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Archiv "Das Renten-Niveau ist nicht zu halten" (04.02.1983)

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Eigentum künftig kein Tabu mehr?

Mit Parolen der „Harmonisierung", der „sozialen Gerechtigkeit" und des

„sozialen Ausgleichs" geht die So- zialdemokratische Partei (SPD) ziel- bewußt auf eine sogenannte „Re- form" des sozialen Sicherungssy- stems los.

Recht verbrämt heißt es dazu im Ent- wurf des SPD-Programms zu der für den 6. März angekündigten Bundes- tagswahl: „Die Alterssicherung muß angesichts ihrer künftigen Belastun- gen infolge der ungünstigen Wirt- schaftsentwicklung und des verän- derten Altersaufbaus der Bevölkerung langfristig finanziell gesichert wer- den. Das gilt nicht nur für die Renten- versicherung der Arbeiter und Ange- stellten, sondern für die Alterssiche- rung insgesamt. Deshalb kann ohne die Harmonisierung der Alterssiche- rungssysteme die Generationensoli- darität nicht erhalten werden . . ."

Viel deutlicher hat der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfrak- tion, der Abgeordnete Eugen Glom- big, wenige Tage nach Vorlage des SPD-Programmentwurfs am 16. De- zember 1982 im Deutschen Bundes- tag bekräftigt, was sich die SPD unter einer „Reform" des sozialen Siche- rungssystems nach der Neuwahl vor- stellt:

„Wir brauchen eine umfassende Re- form des sozialen Sicherungssy- stems, und zwar nicht beschränkt auf die vergleichsweise bescheiden aus- gestatteten Standardsysteme wie die Sozialversicherung und die Kriegsop- ferversorgung, sondern vor allem be- zogen auf die üppiger ausgestatteten Zusatz- und Sonderversorgungssy- steme . . . Wir sind davon über- zeugt, daß eine solche umfassende Reform der sozialen Sicherungssy- steme dafür sorgen kann, daß wir mit weniger Aufwand mehr soziale Ge- rechtigkeit erreichen. Es stimmt nicht, daß sich unsere Gesellschaft in ökonomisch schwierigen Zeiten nicht mehr so viel sozialen Ausgleich und soziale Gerechtigkeit leisten könnte, man muß nur den Mut und den politi- schen Willen zu einer umfassenden Sozialreform haben und darf privile- gierte soziale Besitzstände nicht zu Tabus erheben."

„Üppiger" — das lenkt den Neid auf andere Töpfe als jene der herabgewirt- schafteten gesetzlichen Rentenversi- cherung, „ausgestattet" — das ne- giert, daß nur eigene Beitragsleistun- gen beispielsweise die Versorgungs- einrichtungen der Freien Berufe ge- speist haben, und was Glombig „privi- legierten" sozialen Besitzstand nennt, ist Eigentumder Freien Berufe und von keinem „Privileg" begünstigt. Die For- mulierungen verraten schwarz auf weiß, daß solche Politik, sollte sie

„zum Tragen" kommen, das Tabu des Besitzstands mißachten will. DÄ Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen Versorgungswerke

versicherung, weil sie vom Staat nur teilweise durch den Bundes- zuschuß abgedeckt werden.

Die Wartezeit sorgt dafür, daß

„schlechte" Risiken ausgesondert werden.

Nach Ruland bleiben als Baustei- ne eines „sozialen Ausgleichs" le- diglich die Rente nach Mindest- einkommen und die Ausfallzeiten.

Die Rente nach Mindesteinkom- men stelle einen vom Umfang und der zeitlichen Anwendung be- grenzten sozialen Ausgleich zu- gunsten sozial Schwächerer dar,

wohingegen Ausfallzeiten, die für Ausbildungsjahre angerechnet würden, vor allem Akademikern zugute kämen. Dieser Vorteil, der zudem in der letzten Zeit durch die geringere Bewertung der Ausfall- zeiten deutlich gemindert wurde, werde jedoch dadurch wieder aus- geglichen, daß, je höher die Aus- bildung sei, desto geringer die Ge- fahr frühzeitiger Invalidität einzu- schätzen sei.

Anschrift des Verfassers:

Dipl.-Kfm. Michael Jung Prälat-Otto-Müller-Platz 2 5000 Köln 1

THEMEN DER ZEIT

Das

Renten-Niveau ist nicht

zu halten

Bundesarbeitsminister Blüm versi- chert, daß die Auszahlung der Renten im nächsten Jahr gesi- chert sei, aber er verschweigt nicht, daß für 1984 neue Maßnah- men beschlossen werden müssen, um Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Aus heutiger Sicht fehlen der Renten- versicherung 1984 bereits sieben Milliarden Mark; in den Jahren da- nach werden die Defizite noch wachsen.

