PSYCHOTHERAPIE Zu den Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung „Änderung der Psychothera- pie-Richtlinien des Bundesaus- schusses der Ärzte und Kranken- kassen vom 4. Mai 1990" in Heft 33/1990:
Nicht überzeugend
Die Begründungen, die für die Erweiterung des unter
„Kurzzeittherapie" gefaßten Behandlungskontingents von bisher 15 auf jetzt 25 Stunden gegeben werden, können uns nicht überzeugen. Für eine indikationsbezogene Fokal- therapie reichte der bisherige Rahmen. Daß mit der Ande- rung der Gesamtaufwand für die Antragstellung über das Gutachterverfahren gesenkt werden soll, nutzt vielleicht der eigenen Bequemlichkeit, unterläuft aber zugleich die an qualifizierte psychothera- peutische Arbeit zu stellen- den Anforderungen. Wer wird denn jetzt sich noch die Mühe machen, differenzierte Überlegungen zur Beantra- gung einer Gruppentherapie bei neun Patienten anzustel- len, wenn er aus dem Hand- gelenk 25 Sitzungen pro Pa- tient zugestanden bekommt (über das Gutachterverfah- ren sind im ersten Antrags- schritt 40, also gerade 15 Sit- zungen mehr, möglich)?
Hier wird wieder eine Tendenz erkennbar, Psycho- therapieprozesse durch ad- ministrative Regelungen — hier auch noch einladend für die Therapeuten — abzukür- zen. Psychotherapie läßt sich aber nicht im Eilverfahren am Patienten durchexerzieren, sondern bedarf einer mühsa- men und oft langwierigen ge- meinsamen Arbeit.
Dr. med. Dipl.-Soz. A.
Gerlach, Dr. med. J. Roth- haupt, Westendstraße 46, W-6000 Frankfurt 1
Anmerkung:
Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung ist der Mei- nung, dieser Vorwurf stimme nicht. Die Anhebung des
Kontingentes für Kurzzeit- therapie von bisher 15 auf 25 Stunden sei intensiv mit Sach- verständigen aus dem Bereich der tiefenpsychologisch fun- dierten und analytischen Psy- chotherapie beziehungsweise der Verhaltenstherapie dis- kutiert worden. Dabei wurde letztlich die Meinung vertre- ten, daß eine Anhebung auf 25 Stunden Kurzzeitthera- pie keinen Qualitätsverlust für die psychotherapeutische Versorgung darstelle. Gerade die Gruppentherapeuten hät- ten sich immer wieder über die schlechten Bedingungen für diese Therapieform be- klagt, da es einen ungeheuren Aufwand darstelle, für zum Beispiel sechs bis neun Teil- nehmer bei einer tiefenpsy- chologisch fundierten Grup- penbehandlung jeweils Lang- zeitanträge auf Psychothera- pie zu begründen. Insofern diene die nun eingeführte Möglichkeit, Gruppenthera- pie auch als Kurzzeittherapie durchzuführen, auch einer Verbesserung der von den Gruppentherapeuten beklag- ten Situation. Im übrigen bestehe nach wie vor die Möglichkeit, eine Langzeit- therapie zu beantragen be- ziehungsweise durchzufüh- ren. DÄ PRAKTISCHES JAHR
Einige Sorgen der Studenten im praktischen Jahr:
Magen knurrt
Uns Medizinstudentlnnen knurrt der Magen! Täglich ar- beiten wir StudentInnen im
„Praktischen Jahr" (PJ) zwi- schen 8 und 12 Stunden — oh- ne Bezahlung, ohne Urlaubs- anspruch, ohne Essen.
Nach fünf Jahren Studium und zwei Staatsexamen durchlaufen wir vor dem drit- ten Staatsexamen das soge- nannte Praktische Jahr (PJ).
Dabei arbeiten wir in Univer- sitätskliniken oder akademi- schen Lehrkrankenhäusern.
Ziel dieser Ausbildungsphase ist das Erlernen von prakti- schen Fertigkeiten und Ken-
nenlernen des klinischen All- tags. Die Realität sieht leider oft anders aus. Wir Studenten im Praktischen Jahr sind die Wasserträger der ÄrztInnen.
