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Archiv "Psychotherapeuten: „Die Politik schaut einfach zu“" (23.11.2001)

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ie Schmidt und den 35 Repräsentan-Stimmung zwischen Ulla ten der psychotherapeutischen Berufsverbände war gut, das Ergebnis des Arbeitsgesprächs am 6. November jedoch eher mager. Einzig die Zusi- cherung der Bundesgesundheitsmini- sterin, dass die Psychotherapie weiter- hin Pflichtleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibe und auch nicht an eine Direktbeteiligung der Pa- tienten gedacht sei, entsprach den For- derungen der Psychotherapeuten.

Keine Novellierung

Enttäuschend für die meisten Verbands- vertreter war die Ankündigung der Ge- sundheitsministerin, dass es in dieser Le- gislaturperiode keine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) geben werde. Dabei hatten sie lange auf das Gespräch mit der Ministerin gewar- tet. Doch die Einladung war eine Altlast aus der Regierungszeit ihrer Vorgänge- rin Andrea Fischer. Diese hatte die Be- rufsverbände im Oktober 2000 aufgefor- dert, Vorschläge zur Novellierung des PsychThG einzureichen, da rund zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Geset- zes allgemeine Unzufriedenheit bestand – und weiterhin besteht. Die Verbände nahmen das Angebot ermutigt an und ar- beiteten Änderungsvorschläge aus (DÄ, Heft 8/2001). Dann trat Andrea Fischer zurück, und die Vorschläge blieben im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen. Ulla Schmidt hatte nach ihrem Amtsantritt andere Prioritäten.

Es wird vorerst keine gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung des dringlichsten Problems geben, der unzu- reichenden Honorierung. Zur Erinne- rung: Die Psychotherapeuten fordern die Umsetzung des bekräftigten Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Au- gust 1999, das einen Punktwert von 10

Pfennig für genehmigungspflichtige psy- chotherapeutische Leistungen als ange- messen bezeichnet. Das BMG setzt je- doch die Beanstandung des Beschlusses des Bewertungsauschusses, in dem ein Mindestpunktwert errechnet wurde, der im Bundesdurchschnitt bei 7,5 Pfennig liegt, fort (dazu DÄ, Heft 4/2001). Hans- Jochen Weidhaas, Vereinigung der Kas- senpsychotherapeuten, hat sich mehr versprochen: „Wir sind enttäuscht, dass die Politik in dieser Situation einfach zu- schaut – die Punktwerte für probatori- sche Sitzungen beispielsweise tendieren in einigen Bundesländern gegen null.“

Die so genannte 90-Prozent-Regelung bezeichnete Ulla Schmidt immerhin als ernst zu nehmendes Problem, das zeit- nah auf den Prüfstand müsse. Diese Regelung benachteiligt Psychiater und ärztliche Psychotherapeuten, die weniger als 90 Prozent Psychotherapie erbringen.

Deren genehmigungspflichtige psycho- therapeutische Leistungen werden nicht zu einem gestützten festen Punktwert vergütet. Über die Ankündigung einer Prüfung dieses Missstands hat sich Dr.

med. Karin Bell, Ständige Konferenz der ärztlichen psychotherapeutischen Ver- bände (Stäko), „sehr gefreut“. Die Stäko begrüßt im Gegensatz zu den Berufsver- bänden der Psychologischen Psychothe- rapeuten, dass das PsychThG nichtgeän- dert wird: Es solle erst einmal „gären“.

Die Ministerin hat die Psychothera- peuten mehrfach aufgefordert, sich stärker in der ärztlichen Selbstverwal- tung zu engagieren. Allerdings sei eine Mitwirkung, beispielsweise im Koor- dinierungsausschuss oder am Runden Tisch, nicht möglich. Das BMG geht da- von aus, dass die Psychologischen Psy- chotherapeuten seit der Integration von der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung repräsentiert werden.

Ulla Schmidt betonte die Notwen- digkeit qualitätsgesicherter Psychothe- rapie, deren Wirksamkeit durch wissen-

schaftliche Studien belegt wird. Doch für Psychotherapieforschung fehlt oft das Geld, denn anders als bei Arznei- mitteln kann dies nicht über den Ver- kaufspreis erwirtschaftet werden. Prof.

Dr. med. Sven Olaf Hoffmann, Vorsit- zender des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, wies darauf hin, dass es ab 2005 „eine verbesserte Chance gibt“, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel zur Psychothera- pieforschung zu erhalten. Hoffmann sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbindlichkeit der Beschlüsse des Bei- rats: Diese sind bislang nur für die Psy- chologischen Psychotherapeuten ver- bindlich, die ärztlichen Psychothera- peuten können sie umsetzen. Wegen der anders geordneten Weiterbildungs- struktur unterliegen die Ärzte den Wei- sungen der Landesärztekammern und nicht der Bundesärztekammer, bei der der Beirat ansässig ist.

Kritik am Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

Die Forderung einiger Berufsverbände, den Beirat bei der neu zu gründenden Bundespsychotherapeutenkammer an- zusiedeln, blieb ohne Stellungnahme des Ministeriums. Abgelehnt wurde auch die Forderung der Arbeitsge- meinschaft Psychotherapie (AGP), die Rechtsaufsicht über den Wissenschaft- lichen Beirat zu übernehmen. Die AGP kritisiert den Beirat, da aufgrund sei- ner ablehnenden Stellungnahmen „für Psychotherapieverfahren, die sich in Lehre und Praxis bewährt haben, prak- tisch ein Forschungs- und Anwen- dungshindernis besteht“.

Besonders erfreulich bewerteten die Psychotherapeutenverbände, dass es gelungen war, nach außen geschlos- sen und ohne Streitigkeiten aufzu-

treten. Petra Bühring

P O L I T I K

A

A3090 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 47½½½½23. November 2001

Psychotherapeuten

„Die Politik schaut einfach zu“

Die Psychotherapeutenverbände wurden erstmalig zu einem Gespräch

mit Ulla Schmidt eingeladen. Das Ergebnis war jedoch enttäuschend.

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