Die düstere Perspektive ergibt sich dadurch, daß den Rentenbi- lanzen endlich halbwegs realisti- sche Annahmen über die wirt- schaftliche Entwicklung zugrunde gelegt werden. Die bisherige Poli- tik unterstellte, daß es auf mittlere Sicht ein reales Wirtschaftswachs- tum von jährlich wenigstens drei Prozent und Lohnraten von mehr als 5 Prozent geben werde; die Arbeitslosenzahl wurde bei wei- tem zu gering veranschlagt. Mit der langfristigen Rentenbilanz wurde sogar der Eindruck er- weckt, als werde es möglich sein, die Löhne und Gehälter Jahr für Jahr um 6 Prozent anzuheben. Die Wirklichkeit sieht leider trister aus.

Für 1983 kann keine reale Wachs- tumsrate angenommen werden;

3,5 Prozent Lohnverbesserung ist zunächst nicht mehr als ein Hoff- nungswert, während die Arbeitslo- senzahl von 2,35 Millionen, die nunmehr in alle Finanzberechnun- gen eingestellt worden ist, schon bald erreicht sein dürfte.

Sicher ist, daß die Rentenversiche- rung schon das Jahr 1982 mit ei- nem Defizit zwischen 1,5 und 2 Milliarden Mark abschließen wird, während im Jahr zuvor noch ein Einnahmeüberschuß von rund 3 66 Heft 5 vom 4. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Rentenversicherung

Milliarden Mark erreicht werden konnte. Am Jahresende deckt die Rücklage noch annähernd zwei Monatsausgaben der Rentenversi- cherung. Das Defizit im abgelaufe- nen Jahr läßt sich leicht erklären.

Die Beitragseinnahmen der Ren- tenversicherung sind nicht einmal um 3 Prozent angestiegen, wäh- rend die Renten zum Jahresbe- ginn um 5,7 Prozent verbessert wurden. Das Zurückbleiben der Einnahmen hinter den Vorausbe- rechnungen geht auf die wachsen- den Arbeitslosenzahlen, auf ge- ringere Lohnerhöhungen und auf den Abbau von Überstunden und Sonderleistungen der Unterneh- men zurück. Solange die schlech- te Konjunktur anhält, dürfte sich dieser Prozeß fortsetzen.

Die von der neuen Bundesregie- rung erstellte Rentenbilanz kommt daher zu dem Ergebnis, daß zur Finanzierung der Renten 1983 et- wa 8 Milliarden Mark der Rücklage entnommen werden müssen. Da- mit verringert sich die Reserve bis zum Jahresende 1983 auf etwa 1,2 Monatsausgaben. Das sieht auf den ersten Blick noch nicht be- drohlich aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß in die Rücklage Mittel von mehr als 7 Milliarden Mark eingerechnet wer- den, die entweder nicht oder nur mit großen Verlusten in Bargeld umzuwandeln sind. Zum Teil han- delt es sich dabei um sehr niedrig verzinsliche Vermögensanlagen aus den fünfziger Jahren, zum Teil auch um billige Hypotheken, die bis Mitte der sechziger Jahre den Versicherten zum Erwerb eines Ei- genheimes gewährt worden sind.

Diese Darlehen können jetzt nicht zurückgefordert werden. Die liqui- den Mittel betragen Ende 1983 al- so bestenfalls noch 5 Milliarden Mark oder 0,5 Monatsausgaben.

Damit droht die Gefahr, daß die gesetzlich vorgeschriebene Min- destausstattung der Rentenversi- cherung mit liquiden Mitteln un- terschritten und deren Zahlungs- fähigkeit ernsthaft in Frage ge- stellt wird. Wenn die Rücklage bis auf 1,2 Monatsausgaben abgebaut ist, führt kein Weg mehr daran vor-

bei, Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen.

Rückkehr zur

Bruttolohn-Anpassung nicht zu verantworten

Die Entwicklung macht deutlich, daß die Rückkehr zur bruttolohn- bezogenen Rentenanpassung zum 1. Januar 1982 nicht zu ver- antworten war. Die Schuld daran trifft alle drei im Parlament vertre- tenen Parteien. Insofern kann sich auch keine heute aus der Mitver- antwortung stehlen. Insofern ist es begrüßenswert, daß sowohl Blüm als auch der SPD-Soziplexperte Glombig dafür eintreten, die schwierigen Probleme der Ren- tenversicherung im parteipoliti- schen Konsens zu lösen. Eine län- gerfristig tragfähige Lösung wird sich tatsächlich nur finden lassen, wenn die beiden großen Parteien darauf verzichten, das Wählerpo- tential der Rentner gegeneinander zu mobilisieren.