Morgens Blut abnehmen, Arztbriefe schreiben oder in den operativen Fächern
„Haken-Halten", nachmittags Aufnehmen neuer Patienten.
PJ-StudentInnen tragen we- sentlich zum reibungslosen Ablauf des Klinikalltags bei.
Ohne PJ-Studenten könnte nicht mehr operiert werden, Patienten würden nicht un- tersucht, Blutuntersuchungen blieben aus, die weiterbehan- delnden Ärzte bekämen kei- ne Befunde und Berichte. All diese Arbeiten dienen nur zum Teil unserer eigentlichen Ausbildung. Die weiterfüh- renden diagnostischen Unter- suchungen und weiterrei- chenden Therapien bleiben uns in vielen Abteilungen ver- sperrt.
Für uns also eher ein Ar- beits- als ein Lehrverhältnis.
Trotzdem bekommen wir für unsere Arbeit keine Bezah- lung. Ja, wir müssen sogar un- ser Essen selber bezahlen — an vielen Kliniken sogar noch mehr als die ÄrztInnen. Wir sind keine Mitarbeiter des Hauses und erhalten somit keinen Essenszuschuß. In vie- len Kliniken haben wir einen Zehn- bis Zwölf-Stundentag.
Deshalb ist an ein eigenes Einkommen durch Jobben nicht zu denken. Da es auch keinen Urlaub in diesem Jahr gibt (20 Fehltage sind erlaubt
— Krankheit inklusive), ist an ein Arbeiten in den Ferien auch nicht zu denken.
Hinzu kommt, daß Förde- rungen wie Bafög, Stipendien oder Waisenrenten oftmals in der Schlußphase des sechs- jährigen Studiums auslaufen.
Wir StudentInnen im Praktischen Jahr fordern für unsere Arbeit offizielle Mit- tel, die ausreichen, allen PJlerinnen freie Mahlzeiten während der Arbeitszeit zu sichern.
Rüdiger Holzbach c/o Fachschaftsvertretung an der med. Fakultät der Universität München, Pettenkoferstraße 11, 8000 München 2
RENTEN
Zu dem Beitrag „Rentenpolitik in der Schieflage" von Walter Kan- nengießer in Heft 44/1990:
Mangel an sozialem Empfinden
Herr Kannengießer hält es im Zusammenhang mit der geplanten 15prozentigen Rentenerhöhung auf dem Gebiet der ehemaligen
„DDR" für nicht vertretbar,
„ständig steigende soziale Transferleistungen mit Kredi- ten zu finanzieren". Er unter- stellt den Verantwortlichen als Motivation für die Ren- tenerhöhungen nur den Ge- danken an bevorstehende Wahlen. Es wirkt mehr als peinlich, wenn das offizielle Organ der Ärzteschaft, in An- betracht einer durchschnittli- chen Rente von 672 DM, den Rentnern in den neuen Bun- desländern eine Erhöhung um durchschnittlich 100 DM mißgönnt, mit der faden- scheinigen Begründung, „die finanziellen, ökonomischen und sozialen Risiken" des Ei- nigungsprozesses würden ver- größert.
Wer sich die Lebens- und früheren Arbeitsbedingungen dieser Rentner vor Augen hält, hat kaum Verständnis dafür, daß ausgerechnet die Vertreter einer der bestver- dienenden Berufsgruppen ei- nen solchen Mangel an sozia- lem Empfinden demonstrie- ren. Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, daß die vormals niedrigen Löhne, die jetzt Bemessungsgrundlage für die Renten sind, mit ei- nem System an Subventionen für Lebensmittel, Mieten und andere Grundbedürfnisse verbunden waren, das jetzt zusammengebrochen ist. Die Generation der Rentner, be- trogen vom System des Sozia- lismus, hat nicht mehr die Gelegenheit, von den neuen Freiheiten, auch des Gelder- werbs durch einen Freien Be- ruf, zu profitieren.
Dr. R. Kennemann, Schü- termannstraße 29, W-4600 Dortmund 1 zusammen mit weiteren 12 Unterzeichnern A-3898 (14) Dt. Ärztebl. 87, Heft 49, 6. Dezember 1990