auch im Operationssaal trug er noch einen wertvollen Diamantring an seinem Finger, was mehrere Zeugen bestätig- ten. Nach erfolgter Operation wurde er in ein Patientenzim- mer verlegt. Auch dort trug er immer noch den Ring. Nach der Verlegung in ein anderes Kran- kenhaus stellte der Kläger plötz- lich fest, daß sein teurer Ring nicht mehr am Finger steckte.
Das Landgericht Hannover verurteilte das Krankenhaus dazu, den entstandenen Scha- den zu ersetzen. Als Begrün- dung führten die Richter an, daß bei der Verlegung in ein Patientenzimmer nicht mehr die medizinische Behandlung, sondern eine allgemeine Ob- hutspflicht des Krankenhauses im Vordergrund gestanden ha- be. Diese Pflicht beziehe sich auch auf die Habseligkeiten der Patienten. (Landgericht Hannover, Az.: 20 O 2/98) rco
V E R S I C H E R U N G E N
Leistungen erweitert
Die Generali Krankenversicherung bietet ihren Krankheits- vollversicherungskunden seit diesem Jahr eine kostenlose Lei- stungserweiterung des bisherigen Vollversicherungsschutzes. Er umfaßt den Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher „Kunstfehler“
und Versäumnissen bei stationären operativen Maßnahmen. Risi- koträger ist die Generali Rechtsschutzversicherung AG.
Die Leistungen sehen wie folgt aus: Pro Versicherungsfall übernimmt die Generali, auch vorschußweise, Kosten von bis zu 250 000 DM für die gesetzlich festgelegten Gebühren eines Rechtsanwalts und die anfallenden Gerichtskosten, die Kosten der gerichtlich bestellten Zeugen und Sachverständigen, für Gerichtsvollzieher sowie die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit diese erstattet werden müssen. Alle Alt- und Neukunden erhalten neben der Information der kostenlo- sen Leistungserweiterung die dazugehörenden Sonderbedin- gungen der Rechtsschutzkomponente. rco