Nun könnte es so aussehen, als wenn die Lage der Rentenversi- cherung durch die Haushaltsope- ration der neuen Bundesregierung verschlechtert worden sei. Das ist nicht der Fall. Die mit der Opera- tion verbundene Lastenverschie- bung zwischen Bundeshaushalt, Arbeitslosenversicherung, Ren- tenversicherung und Krankenver- sicherung führt kaum zu Verände- rungen in der Rentenbilanz. Aller- dings ist der Spielraum für künfti- ge Sanierungsmaßnahmen erheb- lich kleiner geworden. So ist zu berücksichtigen, daß die genann- ten Defizite entstehen, obwohl die nächste Rentenerhöhung um ein halbes Jahr zurückgestellt worden ist und obwohl die Rentenerhö- hung 1983 durch die Einführung des Krankenversicherungsbeitra- ges der Rentner um einen Pro- zentpunkt und in den beiden fol- genden Jahren um jeweils zwei Prozentpunkte gekürzt wird. Da mit wird der Spielraum, den das Konsolidierungsinstrument Kran- kenversicherungsbeitrag bietet, bereits weitgehend ausgeschöpft, ehe mit der Sanierung der Renten-

versicherung überhaupt begon- nen wird.

Die bisherigen Maßnahmen tragen dazu bei, die Erhöhung der Ren- ten, die ja in der Regel Nettoein- kommen sind, an den Anstieg der Nettoeinkommen der Erwerbstäti- gen zu koppeln. Verglichen mit den verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer verlieren die Rent- ner also nichts. Daher ist es unver- ständlich, daß die Sozialdemokra- ten, die seit mehr als zwei Jahren es als das Ziel ihrer Rentenpolitik bezeichnen, den Gleichschritt zwi- schen den verfügbaren Einkom- men der Rentner und der Arbeit- nehmer herzustellen, die von CDU/

CSU und FDP durchgesetzte Ver- schiebung der Rentenanpassung um ein halbes Jahr bekämpfen.

Sie wollen verhindern, daß Kauf- kraft ausfällt. Die Rentenbilanz weist jedoch aus, daß die von der Regierung Schmidt beschlosse- nen Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichten. Die Rentenver- sicherung wäre danach im August 1983 zahlungsunfähig, und der Bund wäre gezwungen, die Ren- ten durch Kreditaufnahme zu fi- nanzieren. Auch die Sozialdemo- kraten kämen also nicht an weiter- gehenden Sanierungsmaßnahmen vorbei.

Die kurzfristige Sanierung der Rentenversicherung und die fi- nanzielle Bewältigung der Proble- me, die sich aus der nachhaltigen Verschlechterung der Altersstruk- tur in den neunziger Jahren erge- ben, kann nur gelingen, wenn die Lasten ziemlich gleichmäßig auf Rentner und Beitragszahler ver- teilt werden. Keine Seite könnte allein diese Last tragen. Es wäre auch illusionär, zu erwarten, daß der Bund mit Hilfe der Steuerzah- ler die wachsenden Defizite schlie- ßen könnte. Es wird kein Weg dar- an vorbeiführen, einerseits die Renten schrittweise auf ein finan- zierbares Niveau zu senken und andererseits die Beitragslast zu er- höhen.

Die Korrektur des Rentenniveaus wird politisch schwer durchzuset- Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 5 vom 4. Februar 1983 69

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Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen Rentenversicherung

zen sein; mit Blick auf die Witwen- renten wären damit auch soziale Härten verbunden. Eine weitere Erhöhung der Abgabenlast würde die Rahmenbedingungen für Inve- stitionen und Wachstum ver- schlechtern, was die Rentensanie- rung, die nur im wirtschaftlichen Aufschwung gelingen kann, weiter behindern müßte.

Im Zuge der Rentensanierung, das zeichnet sich schon jetzt ab, wird die Forderung nach mehr Solida- rität in der Rentenversicherung lauter werden. So tritt zum Bei- spiel der SPD-Sozialexperte Glom- big dafür ein, die Renten jeweils nur mit einem einheitlichen Betrag zu erhöhen oder eine prozentuale Erhöhung mit einem Sockelbetrag zu verknüpfen. Das liefe auf eine Nivellierung der Renten hinaus, während Blüm nach wie vor die Forderung vertritt, daß die Bei- tragsleistung die Rentenhöhe be- stimmt. Dennoch: Der Weg zur Ni- vellierung der Renten ist vorge- zeichnet. Die zweimalige Abwer- tung der Ausbildungsausfallzei- ten, die Beschränkungen für den Beitritt zur Rentnerkrankenversi- cherung, die Beitragspflicht für zusätzliche Versorgungsbezüge in der Rentnerkrankenversicherung, die Erhöhung des Ertragsanteils bei der Besteuerung der Renten und die Forderung nach Einbezie- hung der Renten in die allgemeine Besteuerung sind Stationen auf diesem Weg.

