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Archiv "Psychotherapeutengesetz: Die Politik ist den Ärzten entgegengekommen" (22.12.1997)

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schuß der Ärzte und Krankenkassen nicht nur neue, sondern auch alle bis- her schon im GKV-Katalog enthalte- nen Pflichtleistungen auf den Prüf- stand stellen. Acht Leistungen stün- den derzeit zur Überprüfung an. Neue Leistungen, stellte Schorre klar, kön- nen nur dann aufgenommen werden, wenn „das hierzu erforderliche Geld zusätzlich zur Verfügung gestellt wird“.

Für unabdingbar hält Schorre die Zurücknahme der Leistungsmenge.

Allerdings könne dieses Ziel nur in begrenztem Maße durch die Bereini- gung des Leistungskatalogs erreicht werden. Größeren Erfolg verspricht er sich von der Umgestaltung des EBM zu Leistungskomplexen und der Einführung von Regelleistungsvolu- men. Der „Schlüssel zum Kernpro- blem“ liege jedoch in einer strengeren Indikationsstellung der Ärzte: „Auf- grund der Wechselwirkungen von sta-

gnierenden Einkommen, demogra- phischen Entwicklungen und medizi- nischem Fortschritt müssen Kassen, Ärzte und Patienten von der gewohn- ten Großzügigkeit bei der Indikati- onsstellung Abschied nehmen.“ Die Ärzte hätten noch nicht erkannt, sag- te Schorre weiter, daß weniger Menge in einem budgetierten System mehr Ertrag bedeute: „Die Panik vor dem sinkenden Einkommen induziert lei- der ein ökonomisch völlig unsinniges Verhalten, das den Prozeß des Preis- verfalls katalysiert.“

Als Abgrenzung zum GKV-Lei- stungskatalog will die KBV soge- nannte Individuelle Gesundheitslei- stungen (IGEL) definieren, die „zwar von Patienten nachgefragt und von Ärzten angeboten, jedoch ihrer Art

nach nicht in die Zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen“. Nach diesen Vorgaben hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit den ärztlichen Berufs- verbänden bisher rund 70 Leistungen und Leistungskomplexe zusammen- gestellt. Die Versicherten müßten für

diese Leistungen selbst aufkommen, betonte Schorre, sie fielen nicht in die Kassenzuständigkeit. Dennoch sieht der KBV-Vorsitzende in dem IGEL- Konzept keinen Weg in eine „Zwei- Klassen-Medizin“. Mitte Januar wer- de das Konzept im einzelnen vorge- stellt. Josef Maus, Dr. Sabine Glöser

A-3451

P O L I T I K KBV-VERTRETERVERSAMMLUNG

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 51–52, 22. Dezember 1997 (15)

Psychotherapeutengesetz: Die Politik ist den Ärzten entgegengekommen

Die Regierungskoalition hat das Psychotherapeutengesetz durch den Bun- destag gebracht. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, werden die Psychologi- schen Psychotherapeuten von 1999 an in die Kassenärztlichen Vereinigungen in- tegriert – gegen das Votum der Kassenärzte. Die KBV-Vertreterversammlung jedenfalls hatte das Integrationsmodell zuletzt in einer außerordentlichen Sit- zung Ende September in Düsseldorf zurückgewiesen und den KBV-Vorstand aufgefordert, auf der Basis eines Kooperationsmodells oder Assoziationsmo- dells neue Lösungen zu erarbeiten (siehe DÄ, Heft 40/1997).

„Die Politik ist der Ärzteschaft in wesentlichen Punkten nur deshalb entge- gengekommen, weil wir trotz der grundsätzlichen Ablehnung des Gesetzes im politischen Dialog geblieben sind“, begründete Dr. med. Winfried Schorre die Verhandlungsstrategie des KBV-Vorstands. Eine Gesprächsverweigerung, so Schorre, hätte am Gesetzesbeschluß nichts geändert, sondern die Fronten nur verhärtet. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf konnten aus Sicht der KBV auf diese Weise wesentliche Verbesserungen erzielt werden: Die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund der Übergangs- bestimmungen bedarfsunabhängig in die vertragsärztliche Versorgung aufge- nommen wird, ist durch eine Stichtagsregelung definitiv begrenzt worden; die Voraussetzungen für eine Zulassung beziehungsweise Ermächtigung müssen bis zum 31. Dezember 1998 erfüllt werden. Das Bundesgesundheitsministerium ge- he davon aus, daß nach dieser Regelung etwa 4 500 Psychologen bedarfsunab- hängig in das System kommen.

Die Eingangsvoraussetzungen für eine Nachqualifikation sind nach den Vor- stellungen der Kassenärzte angehoben worden: Psychologen müssen 500 doku- mentierte Behandlungsstunden in Richtlinienverfahren oder 250 dokumentier- te Behandlungsstunden unter Supervision nachweisen. Nachgebessert wurde auch die Bestimmung zur Bedarfsplanung. Die Quotenregelung, wonach den ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten jeweils 40 Prozent des Ver- sorgungsanteils zugesichert wird, wurde von ursprünglich fünf auf zehn Jahre verlängert. Ferner ist der Anteil Psychologischer Psychotherapeuten in den Ver- treterversammlungen der KVen und der KBV auf höchstens zehn Prozent be- grenzt worden. Das Wahlrecht wird nach wie vor durch die Satzung der einzel- nen KVen geregelt – ursprünglich sollte das Verhältniswahlrecht eingeführt wer- den. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ wird durch das Gesetz ge- schützt; auch das berufliche Tätigkeitsfeld Psychologischer Psychotherapeuten in der GKV wird festgeschrieben.

Nicht verhindern konnte die KBV hingegen, daß die Ausgaben der Kran- kenkassen für Psychotherapie im Jahr 1999 budgetiert werden. Das Gesetz sieht vor, das Finanzvolumen auf der Basis der GKV-Ausgaben im Jahr 1996 festzu- legen. Aufgestockt werden soll dieser Betrag um die Ausgaben der Kassen für die sogenannte Erstattungspsychotherapie im Jahr 1996 (höchstens 0,7 Prozent der Gesamtvergütung). Zudem, sagte Schorre, sehe das Gesetz eine Mindest- punktwertgarantie für psychotherapeutische Leistungen vor.

Landet das Psychotherapeutengesetz im Vermittlungsausschuß von Bun- destag und Bundesrat, hofft der KBV-Vorsitzende auf die Unterstützung der Regierungskoalition, wenn es darum geht, nachteilige Veränderungen zu ver- meiden. Schorre sieht jedoch auch die Chance, „noch die eine oder andere Ver- besserung, insbesondere der Finanzierungsgrundlagen, geltend machen zu können“. SG Einer ohne Meinung: der (Schokoladen-)Nikolaus

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