Nürnberg
City-Domizil Sankt Peter
Wohn- und Geschäftshaus, Regensburger Straße
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- 7 Gewerbeeinheiten zw. 60 m 2 und 180 m 2 - 55 Eigentumswohnungen zw. 26 m2 und 79 m 2 - mit Gartenanteil bzw. Balkon und TG-Platz - ruhig, aber dennoch verkehrsgünstig - Baubeginn Dezember 1993
Wohnungsbeispiele:
1 1 /2-Zimmer-Wohnung, 34,4 m 2 Wfl. 195 000,- DM 2 1 /2-Zimmer-Wohnung, 45,4 m 2 Wfl. 267 200,- DM 31 /2-Zimmer-Wohnung, 65,7 m 2 Wfl. 348 000,- DM Preise jeweils inkl. TG-Stellplatz
Objektgesellschaft Regensburger Straße
Dr. Ulrich Vellnagel, 74189 Weinsberg, Bahnhofstr. 10 Telefon (0 71 34) 30 44 • Fax (0 71 34) 87 87
(39428
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GELDANLAGE
Neue Regelungen schmälern
Steuerersparnis
Bisher galt der Immobili- enbesitz als „Steueroase er- sten Ranges"• Zahlreiche Abschreibungs- und Förde- rungsmöglichkeiten mach- ten die selbstgenutzte ebenso wie die vermietete Immobilie zum lukrativen Steuerspar- Geschäft. Jetzt drohen im- mer mehr Einschränkungen.
Schon 1992 kam die Wen- de: Zwar wurde der Ab- schreibungssatz für selbstge- nutzte Immobilien nach dem Bauherren-Paragraphen 10e EStG nochmals leicht ange- hoben. Dafür wurden jedoch Einkommensgrenzen einge- führt: Nur bei Gesamtein- künften des Bauherren von 120 000 DM im Jahr (240 000 DM für gemeinsam veranlag- te Ehepartner) kann die Ab- schreibung noch in Anspruch genommen werden. Unge- mach droht nach den Bun- destagswahlen: Beide großen Parteien denken über eine Herabsetzung der Einkunfts- grenze nach.
Auch die Abschreibung selbst ist längst nicht mehr so attraktiv wie noch vor weni- gen Jahren. Bei Gebraucht- Immobilien wurde bereits zu Jahresbeginn die Bemes- sungsgrundlage von bisher 330 000 auf 150 000 DM - bei unveränderten Abschrei- bungssätzen - herunterge- setzt. Zumindest bisher un- verändert ist die Regelung für neue Objekte: Hier liegt die Bemessungsgrundlage wei- terhin bei 330 000 DM, so daß vier Jahre lang bis zu jeweils 19 800 DM und vier weitere Jahre jeweils bis zu 16 500 DM als Sonderausgaben ab- gesetzt werden können.
Hingegen endet die Mög- lichkeit des Schuldzinsenab- zugs - die vorbehaltlich eines laufenden Gerichtsverfah- rens ohnehin auf Neubauten
beschränkt ist - zum Jahres- ende 1994: Nur wenn das wirtschaftliche Eigentum dann auf den Käufer überge- gangen ist, können bis zu 12 000 DM jährliche Schuld- zinsen dem Fiskus vorgege- ben werden - und das drei Jahre lang.
Clevere Bauträger benut- zen die steuerlichen Ände- rungen als Werbeargument, setzen aber die Preise deut- lich herauf. Ärgerlich, wenn 1995 eine Preissenkung mehr bringt als der hastig einge- plante Schuldzinsenabzug.
Steuerlich schlechter ge- stellt werden zum Jahresbe- ginn 1995 Anleger, die zur Vermögensteuer veranlagt werden: Zwar wird der per- sönliche Freibetrag von 70 000 auf 120 000 DM her- aufgesetzt. Dafür wird Im- mobilienbesitz künftig mit 1,0 Prozent statt mit 0,5 Pro- zent besteuert. Bemessungs- grundlage ist vorerst noch der um 40 Prozent erhöhte Einheitswert, doch dürfte auch diese Regelung nicht mehr lange Bestand haben.
Spätestens Anfang 1995 ist mit einer grundlegenden No- vellierung des Einheitswert- Rechts zu rechnen.
Der Einheitswert ist nicht nur für die Vermögensteuer maßgeblich, sondern auch für die Grundsteuer und - besonders wichtig - die Erb- schaft- bzw. Schenkungsteu- er. Anleger, die Verwandten oder Bekannten etwas zu- kommen lassen wollen, tun gut daran, sich jetzt zu beei- len: Mit der heutigen Bewer- tungsformel kostet die Ver- mögensübertragung mittels Immobilie allenfalls ein Vier- tel des Betrags, der bei Bar- geld oder allen anderen For- men der Geldanlage aufzu- wenden wäre. Peter Jobst Lassen Sie sich kompetent und unabhängig
beraten.
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Hohe Steuervorteile
A-2890 (104) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 42, 21. Oktober