Sollte es zu weiteren Abstrichen bei den Rentenleistungen kom- men, so wird man das System der öffentlich-rechtlichen Versor- gungsleistungen nicht länger aus- klammern dürfen. Das gilt nicht nur für die Beamtenversorgung, sondern auch für die Zusatzver- sorgung der Arbeiter und Ange- stellten im öffentlichen Dienst.

Wer immer nach dem 6. März auch regieren mag: Ihn trifft die volle Verantwortung für die Sicherung der Altersversorgung, für einen der Eckpfeiler des Sozialsystems und damit für die soziale und politische Stabilität unseres Lan- des. wst

THEMEN DER ZEIT

Es ist schwer, den genauen Start- punkt der Kontroverse um die Ka- tastrophenmedizin zu benennen.

Mit hinreichender Genauigkeit sei dieser Zeitpunkt mit dem öffentli- chen Aufruf „Ärzte warnen vor dem Atomkrieg" beschrieben, der Ende August 1981 als Anzeige im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT (Heft 35, letzte Seite) erschien. Unter kritischer Bezugnahme auf den Nachrüstungsbeschluß der NATO und eine seinerzeit vieldiskutierte Bemerkung des damaligen ameri- kanischen Außenministers Alexan- der Haig heißt es in diesem Aufruf, daß „schon Einzelheiten eines nu- klearen Krieges in Europa" ge- plant würden und daß „im medizi- nischen Bereich" „Fortbildungs- veranstaltungen über Katastro- phenschutz und Gesetzesvorlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärz- ten und Krankenpflegepersonal auf einen möglichen Atomkrieg"

vorbereiten sollten. Alle Vorkeh- rungen, so wird weiter betont, weckten „nur ungerechtfertigte Hoffnungen" und erhöhten die

„Bereitschaft der politisch Verant- wortlichen zum tödlichen Risiko".

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit die- ser Ärztegruppe ist es, „die Atom- waffen insgesamt abzuschaffen"

und als einen ersten Schritt dazu

„die Stationierung der neuen Atomwaffen in Europa und beson- ders in der Bundesrepublik nicht zuzulassen". Dies führte zu zahl- reichen öffentlichen Reaktionen, unter denen die des Hauptge- schäftsführers der Bundesärzte- kammer, Prof. J. F. Volrad Deneke (siehe DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 40/1981, Seite 1856 f.) innerhalb der Ärzteschaft am um- strittensten war. Deneke sah in dem Aufruf eine „Propaganda zu- gunsten der vom sowjetischen Im- perialismus militant gerüsteten so- zialistischen Internationale", be- trachtete die „ethische Dimen- sion" einer ärztlichen Warnung vor dem Knollenblätterpilz als kei- nesfalls geringer als die einer War- nung vor dem Atomtod und vertrat die Auffassung, daß „die Zahl der Gefährdeten, Leidenden und Ster- benden" „für die Qualität des ärzt- lichen Auftrags ebenso irrelevant"

sei, „wie die Ursachen der Gefähr- dung und Verletzung von Leib und Leben es sind."

Der historisch-zeitgeschichtliche Kontext der Kontroverse ist be- kannt und kann deshalb stichwort- artig dargestellt werden: die Been- digung des Zweiten Weltkrieges durch die Atombombenabwürfe

Notfallmedizin

und Katastrophenvorsorge

Kritische Anmerkungen

zur Diskussion um die Ethik der Katastrophenmedizin

Helmut Piechowiak

Die „Katastrophenmedizin" ist in aller Munde. Landauf, landab beschäftigen sich die verschiedensten gesellschaftlichen Kräfte mit diesem Thema. Die Zeitungen und Zeitschriften publizierten Artikel, Stellungnahmen und Leserbriefe, die es zum Teil auch an kräftiger Polemik nicht fehlen ließen. Der Höhepunkt der Ausein- andersetzungen scheint bereits überwunden — damit ist die Zeit für ein emotionsloses (und trotzdem engagiertes) Nach-Denken der Problematik gekommen.

70 Heft 5 vom 4. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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